ab wann muss man seine Gage versteuern lassen?

  • man gilt als u.a als freiberufler weil man einer selbstständigen tätigkeit nachgeht. das hat mit "künstler" absolut nix zu tun. ob man kunst schafft oder steine schleppt ist dem fa völlig gleich. mit einer gewerbeanmeldung hat das dann übrigens gleich nooch mal gar nix zu tun. herrlich, was hier für dinge kolportiert werden... kauft euch zum einstieg in die materie das hier: http://www.amazon.de/Musiker-i…oks&qid=1224928351&sr=8-1


    Dann solltest Du mal ganz schnell in deinem Buch lesen!
    Freiberufler sind fast auschließlich selbständige akademische Berufe (wie z.B. Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, Ingenieure, etc.), auch "anerkannte" Künstler - alles andere ist Gewerbe.


    Ich war mein ganzes Berufsleben lang Freiberufler, jetzt im Rentenalter habe ich eine zweite Firma angefangen, die da nicht drunterfällt und mußte somit ein Gewerbe anmelden. Weil die Einkünfte dieser zweiten Firma größer sein werden, als meine Einkünfte aus meiner Ing.-Tätigkeit, hat mir mein Steuerberaten geraten alles unter dem Gewerbe zusammenzufassen- um keine doppelte Buchführung zu haben.



    @drumdidl
    "Generalunternehmer" ist natürlich nicht der richtige Begriff/Ausdruck, aber erstens kenne ich den korrekten nicht und zweitens ist mir nix treffenderes eingefallen - deshalb ja auch in Anführungszeichen.
    Bei uns ist der "Generalunternehmer" in der Regel der, der in den meisten Besetzungen spielt und somit ständig wechselnde Subunternehmer hat, funktioniert schon seit 30 Jahren. Für das Finanzamt ist alles transparent und durch das Überspringen der GbR auch weniger Arbeit, die hatten da noch nie was dagegen bzw. richtiger, haben noch nie nachgefragt. Bekannt ist die Tatsache, da in den Bands auch zwei musizierende Finanzbeamte mitmischen.

    ..."meine" Musik: Jazz (Big Band bis Free), brasil. Musik, Avantgarde, hin+wieder Klassik ->am Drumset, an den Percussions, am Schlagwerk

  • Der korrekte Begriff waere imho Hauptauftragnehmer.


    Warum fragt ihr nicht einen Steuerberater? Der erzaehlt mir auch immer Dinge, die ich nicht verstehe....und trotzdem machen wir das so und ich bin nicht schlecht gefahren damit.....

  • Hallo,


    ich hätte den ganz neumodisch "Kapellmeister" genannt.


    Zitat

    Warum fragt ihr nicht einen Steuerberater? Der erzaehlt mir auch immer Dinge, die ich nicht verstehe....und trotzdem machen wir das so und ich bin nicht schlecht gefahren damit.....

    Das sind ja ganz revolutionäre Vorgänge! Und das funktioniert? Erstaunlich.
    Wenn man hier so liest, könnte man meinen, dass die Schlechtfahrer ohne Steuerberater überwiegen. Und dem Finanzamt gefällt das sicher auch nicht. Die haben die Arbeit mit den Dilletanten.


    Grüße
    Jürgen


    PS
    Ich würde sogar das "Haupt" noch weglassen, denn die Subunternehmer haben ja gar keinen Vertrag mit dem Veranstalter.


  • ich habe ganz einfach meine freiberufliche tätigkeit beim fa angezeigt und verfüge seitdem über eine steuernummer. ob ich da "steineschlepper" oder "trommler" hinschreibe ist völlig uninteressant. das man für bestimmte tätigkeiten ein gewerbe anmelden muss ist mir wohlbekannt. ich übe solch tätigkeit aber nicht aus.


    "drumdidl" ist aber super :thumbup:

  • ob ich da "steineschlepper" oder "trommler" hinschreibe ist völlig uninteressant.


    Möööööööp - leider falsch. Das FA unterscheidet sehrwohl zwischen einer freiberuflichen und einer gewerblichen Tätigkeit. Letztere unterliegt lästigerweise nämlich nicht nur der Einkommen- und Umsatzsteuer, sondern auch der Gewerbesteuer.


