Ist es vertretbar, eBay Auktionen vorzeitig zu beenden? (ex Acrylsnare neu befellen)

  • Mir ging es ein paar Mal schon so, daß ein Angebot vorzeitig beendet wurde, auf das ich geboten habe und jedes Mal habe ich mich geärgert.
    Daraufhin habe ich mich mit Ebay in Verbindung gesetzt und die haben mir folgendes erklärt: Derjenige der zum Zeitpunt der Beendigung des Angebots
    Höchstbietender war, hat Rechtsansprüche. D.h. er kann die Erfüllung des Vertrages einklagen, genauso wie Du einklagen kannst, wenn jemand Höchstbietender ist,
    aber dann nicht zahlt. Ob es sich lohnt immer gleich zu klagen, sei dahingestellt. Trotzallem: wenn ich auf Deine Snare biete z.B. und ich mit 12,50€ der Höchstbietende bin
    und Du das Angebot beendest, kann ich auf die Erfüllung des Vertrages bestehen. Wenn Du als Grund angibst, daß die Snare kaputt sei, mußt Du dafür dann Belege sprich
    die Snare mit Schaden als Beweis bringen. Auch Ebay will mittlerweile stichproben Weise Belege (Fotos).


    Wenn Du Dir nicht sicher bist, dann überlege es Dir von vorneherein oder stelle die Snare mit einem Festpreis und eventuell "Preis vorschlagen" ein. Dann kannst Du das Angebot jederzeit
    beenden, solange niemand auf "Sofort kaufen" gegangen ist. Eine Auktion abzubrechen, ist definitv nicht korrekt und auch nicht rechtmäßig. Sonst könntest Du am Ende immer sagen: "Naja, 200€ ist
    ein bißchen wenig, dann stell ich sie nochmals rein!" Und der Höchstbietende schaut in die Röhre.


    Unter anderem Dank solcher Aktionen und dieser Mentalität wird Ebay immer weniger attraktiv. Ich wundere mich daher auch nicht über manche der eher giftigen Einträge hier, die hier jetzt als Antwort kamen.

    Einmal editiert, zuletzt von BenjaminS ()

  • Wenn man schon ein Angebot vorzeitig beendet um es nicht zu verkaufen, dann sollte man auch vorher alle Gebote streichen, sonst ist man selbst schuld.
    Wenn man mit einem Höchstbietenden beendet, dann ist man diesem gegenüber auch verpflichtet zu liefern, sofern er bezahlt.

  • Ich habe vor kurzem ein Angebot gestrichen. Es ging um eine Billig-HiHat. 3 Tage vor Ende der Auktion habe ich die Auktion abgebrochen, da mir Schäden auffielen, das Gebot aber schon sehr hoch war. Beim Streichen stand da: "Sollen alle Angebote gestrichen und die Auktion beendet werden?"
    Da tut sich mir die Frage auf: Sind alle Gebote bis dahin dann nicht automatisch gestrichen, wie Anubis das meinte?

  • Du kannst unter Angabe eines Grundes Gebote eines bestimmten Bieters streichen.
    Von diesem Bieter werden dann alle Gebote gestrichen, die anderen bleiben so lange bestehen, bis du die auch streichst.

  • Und das ist der Punkt: es ist nicht einfach ohne jeglichen Grund möglich ein Gebot zu streichen. Hierfür müssen belegbare Gründe vorliegen!

    Zitat

    eBay-Angebote vorzeitig beenden -aber richtig-

    Angebot ist rechtsverbindlich (OLG Oldenburg, Urteil vom 28.07.2005)

    Das Oberlandesgericht Oldenburg hat mit Urteil vom 28.07.2005, Aktenzeichen 8 U 93/05 ein interessantes Urteil zu der Frage gesprochen, ob ein Kaufvertrag bei eBay auch dann zu Stande kommt, wenn der Bieter vor Zeitablauf einer Auktion die Auktion vorzeitig beendet. Dies hat das OLG bejaht. Mit der gleichen Frage hatte sich bereits das Landgericht Berlin befasst( LG Berlin, Urteil vom 20.07.2004 - AZ: 4 0 293/04 ). Das Urteil des Landgerichtes Berlin ist durch das KG Berlin am 25.01.2005, AZ 17U 24/04 bestätigt worden. Die Rechtsprechung kann somit insgesamt als gefestigt betrachtet werden.
    [...]

