Mikrofon in USA kaufen ?

  • So, Zwischeninfo direkt vom Zoll, die haben eine Servicenummer (Wartezeit mirbringen) 03514-4834-510: die Einfuhr eines Mikrofons aus USA kostet 19% Einfuhr-Umsatzsteuer plus 2,5% Zoll. Im Klartext: das (nagelneue) Audix D6 aus der Bucht für umgerechnet 117 Euro + 21 Euro Versand kostet mich in Summe knapp 165 Euro, also immer noch 60 Euro weniger als bei uns. Gekauft. Wie ich mich drauf freue!

  • So, mein Mikrofon ist bereits im September angekommen, war bloß beruflich viel unterwegs seither. Ich wollte Euch aber meine Erfahrungen nicht vorenthalten, weil es unterm Strich bei der einen oder anderen Anschaffung eine lohnenswerte Sache sein kann.


    Ich hatte zuvor beim Zoll.de angefragt und folgende Antwort erhalten:


    [...] Für Waren in Sendungen, die vom drittländischen Absender entgeltlich an einen Empfänger im Zollgebiet der Gemeinschaft gesandt werden, besteht lediglich eine Freigrenze in Höhe von 22 Euro. Wird dieser Wert überschritten, sind für die Waren Einfuhrabgaben zu erheben. Die Höhe der Einfuhrabgaben (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) ist vom Warenwert, der Art und der Beschaffenheit der Ware abhängig und ergibt sich aus den im Gemeinsamen Zolltarif der Europäischen Gemeinschaften und den nationalen Steuergeetzen festgelegten Abgabensätzen.


    Sie können die Einreihung in den Zolltarif und die Ermittlung des Zollsatzes anhand der Auskunftsanwendung unter http://www.zoll.de/b0_zoll_und…ne/a0_auskunft/index.html selbstständig durchführen bzw. nachvollziehen.


    Meines Erachtens werden Mikrofone in die Warenummer 8518 10 eingereiht. Aus den Einfuhrmaßnahmen wird ersichtlich, dass der Drittlandszollsatz frei (0%) und der EUST-Satz 19% ist. Für weitere Elektronikartikel finden Sie exemplarisch für einige Waren die
    Codenummern sowie die dazugehörenden Zoll- und Einfuhrumsatzsteuersätze (EUSt-Satz) hier: http://www.zoll.de/faq/reiseve…g/index.html#einreise_nic ht_eg2


    Grundlage der Berechnung der Einfuhrabgaben bildet der Rechnungsbetrag und Kosten von Porto/Versicherung. Mit der nachfolgenden Beispielrechnung können Sie die zu erwartenden Einfuhrabgaben ermitteln. Berechnung der Einfuhrabgaben
    A ) Abgabenbetrag Zoll
    Rechnungsbetrag umgerechnet in Euro
    + Kosten bis zur Grenze der Europäischen Gemeinschaft
    (insbesondere Porto/Versicherung)
    = Zollwert
    * Zollsatz = Abgabenbetrag Zoll


    B ) Abgabenbetrag EUSt
    Rechnungsbetrag umgerechnet in Euro
    + Abgabenbetrag Zoll aus A)
    = Einfuhrumsatzsteuerwert
    * Einfuhrumsatzsteuersatz = Einfuhrumsatzsteuer


    C ) Zu zahlende Einfuhrabgaben
    Abgabenbetrag Zoll + Einfuhrumsatzsteuer = zu zahlende Einfuhrabgaben


