Proberaum Mietvertrag....

  • Hallo,


    ich habe gerade vorab einen Proberaum Mietvertrag geschickt bekommen und bin nicht sicher ob ich mit Unterschrift nicht mein eigenes Todesurteil unterschreibe....


    Folgendes Probleme, die mir erst mal aufgefallen sind:


    Paragraph 2 Mietzweck:


    1. Die Vermietung erfolgt zum Betrieb eines/einer Lagerraum und Musikübungsraum, siehe dazu Paragraph 22
    ...


    Paragraph 22 Sonstige Vereinbarungen


    2. Der Mieter schließt eine Einbruch- / Vandalismus-Versicherung ab, in der auch die Eingangstür zur Mietung versichert ist. Er weist diese dem Vermieter nach.


    3. Der Mieter ist verpflichtet, den Bestimmungen der Feuerwehr Hamburg entsprechend Feuerlöscher in seiner Mietung bereit zu halten und leicht entflammbare, sowie giftig verbrennende Stoffe nicht in seiner Mietung zu verwenden oder zu lagern.


    6. Die in Paragraph 5 angegebenen "Betriebskostenvorauszahlungen" sind pauschale Betriebskoten, diese werden nicht über Nachweis abgerechnet. Gleichwohl behält sich der Vermieter ausdrücklich vor, die Betriebskostenpauschale jeweils zum 01.01. eines Jahres den Erfordernissen anzupassen.


    9. Der Mieter ist verpflichtet, aus Sicherheitsgründen einen Schlüssel für den Zugang zu seiner Mietung beim Vermieter/Verwalter zu hinterlegen.


    - Was mag so eine Versicherung kosten?


    - Also, kann mir ein Vermieter einen Raum als Musikübungsraum zur Verfügung stellen, den ich dann theoretisch dennoch nicht nutzen kann, da ja wohl Verstärker giftig verbrennen, oder? (schließlich sind die aus Plastik).


    - Eine Holzgitarre oder ein Schlagzeug ist ja wohl auch leicht brennbar, oder? Welche Probleme kann ich bekommen, wenn es tatsächlich mal brennt und dabei halt auch meine im Raum befindlichen Plastikteile verbrennen und giftigen Rauch verbreiten?


    - Ist das erlaubt mit einer pauschalen Betriebskostenvorauszahlung und einer Erhöhung ohne Nachweis?


    - Einen Schlüssel dem Vermieter geben?


    Danke für Eure Kommentare.


    LG


    Toni

    Ich baue gerade an einer Website für Hamburg. Hier kann man Kleinanzeigen aufgeben und ich sammele Links zu möglichen Proberäumen. bandtown.de Proberäume in Hamburg Schaut doch mal vorbei.

    2 Mal editiert, zuletzt von Antonia ()

  • Ohne auf die einzelnen Punkte genau einzugehen (das werden hier sicher noch einige andere machen) würde ich meine Finger von einem Vertragsverhältnis mit diesem Vermieter lassen. Das was er verlangt ist grober Unfug.

  • Ich denk, das kannste in die Tonne kloppen.


    Wenn einer schon solche Formulierung hat. ich mein, fang mal an: Ab wann ist ein Stoff leicht entflammbar uswusf. Das isn schmaler Grat, denk ich. Weiß nicht, wie schnell ein Set Feuer fängt oder die Felle etc. pp. aber solche spitzfindigen Dinger... nenene... ist sehr unentspannt sowas...


    Was er damit will, dass Du Deinen Raum versicherst, weiss ich net,... is ja Dein Problem, wenn da was rausgeklaut wird. Gut, wenn ihr da wütet, dann muss die Versicherung ran, und der hat keine Sorgen da selbst Geld reinstecken zu müssen. Ok, leuchtet irgendwo ein...



    Na, und dass es für die BK keinen Nachweis geben soll, na Mahlzeit... da steht dem ja Tür und Tor offen...


    Gut, den Schlüssel dem Vermieter, bei mir daheim isses schon auch so, als Vermieter eines Proberaums würde ich wohl auch gerne die Möglichkeit haben nachzusehen, ob da nicht alles runtergewirtschaftet wird...


    Fazit... keinesfalls würd ich da reingehen...

    Wer beim Üben gut klingt, wird nicht besser. - Sinngemäß nach Jojo Mayer



    Meine Spielsachen

  • Wenn man denn die Wahl hat. Da Proberäume in der Regel Mangelware sind, hat man oft keine Alternative.


