Aufteilung der bandkasse nachdem 2 bandmitglieder gegangen sind?

  • Hallo,


    im Lehrbuchfall steht nichts von einer Versicherung, also gehen wir davon aus, dass danach nicht gefragt ist.
    Die Sache mit dem Fahrzeughalter ist etwas unklar, wir vermuten mal, dass er auch der Fahrzeugführer ist.


    Nun geben wir den drei Kameraden Namen: A, der Geschädigte, B, der Fahrzeugführer und -halter, C, der Musiker, der mit der Sache wohl nichts zu tun haben dürfte.
    Als Anspruchskonstellation käme bestenfalls A gegen B in Frage.
    Anspruchsgrundlage aus Vertrag und Delikt wären sodann durchzuprüfen. Studenten, die zu viel Zeit haben, wären da prädestiniert.
    Als Vetrag prüfen wir sodann, ob ein Verwahrungsvertrag vorliegt. Das können wir mit guter Begründung sowohl bejahen als auch verneinen. Im Falle des Verneinens prüfen wir dann die Sondervorschrift hinsichtlich der Haftung bei unentgeltlicher Verwahrung und darin, inwieweit B in eigenen Angelegenheiten zu handeln pflegt. Da er selbst seine Instrumente im Fahrzeug lagert und es aufgrund des Lehrbuchsachverhalts keinen Anlass zu anderen Möglichkeiten gibt, muss man wohl davon ausgehen, dass B eben ein Schussel ist und daher aus Vertrag wohl nicht haftet.
    Sodann prüfen wir die Haftung aus Delikt. Selbst wenn wir diese bejahen sollten (den Weg dahin überlassen wir mal den fleißigen Studenten), kommen wir dann zur Frage der Mithaftung. Der A hat offensichtlich genausowenig die Türen kontrolliert wie der B. Dass er als Bekannter von B auf dessen Schusseligkeit vertraut, ist ziemlich fahrlässig, eine Versicherung würde wohl von "grob fahrlässig" sprechen. Dann kommt hinzu, dass B ja ohnehin bestenfalls nur neben dem D (der Dieb, den keiner kennt) mithaftet. Dann denken wir uns nach unserem gesunden Rechtsempfinden eine schöne Quote aus und der Fall ist gelöst.


    Sollte es eine Hausarbeit sein, lesen wir noch ein paar Kommentare und Entscheidungen und garnieren die Sache noch mit ein paar lecker Fußnötchen (natürlich nicht aus einem Forum) und verändern vielleicht noch die ein oder andere Zahl und fügen noch ein bisschen klug klingendes Definitionsgeschwätz dazu und fertig ist die Sache.


    Wenn es um einen echten Fall ginge, würden wir mal vom Experten den Sachverhalt ausermitteln lassen, was in der Regel im persönlichen (geheimen) Gespräch beginnt und dann schlimmstenfalls auch so endet wie im Lehrbuch. Manchmal gibt es aber Überraschungen in Form von Wendungen dank neuer Sachverhaltsinhalte, welche im Lehrbuch gar nicht erfasst waren.


    Ganz grob kann man wohl sagen, dass A das nächste Mal vielleicht besser auf sein Zeug aufpasst.


    Ansonsten: Hausrat bei Sachen im unverschlossenen Auto zur Nachtzeit? - Gute Nacht!
    Pflicht zum Abschließen eines Autos? - Nein*, wir sind ein freies Land - jeder kann seine Türen unverschlossen lassen, er darf sich nachher nur nicht so laut beschweren.
    Falls jemand besonders viel liest: Obliegenheit und Pflicht sind unterschiedliche Schuhe.