    Gruß,
    dat Killerkueken


    Edit: Auch von hier nochmal der dringliche Tip, sich an den Steuerberater des Vertrauens zu wenden.

    Wählt man die Zeitkomponente nur lang genug, sinkt die Überlebenschance für jeden von uns auf Null.


    Mein "Leidensweg" :D


  • Das sind ja ganz revolutionäre Vorgänge! Und das funktioniert? Erstaunlich.
    Wenn man hier so liest, könnte man meinen, dass die Schlechtfahrer ohne Steuerberater überwiegen. Und dem Finanzamt gefällt das sicher auch nicht. Die haben die Arbeit mit den Dilletanten.

    Aber das dielettantische Ars...och ist gut genug, für die Kohle zu schuften, die da auf unplausibelste Art und Weise entweder bei Soll oder Haben geführt wird??? Ich sehe es eigentlich nicht als meine Aufgabe an, in diesem Bereich einen Berufstand zu unterstützen. Und eigentlich fände ich das mehr als gerecht, wenn derjenige, der was von mir will, sich darüber auch mit mir auseinandersetzt. jetzt nur mal so als Denkanstoss für Leute, die meinen sie wären unverzichtbare Mittler zwischen "denen" und "jenen" und dabei OFFENSICHTLICH etwas den Boden unter den Füßen verlieren.


    Vielleicht wäre das letztlich auch der Weg, wie man so manche Ausuferungen wieder in einen mit dem "normalen" Menschenverstand kompatiblen Einklang bringen könnte........


    PS: Ich sehe das bei Rechtsanwälten übrigens sehr ähnlich.

  • Möööööööp - leider falsch. Das FA unterscheidet sehrwohl zwischen einer freiberuflichen und einer gewerblichen Tätigkeit. Letztere unterliegt lästigerweise nämlich nicht nur der Einkommen- und Umsatzsteuer, sondern auch der Gewerbesteuer.


    Gruß,
    dat Killerkueken


    Edit: Auch von hier nochmal der dringliche Tip, sich an den Steuerberater des Vertrauens zu wenden.

    Bei ust. greift aber doch immer die 17500,-Regelung?

  • Jain.
    Eine "17500-Euro-Regelung" gibt es nach wie vor, nennt sich Kleinunternehmerregelung, muss aber BEANTRAGT werden. Und wie gesagt mit dem Nachteil, dass man keinen Vorsteuerabzug hat und keine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer ausstellen darf.


    Gruß,
    dat Killerkueken

    Wählt man die Zeitkomponente nur lang genug, sinkt die Überlebenschance für jeden von uns auf Null.


    Mein "Leidensweg" :D

  • Das mit "vor-und Nachteil" muss jeder für sich selber AUSRECHNEN.


    Das definitiv. Pauschal zu sagen "Diese Lösung ist besser als diese" ist sicher nicht angebracht. War so auch nicht gemeint. Ich meinte halt nur, dass dem Vorteil der "Umsatzsteuerfreiheit" halt auch Nachteile gegenüber stehen. Wie man die zueinander ins Verhältnis setzt, DAS muss jeder für sich selbst wissen (oder den Steuerberater entscheiden lassen).


    Gruß,
    dat Killerkuken

    Wählt man die Zeitkomponente nur lang genug, sinkt die Überlebenschance für jeden von uns auf Null.


    Mein "Leidensweg" :D

  • ... Das FA unterscheidet sehrwohl zwischen einer freiberuflichen und einer gewerblichen Tätigkeit. Letztere unterliegt lästigerweise nämlich nicht nur der Einkommen- und Umsatzsteuer, sondern auch der Gewerbesteuer ...


    So ist das!
    Gewerbesteuer bezieht sich Gott sei Dank auf den Gewinn und diese Grenze sollten clevere Musiker, zumindest solche, die zu den Normalverdienern gehören, zu umgehen wissen mit allem was irgendwie steuerabzugfähig ist.


