Privatverkauf eines Motorrollers

  • Hallo da draußen!


    Da ich vor Kurzem 18 geworden bin hab ich mir, da ich auf Mobilität angewiesen bin, ein kleines Auto zugelegt. Die Jahre davor habe ich auf einem Motorroller inklusive kalter Hände und Füße verbracht ;)


    Da ich diesen nun nicht mehr brauche, dachte ich mir mach cih den ma zu Bares. Es ist kein Baumarktroller sondern ein Markenmoped aus Frankreich ;)
    Ich habe an dem Ding nichts gemacht ( ihr kennt ja warscheinlich diese Typen die ihrem Roller bis zum Aufgeben lackieren und dran rumbohren ach haste nich gesehn...)


    Nun zu meiner Frage:


    Weiß jemand genaueres zum Rechtlichen bei solch einem Motorroller Privatverkauf?
    Habe ich da als Privatverkäufer irgendwelche Rücknahmepflichten? Oder gilt noch das gute alte "gekauft wie gesehn"?


    Ich meine da hätte sich was in den letzten Jahren geändert und da frag ich euch gestandene Männer/Frauen einfach einmal! :thumbup:


    vielen Dank!


    PS: wir reden nicht von einem eBay Verkauf

    I disabled my desktop. It's void now. Plain, user-friendly void.

  • gekauft wie gesehn


    yepp - solange du als privatperson verkaufst, ist das so.
    du darfst natürlich keine falschen angaben z.b. zu laufleistung und unfallschäden etc. machen.
    aber ansonsten gilt das, was im kaufvertrag steht, also auch ein "gekauft wie gesehen und ggf. probegefahren".


    wenn du als gewerblicher verkaufst, ist das anders. da hast du eine gewährleistungspflicht am hals.
    und zwar auch z.b. der malermeister, der seinen firmen-transporter vertickt.


    schätze, die juristen werden sich gleich melden und dir das genauer erklären ... :thumbup:

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