Aufteilung der bandkasse nachdem 2 bandmitglieder gegangen sind?

  • Es menschelt doch überall und ich bin "froh", dass es die selben Probleme auch woanders gibt!!
    Ich könnte auch Unmengen an Geschichten erzählen was ich da schon erlebt habe.
    Das Beste war aber immer noch, als ich mich in den 90ern mit meinem ex-Basser in die Wolle bekommen habe.
    ER hat angeblich 15 Pfennig!!!!!! zu wenig von der Gage bei der Aufteilung bekommen! KEIN WITZ ?( :cursing:


    Und ich betone, dass ich es schon immer so gehalten habe, es auf Pfenning / Cent genau zu verteilen!


    C YA Marc

  • ER hat angeblich 15 Pfennig!!!!!! zu wenig von der Gage bei der Aufteilung bekommen! KEIN WITZ


    Ich dachte solch einen Kleinkrämer kenn nur ich....unfassbar.

    "Welches Pumporgan des Menschen ist hauptsachlich für den Blutumlauf verantwortlich?" - "Die Milz!"
    (siehe: Wildecker Milzbuben mit ihrem Hit Milzilein, Milzinfarkt oder Doppelmilz)


    "Ob-La-Di, Ob-La-Da, life goes on, brah"

  • Hammu: diese Vorgehensweise ist prinzipiell richtig. Dennoch kommt es zum Streit, da:


    Sollten dann allerdings irgendwelche Reparaturen an der Bandanlage (jedem Musiker gehört ein Teil davon, dass er mitnehmen kann, wenn er gehen sollte) anstehen oder Mittel für Werbezwecke (Plakate, Fotos, etc.) nötig sein, wird eben von jedem Musiker Geld eingesammelt um die anstehenden Rechnungen zu begleichen.

    bezahlte Rechnungen ja auch einen erwirtschafteten Betrag repräsentieren. Und wenn man sich da vorher nicht einig ist, kann es vorkommen dass der ausscheidende z.B. seinen Anteil der Reperaturrechnung haben möchte, da er von der Reperatur ja nichts mehr hat. Kindische Sache, ich weiß. Aber die Beispiele zeigen ja, wie's läuft.
    Miete fordern ist natürlich absoluter Blödsinn-->abgewiesen.
    Was die Anlage der 4 Mitglieder angeht, da wird es schon knifflig. Korrekt oder zumindest salomonisch wäre imho folgendes Vorgehen: Wertverlust in der betreffenden Zeit wird durch Anzahl der Mitglieder geteilt. Wenn nun ein Mitglied ausscheidet, wird dieser Wertverlust gegengerechnet. Das würde allerdings bedeuten, dass in diesem Fall E ebenfalls diesen Betrag einzahlen müsste. Bei häufigerem Wechsel der Belegschaft natürlich irrsinnig aufwendig und fehlerhaft.


    Um mal was konkretes in diesen Fall reinzubringen: Welchen Anschaffungspreis hat denn die Anlage? Und wie alt ist die jetzt? Ich persönlich kann damit zwar garnix anfangen, aber um was für eine Anlage handelt es sich denn?


    Grüße Moigus

  • Um mal was konkretes in diesen Fall reinzubringen: Welchen Anschaffungspreis hat denn die Anlage? Und wie alt ist die jetzt? Ich persönlich kann damit zwar garnix anfangen, aber um was für eine Anlage handelt es sich denn?


    Die Frage stelle ich mir auch schon andauernd!!

  • Hammu: Meine "Ansicht" zu dem Thema habe ich bereits gesagt, ich wiederhole sie aber nochmal:


    Zitat

    Bandkasse ist Bandkasse, also für die Band und nicht unbedingt für einzelne Mitglieder

    Daraus ergibt sich obwohl ich ab einer bestimmten Summe wahrscheinlich auch versuchen würde meinen Teil zu bekommen, dass die in die Bandkasse eingezahlten Gelder, egal woher, nicht einzelnen Mitgliedern gehören und entsprechend auch keiner darauf Anspruch hat.