    Ich kenne so abstruse Praktiken von meinem Vermieter, der im Ruhrgebiet eine Reihe alter Hochbunker unterhält und in der Szene einen einschlägigen Ruf genießt.Ich habe dort trotzdem einen Raum, weil es woanders nichts gab.


    Das Ersatzschlüsselproblem habe ich übrigens mit einem neuen Schloss gelöst, von dem der Hausi keinen Ersatzschlüssel hat. Der Schritt war erforderlich, weil wir seinerzeit ein paar mal den Raum unverschlossen vorfanden. Der Hausi hat das lange nicht gemerkt. Jetzt hängt er mir jedesmal in den Ohren, wenn er mich in die Finger bekommt. Dann bekommt er halt seinen Ersatzschlüssel und die Tür zwei Wochen später ein neues Schloss...


    Wenn Du woanders was findest, Finger weg.


    Gruss
    Alex

    "Ich verlor bisher Filze, Sticks und einen Bassisten. Weiß der Geier was man damit will."
    Barumo, 2008

  • ich sehe das nicht so dramatisch.
    der vetrag ist für lager und musikproberäume gleich formuliert.
    der brandschutz bezieht sich auf das verbot von leicht brennbaren stoffen und chemikalien. ein feuerlöscher sollte sowieso vorhanden sein.
    pauschalierte betriebskosten sind bei einzelraumvermietung durchaus üblich.
    eine versicherung ist auf jeden fall zu empfehlen, der vermieter will da halt seine eingangstüre mitversichert haben.
    schlüssel ist so eine sache. ich glaube dem vermieter steht das recht auf einen schlüssel zu, wobei regelmässige kontrolle durch den hausmeister vermutlich nicht rechtlich gedeckt ist.

  • Hallo,


    mit so vielen Rechtschreibfehlern kann sowas ja nichts taugen.


    Ich persönlich würde da nach Bauchgefühl entscheiden.
    Eine Mischung aus Fachwissen, praktischem Denken und Kreativität hilft immer.


    Man kann unterschreiben und so tun, als hätte man es nicht gelesen.


    Man kann mit dem Vertragspartner verhandeln.


    Man kann das Papier als Einkaufszettel verwenden.


    Die Bestimmungen der Feuerwehr Hamburg sind bestimmt jedem bekannt.
    Versicherungen gibt es wie Sand am Meer und die versichern bestimmt alles zu allen Bedingungen.
    Jeder Stoff verbrennt giftig. Die meisten Stoffe sind sogar giftig, während sie nicht brennen.


    Ist der Vermieter Unternehmer? Ist/sind Mieter Verbraucher?
    Vermietet der Herr des Papiers mit gleichem Klauselwerk auch andere Räumlichkeiten? (Offenbar ja).
    Die praktische Frage ist immer: wer muss einklagen? Wenn's die anderen sind, ist immer klasse. Jedenfalls dann, wenn's dann im Prozess eins auf die Birne gibt.


    Erlaubt ist, was gefällt. Wir sind ein freies und zivilisiertes Land.


    War das jetzt deutlich?


    Grüße
    Jürgen


    PS
    Nee, ich muss nachher weg. Keine Zeit.

  • Also schon komisch das ganze.


    Ich weiß nicht wie das bei Proberäumen/Lagerräumen ist,
    aber im Wohnbereich hat der Vermieter nicht das Recht auf einem Ersatzschlüssel zu bestehen.
    Er ist vielmehr verpflichtet dem Mieter alle existierenden Wohnungschlüssel auszuhändigen.


    Die Versicherun g finde ich überflüssig.
    Ihr seit nicht verpflichtet die Mietsache zu versichern, dafür ist der Vermieter zuständig.
    Euer Equipment ist dagegen Eure Sache.


    Feuerlöscher finde ich sehr sinnvoll!


    lg
    Xian

  • ich würde auf jeden Fall auf einen Nachweis zu den Nebenkosten bestehen....


    Die Sache mit dem Schlüssel erkläre ich mir mit eventuell vorhandenen Leitungen, welche z.B. im Brandfall oder sonstigem Notfall zugänglich sein müssen.
    Andernfalls meine ich mal von einer Ausnahme gehört zu haben falls ihr dort als UNTERMIETER einzieht, dann hat nämlich der Vermieter das recht den Raum in bestimmten Fällen zu betreten.


    Giftig verbrennbare Stoffe interpretiere ich als Farben oder Lacke
    .......wo ist heutzutage nicht irgendwas giftiges verbastelt?




