Aufteilung der bandkasse nachdem 2 bandmitglieder gegangen sind?

  • wir lernen daraus folgendes: alles schriftlich fixieren, "arschloch sein" mit einem vom gegenpart unterschriebenen "vertrag" gestaltet sich einfacher


    Na dann mal viel Spaß! Ich glaube dann bekommt keiner mehr von uns ne Band zusammen! Ich denke wenn ich Musik machen will, in eine Band einsteige und nach der dritten Probe der Rest der Band mir einen mehrseitigen Vertrag vorlegt wandere ich rückwärts zur Tür wieder raus :wacko: !


    Eigentlich manchmal sehr schade, aber einfach nur menschlich.


    C YA Marcus

  • ich wuesste auch nicht, was an einem vertrag schlimm sein soll. der ist ja nicht aufgesetzt, um etwaige neueinsteiger ueber den tisch zu ziehen, sondern um gewisse dinge bezgl. der band zu fixierien, um eben zu verhindern dass es irgendwann knatsch gibt.
    ich steige lieber in eine band ein, die mir einen vertrag hinlegt, als in eine die sagt "des wird schon" erste symbolisiert (vertragsinhalt abhaengig) naemlich eine gewisse profesionaliaet, naemlich zumindest insofern, als dass sie sich einen kopf ueber soetwas macht, und es nicht drauf ankommen laesst.


    wird ja auch keiner gezwungen etwas zu unterschreiben, womit er nicht einverstanden ist -> vertrag = konsens.


    edith... wie kam denn das "t" dazwischen oO


    - konsens

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    Einmal editiert, zuletzt von esCo_LA_ ()

  • Ich find so vertragliche Reglungen auch total bescheuert. Aber manchmal ist nicht anders möglich. Normalerweise reicht ja auch eine mündliche Absprache, wobei sowas bei einer 2 vs. 2 Konstellation ungünstig ist - andererseits wenn das eh auf Konfrontation drauf raus läuft, kann man es auch darauf ankommen lassen :) .

  • Du leihst einem Kumpel etwas und siehst es nicht wieder - normaler Alltag!
    Du leihst einem Kumpel etwas, aber nur gegen ein unterschriebenes Stück Papier - dann ist man misstrauisch, bescheuert, u.s.w.


    So sollte es nicht sein. Vielleicht kommt es auch nur einfach darauf an, was man erlebt hat. Mit 18 Jahren kann das noch nicht soviel sein, wie mit 45...


    Eine sardische Bekannte vermietet ihr Haus professionell übers Internet - dafür gibt´s Verträge. Als wir im Sommer da waren, wurde gerade ohne Vertrag an "Freunde" übergeben - ich sagte später "würde ich nicht machen". Sie sagte: "das sind doch Freunde..." Jetzt - 3 Monate später (!) hat sie ihr Geld bekommen, abzgl. 100 Euro - der Freund meinte, "er sei doch ein Freund"....


    Ich hatte einem Schulfreund aus der Patsche geholfen und 4.000 vorgestreckt - gegen ein Stück Papier. Nach 2 Jahren hatte er alles zurückgezahlt. Ich glaube nicht, dass er es blöd fand, dass wir einen kleinen Vertrag gemacht haben. Seine Kumpels wollten keinen Vertrag - aber auch kein Geld rausrücken...


    Andersherum hatte ich mich so um 82 bei einer Wiesbadener Band beworben. Die hatten eine Riesenklappe, noch kein gescheites Programm, P.A., u.s.w. - aber einen 3 Seiten-Vertrag mit lauter Eventualitäten (sollte man in die Band einen Song einbringen, gehört er ihr...) und einer Einstiegssumme, die keinerlei Berechtigung (mangels Gegenleistung) hatte. Ich ließ Vertrag, Vertrag sein und die Band auch weiterhin ohne Drummer....


    Nochmals: einen kleinen Vertrag (ohne Anwalt & Co.) macht man wenn man "Freunde" ist und damit man "Freunde" bleibt. Ob das bescheuert ist oder nicht.


    Bringe ich meinen Krempel einmal die Woche in einen Keller und nehm ihn wieder mit und die Band schläft da vor sich hin, braucht man eigentlich keinen Vertrag - doch ich habe mal davon gehört, dass ein neuer Drummer nicht mehr an sein Schlagzeug kam, das im Keller der Band stand, die ihn nicht mehr kennen wollte...


    Daran hat sicher noch nie einer gedacht: man schleppt seine Kiste für 3.000 Euro wo an, die neue Band sagt o.k. und man fährt ohne die Kiste wieder heim - denn man gehört ja (angeblich) zur Band...


    Nix für ungut - hab`einfach zuviel Scheiße erlebt.

  • ich wollte dafür keinen eigenen thread aufmachen, da die sitution ähnlich ist, wie die aus dem anfangspost, allerdings geht es hier nicht um die bandkasse.
    also, ich bin nicht mehr in der band, jedoch haben wir vor kurzem ein banner und t shirts anfertigen lassen, beides nicht gerade billig. wie sieht es damit aus, eigentlich müsste ich ja den betrag zumindest aus dem t shirt kauf wiederbekommen, weil ich davon ja nichts mehr hab, oder?