    Der einzig Sinnige Weg das ganze zu klären ist aber, dass man vorher (schriftlich) festlegt wie mit Geld in der Kasse zu verfahren ist. Es ist ja auch durchaus denkbar, dass man z.B. dem Trommler erlaubt Teile seiner Befellung über die Bandkasse zu begleichen?!

    Wehret den Anfängen: keine Macht dem Jazz!

  • Naja, als Musiker bin ich Mitglied in der Band und habe dann doch Anspruch darrauf. Wenn man fies wäre, würde man Mitgleid F gehen lassen und nichts zahlen und dann die Summer unter weniger aufteilen ;)


    Ob Vershcleißartikel über die Band gezahlt werden sollte habe ich mir auch shcon überlegt. Aber wer sagt wann die Felle durch sind, ob man mit richtiger Technik nicht weniger brauchen würde, ob Privatunterricht für besseres Drumming auch die Band zahlt, was sagt der Sänger(in) weil er kaum Verschleißartikel hat, sollte man dann auch überlegen dem Drummer mehr zu zahlen weil er mehr zum schleppen/aufbauen/pflegen hat,..?

    Alles wird gut

  • Also ich könnte mal steuerlich argumentieren, womit die Sache eigentlich ziemlich klar wird.


    Die Band ist rechtlich gesehen eine GbR aus 6 Gesellschaftern. Da es keinen Gesellschaftervertrag gibt, der Abläufe regelt, gelten die Regeln des BGB.
    Die lauten, das alle Gesellschafter gleichberechtigt sind und der Gewinn, den die Gesellschaft erwirtschaftet zu gleichen Teilen untereinander aufteilen.


    Eine Gewinnermittlung sieht so aus, das alle Einnahmen der Band in einen Pott kommen und davon alle wirklich statt gefundenen Ausgaben davon abgezogen werden.
    So, jetzt sieht es doch wohl so aus, das keine Mietkosten angefallen sind. Diese können also auch nicht den Gewinn mindern.
    Dann ist die Anlage nicht Teil des Betriebsvermögens sondern eine privat angeschaffte Anlage einiger Mitglieder der GbR (was an sich natürlich absurd ist, aber lassen wir das mal) und bislang kostenfrei der GbR zur vVerfügung gestellt wurde.
    Ihr habt nämlich zu keinem Zeitpunkt eine Vereinbarung zur Berechnung der Nutzungsentgelte für die "private" Anlage Anlage getroffen, die dann wieder den Gewinn der GbR reduziert hätten. Euer Fehler!


    Jetzt möchte einer der Gesellschafter aus der GbR ausscheiden. Beim Ausscheiden aus der GbR sieht das Gesetz vor, das das Betriebsvermögen und der Kassenstand der GbR ermittelt werden muss und der Ausscheidende seinen Anteil erhält (oder bei Schulden, seinen Schuldenanteil zahlen muss).
    So! Anlage ist nicht Teil des Betriebsvermögens, also spielt sie bei einer Trennung keine Rolle.
    Für die Nutzung des Probraums, Miete, Strom, Heizung wurde nie eine Vereinbarung getroffen. Folglich kann man da rückwirkend keinen Schuh draus machen, es sei denn, der ausscheidende Gesellschafter erklärt sich freiwillig dazu bereit, rückwirkend etwas dazu bei zu tragen.
    Rein rechtlich sieht es klipp und klar so aus, das dem ausscheidenden Gesellschafter 500€ (=1/6 des Gesamtgewinns) zustehen.
    Damit käme er juristisch überall durch.
    Gebt dem ehemaligen Kollegen sein Geld und lernt daraus.
    Alles andere werte ich persönlich auch nur als Nachtreten aus einem beleidigten Gefühl heraus oder weil eben aus Freundschaft mal wieder Feindschaft geworden ist....

