Hallo,
ich habe gerade vorab einen Proberaum Mietvertrag geschickt bekommen und bin nicht sicher ob ich mit Unterschrift nicht mein eigenes Todesurteil unterschreibe....
Folgendes Probleme, die mir erst mal aufgefallen sind:
Paragraph 2 Mietzweck:
1. Die Vermietung erfolgt zum Betrieb eines/einer Lagerraum und Musikübungsraum, siehe dazu Paragraph 22
...
Paragraph 22 Sonstige Vereinbarungen
2. Der Mieter schließt eine Einbruch- / Vandalismus-Versicherung ab, in der auch die Eingangstür zur Mietung versichert ist. Er weist diese dem Vermieter nach.
3. Der Mieter ist verpflichtet, den Bestimmungen der Feuerwehr Hamburg entsprechend Feuerlöscher in seiner Mietung bereit zu halten und leicht entflammbare, sowie giftig verbrennende Stoffe nicht in seiner Mietung zu verwenden oder zu lagern.
6. Die in Paragraph 5 angegebenen "Betriebskostenvorauszahlungen" sind pauschale Betriebskoten, diese werden nicht über Nachweis abgerechnet. Gleichwohl behält sich der Vermieter ausdrücklich vor, die Betriebskostenpauschale jeweils zum 01.01. eines Jahres den Erfordernissen anzupassen.
9. Der Mieter ist verpflichtet, aus Sicherheitsgründen einen Schlüssel für den Zugang zu seiner Mietung beim Vermieter/Verwalter zu hinterlegen.
- Was mag so eine Versicherung kosten?
- Also, kann mir ein Vermieter einen Raum als Musikübungsraum zur Verfügung stellen, den ich dann theoretisch dennoch nicht nutzen kann, da ja wohl Verstärker giftig verbrennen, oder? (schließlich sind die aus Plastik).
- Eine Holzgitarre oder ein Schlagzeug ist ja wohl auch leicht brennbar, oder? Welche Probleme kann ich bekommen, wenn es tatsächlich mal brennt und dabei halt auch meine im Raum befindlichen Plastikteile verbrennen und giftigen Rauch verbreiten?
- Ist das erlaubt mit einer pauschalen Betriebskostenvorauszahlung und einer Erhöhung ohne Nachweis?
- Einen Schlüssel dem Vermieter geben?
Danke für Eure Kommentare.
LG
Toni