Musikgruppe haftet für eventuelle Hörschäden?

  • Schade, daß sich nicht mal ein Jurist dazu äußert. Mindestens einen haben wir hier ja im Forum.


    Mich würde vor allem mal interessieren, wie das mit der Haftungsfrage aussieht, wenn man als Veranstalter z.B. am Eingang auf gefährliche Lautstärken hinweist und vielleicht sogar kostenlosen Gehörschutz verteilt. So nach dem Motto "Nichtbenutzen des Gehörschutzes auf eigene Gefahr" Wäre man da als Veranstalter nicht auf der sicheren Seite?


    Außerdem: Wo würde man die Beschallung messen? Direkt vor dem Lautsprecher? In der Mitte des Saals? Oder geht es um den "mittleren Schalpegel"? Da gibt's doch sicher auch eine Norm für, oder?


    Und mal ganz ehrlich, wenn ich mich so an manchen Diskobesuch errinere könnte ich mir durchaus vorstellen, daß die auch regelmäßig über die erlaubten Werte gehen.


    Wie auch immer: Ich würde diese Klausel auch nicht akzeptieren, die Sache wär' mir zu heiss. Wobei ich in deinem Fall auch die Tatsache bemerkenswert finde, daß da mehrere Bands an einem Abend spielen. Da würde es sicher äußerst schwierig mit der Beweisführung werden, wer denn jetzt schuld ist, sollte tatsächlich einer einen Schaden von dem Abend davon tragen. Ausgenommen vielleicht eindeutige Härtefälle wie der oben beschriebene Pyro-Wahnwitz.

    Fell- & Beckenriss wünscht


    Kai aus der Kiste


    SUCHE: Sonor Designer Thin Maple 10x08 Tom, möglichst durchgehende Böckchen und möglichst in Azur

  • Hallo Krachmacher,


    Grundsätzliches hat Jürgen doch oben geschildert. Die Thematik ist nicht gerade einfach zusammenzufassen.


    Es gibt in Deutschland unterschiedliche Auffassungen und widersprüchliche Rechtsprechung verschiedener Gerichten zur Veranstalter-Haftung, zur Verursacher- (Band-) -haftung, zum Regelungsgehalt von DIN-Schutznormen, zu Wirksamkeit und Anforderungen einer Haftungsübertragung usw. In Österreich womöglich auch.


    Ein allgemeingültiges juristisches Gutachten würde eher Wochen als Tage beanspruchen und nicht mal eben so hier funktionieren.


    Grundsätzlich sollte man zumindest seinem gesunden Rechtsempfinden folgen und sich als Pyromane nicht sicher fühlen.


    Grüße - Peter

    -
    Gesendet von meinen Babyphone mit Papatalk

  • Geht es nach der DIN Norm wird am "lautesten dem Zuhörer zugänglichen Ort" gemessen. Es wird auch genau spezifiziert mit welchen Messgeräten gemessen werden darf und welche Werte ermittelt werden müssen. Steht alles auf der Web Site


    Auf der DIN Web Site gibt es auch einen Rechner für die Gewichtung.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!