ab wann muss man seine Gage versteuern lassen?

  • Moin Moin
    ich habe mal eine Frage und zwar sind wir nun soweit mit der Band das wir Verträge mit den Veranstaltern abschließen...


    meine Frage: Muss ich mit dem Geld irgendetwas machen außer es in meine Tasche zu stecken?

  • soweit ich weiss musst du 19% Ust abführen. Es gibt da extra noch ne Musikersteuer oder so von 7% aber das kann man nur unter gewissen umständen nutzen, die ich nicht kenne.


    Also Vertrag machen: Brutto summe angeben. Ust ans Finanzamt abdrücken.

  • Die Antwort ist nicht ganz so einfach.


    Ich empfehle dringendst den Besuch beim Steuerberater oder die Teilnahme an einem IHK-Existenzgründerseminar, da werden solche Fragen erörtert. Weiterhin ist manchmal ein Besuch beim Finanzamt ganz hilfreich, im Regelfalle gibt's da unverbindlich und kompetent Auskunft - auf jeden Fall kompetenter als im "Habeichgehörtdenkeichmirsohatmireinererzählt"-Drummerforum.


    Ob Ihr USt abführen müsst, ist davon abhängig, ob Ihr USt-pflichtig seid - §19 UStG öffnet da ein Türchen, damit man sich den Krampf mit Vorsteuerabzug und Umsatzsteuervoranmeldung schenken kann.


    Auf jeden Fall müssen Einnahmen nach Abzug der Aufwendung als Einkommen versteuert werden.


    Mit freundlichen Grüßen


    Tobias Zw.

  • Umsatzsteuer muss man nur abdrücken, wenn der Veranstalter sie auch bezahlt.
    Außerdem kann man sich generell von der Umsatzsteuer befreien lassen, wenn die Einkünfte einen gewissen Rahmen nicht übersteigen.
    Wenn ihr kaum was verdient und die Höhe der Gage sich eher im Rahmen von "Benzingeld/Aufwandsentschädigung" bewegt, dann würde ich das Finanzamt (illegalerweise) nicht belästigen.

    Le roi - c'est moi! :saint:

    Der Gesunde Meschenverstand liegt bei den Dinosauriern.

  • Umsatzsteuer muss man nur abdrücken, wenn der Veranstalter sie auch bezahlt.

    Einspruch, Euer Ehren, das ist unabhängig davon, ob die Geschäftspartner, mit denen man geschäftstätig gewesen ist, umsatzsteuerpflichtig sind oder nicht.


    Umsatzsteuer muß man dann abführen, wenn man
    1.: Umsatzsteuerpflichtig ist und
    2.: man im aktuellen Abrechnungszeitraum mehr Umsatzsteuern eingenommen hat als man ausgegeben hat.

    Außerdem kann man sich generell von der Umsatzsteuer befreien lassen, wenn die Einkünfte einen gewissen Rahmen nicht übersteigen.

    richtig.


    Ansonsten: Jemand fragen, der sich damit auskennt.


    greetinx
    Thilo

  • Hallo,


    die Gage (= das Entgelt des freischaffenden Künstlers) ist selbstverständlich steuerpflichtig.


    Verträge mit den Veranstaltern abschließen, ist die absolute Regel, mir fallen auch spontan keine realistischen Ausnahmen ein. Der Unterschied liegt vielmehr in der Eigenschaft desjenigen, der sie schließt. Da hat es der Hobbymusiker wesentlich leichter als der unternehmerisch tätige.


    Zitat

    Muss ich mit dem Geld irgendetwas machen außer es in meine Tasche zu stecken?


    Das kommt darauf an.


    Da Laien gerne Sachverhalte vom Hörensagen her duplizieren, ist die Beratungsqualität von so ungefähr bis vollkommen daneben. Das kann dann durchaus auch mal bei Einhaltung der kosten- und nutzlosen Ratschläge zu strafrechtlich relevanten Taten führen (Unwissenheit schützt da überhaupt nicht).


    Ich würde auch nicht den Papa anrufen lassen, sondern selbst den fachkundigen Rat einholen. Es sei denn, ich wäre minderjährig und mein Papa müsste meine Tätigkeit sowieso genehmigen.


    Grüße,
    Jürgen

  • Ergänzend zu Thilominators ganz richtigem Beitrag erstens der Tip, es auch mal mit der Suchfunktion zu probieren und folgendes grundsätzliches:


    Gagen unterliegen der Einkommenssteuer und der Umsatzsteuer.