    LG
    Panikstajan

    Einmal editiert, zuletzt von panikstajan ()

  • hallo toni,
    also ich kann da keine großen fallen oder unzumutbarkeiten entdecken.
    eine einbruch-/vandalismusversicherung dürfte in deinem sinne sein, wenn der vermieter sie nicht selbst abschließt. viele hier im df haben schon danach gefragt, wie sie dies im eigenen interesse einigermassen günstig abschließen können - es sammeln sich doch werte an bei instrumenten und zubehör.


    mit leicht entflammbaren oder giftig verbrennenden stoffen sind mit sicherheit keine elektrischen geräte oder felle oder holzgitarren gemeint. dann dürften in keinem raum zeitschriften, noten, bücher oder klamotten aus fernost liegen - fast alles kann irgendwann in Brand geraten. im schlimmsten fall gibt es darüber eine versicherungsrechtliche auseinandersetzung, welche stoffe dazu zählen - unwahrscheinlich.


    die betriebskostenpauschale nachgewiesen zu bekommen ist bei in einzelräume unterteilten lagern eher ungewöhnlich - ein unverhältnismäßig hoher aufwand für den vermieter evtl. strommesser, heizungsmesser, wasserzähler extra einzubauen. ist denn ein bestimmter pauschalbetrag bereits für den beginn vereinbart? dann kann die überprüfung zu jedem 1.1. auch nur eine prozentuale steigerung sein und die kannst du in zweifel ziehen, wenn sie dir unverhältnismäßig hoch erscheint. dann müsste er zumindest die steigerungsrate des gesamtverbrauchs von jahr zu jahr nachweisen.


    schlüssel...das ist eine vertrauenssache, wie mir deine ganze fragestellung auch eher zweifel an der vertrauenswürdigkeit des vermieters ausdrückt. dann sind alle klauseln schlecht, wenn du das gefühl hast, er nutzt sie einseitig aus.


    vorsicht ist schon gut, aber zuviel misstrauen bringt auch nicht weiter und in hamburg einen passablen proberaum zu finden, scheint ja auch nicht ganz einfach zu sein.
    viel glück :)
    gruss luca

    sax drums und rock`n roll

  • also das scheint mir schon alles so zu stimmen...


    Mit giftigen Stoffen sind gewiss keine Instrumente gemeint. Viel eher will er verhinden, dass der Bassist auf die Idee kommt seinen Altöl Restbesatnd im Raum zwischen zu lagern...


    Das einzige was nicht geht ist die Sache mit dem Schlüssel. Klar hat der Vermieter sein Exemplar zu bekommen. ABER er darf im Normalfall nur den Raum betreten nach rechtzeitiger vorheriger Ankündigung. Soll heißen. Ihr müsst gelegenheit bekommen bei der Raumbegehung anwesend zu sein.


    In meinem Mietvertrag steht das auch genauso drin. Ebenfalls steht bei mir noch die Ergänzung, dass dies nur geschieht, wenn es Gründe dafür gibt. (Wie zum Beispiel "Messihaushalte") Desweiteren dass dies auch nur in zumutbaren Abständen geschehen darf. Also er kann jetzt nicht täglich anrufen und in den Raum wollen.


    Das mit den Nebenkosten läuft bei uns auch pauschal, haben in den 3 Jahren allerdings noch nie eine Abrechnung gesehen und somit auch keine Nachzahlungen gehabt. (Wir proben mit 6 Bands im Raum und haben eine 7KW PA als Gesangsanlage ;))


    Ich würde vorschlagen, dass du dich einfach nochmal mit dem Vermieter in Verbindung setzt, ihm deine Bedenken bezüglich der einzelnen Paragraphen schilderst und mal guckst was er dazu sagt. Vielleicht ist es ja wirklich nicht so gemeint, wie du es verstehst...


    Gruß
    Klipp


    Edith verbessert die Rechtschreibung

  • Holz ist nicht automatisch leicht brennbar. Halt doch mal ein Feuerzeug an eine Gitarre oder dein Schlagzeug, dauert ganz schön lange bis die anfängt zu brennen, oder?
    Holzbalken z.B. erfüllen sogar gewisse Brandschutzklassen. Ein Stapel Papier ist auch nicht so leicht entzündlich wie ein einzelnes. etc. pp. Die Klausel sollte nur auf Gefahrengut anwendbar sein.


    Das mit dem Schlüssel würde ich nicht akzeptieren, wenn ich nicht will dass jemand anderes in den Raum darf, dann hat das auch so zu sein. Eine Firma die den Raum als Lagerraum nutzt würde das auch nicht akzeptieren, da will auch keiner dass ein Fernseher oder ne Mikrowelle im Monat aus mysteriöse Weise verschwindet...

    Ich hätte auch so gern ein Hobby...

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