Aufteilung der bandkasse nachdem 2 bandmitglieder gegangen sind?

  • Zitat

    722, 723, 730, 738 BGB


    So, wieder da. Also, was in den Paragrafen da oben steht, spiegelt ja in etwa die herrschende Forum-Meinung wieder. Liebe, Hass und Gott spielen allenfalls eine Nebenrolle.
    Saldieren, im Zweifel gleiche Anteile, Aufteilung bei Kündigung.
    Ausnahmsweise relativ verständlich formuliert (wenn man's zweimal durchliest) und jedem Nicht-Solo-Künstler hiermit dringend an's Herz gelegt.
    Diskussion gibt's ja kaum noch.


    Edit: Mehr hat der, der die beiden Dickeren abkriegt.
    _

    -
    Gesendet von meinen Babyphone mit Papatalk

  • Gerald hat es auf den Punkt gebracht. Schau, dass ihr einigermaßen in Frieden auseinander geht.
    Dafür ist eine saubere Aufteilung der Bandkasse Grundvoraussetzung!
    Denk dran, man sieht sich immer zweimal im Leben!


    Ich habe da auch schon einigen Scheiß erlebt: Ich bekam statt des Anteils des Wertes der Plakate (also Geld), tatsächlich die Plakate, weil sich die Band umbenennen wollte. :thumbdown:

    Le roi - c'est moi! :saint:

    Der Gesunde Meschenverstand liegt bei den Dinosauriern.

  • Ich habe vor langen Jahren bei meinem Austritt aus der damaligen Band aus freien Stücken auf meinen Anteil der Bandkasse verzichtet, was mir bis heute nicht wehtut (aber nicht, weil es sich nicht gelohnt hätte...). Nichtsdestoweniger sehe ich es so wie die meisten: was gemeinsam verdient wurde, steht auch jedem als Anteil zu.


    Viel wichtiger finde ich aber, dass man sowas bei der Schaffung einer Bandkasse mal eben "im Guten" schriftlich fixieren kann, und sich so hinterher jede Menge Diskussionen und böses Blut erspart.


    Gruß
    Alex

    "Ich verlor bisher Filze, Sticks und einen Bassisten. Weiß der Geier was man damit will."
    Barumo, 2008

  • pbu hats gesagt, ihr seid ne gbr. ob ihr was schriftlich habt ist völlig bums. konkludent lautet das zauberwort.
    bei einer gbr kann jeder jederzeit gehen (rechtlich). wenn er das tut, steht ihm in ermangelung anders lautender vereinbarungen sein anteil zu.
    da ihr ja gar nichts vereinbart habt, ist also das vermögen nach köpfen zu verteilen.

  • Wenn vor ihrem Austritt vereinbart wurde, dass irgendwelche Ausstände bezahlt werden, dann wird das Geld natürlich davon abgezogen. Proberaummiete im Voraus natürlich nicht. Angeschaffte Geräte nach Zeitwert aufgeteilt, oder von euch beiden frei gekauft. Der Rest wird ganz klar durch 4 geteilt. Wenn die Kollegen aber noch Geld wieder haben wollen, das ausgegeben wurde und sie auch Nutzen erziehlt haben, würde ich denen ganz klar die Pistole auf die Brust setzen. Es nützt nichts Arschlöchern mit Hand hin halten zu begegnen. Das hat noch nie geklappt.

    "I'd rather eat my own shit than do a duet with James Blunt" (Paul Weller)

  • Geht doch auch gar nicht anders, als die Aussteiger anteilsmäßig auszuzahlen. Wie wäre es denn sonst "am Ende der Band"? wer zuletzt sagt "Ich steige aus" kriegt die komplette Kasse? Och nö...


    Vielleicht kann man sich ja drauf einigen, das Anschaffungen (Plakate, Banner,...) als Bandeigentum bei der Auszahlung nicht berücksichtigt werden, solange die Band weiter besteht. Aber den aktuell vorhandenen Geldbetrag sollte man anteilig auszahlen. Und "ein netter dreistelliger Betrag" ist mir allemal eine Diskussion wert.


