hi...soweit ich weiss kann man auch Überweisungen innerhalb 14 Tagen zurückziehen.....ganz genau weiss ichs aber nich....
Notfalls der Bank sagen dass du Dich vertan hättest....
Greeetz und viel Erfolg !!
Seb
hi...soweit ich weiss kann man auch Überweisungen innerhalb 14 Tagen zurückziehen.....ganz genau weiss ichs aber nich....
Notfalls der Bank sagen dass du Dich vertan hättest....
Greeetz und viel Erfolg !!
Seb
das sieht mir mal wieder nach dem vielnamigen Kollegen O-Punkt aus K-Punkt aus....
Nein!
Es gibt kein 10 tägiges oder sonstiges generelles (ohne Grund) Rückgaberecht!
(Zeigt mir bitte den Paragraphen.)
Und nein, man kann die Überweisung nicht innerhalb 14 Tagen zurückziehen! (Das geht nur in seltensten Fällen, dieser gehört sicherlich nicht dazu!)
Bitte macht euch vorher schlau bevor ihr sowas postet.
Hier Adresse und Telefon- bzw. Faxnummer:
SONOR Link Johs. GmbH Musikinstrumente
Zum Heilbach 5
57319 Bad Berleburg
Tel.: (0 27 59) 79 - 0
Fax: (0 27 59) 79 - 1 25
...und der Vollstänidigkeit halber:
--- Verkauf ---
Tel.: (0 27 59) 79 - 1 00
Fax: (0 27 59) 79 - 1 31
--- Einkauf ---
Tel.: (0 27 59) 79 - 1 53
Fax: (0 27 59) 79 - 1 58
Viel Erfolg!
ZitatOriginal von 00Schneider
Und nein, man kann die Überweisung nicht innerhalb 14 Tagen zurückziehen! (Das geht nur in seltensten Fällen, dieser gehört sicherlich nicht dazu!)
Yup, bei Sachen, die per Einzugsermächtigung abgebucht wurden, geht das, bei "normalen" Überweisungen in der Regel nicht.
Zitat
Bitte macht euch vorher schlau bevor ihr sowas postet.
...da sprichst du mir aus der Seele!
ZitatOriginal von Sonörchen
Danke Kai....
Vielleicht hab ich Montag noch Glück jemanden zu erreichen,wegen der Betriebsferien.
Ach, ja, hatte ich noch vergessen, zu erwähnen... habe mich um eine Woche vertan. Betriebsferien sind doch erst ab dem 18. August, hast also noch ein paar Tage Zeit.
Habe heute nämlich Anruf vom Rock Shop wegen des 16er Toms bekommen, und kriege es (vielleicht schon nächste Woche) von Sonor zurückgeschickt, der Fehler liege "innerhalb der Fertigungstoleranzen" haben die gesagt... ich kotze!
Aber anderes Thema...
00, das hat mir jemand mit der Bemerkung erzaehlt dass es rechtlich so ist, also wenn du es nicht findest heisst das noch lang nicht dass es sich nicht so verhält(auch wenn ich was von Ebayregeln gesagt habe)
Und nur weil es irgendein Affe gesagt hat, heißt es nicht dass es so ist. Es wird soviel scheiß geschrieben und gesagt, "Rechtsberatung" in Foren ist immer schwierig, da kann man sich nicht einfach auf was verlassen was irgendjemand mal gesagt hat.
Ich habe gerade die halbe ebay-Hilfe/-Regeln etc. durchgelesen (alles relevante dazu) und nichts von so einem Rückgaberecht gelesen.
"Um ganz sicher zu gehen, dass Sie den gewünschten Artikel erwerben, gehen Sie bitte wie folgt vor:
[...]
Informieren Sie sich über die Rückgabe- oder Umtauschbedingungen des Verkäufers.
[...]
