Rechtliche Lage bei Covern?

  • Moin!


    Die Suche half mir bisher nicht richtig weiter, daher hier meine Frage:
    Was darf ich rechtlich im Bezug auf Coversongs und was nicht?


    - Darf ich ein, mit meiner Band gespieltes Cover aufnehmen und als mp3 online stellen?
    Hierbei wäre zu unterscheiden in:
    a) Darf ich das genaue Original nachspielen, aufnehmen und online stellen?
    b) Darf ich das Original verändern und spielen, aufnehmen und online stellen?


    - Dürfen wir mit den Covern auftreten?
    a) Wenn wir kein Geld vom Veranstalter für den Auftritt bekommen?
    b) Wenn kein Eintritt verlangt wird?
    c) Wenn wir Geld bekommen bzw. Eintritt verlangt wird?
    d) Wie ist auch hier zu unterscheiden bezüglich genauer Kopie des Originals und eigener Version?


    Da hat sich doch bestimmt schon der Ein oder Andere mit herumschlagen dürfen.


    Vielen Dank schonmal soweit! :)

  • Hallo,


    ohne Zustimmung der Rechteinhaber: ja, ja, nein; ja, ja, ja, nein; wenn die Werke bei der GEMA im Repertoire sind*: ja, ja, ja, ja, wenn original. Bearbeitungen ohne Zustimmung der Rechteinhaber: nein, nein, nein, nein.
    Grundsätzlich. Teilweise Ausnahmen für bestimmte Konstellationen möglich, alle Angaben abhängig von konkreter Fallgestaltung, Aussagen pauschal.


    Grüße,
    Jürgen


    Angaben ohne Gewähr.
    *) keine korrekte Aussage, trivial verfremdet.

  • Also soweit ich informiert bin (natürlich keine Garantie) ist es doch eigentlich so, dass man ohne Einverständnis des Urhebers alles eigene gecoverte Material hochladen darf, solange man damit kein Geld verdient, oder nicht?


    Und bei Auftritten, wo Coversongs gespielt werden, ist es meines Wissens nach so, dass man im Voraus die Setliste beim Kneipeninhaber / Clubchef / Veranstalter anmeldet und der diese Liste wiederum bei der Gema anmeldet und entsprechende Gebühren dafür zahlt, damit das in Ordnung geht.


    Korrigiert mich, wenn ich mich irre - bin auch sehr interessiert an diesem Thema!


    Mich würde mal interessieren, wie das professionelle Coverbands machen. Ihr könnt ja mal nach "Lez Zeppelin" gucken. Das ist eine Frauenband, die Led Zeppelin covert. Die haben ein komplettes Album draußen und gehen damit aktuell sogar (auch in Deutschland) auf Tournee. Die dürfen's ja auch irgendwie?! Und ich hab reingehört, die Songs sind, was Melodien, Texte und Arrangements betrifft, wirklich gleich. Spielerisch allerdings nicht ganz so versiert... wen wundert's.. :D Aber ich schweife ab - DIE dürfen das jedenfalls auch, also muss es dazu Richtlinien geben.

  • Online stellen darf man, muss man aber bei der GEMA anmelden und zahlen. Egal ob kommerziell oder nicht.


    Wer sichs einfach macht lädts bei YouTube hoch, die haben einen Vertrag mit der GEMA und man muss sich imho um nichts kümmern.

    Ich hätte auch so gern ein Hobby...

  • Hallo,


    Zitat

    Ich hätte nicht gedacht, dass ich Aufnahmen von Coversongs online stellen darf nein.


    Wer hat denn das behauptet? Shoot 'em!


    Man soll nicht alles glauben, was man im Netz so liest.
    Manches ist wahr, das meiste halbgar und Vieles ganz uneigentlich garantiert meistens falsch.


    Übrigens ist es die Standard-Ausrede des erwischten Falschparkers, dass ja alle anderen auch falsch geparkt hätten. Eine sehr fragwürdige Verteidigungsstrategie, wie ich finde.
    Ich halte es allerdings auch nicht für ausgeschlossen, dass es Kapellen gibt, die sich eine Lizenz (für ein bisschen Knete) besorgt haben. Im professionellen Bereich soll so etwas schon mal vorkommen, habe ich mir sagen lassen (oder war es Eingebung?).


    Grüße,
    Jürgen


    Alle Angaben ohne Gewähr. Für Fehler wird nicht gehaftet.

  • Du selbst hast

    Zitat

    - Darf ich ein, mit meiner Band gespieltes Cover aufnehmen und als mp3 online stellen?
    Hierbei wäre zu unterscheiden in:
    a) Darf ich das genaue Original nachspielen, aufnehmen und online stellen?
    b) Darf ich das Original verändern und spielen, aufnehmen und online stellen?

    mit ja, ja, nein beantwortet, womit ich deutete, dass man Lieder covern, aufnehmen und online stellen darf. Wenn man dazu eine Genehmigung der Gema benötigt (die dann Geld kostet) so musst du das schon dazu sagen. ?(


    Ab wann gilt ein Cover denn nicht mehr als Original, also eigene Interpretation? Falls man sich verspielt? Falls man den Song vereinfacht spielt? Halbton tiefer?

