Aufteilung der bandkasse nachdem 2 bandmitglieder gegangen sind?


  • Bzgl. existierender Verbindlichkeiten ja! Auf jeden Fall!
    Bzgl. zukünftiger, entgangener Einnahmen sehe ich aber eher schwarz, da man dann als Beklagender erst mal genau nachweisen und stichhaltig beziffern können muss, welche Ausfälle dadurch wirklich entstehen.
    Wenn es hypothetisch wird, geht ein Richter nicht so schnell mit.


    Für Gagen von anstehenden Konzerten: Kann der Veranstalter ( Vertragspartner ) als Zeuge fungieren.
    Für entgangene kommende Shows ( die History wo belegbar ist, dass man da schon öfter Folgeshows bekommen hat / kein einmaliges Gastspiel ).
    Für Werbematerial: Kosten im EK ( Plakate & Flyer kosten Geld ).


    Ich denke das lässt sich schon beziffern.


    C YA Marc

  • Hallo,
    ersteinmal vielen vielen Dank für die vielen Antworten.


    3000€ / 6 = 500€, stimmt. Bin ein bisschen durcheinander gekommen, da Person F noch ein bisschen eigenes Equipment für 100€ an die Band verkauft.


    Weiterhin stehe ich hier in der Rolle der Person F! :) (bzw. ein Bekannter ist Person F)


    Also das mit der Raummiete ist hinfällig. (Wurde auch von mir falsch verstanden... ging ihnen wohl nur um Miete für die Anlage.)
    Sprich sollen die 500€ nurnoch mit der Miete für die Anlage verrechnet werden.


    Auch hat Person F zu keinerlei "Schäden" geführt. Hat ca. ein halbes Jahr vor Austritt diesen schon angekündigt.


    Weiterhin wurde jegliches Geld nur durch Auftritte verdient. In die Kasse wurde kein Cent von den Mitgliedern einbezahlt.


    Wert der Anlage ist im Moment eine Frage auch bei uns. Deswegen warten wir mal auf die Vermögenshistorie/Rechnungen der Band, um zu sehen, was von den Einnahmen für verschiedene Dinge ausgegeben wurde (bzw. die Anlage gekostet hat). Auch wurden einige Monitorboxen, Kabel etc. von den Gigeinnahmen gemeinschaftlich gekauft. Werde das, sobald Zahlen vorliegen, ergänzen. :)


    Aber prinzipiell sind deren Forderungen also nichtig. Das ist mal eine Antwort, wie sie meinem Rechtsverständnis entspricht! :)


    drumdidi, deine Antwort klingt sehr professionell und aussagekräftig.
    Hast du beruflich mit solchen Sachen zu tun?

  • drumdidi, deine Antwort klingt sehr professionell und aussagekräftig.
    Hast du beruflich mit solchen Sachen zu tun?


    Ich bin halt Berufsmusiker und da hat man tagtäglich mit Verträgen und Steuern etc. zu tun.
    Und über die vielen Jahre sammelt sich da so einiges an Wissen an...


    Also eine rückwirkende Mietzahlung für die Anlage an die Band halte ich eigentlich für eine Frechheit. Würde ich mich niemals drauf einlassen...
    Rückwirkende Zahlungen ohne vorherige Vereinbarung sind ein Witz. Wäre Herr F nicht ausgestiegen, hätte er das ja auch nie zahlen müssen.
    Es gab ja keine Vereinbarung über Mietzahlungen. Hier wollen ein paar Leute einfach nur noch mal rückwirkend Kasse machen.

  • im MB war letzt ein etwas ähnlicher Fall, da war der Rat, den "Kollegen" vorzuschlagen, Selbstanzeige beim Finanzamt zu machen wegen Steuerhinterziehung... - in der Regel ist danach Ruhe in der Kiste!


    Die bestehende 6-er GBR erlischt ja mit dem Ausstritt von F und MUSS nach dem BGB abgewickelt werden, wenn bzw. ob die anderen Musiker in einer neuen GbR weitermachen, ist für den Fall nicht relevant.
    Insgesamt sehe ich das auch wie Didi, "wer schreibt bleibt", wer nix schreibt kann nachträglich keine Forderungen haben.

    ..."meine" Musik: Jazz (Big Band bis Free), brasil. Musik, Avantgarde, hin+wieder Klassik ->am Drumset, an den Percussions, am Schlagwerk

  • Die bestehende 6-er GBR erlischt ja mit dem Ausstritt von F und MUSS nach dem BGB abgewickelt werden, wenn bzw. ob die anderen Musiker in einer neuen GbR weitermachen, ist für den Fall nicht relevant.