Rückgabe- oder Umtauschbedingungen des Verkäufers
Informieren Sie sich vor dem Kauf, ob es möglich ist, den Artikel eventuell zurückzugeben oder umzutauschen. Fragen Sie den Verkäufer, wann Sie mit der Lieferung des Artikels rechnen können und ob er eine Garantie einräumt. Erkundigen Sie sich nach seinen Richtlinien bei eventuellen Problemen mit dem Artikel."
Auch im BGB findet man nichts über ein generelles Rückgaberecht.
Evtl. verwechselst du das mit Kaufverträgen mit Händlern, da besteht seit einiger Zeit ein 14-tägiges Rückgaberecht (Fernabsatzgesetz sowie alle Verbrauchergesetze wurden ins BGB überführt). Das gilt auch bei Gebrauchtwaren, aber nur bei Verbrauchsverträgen (zwischen gewerblichem Händler und Verbraucher).
Aber das gilt nicht für Käufe bei Privatpersonen!
da müsste was dran sein. Rechtlich in Deutschland
Dass die bei ebay das nicht reinschreiben..waer nur logisch. Kanns nicht belegen
!achja, wenn es "irgendein Affe" gesagt haette würde ich es nicht reinschreiben
ZitatOriginal von Bibbelmann
da müsste was dran sein. Rechtlich in Deutschland
Dass die bei ebay das nicht reinschreiben..waer nur logisch. Kanns nicht belegen
Solange du ein "müsste" statt "ist" schreiben musst und es nicht belegen kannst, lass solche Behauptungen sein!
Die müssten sowas reinschreiben weil es sonst keine rechtliche Grundlage dafür gibt! Im BGB gibt es so eine Regelung nicht!
Wenn dann müsste ebay das in den AGBs erwähnen und als Grundlage für die Auktion festsetzten!
Aber es steht nichts drin, also gibt es diese Regelung nicht!
Zeig mir endlich die Paragraphen!
also wenn du es nicht findest sagt das gar nichts. sorry wenn ich deinen Ego-trip störe
Also solange du es nicht beweisen kannst, weiß ich nicht was du hier willst.
DU stehst in der Beweislast, nicht ich.
Ich habe darauf hingewiesen dass es etwas geben müsste (aus der Erfahrung einer glaubwürdigen Person gibt) und du hast es verneint.
ich sehe keinen Schluss in deiner Logik, nach ein paar weissenSchwänen kann immer noch ein Schwarzer kommen.
den hast du halt noch nicht gesehen...
Du magst ja behaupten alle Schwäne sind weiss.
Mir hat jemand das deutlich geschildert, es gäbe da rechtlich, trotz allem 10 Tage Rückgaberecht. Ist ja keine Auktion bei der man den Gegenstand anfassen kann; man im Raum ist wie im wirklichen Läden. Fernabsatzgesetz?
da war doch was..
muss ich mich da rechtfertigen wenn ich eine Erfahrung (ok, einer dritten person..) schildere?
Ist mir auch Wurst, wie gesagt hat mir das jemand der wirklich ernst zu nehmen war erzählt und ich es könnte hilfreich sein.
Du stellst hier Behauptungen auf die einfach nicht stimmen, es gibt für (alle?) Artikel im Fernabsatz ein 10tägiges Rückgaberecht...
ich habe keine Zeit dir das zu beweisen, auch wenn du darauf bestehst das du es nicht kennst.
Interessieren würde mich der genaue Wortlaut -wenn der Paragraph gefunden ist- ja schon
Zu sagen oder zu suggerieren, alles sei abgegrast und daher gäbs das nicht,ist töricht, siehe das bekannte Beispiel mit dem schwarzen/blauen Schwan
Muss es denn wirklich bei Ebay stehen?
Gilt das fernabsatzgesetz denn nicht wenn Ebay das nicht listet, wenn es um das Fernabsatzgesetz geht?