  • Mal 'ne blöde Frage dazu: wenn die Bandkasse aus Geldern besteht die von den einzelnen Mitgliedern eingezahlt wurden, dann handelt es sich doch genau genommen nicht um Gewinne sondern "bloß um das Kapital der Band...


    Sieht das dann genau so aus?

    Wehret den Anfängen: keine Macht dem Jazz!

  • flosch: Genau deshalb gibt es ja bei uns auch keine Bandkasse - weil alle anderen Bandmitglieder auch keinen Sinn darin sehen, soviel Geld dumm auf der Bank rumliegen zu lassen.
    Welchen Sinn hat denn überhaupt so eine permanent angelegte Bandkasse? Ich sehe da eigentlich keinen rechten Sinn für, benötigtes Geld kann auch im akuten Fall eingesammelt werden und dann definiert eingesetzt werden - bei uns klappt das seit Jahren sehr gut.


    @ Moigus: Für Reparaturen/Werbung ausgegebenes Geld kann man natürlich nicht zurückfordern, man hat ja durch die Benutzung der reparierten Anlage bei Gigs bzw.. durch Verteilen der Werbung (als Imagepflege der Band und zur Erhöhung der Gig-Anzahl) schon einen Gegenwert bekommen.
    Und Raummieten/Stromkosten (auch wenn der Drummer ja eigentlich keinen Strom verbraucht :D ) sollten eh durch alle geteilt und bezahlt werden - das muß aber vorher festgelegt und abgestimmt werden.

    5 Mal editiert, zuletzt von Hammu ()

  • flosch:
    Das nennt man private Einlagen und die stehen einem bei einem Ausscheiden auch wieder zu. Deshalb schrieb ich hier ja auch schon, das diese Einbringung der Anlage in die Band unmöglich Ansprüche der Einbringenden auslöst ausser dem Anspruch, das die Besitzer der Anlage diese weiterbehalten dürfen und in diesem Falle, da der Ausscheidende ja eben nicht Mitbesitzer der Anlage ist, der Ausscheidende auch keine Ansprüche an die Anlage hat.
    Was hier manche nicht verstehen ist, das die so genannte Bandkasse nicht etwas eigenständiges, für sich existierendes ist, durch die man sozusagen Geld aussen vor lassen kann, egal was passiert.
    Man kann nicht so argumentieren, die Bandkasse ist unantastbar und wenn du die Band verlässt, dann ist das Geld für dich weg. Die Bandkasse ist die gemeinsame Kasse der GbR Mitglieder!
    Möchte man solche Regelungen haben, das Einlagen in die Band oder restliches Barvermögen bei Ausscheiden nicht aufgeteilt werden, so muss dies im Vorfeld vertraglich festgehalten werden, wobei ich mir da nicht sicher wäre, ob eine Vereinbarung, die auf völligen Verzicht von Ansprüchen rausliefe, nicht sogar sittenwidrig sein könnte...
    Zudem sollte man sich klarmachen, das wenn dies so möglich wäre, das man dem Ausscheidenden einfach seine Kohle verweigert, dieser genauso absurd verlangen könnte, das er Kohle für die Anlage bekommt.
    Ist logischerweise völlig absurd der Gedanke, genauso absurd wie der Gedanke, das die verbleibenden Bandmitglieder nur durch Akklamation "die Kohle ist aber in der Bandkasse" dem ausscheidenden seinen Anteil verwehren könnte.
    Wie hieß es hier so schön: Die Bandkasse gehört der Band und nicht den einzelnen Bandmitgliedern.
    Dies ist absolut falsch!
    Die Band xyz als eigene Rechtsform gibt es gar nicht. Die Band ist eine GbR, zu deutsch: eine Personengesellschaft.
    Sie besteht aus einzelnen Personen, die gemeinschaftlich handeln. Die Band als übergeordnetes Etwas, entrückt der einzelnen Bandmitglieder gibt es gar nicht.
    Die Band mit dem Namen xyz wird ja auch beim FA nicht als Band xyz geführt sondern als Musiker 1+2+3+4+5+6 (man setzte die jeweiligen Namen der Mitglieder ein) GbR und man gibt dieser GbR eine Überschrift mit dem Namen xyz.