    Grüße
    Jürgen


    PS
    Ich tendiere zur Lösung von Jürgen - natürlich ohne Gewähr


    PPS
    Abwandelung: was wäre, wenn A den B auf Schadensersatz verklagte, tatsächlich eine kleine Quote zugesprochen bekäme und dann der D gefunden würde? Müsste dann D voll oder nur mit der größeren Quote haften? Wie wäre das Mitverschulden des A zu berücksichtigen? Fragen über Fragen ...
    Argumente für den Amtsrichter (wir gehen mal von einem überschaubaren Wert der Sache aus), die Sache mit einem Wisch vom Tisch zu wischen.


    *)Edith (eine Verwandte von pbu) meint, dass es einen § 14 Abs. 2 StVO geben soll, den sich vielleicht der ein oder andere Schussel mal von allen Seiten her durchlesen sollte und weist nochmals darauf hin, dass hier wie immer ohne Gewähr gefaselt wird, denn der Kaffee ist kalt, das Wetter trüb und der Kommentar im Schrank.

    2 Mal editiert, zuletzt von Jürgen K ()

  • Klingt nach 'ner spannenden Folge von "Richter Alexander Hold", vorallem wenn PPS eintrifft, und dann D (ieb) auch noch zum Dunstkreis der Gruppe ABC gehört...

    Wehret den Anfängen: keine Macht dem Jazz!

  • Pflicht zum Abschließen eines Autos? - Nein, wir sind ein freies Land - jeder kann seine Türen unverschlossen lassen, er darf sich nachher nur nicht so laut beschweren.

    Und zwar im Zweifel weder über den Bußgeldbescheid (§ 14 II2 StVO), noch über die Rechnung des zur Sicherstellung ermächtigten Abschleppunternehmens (§ 32 I PolG). :P

    -
    Gesendet von meinen Babyphone mit Papatalk

  • Hallöchen,


    jo, die Vwv kennt da keine Gnade, auch wenn die Vorschrift selbst das so nicht hergibt. Es gibt dann noch einen Haufen Ausnahmen, aber letztendlich besteht grundsätzlich die Gefahr, dass eine sehr aufmerksame und fleißige Behörde zuschlägt: mit dem Bescheid.
    Mit dem Abschleppen ist es dann schon wieder so eine Sache, das ist wohl nicht so einheitlich, wenn mich mein Kommentator nicht täuscht. Insbesondere, wenn man den Sachverhalt, den Zweck der Vorschrift und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet.
    Im vorliegenden Fall könnte nun ein völlig beschwipster A auf die Idee kommen, die Behörde E in die Haftung zu nehmen, weil sie nicht abgeschleppt hat. Wollen wir es soweit kommen lassen?


    Hinsichtlich der Haftungsfrage darf dann der fleißige Student auch noch 823 II prüfen, das Ergebnis wird dann zwar auch nicht besser, aber es kann mehr geredet werden und dafür sind wir ja da.


    Grüße
    Jürgen


    PS
    Der § 32 PolG (für Baden-Württemberg) heißt hierzulande (Hessen) übrigens § 40 HSOG, nicht dass da jemand denkt, die Polizei würde bundesweit nach denselben Gesetzen handeln - wäre ja noch schöner.


    PPS
    In NRW wäre es § 43. Damit mal klar wird, wie einfach unser Recht doch ist.

  • ich würde folgendes szenario skizzieren wollen:
    dieb und gut werden nicht ermittelt, anfrage auf schadensbegleichung bei der hausrat/haftpflicht/instrumenten/katastrophen-versicherung ergibt nichts, da grob fahrlässig gehandelt. wenn der nichtabschliesser nicht aus der privatschatulle spendet, bleibt am ende nichts. fall erledigt.

  • Kommst du denn gut mit dem Fahrzeughalter klar? Dann dreht doch was mit der Versicherung. Ist zwar nicht so schön mit Paragraphenzeichen zu belegen, aber vllt gibt's da eher was Geld. Oder so.


    Ansonsten kommt matz der Realität wohl recht nahe.

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  • Unbedingt, und dann berichte hier im Forum öffentlich wie es gelaufen ist, boah ey, Leute, Leute ?(


    Ich habe grad laut gelacht - schön!