    Umsatzsteuer, weil man als Musiker eine Leistung als "Unternehmer" erbringt - eine Ausnahmeregelung gilt für Kleinunternehmer die einen bestimmten Jahrsumsatz nicht erreichen. Es gibt unterschiedlche Steuersätze (7% und 19%, die beide Anwendung finden können - näheres in § 12 Nr. 7a UStG - Darbietungen ausübender Künstler bei Konzerten nur 7 % - Tanzveranstaltungen fallen u.U. nicht darunter, daher in solchen Fällen 19% - streitig! Fragt euren Steuerberater)


    Einkommenssteuer, weil die Tätigkeit eines Musikers eine selbständige und freiberufliche Tätigkeit ist, der mit Gewinnerzielungsabsicht nachgegangen wird. Fehlt die Gewinnerzielungsabsicht - z.B. weil die im Laufe des Jahres eingenommenen Gagen die Kosten (Abschreibung für's Drumset, Miete für Übungsraum, Fahrtkosten, Felle, Stöcke, Plakate, Demoaufnahmen usw.) bei weitem nicht decken werden. In solchen Fällen spricht man von "Liebhaberei" und schuldet keine Einkommensteuer - kann aber Betriebsausgaben auch nicht abziehen (auch nicht von Gewinnen aus anderen Einkunftsarten).


    Das ganze wurde aber schon öfter abgehandelt - daher: Sucht! :D

  • Das Thema gabs schon mal mit sehr detailierten Antworten. Such mach Kluch................Es zu wiederholen ist sehr anstrengend, weil sehr umfangreich.
    Faustregel: Wenn die Gagen nicht eure Kosten übersteigen (Kosten sind schon alleine die Fahrten zum Proberaum uns zwar von allen Autos, Fahrrädern, Bussen etc!! , Handyrechnungen von euch allen, Probraummiete, Eure Instrumente! ..................ETC!!!), ist es fürs FA Liebhaberei und nicht an zu geben, wenn ohne UST!!
    daher Empfehlung!: Geht keine Bruttogagenverträge ein!! Immer nur Gagenverträge ohne MwSt. machen, wenn ihr jährlich weniger als ca. 17.500 Euro Erträge habt!!
    Die MwSt. wird so über der Ust Erklärung des Veranstalter geregelt!


    Aber das ist von Band zu Band individuell zu betrachten. Selbst ne Semiband mit Gagen zw. 200 und 500 Euro und nen Auftrittsvolumen von 20-40 Muggen pro Jahr, wird wohl kaum in die Gewinnzone kommen. :rolleyes:


    Wer doch das FA einschaltet, hat selber erst mal echt Stress. So larifari gehts dann nicht mehr. Ihr seit dann ne GbR.
    monatliche Ust. Erklärung ist Pflicht (nur noch online möglich) Steuerberater, Jahresabschluß......Gewinnverteilungsrechnung............ Ein Mörder Aufwand. AfA, geringwertiges Wirtschaftsgut, ANlagevermögen sollten keine Fremdwörter mehr sein :D
    na Hallo Peng................ :S

  • Hallo,


    Zitat

    Ihr seit dann ne GbR


    Mythen in der Laiensphäre, Teil 8394040.


    Jede Kapelle - außer vielleicht ein paar echt lustigen Vögeln, die zu viel Geld haben und total irre sind - ist eine GbR. Fertig.
    Das hat nichts mit Finanzamt zu tun und auch nichts mit Anmeldungen, das ist einfach so. Nicht gott-, aber gesetz-gegeben.


    Was für das individuelle Finanzamt Liebhaberei sein mag, ist es vielleicht für das zuständige Finanzgericht nicht, für den Bundesfinanzhof dagegen möglicherweise und für die Beteiligten vielleicht ganz und gar nicht. Das ist sehr relativ und allgemeingültig für den Einzelfall nicht feststellbar. Stichwort: um Gesetze auszulegen, kann man viel interpretieren, man braucht davor aber auch viele Informationen, sonst interpretiert man Sachen, die gar nicht da sind (klassisch in der Laiensphäre). Der Gesetzgeber hat das Steuerrecht extra ein bisschen komplizierter gemacht, damit diejenigen, die etwas zu versteuern hätten, gut dabei weg kommen und diejenigen, die denken, sie hätten keine Steuern zu zahlen, letztendlich den ganzen Staat tragen.