  • Mal ganz leicht am Thema vorbei, aber auch interessant:


    WIE IST ES WENN:


    1 Mitglied der Band alle Konzerte organisiert, überall als Ansprechpartner / Vertragspartner ( mündlicher oder schriftlicher Vertrag über ein Bandgastspiel ) auftritt usw.
    JETZT steigt der Sänger aus und die Band kann die Konzerte ( sagen wir mal 5 Konzerte in den nächsten Wochen ) nicht spielen ( KEIN Ersatz usw.. ).


    Was ist mit dem entgangenen Gewinn?? Gagen fallen aus. Merchverkauf fällt weg.
    Evtl. Schadensersatzansprüche seitens der Veranstalter?
    Kosten für bereits laufende Werbung ( Plakate Flyer wurden verbraucht )?
    Imageschaden?
    Entfallene Folgeaufträge wegn Unzuverlässigkeit / Vertragsbruch ( dies eben nur wegen der aussteigenden Person die nicht willig ist eine gütlche Einigung zu finden )?


    usw.


    Schadenshöhe gesamt: 5.000,- €


    Das o.g. Mitglied war aktiv und tätig im Sinne aller Mitglieder ( auch im Sinne des Sängers der aussteigt ).


    C YA Marc


    Edith hat nen Fehler gefunden und ne Kleinigkeit ( Schadenshöhe ) hinzu gefügt....

  • Ich denke, ein vernünftiger "Aussteiger" wird bereits anstehende Gigs noch absolvieren und dann erst gehen - wenn nicht, wird er wohl, z.B. wegen entsprechender Mund-zu-Mund Propaganda der verlassenen Band so schnell keinen Job in einer anderen Band mehr finden (die örtlichen Musikszenen sind doch oft kleiner, als man denkt :D ).

    Einmal editiert, zuletzt von Hammu ()

  • Die GbR haftet immer gemeinschaftlich, sofern nichts anderes geregelt ist.
    Das einer in der GbR die ganze Arbeit gemacht hat, spielt da keine Rolle.
    In einer GbR sind zunächst alle Mitglieder zur Geschäftsführung befugt, also jedes Mitglied kann im Namen der GbR wirtschaftlich handeln (sofern eben nichts anderes geregelt ist).
    Daraus erfolgt halt simpel: alle kriegen aus den Gewinnen den gleichen Anteil aber auch alle müssen zu gleichen Teilen an Verlusten beteiligt werden.
    Im konkreten Fall wie von dir beschrieben, müssten alle Bandmitglieder etwaige Forderungen oder noch ausstehende Kosten zunächst zu gleichen Teilen begleichen.
    Will also Veranstalter x wirklich eine Vertragsstrafe von sagen wir 200€ haben und es sind 5 Bandmitglieder, so muss jeder 40€ löhnen.
    Diese Haftung gilt für alle Geschäftstätigkeiten, die bis zum Tag des Ausscheidens eines Mitgliedes der GbR getätigt wurden.
    Also darf der Sänger auch noch seine Anteile löhnen, was an Kosten kommt.
    In wieweit ihr den Sänger nachträglich für den entstandenen Schaden haftbar machen wollt, den er durch sein Ausscheiden, ist natürlich euch überlassen.
    Da wäre juristisch möglich, ihn zu belangen, weil er den Schaden verursacht. Aber eben nur in einem Rechtsstreit.
    Schlauer wäre es natürlich, bereits bestehende Engagements noch zu erfüllen. Sollte auch in seinem Interesse sein, weil es ihn ja auch Geld kostet, nicht mehr aufzutreten.
    Von den 5000€ darf er aber völlig unstrittig schon mal seinen Anteil zahlen. Und da er ja bockig zu sein scheint, und auch das wohl nicht wird zahlen wollen, kann man sich gleich mit einem Rechtsanwalt und entsprechenden Schadensersatzforderungen bei ihm melden.
    Dieses Schreiben eines Anwaltes würde ich mir durchaus gönne. Ist jedenfalls deutlich billiger als 5000€ und da er rechtlich keine Chance hat, dürfte er dann auch nachgeben, wenn er nicht hohl ist.