    Und das schönste dabei ist, dass das 100% ernst gemeint war/ist! 8|


    Grüße


    Jens


    P.S.: Ich hab jetzt grad nicht im Forumsbetreiber-Thread (oder wie das Ding richtig heißt) gelesen, aber konnte man früher nicht (bzw. geht das in den einzelnen Foren nicht immer noch) direkt von der Portal-Seite auf die letzte Seite des Threads gehen, wenn dieser mehrere Seiten hat?

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    Amateure üben solange, bis sie es richtig machen. Profis trainieren solange, bis sie es nicht mehr falsch machen können.

  • Beim Lesen von Post 81 (Jürgen K.) mußte ich abbrechen.
    Bevor ich meine kostbare Lebenszeit mit so einem verdreckten Dreck verschwende
    (nichts gegen Dich Jürgen, sondern die Rechtsverdreherei im allgemeinen),
    nötige ich die Beteiligten dazu, mir je zwo Bier zu spendieren und diese gemeinsam
    zu konsumieren. Tags drauf kaufe ich ein neues Set , wenn die Kohle nicht reicht
    halt gebracuht, auf Pump oder wenn's sein muß Platin.


    Allein schon das Lesen bereitet mir körperliche Pein.
    fwdrums

    nontoxic: kurze lange CD-Pause

  • Da wo der grüne Pfeil ist mußt du hinklicken!


    Danke! Wieder was gelernt...


    Was man von fwdrums scheinbar nicht behaupten kann :D :


    Bevor ich meine kostbare Lebenszeit mit so einem verdreckten Dreck verschwende

    Allein schon das Lesen bereitet mir körperliche Pein.
    fwdrums


    :thumbup:


    Sehr lustig - das könnte mein Lieblingsthread der letzten Zeit werden... :whistling:


    Viele Grüße


    Jens

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  • Unbedingt, und dann berichte hier im Forum öffentlich wie es gelaufen ist, boah ey, Leute, Leute ?(


    Also abgesehen davon, dass cih mal ganz dreist behaupten würde, dass es niemanden gibt, der noch nie die Versichung zumindest nicht ganz umfassend und wahrheitsgemäß informiert hat, und damit auch "moe's wagen klaut", sind solche Beiträge vielleicht auch zuerst von einem vermeintlich Erwachsenen Leser zu reflektieren, und eine gewisse Ironie oder ein Hauch von Sarkasmus festzustellen.

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  • ok, dann bin ich doch jetzt um einiges schlauer. nur mal um es aufzuklären, ich war b, der schusselige fahrzeughalter/ - führer und habe dem geschädigten aus gutem willen, oder auch dummheit den größten teil des schadens ersetzt und jetzt wird mir vorgeworfen nicht den ganzen schaden beglichen zu haben...
    versicherungen hatten wir schon nachgefragt, sowohl hausrats, als auch haftpflicht. wenn das was ergeben hätte, würde sich ja keiner beschweren ;)
    dankeschön!

  • Äh, eene kurze Fraje....zahlt der esco_la jetzt aussa Kasse oder wat??? :S :D :P


    Ich finds echt zum Piepen (was wirklich nicht negativ gemeint ist, i schwör you), was sich aus manchen Threads entwickelt.


    Ick liebe det DF!!!


    gruß vom jagger

    Ein Leben ohne Musik ist keins..

