Band verlassen - was passiert mit meinem "geistigen Eigentum"?

  • Guten Morgen,


    was passiert eigentlich, wenn man als einzelner eine Band verläßt und
    "geistiges Eigentum" hinterläßt? Gut, als Schlagzeuger ist das mit den Noten
    nicht sooo vorrangig (i. d. R. ist man ja eher nicht der Komponist), und klar,
    man hat einen bestimmten Rhythmus verwendet - aber wie verhält es sich
    mit Texten (und darum geht es mir)?
    Sollte man die Texte "mitnehmen" und deren Weiterverwendung der bisherigen
    Band untersagen? Oder läßt man die Texte zurück, da diese vielleicht
    sowieso nicht in den Kontext des nächsten Projektes, bei dem man einsteigt,
    passen könnten/ würden?
    Ist ein Text, wenn z.B. ein Wort oder sogar der Refrain von einem anderen
    Bandmitglied stammt, dann ein Gemeinschaftseigentum der Band und kann
    auch nach einer kompletten Bandauflösung von allen (unabhängig voneinander)
    weiterhin separat genutzt werden?


    Was sind Eure Erfahrungen/ Meinungen hierzu?


    Gruß - R.

  • Wichtigste gegenfrage: geht ihr in Frieden oder zerstritten auseinander?



    Sind die Songs Gema-relevant?
    Grundsätzlich ist es natürlich DEIN geistiges Eigentum und es steht dir frei dem Rest zu erlauben es zu nutzen. Andererseits wird der juristische Nachweis, wenn du es unterbinden wollen würdest, auch schwierig oder? Wenn einer DEINER Texte in einer neuen Combo aufein Stück passen, dann benutz ihn halt...who cares?

    Signature temporarily not available (480)

  • Hast Du die Möglichkeit faktisch irgendetwas davon zu beweisen? Sonst bleibt das hier bei einer theoretischen Spielerei, hat dann aber für Dich keinen Nutzen oper praktischen Wert. Das sollte halt immer klar sein. Die Möglichkeit unter allen anderen denkbaren logischen Möglichkeiten alle bis auf die eine auszuschließen ist nämlich nicht ganz einfach.

  • Möchtest Du deine Songtexte als dein Eigentum sichern, geht das indem du die Sache z.B. bei einem Notar hinterlegst. Natürlich kannst du somit nicht verhindern, dass deine Texte woanders geträllert werden aber zumindest nachweisen, wenn es je zu einen "gigantromanischen Kassenschlager" werden sollte, dass die Sache aus deiner Feder stammt...
    Mehr dazu hier: Klick und auf der dazugehörigen Website.

    Einmal editiert, zuletzt von huhustgt1 ()

  • Hallo,


    danke schon mal für die ersten Antworten.
    Im Streit? - Nein (... noch nicht).
    Und: ich würde uns bisher eher als ambitionierte Amateurband bezeichnen
    - ohne Anspruch auf professionelle Zielrichtung. Also ohne Gema.


    Die Option mit dem Notar (hab dort schon einige wie es notariell
    so schön heißt "Kostbarkeiten" hinterlegt) ist mir bekannt.
    Also rein rechtlich ist mir schon klar, daß das wasserdicht nur über
    einen Notar (oder z. B. auch Einschreiben an sich selbst) o. ä. geht.


    Aber bei uns lief es halt so wie wohl immer: "ich hab hier
    einen Text, laß' uns mal dazu was probieren". Man denkt
    zu dem Zeitpunkt nicht so eng, damit gleich urheberrechtlich
    umzugehen. Und das mit der Beweislast ist ja wohl auch nicht
    ganz einfach.


    Mir geht es eigentlich nur darum, wie Ihr das in der Vergangen-
    heit selbst gehandhabt habt (Trennung von der Band hat wohl jeder
    schon mal durchlebt, und es ist bei uns auch grade erst "am Hoch-
    kochen"). Aber immerhin stammt etwa Hälfte der Songs aus meiner
    (textlichen) Feder.


    Gruß - R.

  • (oder z. B. auch Einschreiben an sich selbst) o. ä. geht.


    Thema "Beweis durch ein Einschreiben" ist wieder anders: Einschreiben ist eigentlich nie erforderlich...rechtlich absolut unhaltbar (Bekannter Rechtsirrtum). Denn durch ein Einschreiben ist noch lange nicht der Inhalt des zugestellten Schriftstückes definiert (Kann ja auch ein leerer Briefumschlag sein). Also, kann man sich das Geld sparen...
    Die einzige rechtswirksame Zustellungsformen sind: Persönliche Überbringung durch einen Gerichtsvollzieher oder Übergabe mit einem unabhängigen Zeugen.


