Bzgl. existierender Verbindlichkeiten ja! Auf jeden Fall!
Bzgl. zukünftiger, entgangener Einnahmen sehe ich aber eher schwarz, da man dann als Beklagender erst mal genau nachweisen und stichhaltig beziffern können muss, welche Ausfälle dadurch wirklich entstehen.
Wenn es hypothetisch wird, geht ein Richter nicht so schnell mit.
Für Gagen von anstehenden Konzerten: Kann der Veranstalter ( Vertragspartner ) als Zeuge fungieren.
Für entgangene kommende Shows ( die History wo belegbar ist, dass man da schon öfter Folgeshows bekommen hat / kein einmaliges Gastspiel ).
Für Werbematerial: Kosten im EK ( Plakate & Flyer kosten Geld ).
Ich denke das lässt sich schon beziffern.
C YA Marc