Mir ging es ein paar Mal schon so, daß ein Angebot vorzeitig beendet wurde, auf das ich geboten habe und jedes Mal habe ich mich geärgert.
Daraufhin habe ich mich mit Ebay in Verbindung gesetzt und die haben mir folgendes erklärt: Derjenige der zum Zeitpunt der Beendigung des Angebots
Höchstbietender war, hat Rechtsansprüche. D.h. er kann die Erfüllung des Vertrages einklagen, genauso wie Du einklagen kannst, wenn jemand Höchstbietender ist,
aber dann nicht zahlt. Ob es sich lohnt immer gleich zu klagen, sei dahingestellt. Trotzallem: wenn ich auf Deine Snare biete z.B. und ich mit 12,50€ der Höchstbietende bin
und Du das Angebot beendest, kann ich auf die Erfüllung des Vertrages bestehen. Wenn Du als Grund angibst, daß die Snare kaputt sei, mußt Du dafür dann Belege sprich
die Snare mit Schaden als Beweis bringen. Auch Ebay will mittlerweile stichproben Weise Belege (Fotos).
Wenn Du Dir nicht sicher bist, dann überlege es Dir von vorneherein oder stelle die Snare mit einem Festpreis und eventuell "Preis vorschlagen" ein. Dann kannst Du das Angebot jederzeit
beenden, solange niemand auf "Sofort kaufen" gegangen ist. Eine Auktion abzubrechen, ist definitv nicht korrekt und auch nicht rechtmäßig. Sonst könntest Du am Ende immer sagen: "Naja, 200€ ist
ein bißchen wenig, dann stell ich sie nochmals rein!" Und der Höchstbietende schaut in die Röhre.
Unter anderem Dank solcher Aktionen und dieser Mentalität wird Ebay immer weniger attraktiv. Ich wundere mich daher auch nicht über manche der eher giftigen Einträge hier, die hier jetzt als Antwort kamen.