Servus,
hier ein thema, was mich seit wochen "verfolgt"
2 mitglieder meiner band sind gegangen, sprich haben die band aus freien stuecken (fuer den rest von aus aus heiterem himmel) verlassen. wie sie das gemacht haben, und ob der zeitpunkt gut oder schlecht war ist fuer mich persl. mittlerweile egal.
nun fordern diese 2 aber (wochen nach ihrem offiziellen austritt), dass die bandkasse aufgeteilt wird. die band als solches besteht weiter, und ist auch dabei die beiden zu ersetzen.
nun die frage, haben diese 2 ein "recht" auf einen anteil?
meiner ansicht nach ist die bandkasse nur fuer die bandzugaenglich, daraus werden bandbetreffende dinge finanziert (mitwagen, raummiete, ein banner, bzw sticker oder flyer etc).
da ich dieses "streitthema" gern vom tisch haette, bin ich da auf eure fachlich fundierten meinungen gespannt (nein, den rechtanwalt will ich mir nicht ersparen - aber der sollte nur im aeussersten falle zum zuge kommen.)
wenn ich mit meiner einschaetzung falsch liege wird da natuerlich auch ausgezahlt, obwohl ich nicht gut auf die 2 zusprechen bin, will ich ihnen nicht aus persl. gruenden ein beinstellen, verschenken werde ich aber auch nichts.
ich bin auf eure meinungen gespannt.
als kleine stichworte:
- es geht hier um keine riesen summen, aber auch nicht um klecker betraege, ein "netter" 3-stelliger betrag.
- die band ist keine bgr, es wurde nichts schriftlich festgehalten, und auch nichts muendlich dahingehend abgesprochen (was mir garantiert nicht nocheinmal passiert - bei geld hoerts auf, das lerne ich dieser tage)