    Interessant wird es, wenn größere Investitionen gemacht werden, für die eventuell sogar jeder einen Beitrag einzahlt. Spätestens dann sollte man klare Absprachen treffen (am besten schriftlich).

  • Schade, dass ihr nichts Schriftliches vereinbart habt. Ich weiß leider nicht, inwiefern eine Band einfach so ohne schriftliche Vereinbarung als GbR gilt, insofern halte ich mich da raus. Schlage ihnen Folgendes vor (und das hatte Gerald ja schon so ähnlich gesagt): Erwirtschaftetes Barvermögen wird anteilig ausgezahlt. Sollten sie auf eigene Anfrage auch noch Ansprüche auf gemeinsam bezahlte Gegenstände im Bandbesitz Bedarf anmelden (Gesangsanlage, PA, Mikros oder was auch immer), dann wird der ZEITwert anteilig ausgezahlt. Ist zwar blöd für euch, aber der moralisch richtige Weg. Ansonsten bietet ihr an, besagten Gegenstand (PA, Gesangsanlage, was auch immer) zu verkaufen (oder ihr drückt es denen auf) und den Verkaufswert mit Beleg über dessen Höhe unter euch aufzuteilen. Das geht natürlich nur, wenn ihr diesen Streitgegenstand entbehren könnt ;).


    IN JEDEM FALLE solltet ihr bei welcher Art von Einigung auch immer dies SCHRIFTLICH FESTHALTEN, im Rahmen einer VERZICHTSERKLÄRUNG!!! Nicht, dass da einer noch Monate später ankommt und den Teppich auf dem Drumpodest haben will, den er damals aus seinem Schimmelkeller hervorgekramt und in den Raum gelegt hatte (hab ich auch schon erlebt).


    Und als Nächstes macht ihr eine GbR auf, in der solche lustigen Details geregelt werden. Mein Vorschlag: Das Barvermögen wird hier aufgeteilt, der Anteil an gemeinschaftlich gekauften Dingern wird NICHT ausgezahlt und für vergangene Zeit geleistete Bandbeiträge sowieso nicht. Schreibt auch gleich noch mit rein, wie mit Songrechten bzw. Anteilen am Songwriting umgegangen wird. Das erspart auch von vornerein eine Menge Ärger.


    Bei Interesse kannst du mir gerne mailen, dann schicke ich dir unseren reset to zero GbR Vertrag mal zu. Da fehlt zwar (noch, aber nicht mehr lange) der Passus über eben genau diese Ausstieg-ich-will-mein-Geld-zurück-Geschichte, ansonsten ist der schon ganz gut. Auch sehr beruhigend, was die Rechte von Songs angeht, insbesondere, wenn wie bei uns die Sängerin grad ausgestiegen ist. Macht das Leben leichter ;)

  • Ich habe sowas auch schon viermal durchmachen müssen. Gottseidank nicht aud die Art und Weise
    wie du.


    Wir haben auch jedesmal was ausbezahlt (und nicht mal wenig). Bei uns wurden nicht nur die aktuelle Kasse, sondern
    auch noch das erwirtschaftete Equipment miteinbezogen (wobei der Sachwert/Zeitwert natürlich eher gering war).
    Doch kommt da gleich ein schönes Sümmchen zusammen was da auszubezahlen ist.


    Ist aber besser auszubezahlen und rechtlich und persöhnlich das richtige zumachen.


    Was ich aber schon überlegen würde, die Gage für den abgesagten Gig irgendwie gegenzustellen.
    Jeder der bei uns ausgetreten ist hat die bis dahin ausgemachten (unterschriebenen) Verträge einhalten
    und spielen müssen. Das würde ja in ihrem Einverstädnis gemacht.