    Einmal editiert, zuletzt von drumdidi ()

  • Wenn ihr miteinander einen Vertrag mit dem Auftraggeber gemacht habt und der jetzt aussteigt ohne diesen Vertrag zu erfüllen er muß sich für meine
    Einschätzung auf jeden Fall für Ersatz oder Entschädigung umschauen. Der Vertrag wurde ja mit seinem Wissen unterfertigt. Wenn kein Vertrag vorhanden ist
    nicht gut.


    Edith sagt, wieder zu spät und nicht so fundiert wie Kollege Drumdidi

    Alles wird gut

  • Mündlich ist auch ein Vertrag und ich denke der Schaden lässt sich in diesem Fall ja genau beziffern ( Gagen die entfallen, Folgeshow mit selber Gage, Kosten für Plakate & Flyer => EK Preis, durchschnittlicher Merch Verkauf ).


    Ich denke das Ganze hätte sicher rechtlich / Anwalt Hand & Fuß!!


    C YA Marc

  • Danke dir, Drumdidi, jetzt sehe ich da etwas klarer (bezüglich der Bandkasse).


    Hammu: 3000 Euro sind vllt. etwas viel, 100-500 Euro halte ich aber durchaus für sinnvoll, gerade weil man da auch einen Puffer für Eventualitäten hat, und sei es nur der Rechtsanwalt den man wg. Streitereien (siehe egnever) bezahlen muß. Stell dir vor, ich mache auch mit Leuten Musik für die 50 Euro viel Geld sind, und die nicht eben mal diese 50 Euro auf den Tisch schmeißen können, da macht die Bandkasse schon Sinn!


    Zitat

    ...so muss dies im Vorfeld vertraglich festgehalten werden, wobei ich mir da nicht sicher wäre, ob eine Vereinbarung, die auf völligen Verzicht von Ansprüchen rausliefe, nicht sogar sittenwidrig sein könnte...

    Interessant ist ja dann Person G, die vermutlich den Platz von F einnimmt. Die darf sich dann im schlimmsten Fall "einkaufen" im besten Fall bekommt sie ~400 Euro "Austrittsprämie" geschenkt...

    Wehret den Anfängen: keine Macht dem Jazz!

  • Stell dir vor, ich mache auch mit Leuten Musik für die 50 Euro viel Geld sind, und die nicht eben mal diese 50 Euro auf den Tisch schmeißen können, da macht die Bandkasse schon Sinn!


    OK, in diesem Fall würde sie wirklich Sinn machen, würde dann aber, aus meiner Sicht, quasi nur eine zeitlich befristete Vorab-Geldeinlage sein, aus der jeder der Einzahler, der evtl. die Band verlassen sollte, seine Einlage auch wieder 1:1 herausbekommt - es sei denn, sie ist mittlerweile, durch Reparaturen/Rechtsstreit/Werbung, leergeräumt worden.

  • Mündlich ist auch ein Vertrag und ich denke der Schaden lässt sich in diesem Fall ja genau beziffern ( Gagen die entfallen, Folgeshow mit selber Gage, Kosten für Plakate & Flyer => EK Preis, durchschnittlicher Merch Verkauf ).


    Ich denke das Ganze hätte sicher rechtlich / Anwalt Hand & Fuß!!


    C YA Marc


    Bzgl. existierender Verbindlichkeiten ja! Auf jeden Fall!
    Bzgl. zukünftiger, entgangener Einnahmen sehe ich aber eher schwarz, da man dann als Beklagender erst mal genau nachweisen und stichhaltig beziffern können muss, welche Ausfälle dadurch wirklich entstehen.
    Wenn es hypothetisch wird, geht ein Richter nicht so schnell mit.

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