    Aber jetzt wieder of-topic:
    Bei mir war es in der Vergangenheit so, dass die Bands mit meinem Fortgang nicht mehr weiter bestanden haben oder sich nicht mehr halten konnten. Oder es war so, dass die meisten Rechte bei einem unabhängigen Komponist liegen/lagen.
    Vorschlag für Dich: Setzt euch zusammen, redet miteinander und schreibt gemeinsam auf, wer bei einem Song was gemacht hat...a la: Lyrics: Michael Maier, Bass: Claudia Schiffer oder Drums/ Percussion: Elvis Presley... 8|
    Die Unterlage soll dann jeder unterschreiben..
    Wie gesagt: Du wirst es nicht verhindern, dass die Claudia deinen Input irgendwo hin mit nimmt. Das wäre dann eine Vertrauenssache auf Basis einer Absprache. Heiss wird es erst, wenn es um Geld geht und bewiesen werden muss woher die Nummer stammt...

  • Hallo,


    Zitat

    was passiert eigentlich, wenn man als einzelner eine Band verläßt und
    "geistiges Eigentum" hinterläßt?


    Die Frage ist so allgemein wie die richtige Antwort: Das kommt darauf an.


    Zitat

    wie verhält es sich mit Texten (und darum geht es mir)?


    Wie mit anderen urheberrechtlich geschützten auch - grundsätzlich.


    Zitat

    Sollte man die Texte "mitnehmen" und deren Weiterverwendung der bisherigen
    Band untersagen?

    Physisch oder rechtlich? In jedem Fall: Geschmackssache.


    Zitat

    Oder läßt man die Texte zurück, da diese vielleicht sowieso nicht in den Kontext des nächsten Projektes, bei dem man einsteigt, passen könnten/ würden?

    Geschmackssache. Und eine Frage der eigenen Einschätzung des Werts der Werke.


    Zitat

    Ist ein Text, wenn z.B. ein Wort oder sogar der Refrain von einem anderen Bandmitglied stammt, dann ein Gemeinschaftseigentum der Band und kann auch nach einer kompletten Bandauflösung von allen (unabhängig voneinander) weiterhin separat genutzt werden?

    Nein. Hierzulande gibt es ein Urheberpersönlichkeitsrecht, das unveräußerlich ist. Ob man dieses wahrnimmt, ist hingegen wieder eine andere Frage. Urheber sind die Urheber und da ändert auch die Kapelle nichts. Inwieweit der Wort- oder Refrainspender Miturheber ist, hängt von seiner schöpferischen Leistung ab, bei einem Wort wird das schon arg grenzwertig und wäre in aller Regel eher zu verneinen, beim kompletten Refrain wohl eher zu bejahen, entscheidend ist - wie immer - der Einzelfall und der ist das jeweilige Werk.


    Zitat

    Was sind Eure Erfahrungen/ Meinungen hierzu?


    Die sind dünn, meine Beiträge waren eher gering und mein Interesse daran ebenso, insbesondere gab es keine Veranlassung, über Rechte nachzudenken. Und da kommt es zu meiner Meinung: man sollte sich ehrlich fragen, was wichtig ist und wozu die jeweilige Handlung oder Unterlassung gut sein soll. Im Amateurbereich wird man da wesentlich toleranter sein dürfen als dort, wo es richtig um Geld geht. Bei ernsthaften Herzensangelegenheiten kann das natürlich wieder anders aussehen, aber solche sind mir noch nicht in realiter untergekommen, jedenfalls nicht problembelastet.


    Zitat

    ohne Anspruch auf professionelle Zielrichtung. Also ohne Gema.


    Das ist natürlich ein Indiz auf die Wichtigkeit, wobei VG Wort noch in Frage käme, aber die wäre wohl ebenfalls zu verneinen.


    Zitat

    Also rein rechtlich ist mir schon klar, daß das wasserdicht nur über
    einen Notar (oder z. B. auch Einschreiben an sich selbst) o. ä. geht.


    Wasserdicht vielleicht, luft- und gasdicht ist schon wieder ein anderes Thema. Perfekte Sicherheit gibt es nicht, man kann aber die Wahrscheinlichkeit der Sicherheit durch professionelles und kreatives Handeln erhöhen, der Laie denkt da oft zu wenig und liest zu viel im Internet.


    Zitat

    Und das mit der Beweislast ist ja wohl auch nicht
    ganz einfach.