    Gewerbe wird übriges bei der Gemeindeverwaltung angemeldet und nicht beim Finanzamt, nur die Anerkennung ob Freiberufler oder nicht liegt (zumindest hier in BW) beim FA. Und alles was nicht Freiberufler ist, ist Gewerbe.



    Matzdrum, vielleicht hast Du einfach Glück, daß bei Euch (Berufs-)Musiker grundsätzlich als Künstler gelten - wäre als nachahmenswert zu unterstützen. Hier bei uns argumentiert das Finanzamt immer mit dem Unterricht - wenn die Einnahmen aus dem Unterricht die Einahmen aus eigener musikalischer Tätigkeit übersteigt, hast du keine Chance auf Anerkennung. Wenn nicht, bleibt es immer noch im Ermessungsbereich des einzelen Sachbearbeiters.

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  • annerkennung als was? ich habe mich beim fa als schlagzeuglehrer angemeldet. formlos. damit werden meine einkünfte entsprechend als solche aus selbstständiger tätigkeit geführt und auch versteuert. ob ich jetz gut, schlecht oder künstlerisch wertvoll unterrrichte oder trommele interessiert steurtechnisch gesehen einen toten. unterscheiden muss man bezgl. der mwst. zwischen dienstleistung und künstlerischer darbietung. also zwischen 19% ust und 7% ust. das ist u.u knifflig und die bewertung evt. vom sachbearbeiter abhängig. aber vielleicht erklärst du mir kurz wie eine "künstler" in bw steuerlich geführt wird, vielleicht gibts da andere gesetze. ich dachte bislang das wären bundsweit die gleichen.

  • steuerlich ändert sich überhaupt nichts - solange du die Grenze der Gewerbesteuer (weiß ich nicht aktuell, früher >36000.- Gewinn) nicht überschreitest.


    Wir reden hier ja auch nicht über Sinn oder Unsinn dieser ganzen Kleinkrämerei, sondern einfach von der Tatsache, daß hier bei uns die Musiker nicht automatisch Freiberufler bist, sondern in der Mehrzahl Gewerbetreibende.
    Und dazu bedarf es der Gewerbeanmeldung bei der Gemeindeverwaltung (natürlich kostenpflichtig).



    Persönlich finde ich das nicht mal mehr grenzwertig, aber das paßt ins Bild - Kultur fast aller Art ist hier in diesem unseren lande nichts wert.

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  • OK Ok!!, Google war evtl. wirklich nicht sehr klug. Ich hab ein gewisses allg. Niveau vorausgesetzt. Ich persönlich bin in der Lage, dort den Schrott schon sehr gut heraus zu filtern. Ist es nicht plausibel bzw. eindeutig genug, werden Fachkreise eingeschaltet. Diesen aber völlig uninformiert, alles zu glauben ist genau so Bullshit! Gerade den Steuerberatern........
    Ich suche auch nach einschlägigen Fachseiten, wenn es um Fachwissen geht.
    das nur fürs Protokoll.
    Der Rest wurde ja nun doch noch sehr schön erläutert und herlich weitergestrickt. Evtl. äußert sich der Themenstarter ja noch mal dazu, um welches Einnahmeniveau es sich bei ihm handelt. Das würde der Diskusion evtl. dienlich sein.


    Und das mit der UST. kam irgendwie falsch rüber. Klar geht das nur nach dem Grundumsatz der betreffenden Institution. Aber es wurde ja nun alles klar erläutert. Muss ja nicht noch mal wiedergekäut werden.


    Zum Thema Freiberuf hab ich aber auch noch einen. :D Als Musiker bzw. Künstler ist man das, IMHO!!!!!! sowieso. Auch ohne Antrag. Hab es 1996 beim Fa "angesagt", und so war es dann. Musiker=Künstler=Freiberufler
    Das ich ner (Band) GbR angehörte war nicht von Belang.


    siehe aber auch mal hier, um noch mehr Verwirrung zu stiften :P : http://www.vfb-nw.de/pdf/freier_beruf_oder_gewerbe.pdf


    um es bischen zu sortieren hier eine bei WIki gefundene, IMHO sehr schön zusammen gefasste Defintion:


