Ein Blick ins Innere kann dazu führen jeglichen Gewährleistungsanspruch zu verlieren!!!
(Nur zur Info)
Das ist nicht ganz richtig!
Durch das Öffnen eines Gerätes (bei einem Pad, das so offen zugänglich ist, wenn man das Fell demontiert, lass ich mal dahingestellt, ob dies überhaupt Konsequenzen hätte) kann eigentlich nur eine Garantie erlöschen.
Eine Garantie ist eine Zusage eines Herstellers. Diese kann er widerrufen, wenn der Käufer mit der Ware etwas anstellt, was die Garantie erlöschen lässt. Dazu gehört unsachgemässer Gebrauch und u.U. auch das Öffnen eines Gerätes. Gibt 2Box überhaupt ein Garantieversprechen?
Die Gewährleistung kann man nicht generell verwehren, da Gewährleistung etwas anderes als Garantie ist. Wenn der Schaden an dem Gerät entsteht, weil z.b. wie hier das Gerät wohl konstruktive Mängel aufweist, so dürfte der Hersteller auch haften, selbst wenn der Käufer das Gerät geöffnet hat und nicht durch das Öffnen den Schaden verursacht hat.
Dies müsste natürlich im Fall des Falles abgeklärt werden und ist natürlich dann der Streitpunkt.
Aber das ein Hersteller die Gewährleistung einfach mal ausschließt, ist nach deutschem Verbraucherrecht nicht möglich.
Der verbraucher muss eben nur nachweisen, das der Mangel nicht von ihm verursacht wurde.
Ermüdungsbrüche, wacklige, unzureichend befestigte Buchsen, unsaubere Gratungen etc. sind eigentlich alles Dinge, wo ein Hersteller für einstehen muss, egal ob der Käufer das Gerät geöffnet hat.
Eben dies kann für 2Box noch richtig teuer weren und ist schon für manchen großen Musikinstrumente Hersteller, der seine Gerätschaften in China hat fertigen lassen, ganz schön teuer geworden.
Ich weiß z.b. von einem Hersteller, das der mittlerweile vor Auslieferung bestimmter China Ware an die Händler alles nochmals durch eine Qualitätskontrolle ausserhalb Chinas laufen lässt, weil sonst die Rückläufer- und Beschwerdenquote zu hoch war...
Tja, China halt...