Aufteilung der bandkasse nachdem 2 bandmitglieder gegangen sind?

  • Servus,


    hier ein thema, was mich seit wochen "verfolgt"


    2 mitglieder meiner band sind gegangen, sprich haben die band aus freien stuecken (fuer den rest von aus aus heiterem himmel) verlassen. wie sie das gemacht haben, und ob der zeitpunkt gut oder schlecht war ist fuer mich persl. mittlerweile egal.
    nun fordern diese 2 aber (wochen nach ihrem offiziellen austritt), dass die bandkasse aufgeteilt wird. die band als solches besteht weiter, und ist auch dabei die beiden zu ersetzen.
    nun die frage, haben diese 2 ein "recht" auf einen anteil?


    meiner ansicht nach ist die bandkasse nur fuer die bandzugaenglich, daraus werden bandbetreffende dinge finanziert (mitwagen, raummiete, ein banner, bzw sticker oder flyer etc).
    da ich dieses "streitthema" gern vom tisch haette, bin ich da auf eure fachlich fundierten meinungen gespannt (nein, den rechtanwalt will ich mir nicht ersparen - aber der sollte nur im aeussersten falle zum zuge kommen.)


    wenn ich mit meiner einschaetzung falsch liege wird da natuerlich auch ausgezahlt, obwohl ich nicht gut auf die 2 zusprechen bin, will ich ihnen nicht aus persl. gruenden ein beinstellen, verschenken werde ich aber auch nichts.


    ich bin auf eure meinungen gespannt.


    als kleine stichworte:
    - es geht hier um keine riesen summen, aber auch nicht um klecker betraege, ein "netter" 3-stelliger betrag.
    - die band ist keine bgr, es wurde nichts schriftlich festgehalten, und auch nichts muendlich dahingehend abgesprochen (was mir garantiert nicht nocheinmal passiert - bei geld hoerts auf, das lerne ich dieser tage)

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  • Würde ich genau so sehen wie Rockpommel. Einfach den Betrag durch die ursprüngliche Anzahl Bandmitglieder teilen und auszahlen... bzw. eben nur den beiden den Betrag auszahlen.

    [color=#000000][b][size=8]Schießbude
    In meinem Herz schlagen zwei Brüste.

  • Gebe ihnen ihren Anteil und gut ist. Finde ich menschlich fairer-sauberer. Denn in aller Regel musiziert man ja nicht an der Aktienbörse :)


    Bei anderen ehemals gemeinsamen Besitztümern (sollte es diese geben) denke ich sollte man (wenn man Fairnis vorrang einräumt) den anteiligen Zeitwert! auszahlen.
    Sonst hat man ein Problem: angenommen gemeinsame PA gekauft. 5000 Euro. 5 Bandmitglieder legten jeweils 1/5 zusammen.
    Nach 4 Jahren steigen 2 aus. Wenn diese dann jeweils ihr "Original Fünftel" erhalten würden bleibt der Rest der Band auf einer PA sitzen, die logischerweise durch Nutzung/Alter deutlich an Wert verloren hat. Insofern ist hier das auszahlen des Zeitwert-Anteils das für alle! fairste Mittel.


    Fazit: bei Bandkasse(sofern diese gemeinsam erwirtschaftet wurde) jeweils den entsprechenden Betrag auszahlen.
    Bei gemeinsamen Anschaffungen den Zeitwert.


    Ob jemand freiwillig geht oder anders herum "gegangen wird" sollte bei einer Band die ohne Anwälte auskommt, keine Rolle spielen. Eine ambitionierte Freizeitband (ohne sonstige vertragliche Vereinbarungen) ist ja kein Satanskult. Das Aufspringen auf den Zug oder das Verlassen sollte somit unbeschadet JEDEM Bandmitglied möglich sein.

  • Alles mit vorbehalt:


    Ich glaube ihr seid schon eine grb auch wenn nix schriftlich festgehalten wurde.


    wie viele sind noch übrig?
    im ernstfall behauptet ihr restlichen einfach geschlossen, es wäre mündlich abgemacht worden, dass man mit austritt aus der band auf seinen anteil verzichtet....


    wie das rechtlich aussieht weiß ich nicht, aber wenn ich aus nem kegelklub austrete hab ich ja auch kein recht auf meinen teil der kasse, oder?

    Diplomatie ist die Kunst mit eintausend Worten zu verschweigen, was man mit einem sagen könnte.


    Real- ( ;) ) Satire vom Feinsten gibt es hier

  • rest uebrig sind 2 (plus 2 neue mittlerweile, die da aber rausgehalten werden)


    bandkasse besteht aus erwirtschafteten gageneinnahmen, also nicht aus "zuspaet-kommen-5er".

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  • Wenn die beiden euch nicht völlig vor den Kopf gestoßen oder euch sonstwie auf eine ganz miese Tour rangenommen haben, würde ich ihnen auch ihren Anteil am gemeinsam Ersparten geben und im Guten auseinandergehen. Was nützt euch der ganze Streit, wenns gar nicht um so wahnsinnig viel Geld geht? Und warum sollten die beiden kein Recht auf das Geld haben, an dem sie mitverdient haben? Vielleicht können ja die Neuen gleich mal einen Einstandsbetrag in die Bandkasse werfen, davon profitieren sie schließlich auch.