  • Hallo,


    wenn man mal den ganzen verdreckten Dreck weglässt und auch den Quatsch mit dem Versicherungsbetrug, denn das kann man auch ganz toll mit Paragrafenzeichen belegen und das wäre dann wirklich für den holden Alex oder dessen Kolleginnen und Kollegen im wahren Leben. Da gibt es dann eher "oder so" und der svään schrammelt so knapp an der Gewinnbeteiligung herum. Hauptpreis: Hotelunterbringung auf Staatskosten (für Leute, die schon ein paar Lose gesammelt haben), weitere Preise: lecker Urkunde in grün mit Eintrag und Bundesadler, Ratenzahlungskredit, schöne Party mit netten Roben, Geldspenden, humanitäre Einsätze, tolle Papiersammlungen, aber egal - oder so:


    Besser ein Vergleich als die ganze Zeit Nachbarschaftskrieg.
    Wenn man als Schussel und guter Kamerad freiwillig und ohne lustige Briefchen von Leuten, die eine komische Sprache sprechen, einen großzügigen (Teil-)ausgleich gewährt, sollten doch die Wogen glättbar sein, schließlich sollte man niemals sein Zeug einem Schussel anvertrauen und auch nicht blind darauf vertrauen, dass ein Wagen abgeschlossen ist, da kann man auch selbst mal nachkontrollieren (waren A und C etwa nicht dabei, als das Auto verlassen wurde?). Ansonsten kann man die Karre auch in die Garage stellen oder notfalls ausladen. Das alberne (Auto-)türschloss hätte im Zweifel ohnehin nicht lange stand gehalten. Selbst mit der Idioten-Brutalo-Methode ist so ein Töff-Töff in Nullkommanix open for success. Ein Wunder, dass der depperte Dieb nicht das ganze Gefährt ausgeräumt hat. Da sollte man eher froh als traurig sein. Jedenfalls dann, wenn das geklaute Gut ohne Herzschmerz ersetzbar ist.


    Grüße
    Jürgen

  • es gibt da so ein paar verhaltensmassnahmen, die helfen können sowas zu verhindern. die lernt man halt meistens auf die harte tour. einige beispiele:


    - man lässt sein geraffel nicht aus den augen. jeder ist verantwortlich für seinen eigenen krempel. man weiss aber was alles in der karre sein muss. "hey, super, auf der hinfahrt hatte ich immer dieses case im nacken, das ist jetzt nicht mehr da! gut so, mehr platz für mich!" führt zum aussetzen auf dem nächsten rastplatz.
    - man packt nicht das auto und geht dann noch schnell was trinken oder was abrechnen. man packt das auto und fährt sofort ab. nachdem man den inhalt des autos nochmal auf vollständigkeit geprüft hat (ne, maddin, teppich undso)
    - man klebt nichts von aussen aufs auto was nach band/equipment/geld aussieht. ein bandlogo auf dem gefährt ist genauso sinnvoll wie ein aufkleber mit "achtung, hier ist viel geld drin, bitte nicht anfasssen".
    - man fährt sein geraffel immer selber durch die gegend. oder ist beim herumfahren zumindest physisch anwesend. ausser man hat einen busfahrer und einen road manager. und hotelzimmer und intercontinentalflüge.
    - man parkt bei übernachtung geschickt immer in fluchtrichtung, hecktüren so nahe wie möglich an einer wand. auch in bewachten hotelgaragen. wenn man einen hänger an der kalesche hat, verkeilt man beim einparken den hänger zwischen wand und auto.
    - man schliesst das auto ab. wer das auto nicht abschliesst, läuft nach hause.
    - es gibt nur einen autoschlüssel. oder einen für jeden gefährten. zweiteres ist besonders wichtig wenn man mit einem busgefährt durch die gegend tollt. ist der bus irgendwann nicht abgeschlossen, sind automatisch alle schuld. keiner kann sich darauf berufen das eigentlich jemand anders....
    - gibt es nur einen autoschlüssel dann gibt es auch nur einen schlüsselhalter, gralshüter, wtf. wer den gral verlegt, läuft nach hause. und alle anderen mit ihm. zumindest zeitweise, weil der schuldige trägt natürlich immer einen gefährten huckepack.
    - wer versucht sich rauszureden läuft nach hause.
    - wer versucht sich rauszureden nachdem etwas verschwunden ist, kriecht nach hause oder bleibt am ort liegen. und ersetzt den schaden. zur not durch organspende.

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