    Jedes Unternehmen (damit wäre dann die Kapelle gemeint, nicht dass da wieder jemand denkt, dazu müsste man ein Formular beim Unternehmensanmeldeamt ausfüllen) macht in der Regel am Anfang Miese, deswegen ist es aber nicht per se Liebhaberei.


    Es gibt keine Nettogagenverträge. Gage ist immer brutto. Wer keine Abzüge hat, für den ist brutto=netto. Für die Meisten ist netto=minus.
    Die Umsatzsteuerpflicht hängt vor allem von den Gegebenheiten und nicht davon ab, ob legal angemeldet oder illegal schwarz verdient, ab. Da gibt es dank der Komplexität einen bunten Strauß von in sich verschachtelten Ausnahmen, aber prinzipiell ist auch hier der Unternehmer steuerpflichtig. Fertig.


    Monatliche USt-Erklärung muss keine Pflicht sein, wer da keine Lust darauf hat, darf gerne das Kreuz auf dem Formular bei "Kleinunternehmer" machen. Wenn man immmer brav basic custom in Einzelteilen kauft, hat sich auch das Problem mit nicht geringwertigen Wirtschaftsgütern und AfA braucht man dann auch nicht. Man kann, wenn man will, aber man sollte wissen, wie und wenn man das nicht tut, dann fragt man besser den Steuerberater, der treibt einem dann entweder die Flusen aus oder kassiert ordentlich ab.


    Grüße
    Jürgen


  • kannst du vielleicht aufhören solchen stuss zu tippen? danke.

  • Einspruch, Euer Ehren, das ist unabhängig davon, ob die Geschäftspartner, mit denen man geschäftstätig gewesen ist, umsatzsteuerpflichtig sind oder nicht.


    Einspruch stattgegeben!
    Das war von mir etwas flapsig ausgedrückt. Es ging mir eigentlich mehr darum, dass die Umsatzsteuer auf er Rechnung ausgewiesen sein sollte...

    Le roi - c'est moi! :saint:

    Der Gesunde Meschenverstand liegt bei den Dinosauriern.

  • das ist nicht flapsig ausgedrückt, das ist sachlich falsch. solange man nicht nachweisen kann das der umsatz ust-frei ist muss man den umsatz entsprechend abführen. ansonsten ist das steuerhinterziehung undsofort. weist man ust. aus und führt keine ab ist das auch steuerhinterziehung undsofort.ich kenne mich da auch nicht aus, ich bin bloss betroffen. (nicht die hinterziehung, sondern die einholung der nachweise betreffend.)

  • Ich habe mich Anfang diesen Jahres sehr intensiv mit dem Thema auseinander gesetzt und praktiziere dies nun in meiner Band. Wir haben ca. 40 Gigs pro Jahr und da ist es einfach zu heikel irgendwie zu mogeln!


    Also, es ist vollkommen richtig, dass man, wie einige meiner Vorredner schon angemerkt haben, mit einer festen Bandformation vor dem Finanzamt immer als GbR gewertet wird. Völlig gleich, ob man diese nun offiziell gegründet hat oder nicht.


    Als erstes ist zu klären, ob man umsatzsteuerpflichtig ist oder nicht. Dies wird durch den zu erwartenden Jahresumsatz festgelegt. Ist dieser im ersten Geschäftsjahr < 17500 € und im zweiten Jahr < 50000 € so greift die Kleinunternehmer-Regelung - ist dieser > 17500 €, so ist man Umsatzstuerpflichtig. Dann geht es darum ob 7% oder 19%. Dazu habe ich sehr viele Gespräche mit Finanzamt, Steuerberatung usw. hinter mir. Also, besteht ein Engagement einer Band durch einen Veranstalter, dann ist die Vertragssummer mit 7% USt zu versteuern. Ansonsten gelten die 19%, z.B. wenn die Band selber den Eintritt kassiert. Ich habe das mit der USt wie folgt geregelt: Die 7% schlage ich dem Veranstalter auf (haben auch alle verschmerzt), so ist das schonmal kein Problem. Außerdem kann man nun über die sog. Vorsteuer alle bezahlten USt-Beträge, z.B. für Equipement, von der zu zahlenden USt abziehen.


