Schade, daß sich nicht mal ein Jurist dazu äußert. Mindestens einen haben wir hier ja im Forum.
Mich würde vor allem mal interessieren, wie das mit der Haftungsfrage aussieht, wenn man als Veranstalter z.B. am Eingang auf gefährliche Lautstärken hinweist und vielleicht sogar kostenlosen Gehörschutz verteilt. So nach dem Motto "Nichtbenutzen des Gehörschutzes auf eigene Gefahr" Wäre man da als Veranstalter nicht auf der sicheren Seite?
Außerdem: Wo würde man die Beschallung messen? Direkt vor dem Lautsprecher? In der Mitte des Saals? Oder geht es um den "mittleren Schalpegel"? Da gibt's doch sicher auch eine Norm für, oder?
Und mal ganz ehrlich, wenn ich mich so an manchen Diskobesuch errinere könnte ich mir durchaus vorstellen, daß die auch regelmäßig über die erlaubten Werte gehen.
Wie auch immer: Ich würde diese Klausel auch nicht akzeptieren, die Sache wär' mir zu heiss. Wobei ich in deinem Fall auch die Tatsache bemerkenswert finde, daß da mehrere Bands an einem Abend spielen. Da würde es sicher äußerst schwierig mit der Beweisführung werden, wer denn jetzt schuld ist, sollte tatsächlich einer einen Schaden von dem Abend davon tragen. Ausgenommen vielleicht eindeutige Härtefälle wie der oben beschriebene Pyro-Wahnwitz.