    Nicht nett, dass sie im Suppenpott
    den Teddy und die Puppen sott.

  • Ich kenne das so, wie drumstudio1 das erläutert hat:
    Der Wert des Bandeigentums (bares und gemeinsames Sacheigentum) wird ermittelt und anteilig ausgezahlt. Neueinsteiger "kaufen" sich mit dem entsprechenden Wert in die Band ein. Das Barvermögen löst man am besten auf, zahlt also auch den verbleibenden Bandmitgliedern ihren Anteil daran aus, bzw. legt den Neueinsteigern damit ggf. das "einkaufen" bis zu den nächsten bezahlten Gigs vor, um nicht einen guten aber ggf. mittellosen Nachfolger aufgrund finanzieller Hürden vom Einstieg abzuhalten.
    Auch wenn so ein plötzlicher Ausstieg evtl. menschlich entäuschend ist, ist das so IMHO der einzig richtige Weg.

    Entscheidend ist nur was dabei raus kommt!

  • 1 woche vor einem gig aus heiterem himmel zu sagen "wir gehen jetzt" empfinde ich persl. nicht als fair. daher moechte ich ungern etwas verschenken (zumal ich durch diese aktion noch wochenlang stress mit den ansprechenden verantworlichen de konzertes hatte - wurde alles geklaert und man hat sich wieder lieb, aber schererein hatte ich dennoch). sprich im guten sehe ich da nichts (mehr).
    aus persl. groll heraus moechte ich mein handeln aber auch NICHT rechtfertigen, was nun fair und oder unfair ist, ist ja egal, mir ist wichtig, dass beide seiten quasi ruhegeben, und eine loesung gefunden wird die legitim ist.


    dass die band ohne schriftl. vereinbarungen eine gbr ist sage ich nicht, aber zumindest emfinde ich eine band als gbr, sprich der erloes kommt dem projekt zugute, und nicht den mitgliedern, daher auch meine frage, ob meine denkweise da jetzt wirklichkeitsfern ist.


    btw. wurde von der bandkasse bandraummiete gezahlt, welche ausstand, und ansich auch abgemacht war (dieses geld fordern die beiden nun aber auch (quasi rueckwirkend) ein, obwohl ihr gesuch der auszahlung erst nach der mietbegleichung kam....


    fuer mich sind die 2 unten durch, und fuer meinen bassigen kollegen ebenso, den offiziellen kleinkrieg wollen wir aber vermeiden.

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  • wenn sie unten durch sind (ich kann dich da verstehen) greif halt einfach auf die "arschloch"-variante zurück...was solls.


    im ernstfall steht aussage gegen aussage, und ich glaub nich dass sie euch für 100 euro verklagen^^

    Diplomatie ist die Kunst mit eintausend Worten zu verschweigen, was man mit einem sagen könnte.


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  • Esco_ la


    Ich meine es nicht böse, aber schlaf doch noch mal ein paar Nächte ´drüber.
    Solche Band-Animositäten tun mitunter in den Weichteilen weh- und dann (über)reagiert man doch schnell verbittert. Das ist völlig verständlich und fast jeder hat das als Musiker MINDESTENS! 1 mal erlebt.


    Ich denke trotzdem ihren Anteil der Gage haben sie verdient. Du mußt die Burschen deswegen nicht heiraten und kannst künftig an Ihnen unkompliziert aber eben AUFRECHTEN HAUPTES vorbeigehen.


    Jedes Feilschen um die Euros wird doch nur als Verletztlichkeit Deinerseits ausgelegt. Und nochmals: wenn Ihr bei Gigs zusammen geschwitzt :) habt, dann spricht doch eigentlich nichts gegen ihren Anteil.


    Unfair, fies, doof, unkollegial oder was auch immer können sie trotzdem sein/bleiben.
    Aber man selbst hat dann einen sauberen Schnitt gezogen!


    Ich würde das heute Abend nicht mehr entscheiden. Deine nächste Band wird sowieso noch! besser. Daran muß man auch immer denken. Viele die sich für unentbehrlich halten, sind super-gut zu entbehren... und machen nach ihrem Ausstieg erst Platz für neue(s) bzw. richtig tolles. Oftmals ist es wirklich so einfach!

  • Meine Meinung:
    Die haben das Geld mit erwirtschaftet und sollten daher auch Ihren Anteil bekommen.


    Historie:
    Die Band meines Dads in den 80er hatte wechselnde Sänger. Neue Sänger konnten sich "einkaufen" und dann volle Gagen erhalten oder alternativ immer 100 DM weniger am Abend bekommen.


    Meine aktuelle Band haben nun auch diverse Musiker verlassen. Forderungen hat nie einer gestellt. Und ich würde aus freien Stücken auch kein Geld hinterhertragen. Aber wenn jemand einen fairen Anteil fordern würde, dann würde ich nicht diskutieren.