    Mittlerweile sind wir nur mehr 3 "Eigentümer" der Band und der Rest steht im "Angestellten" Verhältnis.


    grüße Andi

    Alles wird gut

  • Genau wegen dieser Diskussion (und auch, weil ich da schlechte eigene Erfahrungen gemacht habe) bin ich generell gegen eine Bandkasse aus Gigeinnahmen. Miete für Proberraum und notwendige Reparaturen an der Anlage (sofern vorhanden) kann man auch am Monatsende/bei Auftreten der Fehler einsammeln. Monitor sollte jeder seinen eigenen haben (das reicht für Proben vollkommen). Große Anlagen kann man sich auch mieten und die Miete direkt vom Gigerlös (vor dem Aufteilen!) abziehen. Ebenso das Spritgeld für die fahrenden Bandmitglieder (es gibt sicher in jeder Band ein oder zwei Leute, die komischerweise nie fahren (alle Fahrkosten bleiben auf den anderen sitzen)).
    Ich werde jedenfalls nie mehr präventiv in irgendeine Bandkasse einzahlen.


    In eurem Fall sehe ich daher auch nur die Möglichkeit der Auszahlung der gehenden Bandhälfte - die einzig faire Regelung.

  • Höre auf DS1.



    Noch was:


    ...
    wie viele sind noch übrig?
    im ernstfall behauptet ihr restlichen einfach geschlossen, es wäre mündlich abgemacht worden, dass man mit austritt aus der band auf seinen anteil verzichtet....


    Ist das wirklich Dein Ernst?!?! Du rätst ihm, er solle seine ehemaligen Bandkollegen einfach dreist anlügen? Hoffentlich lesen Deine Bandkollegen hier nicht mit!


    fwdrums

    nontoxic: kurze lange CD-Pause

  • die band ist keine bgr, es wurde nichts schriftlich festgehalten, und auch nichts muendlich dahingehend abgesprochen


    Jeder Jurist wird Dir bestätigen: Die Band war eine Gesellschaft im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (Die Paragraphen dazu stehen in einem Beitrag oben).


    Es ist ein immer noch verbreiteter Irrglaube, dass Verträge nur durch Papier und Absprachen nicht auch durch schlüssiges Handeln getroffen werden könnten. Beides würde im Streitfall Beweiserleichterungen bieten - aber die Rechtslage richtet sich in der regel nicht nach der Form, sondern nur nach dem Inhalt.


    Sofern nicht einer die anderen engagiert hat und gegen Rechnung im Einzelfall bezahlt, ohne dass diese am Risiko beteiligt gewesen wären, ist dem äußeren Schein nach von einer GbR auszugehen. Für die Verteilung des Barvermögens kommt es auchnicht darauf an, ob dieses durch Gagen, Einlagen (sofern von jedem in gleicher Höhe erbracht) oder durch "zu-spät-komm-fünfer" erwirtschaftet wurde.

  • Is, wie das Meiste im Leben, ein zweischneidiges Schwert.


    Ich mein, ich muss gestehen, nicht jedes Wort gelesen zu haben, aber:


    Wie sieht es denn desweiteren aus?


    Ich mein, das Geld in der Bandkasse zu teilen geht ja, aber: Habt ihr von dem Zeug auch schon was gekauft? Soll man da auch wieder zurückzahlen? Dann bliebe der Rest der Band auf der Kohle sitzen, oder künftige Bandmitglieder müssen sich wie angesprochen "einkaufen", was imho NICHT selbstverständlich ist, weil man ja erst mal ne Zeit braucht um die Leute kennenzulernen. Vorher machts keinen Sinn, denk ich. Dann merkt man nach zwei Monaten, das is nix und dann gehts von vorne los. Jemanden zu finden, der sich "einkauft" wird nicht leicht. Nem Haufen "fremder" Musiker den von Dir genannten 3-stelligen Betrag hinzulegen... nicht selbstverständlich.


    ich baue auch grade ne band auf und wir werden das schriftlich festlegen, und zwar im Groben so:


    Wir haben vor ernsthaft zu musizieren, da ist nicht angedacht, dass einer Hals über Kopf aus irgendeiner Laune hinwirft, daher täte derjenige das dann auch auf eigenes Risiko, das ist unter uns dreien (mehr sind wir noch nicht) so angesprochen und auch von allen bestätigt. Auf Deutsch: Wer keine Lust mehr hat und aussteigt, tut dies auf eigene Kappe...sprich, der kriegt nix.
    Wir wollen uns ein kleines anständiges heimstudio einrichten und dass das nicht mit 1.000 abgetan ist, brauch ich Euch nicht zu erzählen. Kann also schlecht dann zu nem potenziellen Nachfolger des Aussteigers nicht sagen, er muss erst mal 400,- aufn Tisch legen, bevor mitmachen "darf".
    Wie gesagt, der Unterschied is hier aber, dass wir uns in "Friedenszeiten" die Regeln aufstellen, denn wenns wie bei Dir ist, Benni, das geht nie ohne Stress, sieht man ja leider. Wir sind alle einverstanden, denn wer jetzt sagt, "Ich bin dabei" und die anderen hängenläßt, der soll die anderen wenigstens nicht drauf sitzenlassen.
    Anders gestaltet sich das natürlich, wenn es andere Umstände sind, wie z.B. erkranktes Familienmitglied auf Sylt oder was weiß ich was, da hat der Rest der Band dann sicher den Anstand, sich den Anteil des anderen nicht einzubehalten, genauso wenn die Band entscheidet "Mit dem Bassisten gehts nicht mehr", der bekommt sein Zeug natürlich auch, sonst hol ich mir ja ne Band zusammen und schmeiss dann alle raus und alles gehört mir;-) *hahahaha*


    Nein, der Sinn der Sache ist, dass sich der "Aussteiger" seine Entscheidung eben dann sicher gut überlegt, ich will mich nicht bereichern, versteht ihr?
    Aber das wird eben alles schriftlich festgelegt werden.


    Naja, was Deine tollen Bandmates betrifft, Benni, naja, also klar, Dein Anstand gebietet es, ihnen ihren Anteil zu geben und damit über denen zu stehen, die nicht mal den Anstand haben, wenigstens den Gig noch mitzuspielen...

    Wer beim Üben gut klingt, wird nicht besser. - Sinngemäß nach Jojo Mayer



    Meine Spielsachen

  • Und was lernen wir daraus?


    Da man so oder so durch das gemeinsame Handeln (spielen) eine GbR ist, die gewissen Regeln unterliegt, sollte man doch (nicht am ersten Tag, aber vielleicht am 100. oder so) ein paar Dinge gemeinsam verbal (oder noch besser schriftlich) festhalten. Denn wie bei einer Ehe, ist alles o.k., so lanfge es läuft - wenn nicht, dann nicht mehr. Dann ist es eine schöne Sache, wenn man ein Stück Papier aus dem Ordner holen kann, auf dem alle Alt-Mitglieder (und evtl. auch Neumitglieder) unterschreiben.


    Und darauf steht, dann z.B., dass die Gagen für dies und das verwendet werden (somit z.T. zweckgebunden sind - wenn jetzt zum Jahresende evtl. eine Gebühr ansteht - für das alte Jahr...) und nicht mehr allen Mitgleidern zur Verfügung steht. Oder, dass eben eine gemeinsame Anschaffung, je Monat einen Wertverlust von z.B. 1% hat - wer also nach 14 Monaten geht, erhält seinen Anteil abzgl. 14% Wertverlust. Am besten schreibt man dann auch rein, innerhalb welcher Zeit, dann so eine Rückzahlung erfolgen muss, denn weder kann man verlangen, dass der Aussteiger Jahre lang warten muss, noch das die Verbliebenen am nächsten Tag ihre Privatkonten plündern müssen. Wer sich an der Anschaffung nicht beteiligt hat, bekommt natürlich auch nichts ausgezahlt.


    Ich hatte diesen Hickhack fast jährlich, bis wir bei den letzten beiden Bands danach vorgegangen waren. Daher passierte es auch nicht, dass einer mal vorschnell kurzfristig das Handtuch warf. Ich hatte die Anschaffung der P.A. vorfinanziert und die anderen zahlten dann teilweise über die Gigs ab - war kompliziert, funktionierte aber - selbst nach Bandauflösung


    So, merke gerade dass sich das mit Kride etwas überschnitten hat. :rolleyes:

  • Zitat

    So, merke gerade dass sich das mit Kride etwas überschnitten hat.