    Das ist oft der Knackpunkt. Aber die gibt es ja auch nur vor Gericht. So lange man da nicht ist, kann man entspannt bleiben. Wenn man natürlich dahin will, dann sollte man vorsorgen.


    Zitat

    Mir geht es eigentlich nur darum, wie Ihr das in der Vergangenheit selbst gehandhabt habt

    Wir haben Werke von ausgeschiedenen Mitgliedern nicht mehr verwendet, daher war das ganz einfach. Mein Schlagzeug konnte sowieso niemand nachspielen. Woran das lag, überlasse ich der Fantasie.


    Grüße
    Jürgen


    PS
    Beweis ist weniger eindeutig als der Laie glaubt, da gibt es Stufen und es gibt ein lustiges Hin und Her, letztendlich ist mehr Beweis als man denkt und dieses dann im Zweifel weniger wert. Konkret: wenn schon Post bekommt, macht man sie natürlich auch auf und wirft den Inhalt nach dem Lesen weg oder wie? Unabhängige Zeugen, die nach vielen Jahren unbekannt verzogen sind oder gar unterirdisch wohnen, sind auch so eine Sache und es gab schon Notare, die verstarben oder verfielen in Vermögensverfall und andere Erscheinungen, ach, die Welt ist einfach unsicher.

  • Setzt doch für die Zukunft einen Band-Vertrag auf. Da kommt dann alles Mögliche rein, z.B. wie eingenommene Gelder von Auftritten verwerten werden, ob es Spritgeld für die einzelnen Bandmitglieder gibt, die unterschiedliche Anfahrtswege zum Proberaum oder Auftrittsort haben. Und eben auch, wie die Song-Verwertung aussehen soll. In guten Zeiten kann man sich doch prima zusammensetzen und alles besprechen, damit es dann in schlechten Zeiten klar ist. Meine erste Eingebung ist, daß der Song bei der Band verbleibt, die ihn dann weiter nutzen darf. Wenn einer aussteigen will, hat er halt Pech. Das hängt aber von sovielen Einzelheiten ab, daß man das nicht über einen Kamm scheren kann. Sicher ist es bei jeder Band anders. Je professioneller eine Band arbeitet, desto detailreicher muß ein solcher Vertrag bestimmt sein. Vielleicht kann man auch mal eine Profi-Band fragen. Es kommt doch sicher häufiger mal vor, daß dort der Haupt-Songtexter aussteigt und mit neuen Leuten eine ähnliche Band aufmacht.

  • Jürgen K hat im wesentlichen alles wichtige schon geschrieben.


    Die Geschmacks-Aspekte, die er angedeutet hat, möchte ich mal so in zwei Gruppen aufteilen:


    1. Geld


    Songtexte werden von der GEMA wahrgenommen - wenn man für die weitere Nutzung der eigenen Texte finanziell entlohnt sein will, sollte man sich dort als Textdchter anmelden und dahinter her sein, dass die Band, die Texte weiter nutzt jede Nutzung (z.B: Auftritte, CDs etc.) ordentlich bei der GEMA anmeldet. Bei Amateuren lohnt das meißt nicht, denn da geht es dann nur um Pfennigbeiträge, die die GEMA-Jahresgebühr nicht mal wieder reinspielen würden. Anders aber, wenn dann mal was im Radio läuft etc.


    2. Ehre


    Der andere Aspekt ist der es Urheberpersönlichkeitsrechts. Man muss als Urheber (nur bei noch unveröffentlichten Werken!) nicht unbedingt hinnehmen, dass jedermann sein Werk nutzen kann. Wenn man also mit der Band nicht mehr grün ist, kann man denen auch sagen, sie möchten bitte eigene Texte/Musik verwenden. Das geht auch als bloßer "Miturheber". Allerdings darf man dabei nicht völlig willkürlich handeln. Wenn man aber z.B. nachweisen kann, dass sein Text sehr persönlich ist und mit der Person des verhassten Sängers seiner Ex-Band nichts zu tun haben kann (z.B. hat man eine Punk-Hymne getextet und der Sänger ist verwöhntes Bürgersöhnchen, der gerade erklärt hat, er werde nun doch zur Bundeswehr gehen um sein Erbe nicht zu riskieren), dann wäre ei Verbot nicht wider "Treu und Glauben" (so steht das im § 8 UrhG).


    In der Regel sollte man sich nicht grämen, wenn die anderen das Werk weiter nutzen, sondern eher auf ordentliche und korrekte Anmeldung bei der GEMA drängen - dann ernten die Ex-Kollegen vielleicht den Ruhm, aber das Geld geht nicht auch noch fremd.

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