    Begründung:

    Zitat

    "Die Besonderheiten von Internetauktionen erfordern die Unwiderruflichkeit der Vertragsangebot; der Bieter wäre der Willkür des Anbieters ausgesetzt, wenn dieser es sich jederzeit überlegen könnte, ob er ein Angebot gelten lassen will oder nicht."

    Fazit:

    Zitat

    Angebote bei eBay sind bindend. Die durch eBay vorgesehene Möglichkeit, ein Angebot vorzeitig zu beenden, bringt den Verkäufer nur in Teufels Küche. Der richtige Weg ist vielmehr, die Auktion vorzeitig zu beenden und (!) unverzüglich gegenüber dem Höchstbietenden eine Anfechtung wegen Irrtums zu erklären. Nur so ergibt sich eine Chance (mehr auch nicht!), sich vom Kaufvertrag zu lösen.

    Mehr Infos:


    http://www.internetrecht-rosto…bot-vorzeitig-beenden.htm


    Mann, echt hier kriegt man manchmal die Krise. Was für eine Moralvorstellung ist das den hier? Ich streich einfach die Gebote, dann paßts schon? ?/


    Edit: @Anubis: "Wenn man schon ein Angebot vorzeitig beendet um es nicht zu verkaufen, dann sollte man auch vorher alle Gebote streichen, sonst ist man selbst schuld."
    Bitte erstmal kundigmachen, bevor man kluge Kommentare von sich gibt.

    3 Mal editiert, zuletzt von BenjaminS ()

  • Ebay hat nix mehr mit Moral zu tun, ganz einfach - den Verein selbst interessiert ja auch nur möglichst viel Kohle zu machen, egal wie! Und hier werden jetzt nur Verkaufsmethoden angeprangert, aber die Käufer machen es doch genauso, wie schon geschrieben, Gebot zurückziehen kurz vor Ende, Begründung: Bieter hat versehentlich falsches Höchstgebot eingegeben???


    Merkwürdigerweise bekomme ich fast täglich E-Mails von Ebay in denen mir mitgeteilt wird, das irgendwann beobachtete Angebote wieder eingestellt sind, super wenn die das doch registrieren sollten sie doch auch wissen
    das die vorher angeblich verkauft worden sind usw., also wenn Ebay wollte könnten sie ja was dagegen unternehmen, warum geschieht das wohl nicht ?(

  • Ich habe ja nicht gesagt, dass das rechtlich in Ordnung ist.
    Ich habe lediglich gesagt, dass, wenn man schon ein Angebot beenden will (rechtlich in Ordnung oder nicht mal dahingestellt), man auch die Gebote streichen sollte.


    Dass sein Beweggrund absolut nicht in Ordnung ist sollte klar sein, ist mir persönlich aber auch vollkommen egal, denn er will es ja beenden, also hab ich ihm nur einen Tipp mehr gegeben.

  • Ich möcht hier nicht den Moralapostel spielen, aber bei solchen Antworten juckts mich in den Fingern.


    Folgendes:

    Zitat

    "Begründung: Bieter hat versehentlich falsches Höchstgebot eingegeben???"

    Auch hier muß der Irrtum klar ersichtlich sein. Diese Möglichkeit kann benutzt werden wenn man z.B. statt "200€" "20000€" eingetippt hat, und das z.B. (um im Beispiel zu bleiben)
    für eine Snare ungewöhlicher hoher Betrag wäre. Von einem Irrtum/Vertipper ist hier also auszugehen. Tippst Du allerdings "449€" und merkst später, dass Du die Snare für "249€" neu bekommen würdest,
    ist das kein Fehler / vertipper - sondern Dummheit. Und die Schützt Dich nicht. Und Du wirst bei einer Klage vom Verkäufer keine Chancen haben aus dem Vertrag herauszukommen.


    Was micht wundert, ist die Argumentation. Angenommen ich würde ins Musikgeschäft gehen und eine Snare klauen - also einfach unter die Jacke schieben und werde dann natürlich erwischt, weils ja gar zu dämlich aussehen würde (mit der Snare unter der Jacke).
    Und jetzt sage ich: "Na aber hallo, andere Leute bringen andere Menschen um, da ist DAS ja wohl nicht sooo schlimm oder?". Glaubst Du, dass sie deswegen dann auf Anzeige verzichten oder sagen werden "Na, dann, sorry für die Umstände! Lieber ne Snare klauen,
    als jemanden umbringen!"

