Frage zum "Umtauschrecht"

  • ich denke schon.


    hatte mal nen riss bei nem anatolian becken.
    wurde umgetauscht.
    beim umgetauschten dann wieder riss.
    nochma umgetauscht.


    das war aber direkt in nem musikhaus und
    ich habs net eingeschickt. aber die ja sicherlich

  • Die Tatsache das das Becken schon einmal umgetauscht wurde hat erstmal keinen Einfluss auf "Garantie". Wichtig zu wissen wäre, ob du einen Anspruch auf eine über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehende Herstellergarantie hast.


    Falls nicht: Die gesetzliche Gewährleistung bezieht sich streng genommen nur auf Schäden (hier Riss), die auf Fehler(hier z.B. Materialfehler) zurückzuführen sind, die bereits beim Kauft vorhanden waren. Wenn dieser Schaden später als 6 Monat nach dem Kauf auftritt müsste streng genommen der Kunde beweisen, dass das Becken schon beim Kauf bzw. nach der ersten Reklamation fehlerhaft war. Das gute Händler hier keine Diskussionen anzetteln ist reine Kulanz. Und diese Kulanz könnte bei mehreren Reklamationen irgendwann erschöpft sein.


    tonsel

  • Das kommt auf die Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers an.
    Manche Hersteller tauschen tatsächlich ein bereits getauschtes Becken nicht nochmals um.
    Zudem muß der Schaden eindeutig auf einen Fabrikationsfehler zurückzuführen sein.
    Da hilft nur der Weg zum Händler und fragen...

  • Hallo,


    das kommt darauf an.


    Grüße,
    Jürgen


    :D


    Offtopic:
    Erinnernt mich an einen Witz:


    Ein Mathematiker, ein Rechtsanwalt und ein Steuerberater müssen zur Abschlussprüfung. Alles entscheidene Frage der Prüfungskommission: "Wieviel sind 1+1?"
    Der Mathematiker: "2". Richtig, bestanden. Der Rechtsanwalt: "Das kommt darauf an." Richtig, bestanden. Der Steuerberater: Überlegt einen Moment, macht sämtliche Türen, Fenster und Vorhänge zu und antwortet: "Wie hätten Sie´s denn gern?"

  • Hallo,


    der war gut, den kannte ich noch nicht.


    Zum Thema: Gesetzliche Gewährleistung, Garantieversprechen, Kulanz, Schadensgrund, Verantwortlichkeit, Unternehmereigenschaft der Beteiligten sind ein paar Parameter auf die es an kommt. Da muss man leider ein paar mal 1 + 1 rechnen und manchmal zieht man dann auch die eine oder andere 1 wieder ab. Das Ergebnis ist somit zunächst offen. Mathematisch sieht das dann vielleicht so aus:
    A + B + C + D + E + (F1 + F2) = X.
    Ob X nun 0 oder 1 ist wird uns auch ein Mathematiker nicht sagen können.
    Wie ich jetzt weiß, ein Steuerberater offensichtlich schon. :)


    Grüße,
    Jürgen


    PS
    In Kneipen und Foren gibt es sehr viele Hobby-Steuerberater.


    Edith möchte betonen, dass das Beispiel ein wenig rudimentär ist. Nicht, dass jetzt jemand anfängt zu rechnen und mit dem Ergebnis zu Gericht zieht.

    Einmal editiert, zuletzt von Jürgen K ()

  • so eben einmal bei thomann angerufen.
    die nette frau, hatte auch extra nochmal bei einer kollegin nachgefragt, meinte, dass auch wenn man schoneinmal den gewährleistungsanspruch in anspruch genommen hat (toller ausdruck...) die garantie deshalb nicht erlischt sondern weiterhin 2 jahre besteht (ab kaufdatum). das hätten sie schon öfter gehabt, dass leute mehr als nur 2 mal ihre sachen wieder eingeschickt haben.

  • so eben einmal bei thomann angerufen.
    die nette frau, hatte auch extra nochmal bei einer kollegin nachgefragt, meinte, dass auch wenn man schoneinmal den gewährleistungsanspruch in anspruch genommen hat (toller ausdruck...) die garantie deshalb nicht erlischt sondern weiterhin 2 jahre besteht (ab kaufdatum). das hätten sie schon öfter gehabt, dass leute mehr als nur 2 mal ihre sachen wieder eingeschickt haben.


    Dachte ich mir schon. Denn - weshalb sollte die Garantie erlöschen, nachdem sie einmal in Anspruch genommen wurde?


    Dazu vielleicht eine kurze (leider wahre) Anekdote von Volksverar....ung zum Thema Garantie:


    Da gibt es diese Wundermesserset (12 Messer zum utopischen Preis) im TV, mit denen sie in der Werbung zuerst auf nem Nagel rumschneiden, um anschließend eine Tomate zu teilen.
    Danach preisen sie die Wundergarantie zum Wundermesserset an: "Sollte eines dieser Messer jemals stumpf werden, so erhalten Sie garantiert ein neues!!!!"


    Hört sich im ersten Moment wahnsinnig toll an. Der Haken ist: DAS funktioniert nur bei EINEM Messer von solch einem Set - denn danach war ja schon EINES stumpf und wurde getauscht.


    Sorry für OT

  • Dachte ich mir schon. Denn - weshalb sollte die Garantie erlöschen, nachdem sie einmal in Anspruch genommen wurde?

    Weil es Hersteller gibt, die genau das in ihren Garantiebedingungen ausschliessen


    Siehe z.b. hier Istanbul:

    Ob so eine Regelung nach deutschem Recht geht, ist eine andere Frage. :S
    Aber der juristische Weg ist auch nicht ganz billig....

  • /offtopic on


    hier noch solch einer:


    1/9 = 0,1111111[...]
    2/9 = 0,2222222[...]
    3/9 = 0,3333333[...]
    usw...
    8/9 = 0,8888888[...]
    9/9 = 0,9999999[...] <-- Eigentlich richtig, aber dennoch falsch!


    also: 0,*periode*9 = 1


    Mathematik ist nicht immer so genau wie sie sein sollte :P
    /offtopic off


    Wenn dir ein kaputtes becken eh nicht so viel Wert is, probier es doch einfach mal aus!:D

    I disabled my desktop. It's void now. Plain, user-friendly void.

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