    (Anmerkung: aktuelle Umrechnungskurse können Sie wie folgt ermitteln: http://www.zoll.de/ dann in der rechten Spalte die Rubrik Umrechnungskurse wählen)
    Ergänzend habe ich Ihnen folgend das Abfertigungsverfahren dargestellt:
    Anlässlich der Aufgabe des Paketes bei der ausländischen Postverwaltung ist eine Zollinhaltserklärung vom Absender abzugeben. Diese wird im internationalen Postverkehr außen auf dem Paket/Päckchen angebracht. Es sollte dort vermerkt werden, welche Waren in dem Paket enthalten sind. Die entsprechende Rechnung ist vom Absender dem Paket/Päckchen beizulegen bzw. außen an der Sendung anzubringen. Die Postsendungen werden dann in eine der bundesweit vier sog. Internationalen Auswechslungsstellen der Deutschen Post AG verbracht. Dort fertigt die zuständige Zollstelle die Sendung grundsätzlich zollrechtlich ab, sofern der Sendung alle erforderlichen Angaben bzw. Unterlagen beigefügt sind und die Einfuhr der enthaltenen Waren keinen Verboten und Beschränkungen unterliegt. Die Deutsche Post AG erledigt hierbei alle Zollförmlichkeiten für den Empfänger. Nach Abschluss der zollrechtlichen Abfertigung liefert die Deutsche Post AG die Sendung dem Empfänger direkt aus. Gegebenenfalls entstandene Einfuhrabgaben, für die die Deutsche Post AG Vorkasse geleistet hat, verlangt sie bei der Auslieferung der Sendung vom Empfänger zurück.
    Kann die Sendung ausnahmsweise nicht abschließend an den Internationalen Auswechslungsstellen abgefertigt werden (z.B. wegen fehlender Rechnung) wird die Sendung an das für den Wohnsitz des Empfängers zuständige Zollamt weitergeleitet. Die Deutsche Post AG benachrichtigt den Empfänger mit der "Benachrichtigung über den Eingang einer Sendung mit Drittlandsware" von der Weiterleitung an das Zollamt und fordert ihn mit der "Mitteilung über die Zollbehandlung einer Postsendung" auf, die
    Zollanmeldung selbst bei der Zollstelle unter Vorlage der fehlenden Unterlagen (z.B. Rechnung) nachzureichen.
    Sofern die Waren über einen Kurier- bzw. Expressdienste versandt werden, hat der Absender ebenfalls alle erforderlichen Angaben zur Sendung dem Kurier- bzw. Expressdienst bei der Abholung mitzuteilen. Die Sendung wird anschließend bei der Eingangszollstelle in Deutschland durch den Kurier- bzw. Expressdienste in Vertretung für Sie abgefertigt. Sollten sich bei der Abfertigung Unstimmigkeiten ergeben, erfolgt jedoch keine Weiterleitung an das für Sie zuständige Zollamt. Der Kurier- bzw. Expressdienst wird in diesen Fällen direkt mit Ihnen in Verbindung treten und weitere Angaben bzw. Nachweise zur Sendung verlangen. Auch die Kurier- und Expressdienste gehen für die entstandenen Einfuhrabgaben in Vorkasse und verlangen diese bei der
    Auslieferung von Ihnen zurück. In diesem Zusammenhang möchte ich allerdings darauf aufmerksam machen, dass Kurier- und Expressdienste in der Regel Gebühren für ihre Abfertigungsleistungen verlangen. Über die Höhe der Gebühren können Ihnen aber nur die entsprechenden Kurier- bzw. Expressdienste Auskunft geben.


    Aus rechtlichen Gründen kann diese Auskunft nur unverbindlich erteilt werden. [...]


    Unglücklicherweise hatte der Ebay-Händler keine anständige Rechnung beigelegt sondern die Sendung als "Sample" mit einem Standardwert von 75 Dollar deklariert.
    Da macht der Zoll natürlich nicht mit, die Sendung kann nicht zugestellt werden und bleibt beim örtlichen Zollamt hängen. Also hinfahren (liegt zum Glück weitestgehend auf den Heimweg), Abgaben zahlen und Mikro abholen. Allerdings war´s dann so, daß auf den Rechnungsbetrag von umgerechnet 144 Euro incl. Porto nicht nur die 19% Einfuhrumsatzsteuer, sondern auch 2,5% Zoll und nicht 0% wie vom Zoll vermutet erhoben wurden. Schlußendlich habe ich beim Zollamt nochmals rund 29 Euro gezahlt und in Summe waren es statt der 235 Thomann-Euro nur ca. 173 Euro - immerhin gut 60 Euro gespart.


    Anmerkung: Zwischenzeitlich ist der Verkaufspreis des D6 hier auf 225 Euro gesunken. Ob 50 Euro Ersparnis den Aufwand wert sind (es war ja eigentlich kein großer Aufwand) muß natürlich jeder für sich entscheiden.

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