Harrharr, ich liebe solche Herausforderungen!
Hier meine Lösungsvarianten, ich bitte um berufene Korrektur!
Alles anzeigen1. In einem Mietrechtsfall sind die natürlichen Personen Veronika Volk und Volker Volk als Vermieter, Marianne Müller als Mieter im Mietvertrag eingetragen. Die Betriebskostenabrechung erstellt laut Briefkopf die Veronika Volk Hauverwaltungen GbR. Ist die Bezeichnung korrekt?
Nein. Zwar könnte man mutmaßen, daß es sich um eine Gesellschaft zweier natürlicher Personen zum Erreichen eines bestimmten Zwecks handelt. Andererseits ist im Wohnungseigentumsgesetz eine GbR als Verwalterin von Wohneigentum ausgeschlossen.
2. Anton, Bernd und Claus treffen sich regelmäßig Freitag abend zum Stammtisch und reden bei Brause und Bier über Beckenreinigung. Der Jurastudent Dieter erzählt ihnen, sie seien eine GbR. Stimmt das?
Und was würde das Finanzamt dazu sagen?
Ad 1: Ja, denn es sind natürliche Personen, die einen (stillschweigenden) Vertrag (durch schlüssiges Handeln) abgeschlossen habe, die einem bestimmten Zweck folgen. Ad 2: Das Finanzamt würde es aber als Liebhaberei betrachten, da keine Gewinnabsicht besteht.
3. Der Texter, Komponist, Sänger und Gitarrist Walter von Beispiel möchte mit seinen Lieder auftreten. Dazu lädt er die Musiker Theo Tromm, Torsten Tast, Bastian Bass ein, die er regelmäßig für die Auftritte bezahlt. Es finden 50 Auftritte im Jahr statt, Besetzungswechsel gibt es keine. Die Verträge macht Walter und er kassiert auch die Gage. Die Auftritte organisiert seine Frau Elvira. GbR? Und wenn ja: wer gehört dazu und wer nicht?
Wenn GbR, dann gehören nur Walter von Beispiel und Elvira dazu, da die restlichen Musiker pro Auftritt bezahlt werden, keine Geschäftsrisiken mittragen und kein Mitentscheidungsrecht haben.
4. Die Schülerband Schwarzkittel bestehend aus dem 17jährigen Florian, dem 13jährigen Timo und dem 15jährigen Carl. Die Eltern von Florian haben ihm das Musizieren mit den Kumpels verboten, weil sie die Musik abscheulich finden. Timo hat einen Vormund, der ihm den Kontakt zu den Kumpels untersagt hat, da diese Drogen nehmen und ihn in kriminelle Machenschaften verwickeln. Die alleinerziehende Mutter von Carl säuft den ganzen Tag und bekommt sowieso nichts mit. Die Drei treten in der Fußgängerzone auf, um Geld für eine Palette Bier zu verdienen. GbR? Finanzamt? Steuerpflicht?
Keine GbR, da die Betroffenen nicht nur beschränkt geschäftsfähig sind, damit Vertragsabschlüsse (wie die Bildung einer GbR) sowieso schwebend unwirksam bzw. in Florians und Timos Fall durch das Verbot der Eltern unwirksam sind. Weiterhin ist es keine GbR, da der Zweck der Gemeinschaftsbildung (Kauf von Bier) durch das JSchG (Abgabe alkoholischer Getränke an Jugendliche unter 16 Jahren) kein legaler Zweck mehr ist. Trotzdem müssen alle Einnahmen als Einkommen versteuert werden - die Jugendlichen sind Unternehmer nach UStG, da sie einer Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen nachgehen, und damit erst Mal umsatzsteuerpflichtig. Eine Ausnahme wäre §19 UStG, wenn ihre Umsätze unter 17.500 € im Vorjahr und voraussichtlich 50.000 € im aktuellen Jahr betragen (Kleinunternehmerregelung).
Und? Wie sieht's im echten Leben aus?
MfG TZw.