    Zitat

    Merkwürdigerweise bekomme ich fast täglich E-Mails von Ebay in denen mir mitgeteilt wird, das irgendwann beobachtete Angebote wieder eingestellt sind

    Nicht jeder Verkäufer beharrt auf dem geschlossenen Vertrag. Es wird sich nie lohnen wegen 249€ vor Gericht zu ziehen, wenn Du Dich weigerst zu bezahlen. Das gilt für Käufe von Privat,
    Käufe von gewerblichen Verkäufern räumen Dir ja eh ein Rückgaberecht ein, d.h. für sie wäre es weniger Aufwand, einfach das Produkt wieder einzustellen und gut ist.

    2 Mal editiert, zuletzt von BenjaminS ()

  • Zitat

    Ich habe lediglich gesagt, dass, wenn man schon ein Angebot beenden will (rechtlich in Ordnung oder nicht mal dahingestellt), man auch die Gebote streichen sollte.

    Das beenden eines Angebots streicht automatisch die Gebote (außer Du wählst "Angebot beenden und an den Höchstbietenden verkaufen")! Deshalb sagte ich doch, dass Du Dich erst kundig machen solltest.

    Einmal editiert, zuletzt von BenjaminS ()

  • Ich glaube so langsam ist hier genug zu dem Thema gesagt worden, oder? Es gibt doch ein paar andere ebay-threads wo sowas schon besprochen wird...
    Tatsache ist, das die Beendigung des Gebotes nach aktuellem Recht nicht legal, und nach Meinung einiger auch moralisch nicht OK war... Wenn der Höchstbietende das hier mitbekommt soll er sich die Snare einfach einklagen und gut ist. Dann haben wir auch das Fellproblem gelöst ;)

    "Bier ist der Beweis, dass Gott uns liebt und will, dass wir glücklich sind."
    Benjamin Franklin


    Mein Set


    DIY Snare

  • Ach hier gings um ein Fell? Ja, sag das doch einer! 8o


    Da hab ich doch auch was:

    Zitat

    Die Gas-Versorger kämpfen aber mit harten Bandagen, sagt der Bund der Energieverbraucher: Die Firmen schicken Mahnungen, drohen mit dem Zudrehen des Gashahns und leiten Mahnverfahren ein. Wer sich zum Widerstand entschließe, brauche in jedem Fall ein dickes Fell, Mut und Durchhaltevermögen, rät die Verbraucherzentrale Sachsen.

  • Ich hasse es auch. Da hat jemand "meinel Büzans Bäkken" geschrieben, 7 clicks, Höchstgebot bei 3,81 und man freut sich auf ein Schnäppchen und 12 Stunden und 3 Minuten vor Ablauf wird abgebrochen.
    Naja, ich wollte nur wissen, ob das "Gebote streichen" irgendetwas 'besser' macht. Hätte ich auch komisch gefunden.


    Edith bemerkt, dass da schon einige zwischen geschrieben haben. Und 'Tschuldigung. ;)

  • Ich kann die ganze Aufregung auch nicht wirklich verstehen...
    Klar ist es ärgerlich wenn so ein Angebot abgebrochen wird, andererseits möchte ich den sehen, der wegen eines Fehlers (in der Beschreibung o.ä,) Waren im Wert von 200+ € für 2€ verkauft. Da drückt doch jeder "auktion abbrechen"


    Genauso das Hochbieten von eigenen Produkten über Bekannte oder so. Ob ich jetzt Mindestangebot oder das eben so macht, für den Käufer machts keinen Unterschied und Ebay wird deswegen auch nicht ärmer...

  • Das beenden eines Angebots streicht automatisch die Gebote (außer Du wählst "Angebot beenden und an den Höchstbietenden verkaufen")! Deshalb sagte ich doch, dass Du Dich erst kundig machen solltest.


    Mein Fehler, das war, als ich das zuletzt vor ein paar Jahren machte, noch nicht so.

  • Zitat

    Wohoo! Ich bin auch ein mieses schwein! Poaardyyyy! Und Schwarz Fahren tu ich auch!!! Mega Poaardyyy!

    Ich glaube ich werde langsam alt, ich kann viele Argumente irgendwie nicht mehr ganz verstehen oder nachvollziehen. :huh:

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