    Alles was nun an Kosten entsteht, z.B. sämtliche Fahrtkosten, Equipement, Miete und auch Personal welches nicht zur GbR gehört (bei uns ist es z.B. so, dass die GbR aus vier Leuten besteht und die anderen drei, die noch in der Band mitwirken werden aus der GbR bezahlt und sins somit Kosten.


    Also von den gesamten Nettoeinnahmen sind nun die o.g. Kosten abzuziehen. Der übrig gebliebene Betrag wird nun durch die Anzahl der Gesellschafter (in unserem Fall 4) geteilt und man erhält den Betrag, den jeder Einzelne Gesellschafter auf seiner Einkommensteuererklärung als zusätzliche Einnahme mit anzugeben und zu versteuern hat, je nach seiner Steuerklasse.


    So, ich hoffe, ich konnte ein weinig Licht ins Dunkle bringen!? Ist ein wirklich umfangreiches Thema und natürlich ändern sich auch immer wieder bestimmte Kleinigkeiten - da muss man auf dem Laufenden bleiben. Ich bilde mir z.B. ein, dass die Grenze zur USt nicht mehr 17500€ sind, sondern mittlerweile 19500€, da bin ich mir aber jetzt nicht ganz sicher.

  • Hallo,


    "GbR" - die neue Rechtsform?
    Früher gab es das gar nicht. Da sprach man noch von BGB-Gesellschaft. Das klang nicht gut. "GbR" klingt offiziell, klingt groß und wichtig wie andere Abkürzungen. Doch was ist eine "GbR"?
    Entscheidet das wirklich das Finanzamt? Ist es eine Steuergemeinschaft?
    Wie wird man zur inoffiziellen GbR und wie gründet man offiziell eine?
    Ich frage mich nicht nur manchmal, ob gewisse Personen überhaupt wissen, wovon sie sprechen.


    Fragen: (die Namen sind frei erfunden, zufällige Ähnlichkeiten wären rein zufällig usw. usf.)


    1. In einem Mietrechtsfall sind die natürlichen Personen Veronika Volk und Volker Volk als Vermieter, Marianne Müller als Mieter im Mietvertrag eingetragen. Die Betriebskostenabrechung erstellt laut Briefkopf die Veronika Volk Hauverwaltungen GbR. Ist die Bezeichnung korrekt?


    2. Anton, Bernd und Claus treffen sich regelmäßig Freitag abend zum Stammtisch und reden bei Brause und Bier über Beckenreinigung. Der Jurastudent Dieter erzählt ihnen, sie seien eine GbR. Stimmt das?
    Und was würde das Finanzamt dazu sagen?


    3. Der Texter, Komponist, Sänger und Gitarrist Walter von Beispiel möchte mit seinen Lieder auftreten. Dazu lädt er die Musiker Theo Tromm, Torsten Tast, Bastian Bass ein, die er regelmäßig für die Auftritte bezahlt. Es finden 50 Auftritte im Jahr statt, Besetzungswechsel gibt es keine. Die Verträge macht Walter und er kassiert auch die Gage. Die Auftritte organisiert seine Frau Elvira. GbR? Und wenn ja: wer gehört dazu und wer nicht?


    4. Die Schülerband Schwarzkittel bestehend aus dem 17jährigen Florian, dem 13jährigen Timo und dem 15jährigen Carl. Die Eltern von Florian haben ihm das Musizieren mit den Kumpels verboten, weil sie die Musik abscheulich finden. Timo hat einen Vormund, der ihm den Kontakt zu den Kumpels untersagt hat, da diese Drogen nehmen und ihn in kriminelle Machenschaften verwickeln. Die alleinerziehende Mutter von Carl säuft den ganzen Tag und bekommt sowieso nichts mit. Die Drei treten in der Fußgängerzone auf, um Geld für eine Palette Bier zu verdienen. GbR? Finanzamt? Steuerpflicht?


    Viel Spaß!


    Grüße,
    Jürgen


    PS
    Zur Kleinunternehmerklausel liest man einfach mal den Zettel vom Finanzamt. Da steht es richtig drauf.

  • @ Jürgen K


    zu 1: kann eine "Hauverwaltung" überhaupt eine GbR sein ?


    aber meine Tips: 1. Bezeichnung ist nicht korrekt, beide Gesellschafter müssten genannt sein


    2. Nein, keine GbR. Das Finanzamt würde lachen.


    3. Keine Gbr.


    4. Muß man als GbR gesellschafter volljährig sein ?

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