    Jein! Gewöhnlich löst sich eine GbR beim Ausscheiden eines Gesellschafters aus. Die Gesellschafter können aber auch vereinbaren, das die GbR ohne das Ausgeschiedene Mitglied weiter existiert. Aber es gibt ja sicherlich keinen Gesellschaftervertrag.
    Man sollte dann aber auch klären, das niemand mehr weitergehende Ansprüche hat.
    Herr F könnte nämlich später auch noch Forderungen stellen ,wenn die GbR weiter existiert, es aber keine Regelung diesbezüglich gab...

  • ... Jein! ...


    dann hat sich das in den letzten Monaten geändert, ansonsten steht im BGB recht eindeutig, daß sich eine GbR bei Veränderungen der Gesellschafterzusammensetzung automatisch auflöst.


    ...gilt z.B. auch, wenn ein Siebter dazu kommt..., dann hat die alte GbR fertig und weiter gehts mit einer neuen.

    ..."meine" Musik: Jazz (Big Band bis Free), brasil. Musik, Avantgarde, hin+wieder Klassik ->am Drumset, an den Percussions, am Schlagwerk

  • Das könnte ich dir gar nicht sagen, das sich da was geändert habe.
    Ich hab es selbst schon so erlebt, das eine Person aus einer GbR ausschied und die GbR erklärte, das sie fortbesteht. Der ausscheidende Gesellschafter hat dem auch zugestimmt.
    Dies wurde auf Anraten eines Steuerberaters so gehandhabt und schriftlich festgehalten und ans FA geschickt. Die haben sich nicht daran gestört und die GbR lief fortan mit einem Gesellschafter weniger weiter.
    Der fall ist schon viele, viele Jahre her...


    Die IHK sagt dazu auch folgendes:


    Zitat

    Die Rechtsform der GbR steht und fällt mit ihren Gesellschaftern.


    Ausscheiden
    In der Regel hat das Ausscheiden einzelner Gesellschafter die Auflösung der Gesellschaft zur Folge (Näheres zur Auflösung unter Ziff. 13). Abweichend davon kann im Gesellschaftsvertrag aber auch festgelegt werden, dass die Gesellschaft von den übrigen Gesellschaftern fortgeführt wird (Fortsetzungsklausel). Der ausgeschiedenen Gesellschafter hat einen Abfindungsanspruch gegen die übrigen Gesellschafter, wenn diese die GbR fortführen. Nach dem Ausscheiden haftet der Gesellschafter im Außenverhältnis für alle Verbindlichkeiten ("Altschulden") der Gesellschaft, die vor seinem Ausscheiden begründet wurden. Diese Nachhaftung endet erst nach Ablauf einer Frist von fünf Jahren.

  • Hallo,


    im Fall der ABCDEF GbR ist der Sachverhalt dahingehend gestaltet worden, dass es hieß, dass keine Verträge geschlossen wurden.
    Diese Aussage ist sicherlich bei kritischer Betrachtung nicht ganz richtig, aber man darf wohl davon ausgehen, dass für den Fall der Auflösung der Gesellschaft jedenfalls keine explizite Regelung getroffen wurde, weshalb man hier vom gesetzlichen Zustand ausgehen darf.


    Was dann immer noch sein könnte, steht in den Sternen.


    Das mit den 100 Euro Verkaufserlös haben wir auch erst hinterher erfahren. Solche lückenhaften Sachverhalte sind die Wurzel der Falschberatung durch Laien im Internet. Deshalb halten sich die Fachleute ja meistens zurück oder labern grundsätzlich drumherum oder allgemein und so, nebenbei wäre konkret ja auch ein bisschen unstatthaft.
    Was der Richter zu Gesicht bekommen könnte, wissen wir nicht, das weiß nur der Richter und das auch nur potentiell und in der Zukunft. Wir wissen nämlich gar nicht, wie ABCDE die Angelegenheit darstellen würden, wenn wir hier nur die Aussage von F oder gar nur einem Bekannten von diesem (stille Post ist ein Garant für falsche Ergebnisse) haben.


    Die Idee mit dem Finanzamt finde ich gut. Sind die drei Mille denn Brutto oder Netto? Nicht, dass da noch die Steuern weg müssen ...


    Ach, ist mir sowieso egal, Hauptsache, es hat geregnet und die Scheiß-Hitze wird jetzt vom Sturm verjagt. Tot dem Sommer!


    Grüße
    Jürgen

  • Hallo,


    ich hätte geschworen, dass mir dieser idiotische Fehler, der mich stets zum Kotzen bringt, nie im Leben passieren würde.
    Kaum ist man 44 Jahre alt und es ist drei Tage heiß, geht es abwärts. Ich lasse das mal als warnendes Beispiel stehen.
    Hoffentlich wird es nicht Standart.


    Wir sind halt alle nur Drummer !!!


    Gute Nacht
    Jürgen

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