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Ist es vertretbar, eBay Auktionen vorzeitig zu beenden? (ex Acrylsnare neu befellen)
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ne idee wäre ein Evans J1 Etched.
is vom prinzip her ein aufgerauhtes clear-fell, "frosted" genannt.hatte letztens ne snare für nen jazzer, der ebenfalls nen möglichst warmen sound wollte, damit ausgestattet und er ist hochzufrieden.
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Hi,
habe meine Acrylsnare(14x6,5), sowie sämtliche anderen mit dem Remo "Vintage A" befellt. Das Fell ist 2-lagig und etwas dünner als ein Ambassador. In "meinen" Ohren ideal geeignet, für einen bauchigen Klang und überhaupt ein sehr vielseitiges Fell, welches auch einen schönen Tomsound produziert. Für die Bassdrum wäre es mir ein wenig dünne.....
Liebe Grüße
Daniel -
Habe Deine Snare vor Kurzem bei ebay gesehen - hat da niemand für geboten?
Also clear-Felle geben auf jeden Fall einen knackigeren Attack. Probier doch mal ein Powerstroke 3 (clear oder coated, evt. auch mit Dot), das fokussiert die Obertöne (dürfte gerade bei einer Acrylsnare hilfreich sein) und macht den Sound fetter. Klingt natürlich nicht auf jeder Snare gut und gefällt auch nicht jedem, klar.
Flo
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Es haben schon Leute auf die Snare geboten,
Wie kannst du dann die Auktion abbrechen. Ich dachte das wäre ein rechtsverbindlicher Vertrag.
Vielleicht hat ja jemand aus dem Forum mitgeboten (Werbung für deine Auktion hast du ja im Forum gemacht) und liest das jetzt. Dann viel Spaß.BTW: Die Snare war mit 569,- € völlig überteuert.
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Die Snare ist wohl kaputt gegangen...
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Wenn man ein mieses Schwein ist, durchaus.
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Bitte was??? Es ist mein eBay Recht, ich zahle trotzdem Gebühren und es kommt keinern zuschade, was ist daran mies?
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Nein, das ist NICHT dein Recht.
Ich darf mal aus den eBay-Regeln zitieren:
ZitatRechtliche Informationen für private Verkäufer
Bin ich an mein Angebot gebunden, auch wenn das Höchstgebot viel zu niedrig ist?
Ja!
Kommt es über den eBay-Marktplatz zum Abschluss eines Kaufvertrages, sind Sie nach § 433 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) grundsätzlich verpflichtet, den gekauften Artikel an den Käufer zu übergeben.
Dies gilt auch, wenn sie mit dem Höchstgebot nicht zufrieden sind oder Sie zwischenzeitlich den Verkauf des Gegenstandes bereuen.
(Hervorhebung von mir)
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Entferne lieber alle Hinweise darauf, dass du das Ding verkaufen wolltest aus dem Thread.
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Hallo, schimpfen bringt nichts, vielleicht aber eine Erklärung:
Ein Angebot bei Ebay ist ein verbindliches Angebot. Man kann eine Auktion nach den Ebay-AGB vorzeitig beenden, wenn ein gesetzlicher Anfechtungsgrund vorliegt.
In Betracht kommen Erklärungsirrtum, Inhaltsirrtum und Eigenschaftsirrtum.
Du hast dich über den Wert bzw. die Preisentwicklung der Snare geirrt.
Du wolltest genau die angebotene Snare für den angegebenen 1 EUR-Startpreis anbieten. Kein Vertipper oder ähnlich. Kein Erklärungsirrtum, kein Inhaltsirrtum.
Du hast in der Beschreibung nach deinem Kenntnisstand beim Angebot den Ladenpreis angegeben. Der ist aber keine wesentliche Eingenschaft des Artikels, es geht nicht um Wert oder Wertentwicklung, sondern um wertbildende Faktoren in der Sache selbst, beachtlich wäre z.B. ein Irrtum über Echtheit, Funktion oder Beschaffenheit. Kein Eigenschaftsirrtum.
Du warst zur Anfechtung und somit zur Löschung des Angebots nicht berechtigt.Das ist nicht unbedingt einfach zu durchschauen, aber man könnte auch seinem gesunden Rechtsempfinden folgen, das einem sagen dürfte, dass sich Kaufinteressenten darüber ärgern dürften, wenn sich der Verkäufer wegen der Erlösaussichten umentscheidet.
Dass die Einstellgebühren bei Ebay trotzdem anfallen (wenn es denn welche gegeben hätte, was ja bei 1-EUR-Auktionen mit 1 Bild nicht der Fall ist), wird den Interssenten wenig trösten.
Außerdem stellt die unberechtigte Auktionsbeendigung eine Gebührenumgehung zum Nachteil von Ebay dar, deren Regeln nun mal gelten.Wichtig zu wissen ist noch, dass - wenn eine Irrtumsanfechtung wirksam ist (!) - ein Kaufwilliger auf die Idee kommen könnte, den Ersatz seines Vertrauensschadens zu verlangen. Ebay weist auf die (theoretische) Möglichkeit von Schadensersatzforderungen explizit hin. Auch, wenn die Durchsetzung von so einem Schadensersatzanspruch nicht besonders wahrscheinlich erscheint, ist es doch wichtig, zu wissen, dass es so vorgesehen ist.
Man sollte sich davor hüten, zu meinen, im Zweifel ein Angebot einfach wieder löschen zu können. Das wird hier zu Recht nicht als "die feine englische Art" angesehen.
Grüße - Peter
_Edith fand noch folgendes:
ZitatDie Anmeldung ist nur juristischen Personen, Personengesellschaften und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen erlaubt. Insbesondere Minderjährige dürfen sich nicht bei eBay anmelden.
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Bitte was??? Es ist mein eBay Recht, ich zahle trotzdem Gebühren und es kommt keinern zuschade, was ist daran mies?
ZitatSo eine Warnung kommt, wenn man das Angebot beendet aber nicht.
Es gilt deutsches Recht. Auch bei ebay. Dies sieht den Grundsatz der Erfüllung bei geschlossenen Verträgen vor. Ein Schaden bei den Bietern ist übrigens schon entstanden. Deine letzte Bemerkung ist übrigens ein weiterer Beleg dafür, dass der Verbraucher scheinbar eher unmündig ist.
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Nein, das ist NICHT dein Recht.
Ich darf mal aus den eBay-Regeln zitieren:
(Hervorhebung von mir)
Solange das Angebot noch nicht beendet ist, kam auch kein Kaufvertrag zustande. Ein Angebot vorzeitig abzubrechen ist meines Wissens nicht verboten. Ein Gemüsehändler darf doch auch seine Salatköpfe aus dem Angebot nehmen, selbst wenn sich schon Leute dafür interessiert haben.
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Gem. § 145 BGB ist an ein Angebot("Antrag") gebunden, wer eines abgibt. Ohne hier in die Untiefen einer juristischen Detailanalyse gehen zu wollen liegt hier doch ein Angebot vor. Hier kommt durch das Beenden nur kein Kaufvertrag zustande. Das ist eine andere Kategorie. Ein wirksames Angebot wurde trotzdem abgegeben und das reicht.
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Moment mal.... gings hier nicht um Snarefelle?!
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