    Doppelt gemoppelt hält ja bekanntlich besser :D ;)


    Ne, wie Du auch schriebst, solange alles gut läuft...und darum sollte man genau in DIESER Phase das regeln, wozu man später, meist aus emotionaler Befangenheit, nicht mehr in der Lage ist.

    Wer beim Üben gut klingt, wird nicht besser. - Sinngemäß nach Jojo Mayer



    Meine Spielsachen

  • Im Prinzip gehört eine Bandkasse der Band, außer sie löst sich komplett auf. Wobei das auch schwierige Fälle gibt: Nämlich dann, wenn sich eine Band teilt (aus eins mach zwei), dann müsste man die Kohle fairereweise aufteilen. Andererseits ist mir eine solche Denke grundsätzlich vollkommen fremd (außer es handelt sich um eine rein geschäftliche Beziehung[1] oder um gemeinsam erworbenes Equipment, z. B. eine PA), v.a. wenns da um Peanuts geht (und da gehören für mich auch dreistellige Beträge zu).
    Einfacher und pragmatischer ist es natürlich die Leute auszuzahlen, das musst du entscheiden.


    Im Prinzip ist dieses alles kodifizieren müssen zwar richtig, aber andererseits total ätzend. Wenns drauf ankommt, schützt das auch nicht unbedingt vor Schaden, wenns es von Laien verabredet wurde.


    Grüße, Philip


    [1] Theoretisch kann man jede Band darauf reduzieren, aber was ich meinte sind sowas wie z. B. Cover- oder Castingbands.

  • 1 woche vor einem gig aus heiterem himmel zu sagen "wir gehen jetzt" empfinde ich persl. nicht als fair.


    Das ist das Letzte.Und einfach nur Charakterlos.


    btw. wurde von der bandkasse bandraummiete gezahlt, welche ausstand, und ansich auch abgemacht war (dieses geld fordern die beiden nun aber auch (quasi rueckwirkend) ein


    Das geht garnicht,das ihr Miete an die Bandmitglieder rückwirkend auszahlen müsst.Schließlich wurde das Geld ja auch zur gemeinsammen Nutzung des Proberaums verbraucht.Aber auf das Geld welches die beiden mit erwirtschaftet haben,und auch ihre Lleistung erbrachten haben Sie natürlich einen Anspruch.
    Zahlt das Geld aus,und macht endlich schluss mit dem Theater.Für die Folge wisst ihr eben was für Charakterlose Leute das sind,und könnt ihnen aus dem Weg gehen.Dann habt ihr euch auch nicht mit denen auf eine Stufe gestellt.

  • da gehen schon wieder einige Dinge durcheinander.


    Wenn eine Band die Struktur einer GbR hatte, dann ist diese GbR automatisch erloschen, wenn Mitglieder aussteigen. Dies hat zur logischen Folge, daß man diese GbR "abwickelt" (zu Ende bringt, vor allem finanziell und materiell).


    Wenn zwei Musiker weitermachen (mit anderen Mitgliedern oder auch nur zu zweit) dann ist das eine neue GbR, die mit der alten GbR rechtlich nichts mehr zu tun hat. Selbst dann nicht, wenn die Band den gleichen Namen trägt.

    ..."meine" Musik: Jazz (Big Band bis Free), brasil. Musik, Avantgarde, hin+wieder Klassik ->am Drumset, an den Percussions, am Schlagwerk

  • Im Prinzip gehört eine Bandkasse der Band, außer sie löst sich komplett auf.


    Diesem Einwand möchte ich noch einmal bekräftigend entgegenhalten, was LiteMB völlig korrekt mitgeteilt hat.

    Wenn eine Band die Struktur einer GbR hatte, dann ist diese GbR automatisch erloschen, wenn Mitglieder aussteigen. Dies hat zur logischen Folge, daß man diese GbR "abwickelt" (zu Ende bringt, vor allem finanziell und materiell).


    Wenn zwei Musiker weitermachen (mit anderen Mitgliedern oder auch nur zu zweit) dann ist das eine neue GbR, die mit der alten GbR rechtlich nichts mehr zu tun hat. Selbst dann nicht, wenn die Band den gleichen Namen trägt.


    So ist die Rechtslage! :)

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