  • erstmal habt vielen dank fuer eure antworten,


    gerald ( das du das nicht boes meinst weiss ich) und genau so wie du es sagst machen wir das auch. den sauberen schnitt unsererseits, habe eben nochmal mit dem basserkollegen geredet und haben uns da kurz beraten gemacht (ja, eigentlich ne nacht drueber schlafen..).
    wir werden den beiden eine auflistung der einnahmen ausgaben geben (wie das von un gefordert wird) und der basser ist seinerseits bereit, auf seinen anteil der kasse (des bargeldes) zu verzichten (was ich ihm sehr hoch anrechne). vor diesem hintergrund hoffe ich, dass die beiden ruhe geben.


    wie gesagt, wir sind da auch bestrebt entlich ruhe reinzubekommen (das zieht sich seit september!) denn es geht an die substanz, die meinungen sind einhellig, aber was nun fair oder unfair ist, oder wer geldgierig und wer sich im recht glaubt, ist mir recht egal. wir sind da unsererseits auch weniger verbittert, viel mehr genervt, frustriert und enttaeuscht.


    wie gesagt eure antworten haben mir sehr geholfen, meinen nerven geht es auch wieder besser ;)

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  • ich hoffe ihr habt was draus gelernnt ??!!!!


    Selbst für die Auflistung/Abrechnung/Auszahlung einen kleinen Vertrag aufsetzen, in dem beiderseitiges Einverständnis erklärt wird.
    ...und natürlich Quittung für die Auszahlungsbeträge nicht vergessen.



    Ansonsten sehe ich das auch wie Gerald: es ist viel wichtiger, daß man sich für den Rest des Lebens beruhigt im Spiegel anschauen kann, als ein paar Euros einzuhalten, die anrüchig sein könnten.


    Schnitt / nächster Schritt !

    ..."meine" Musik: Jazz (Big Band bis Free), brasil. Musik, Avantgarde, hin+wieder Klassik ->am Drumset, an den Percussions, am Schlagwerk

  • Ganz kurz: Die Band ist durch den gemeinsamen Zweck auch ohne Schriftstück eine BGB-Gesellschaft, auch GbR genannt. Ohne Vertrag gelten die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 705ff BGB. Schau dort mal auf die folgenden Nummern, da steht eigentlich alles drin, was ihr wissen müsst. 722, 723, 730, 738.
    Will eigentlich nicht nur mit Zahlen um mich werfen, muss aber schnell weg und wünsche euch eine unstressige Auseinandersetzung.

    -
    Gesendet von meinen Babyphone mit Papatalk

  • Ich sehe das so: Wenn sich eine Band "auflöst", sprich: aufhört zu existieren, und es ist noch Geld auf dem Bandkonto, dann sollte dieser Betrag unter den Ex-Bandmitgliedern aufgeteilt werden (war bei einer meiner Bands mal der Fall). In Deinem Fall bin ich jedoch der Meinung, dass die beiden ehemaligen Mitglieder kein Anrecht auf eine Auszahlung haben, weil das Geld auf dem Bandkonto für die Unkosten der (noch existierenden) Band gedacht ist, und nicht für den privaten Gebrauch.
    Vielleicht stehe ich da mit meiner Meinung auch alleine da.


    Flo

  • so denke ich auch, tief in meinem innersten.


    aber im hinblickauf ruhe und frienden und, aus respekt der forderung meiner ex.bandmitglieder eben die anderen loesung.

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  • ich kann die ganze Diskussion nicht wirklich nachvollziehen. Ihr habt das Geld zusammen erwirtschaftet. Es ist als Gage, somit der Lohn eines jeden Einzelnen für seine Arbeit die er geleistet hat.
    Und somit ist das Geld welches in der Zeit mit den beiden erwirtschaftet wurde auch deren Geld. Denk von den zweien was du willst, sag ihnen am besten ins Gesicht, für was für Ar******** du sie hälst. Aber gib ihnen IHR Geld zurück. Und wenn du sagst dass es ein netter 3-stelliger Betrag ist, da hörts schon 3mal auf mit lustig. Denk halt auch mal drüber nach was du damit für ne Kugel ans rollen bringst wenn du das Geld einbehälst. Ich würde mir das ganz ganz sicher nicht gefallen lassen.


    Solltet ihr allerdings irgendwie Vertragsstrafen bezahlt haben, wegen des Gigs, würde ich diese natürlich abziehen...



    Gruß klipp


    svään
    du klaust kleinen kindern auch den lolli, oder? :thumbdown:

  • ja naja,


    nicht -> sondern wir.
    ich mache da keine alleingaenge, das ist alles nur auf ruecksprache und mit einverstaendniss von meinem lieben bassisten.


    und wie das weitere vorgehen von statten geht steht da ja schon, unabhaenig von liebe und hass. (eine vertragsstrafe wurde gottseidank nicht faellig, das war aber haarscharf - selbstredend waere diese dann abgezogen worden).

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