    Katalogberufe gem. § 18 EStG bzw. § 1 PartGG sind, soweit nicht bei einem Gewerbebetrieb angestellt:


    In den juristischen Berufen


    * Rechtsanwalt
    * Patentanwalt
    * Rentenberater (Rechtsbeistand)
    * Notar, soweit nicht Beamter (der Notar ist in den meisten Bundesländern gleichzeitig Freiberufler und beliehener Amtsträger)


    In den wirtschaftswissenschaftlichen Berufen


    * Wirtschaftsprüfer, Vereidigter Buchprüfer, Certified Public Accountant
    * Steuerberater, Steuerbevollmächtigter
    * Sachverständiger für betriebswirtschaftliche Bewertungen (bspw. Unternehmensbewertung)
    * Beratender Betriebs- und Volkswirt


    In den Heilberufen


    * Arzt
    * Apotheker (steuerlich jedoch keine Einkünfte aus selbständiger Arbeit, sondern gewerbliche Einkünfte i.S.d. § 15 EStG)
    * Tierarzt
    * Zahnarzt
    * Heilpraktiker
    * Hebamme
    * Physiotherapeut/Krankengymnast
    * Psychologischer Psychotherapeut
    * Ergotherapeut
    * Logopäde


    In den kreativen Berufen


    * Künstler (bildende und darstellende)
    * Musiker
    * Regisseur
    * Choreograf
    * Schriftsteller
    * Designer


    In den publizistischen Berufen


    * Journalist/Reporter
    * Videojournalist/Fotojournalist (Bildberichterstatter)
    * Dolmetscher/Übersetzer


    Naturwissenschaftliche und technische Berufe


    * Diplom-Ingenieur, z. B. als Berater oder Sachverständiger
    * Architekt, Stadtplaner, Innenarchitekt oder Landschaftsarchitekt
    * Diplom-Biologe
    * Diplom-Chemiker
    * Handelschemiker
    * Diplom-Geograph
    * Diplom-Bauingenieur
    * Diplom-Vermessungsingenieur
    * Diplom-Informatiker
    * Diplom-Psychologen
    * Sonstige Diplom-Ingenieure
    * Lotse


    In den pädagogischen und verwandten Berufen


    * Dozent
    * Erzieher und Lehrer (auch etwa Musiklehrer)
    * Kinder-Tagesmutter


    Österreich
    Ähnlich wie in Deutschland sind die Freien Berufe in Österreich nicht von der Gewerbeordnung erfasst, sondern in Spezialgesetzen geregelt. Als Freie Berufe gelten:


    * Apotheker
    * Ziviltechniker (Architekten, Zivilingenieure, Ingenieurkonsulenten)
    * Ärzte
    * Journalisten
    * Künstler
    * Notare
    * Patentanwälte
    * Rechtsanwälte
    * Tierärzte
    * Wirtschaftstreuhänder
    * Zahnärzte

  • DANKE !


    das ist dann wohl aktueller als mein Stand - Lehrer und Erzieher standen früher definitiv nicht auf der Liste.


    Sorry Matz, da hat sich dann wohl was zu Gunsten der Musiker getan.

    ..."meine" Musik: Jazz (Big Band bis Free), brasil. Musik, Avantgarde, hin+wieder Klassik ->am Drumset, an den Percussions, am Schlagwerk

  • Ich suche auch nach einschlägigen Fachseiten, wenn es um Fachwissen geht.


    Man merkt's :D
    Der Wikipedia-Artikel verrät uns allerdings nicht, wer beim Finanzamt als Musiker angesehen wird und wer nicht. Muss ich meine Triangel mitbringen oder mein Diplom? Ein gewisses allgemeines Steuerberater-Niveau könnte zur Beantwortung solcher Fragen möglicherweise doch unschädlich sein.

    -
    Gesendet von meinen Babyphone mit Papatalk

  • Sollte es so nicht oder nicht mehr stimmen, liegt es ja vor allem an Leuten wie dir, es zu gunsten der Allgemeinheit, zu korrigieren.
    Auf wiki steht es dann meist komprimiert, wenn man sich auch anderwertig schlau gemacht hat. ;) . Das erspart aber bischen Arbeit.

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