Offtopic: Link zur Schwanengeschichte
(Wissenschaftstheorie,Karl Popper:
http://visor.unibe.ch/SS99/Hypothesen/2604.htm
scroll down: stichwort blauer schwan - Bsp. mit weissen und blauen Schwänen
edit2 -hier ein besserer Link: http://www.hanjoheyer.de/Popper.html )
Philipp
Willst du mich verarschen? Lies meine Posts erstmal genau durch bevor du unhaltbare Behauptungen aufstellst.
Ja, bei rechtlichen Fragen muss man sich rechtfertigen können, sprich eine rechtliche Grundlage beweisen.
Wenn ich etwas zurückgeben will und dem anderen sage, das muss so ein, dass hat mir jemand erzählt, das steht so in inrgendeinem Gesetz, was wird der andere da wohl machen? Er wird dir nen Vogel zeigen bis ich ihm nicht den Paragraphen zeige!
ZitatOriginal von Bibbelmann
Du stellst hier Behauptungen auf die einfach nicht stimmen, es gibt für (alle?) Artikel im Fernabsatz ein 10tägiges Rückgaberecht...
ICH stelle hier in keinster Weise irgendwelche Behauptungen (die nicht beweisbar wären bzw. sind) auf!
Fernabsatzgesetz (wurde ins BGB überführt):
1. Es sind 14 Tage, nicht 10
2. Es gilt nur für Verträge zwischen gewerblichen Händlern und Verbrauchern, sog. Verbraucherverträge
3. gilt für neue und gebrauchte Waren, es muss nur 2. erfüllt sein
Nummer 2. trifft hier nicht, also ist das Gesetz bzw. der Paragraph hier nicht anwendbar.
Alles in meinen vorigen Posts min. einmal nachlesbar und auch in jedem aktuellen Gesetztes Text!
Ich habe zu jeder Zeit gesagt, dass es auch in sonstigen mir bekannten Gesetzen ein solches Recht nicht gibt, denn nein, es muss nicht bei ebay stehen, das habe ich auch nicht behauptet.
Es steht in keinem anderen Gesetz, also müsste es ebay festlegen (ob das rechtens wäre ist schon die zweite Frage), dies ist aber nicht so.
ZitatOriginal von Bibbelmann
Interessieren würde mich der genaue Wortlaut -wenn der Paragraph gefunden ist- ja schon
Dann suche und finde ihn endlich!
Ach so, du hast ja keine Zeit dafür...
hab ich gelesen, dein post fügt nichts zu deinem letzten hinzu
ZitatOriginal von 00Schneider
Ja, bei rechtlichen Fragen muss man sich rechtfertigen können, sprich eine rechtliche Grundlage beweisen.
Doch, das habe ich hinzu gefügt.
Der Rest ist Wiederholung weil du es anscheinend nicht kapierst, und du das Fernabsatzgesetz erwähnt hast, deren Anwendung in diesem Fall ich aber schon vorher ausgeschlossen hatte.
Aber du willst wohl auch gar nicht begreifen...
Hallo,
Gell da kam nix hinzu...
es geht mir gar nicht ums begreifen sondern darum dass Mir jemand den ich als Insider empfunden habe den konkreten Hinweis gegeben hat, dass das geht.
das heisst dass ich nicht sofort-> "Danke, 00, du hast Recht" sage wenn da mal eben was erzaehlt wird.
ich hab jetzt selber auch nachgekuckt
so in etwa kam das raus was du geschrieben hast; wenn ein Verkäufer über das gewöhnliche Mass hinaus Waren absetzt , zum Beispiel eine Haushaltsentrümpelung oder die Menge an Schlagzeugen die hier für den Verkäufer dieser Snare angeklungen ist,
kann das als gewerblich gelten und es besteht ein Widerrufsrecht: (hoffe mal die Quelle ist verlässlich)
http://www.haerting.de/deutsch/archiv/fern07.htm
Stimmt es dass der Typ viel absetzt? Dann kann Sonörchen das Ding zurückschicken weil es gewerblichen Charakter besitzt
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