  • Das ganze ist doch, wie immer, im BGB geregelt. Die Regeln der Gesellschaft (§§ 704 ff.) haben für das Ausscheiden eines Gesellschafters eine Regelung in § 738 Abs. 1 Satz 2 BGB vorrätig. Du erhältst Gegenstände zurück, die Du der Gesellschaft zur Verfügung gestellt hast und am gemeinsamen (Sach-)Vermögen steht dir Dein Anteil an einem fiktiven "Auseinandersetzungsguthaben" zu. Das entspricht bei Dingen, die mit Gewinn weiterverkauft werden können, ohne weiteres den Anschaffungskosten. Also ganz so, wie Du denkst.

  • ok, gut, danke schonmal, so hab ich mir das auch gedacht. aber was ist mit dem banner? da müsste dann der resdtwert ran, oder?
    und wenn wir schon bei rechtlichen sachen sind, wer ist denn im folgenden fall verantwortlich?
    Drei Musiker haben nach einem Auftritt ihre Instrumente in ein Auto gepackt und haben danach diese nicht wieder in den Proberaum gefahren, weil dieser zu weit weg war. Sie sind zu einem der drei Musiker gefahren, um dort zu übernachten, jedoch hat der Fahrzeughalter, einer dieser drei Musiker vergessen das Auto abzuschliessen und es wurde ein Instrument eines anderen Musikers, also nicht des Fahrzeughalters entwendet. Wie ist die Rechtslage, wer ist dafür haftbar zu machen, der Fahrzeughalter, der Musiker, der seine Wertsachen im Auto hat liegenlassen?

  • Hallo,


    1. Lehrbuchfälle haben den Charme, dass der geschilderte Sachverhalt vollständig und richtig ist. In der Praxis ist es oftmals die Kunst, den Sachverhalt halbwegs vollständig und korrekt zu ermitteln und dann auch noch beweisbar vor Gericht zu bringen. Zwei Welten.


    2. Im hier geschilderten Lehrbuchfall hat der Geschädigte zunächst einmal Ansprüche gegen den Schädiger.
    Das ist der Dieb.


    Grüße
    Jürgen

  • Dann hat der beklaute Pech gehabt, würd ich sagen.


    Oder willst du hören dass man den Fahrzeughalter deshalb verklagen (zur Verantwortung ziehen) kannst? Geht wahrscheinlich, kosten aber im Zweifel viel Zeit und Geld und im Zweifel auch die Freundschaft...


    Ansonsten hab ich auf die Schnelle was gefunden was für die Situation vielleicht nützlich sein kann: http://www.juraforum.de/forum/t173462/s.html ?!


    Ich hab mir die Geschichte mit der Hausrat/Haftpflicht aber (noch) nicht durchgelesen, mach ich aber interessenhalber gleich mal...


    Edit zum Link: hmm... wenns um ein Fahrrad geht, dann läuft das wohl über die Hausrat-V. und scheint ggf. mit abgedeckt zu werden. Ich frag mich allerdings ob Musikinstrumente in der Hausrat mit drin sind...?!

    Wehret den Anfängen: keine Macht dem Jazz!

    Einmal editiert, zuletzt von flosch ()

  • Waren die Instrumente denn irgendwie versichert?


    Und darf man eigentlich in Deutschland sein Auto unabgeschlossen stehen lassen? Ich habe mal gehört, man dürfe das nicht, weil es Diebstahl provoziere. Wahrscheinlich schmarn.^^

    Diplomatie ist die Kunst mit eintausend Worten zu verschweigen, was man mit einem sagen könnte.


    Real- ( ;) ) Satire vom Feinsten gibt es hier

  • Soviel ich weiß hat das mit Auto abschließen oder nicht einfach nur was mit Versicherung zu tun.Logischerweise wird wohl keine Versicherung der Welt irgendetwas zahlen wenn kein echter Einbruch usw. vorhanden ist. Jedenfalls würde es mich wundern wenn es fürs Nichtabschliessen einen Bußgeldbescheid gibt. Wertgegenstände sind wohl eher auch nicht versichert, schon gar nicht wenn sie sichtbar im Auto liegen. Ein Kfz. gilt bestimmt nicht als geeigneter Aufbewahrungsort für wertvolles Gut. Verantwortlich wird da wohl dann auch eher der Besitzer der Gegenstände sein und nicht der Fahrzeugführer, vor allem dann wenn der Besitzer selbst mit von der Partie war. Anders wäre es wohl wenn es sich um verliehene Gegenstände handeln würde, da hat dann wohl der Nutzer eine Sorgfaltspflicht oder so ähnlich, vermutlich hättest du dann zivilrechtlich einen Anspruch gegenüber dem Fahrzeugführer.
    Alle Angaben ohne Gewähr, alles Hörensagen und eine gewisse Logik. Jetzt können die Juristen das zerlegen. ;)

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