  • Ab wann gilt ein Cover denn nicht mehr als Original, also eigene Interpretation? Falls man sich verspielt? Falls man den Song vereinfacht spielt? Halbton tiefer?

    sehr gute frage! vielleicht schon allein, wenn man es als "selbstgeschriebenen" song präsentiert, der sich rein zufällig wie eine schon existente komposition anhört^^


    lg danys

  • Hallo,


    Interpretation ist eine Kunst für sich.
    "Darf ich das genaue Original nachspielen, aufnehmen und online stellen?" - "ja, ja, nein"


    Natürlich braucht man keine Genehmigung der GEMA. Das ist - nomen est omen - ja nur ein Inkassoverein, ein wenig ordinär ausgedrückt.
    Die Rechteinhaber des Urheberpersönlichkeitsrechts und der Verwertungsrechte wären zu befragen. Und zwar vorher.


    Ob ein Werk unverändert oder bearbeitet ist, ist eine sehr umfassende Frage, die auch nicht allgemeingültig für alle erdenklichen Fälle beantwortet werden kann. Im Streitfall wird man da gegebenenfalls ein Gutachten erstellen lassen.
    Natürlich reichen Verspieler nicht aus. Und ganz praktisch wird das in der Praxis kaum jemand auffallen, der es dann auch noch an die richtige Stelle beweisbar weiterleitet. Für einen durchschnittlich fähigen Musiker bestehen da kaum Gefahren. Für eine Bearbeitung mit künstlerischem Wert muss man schon mehr auf dem Kasten haben, als die Gitarre zu verstimmen oder einfach billig zu spielen. Aus einem 4/4-Takt im Heavy-Metal-Stil ein 3/4-Swing zu machen, das wäre was.


    Grüße,
    Jürgen

  • so einen fachmann zu haben ist echt ein segen :Q


    dann ist es also weniger ein problem, aus einem metal-stück, einen swing/jazz oder was auch immer zu machen - gilt dasselbe dann auch bei "tribute" - alben mit wirklich großen neuinterpretationen vorhandener stücke?


    btw.: dass rhythmus, riff, songstruktur-klauen wurde noch nie bestraft, hier kann/darf man sich reichlich bedienen :thumbup:


    lg danys

  • Hallo,


    nur mal so als Beispiel:


    4. Titel der Werkfassung: RAINING BLOOD
    Dauer: 00:03:50 ISWC: GEMA-Werk.-Nr: 2025041-001
    Beteiligter CAE/IPI Rolle
    HANNEMAN, JEFFERY JOHN 126.99.88.23 Komponist
    KING, KERRY RAY 127.00.93.04 Komponist
    HANNEMAN, JEFFERY JOHN 126.99.88.23 Textdichter
    KING, KERRY RAY 127.00.93.04 Textdichter
    DEATH'S HEAD MUSIC 129.92.21.65 Originalverleger
    DISCOTON MUSIK EDITION GMBH 008.29.56.81 Sub-Verleger
    UNIVERSAL MUSIC-MGB SONGS 538.72.47.24 Sub-Verleger


    Und wo ist da Frau A.?
    Auf dem Cover.


    Grüße,
    Jürgen

  • *) keine korrekte Aussage, trivial verfremdet.

    Wozu auch? Steht doch schon alles im Forum. Man sollte die Leute vielleicht doch mit der Bullenpeitsche zur Benutzung der Suchfunktion zwingen: Hier! und auch hier! (da schreib ich jetzt noch was dazu)


    Nur zur Ergänzug: Die Gema hat zweierlei Tarif für die Nutzung von Coversongs - Interpreten (also Coverbands) die für sich selbst werben können für Pauschal 100,- €bis 200,- im Jahr ein bestimmtes Kontingent an Musik zum anhören bereitstellen. Näheres auf der Gema-Homepage. Wer aber richtig viel Musik reinstellen will, muss auch richtig zahlen - anderer Tarif.


    Man kann fest davon ausgehen, dass ein gecoverter Song auch GEMA-Repertoire ist (also dass die Gema die Lizenz hierzu vergeben darf). Keine (professionelle und nur halbwegs ernst zu nehmende) Plattenfirma, die in Deutschland Songs veröffentlicht, veröffentlicht Material, das nicht bei der GEMA ist. Ausländisches Material wird in Deutschland ebenfalls von der GEMA repräsentiert.


    Solange man keine "Bearbeitung" erstellt hat, sonern nur "nachspielt" hat man also mit der Lizenz der GEMA alles was man braucht. wenn sich das Cover zu weit vom original entfernt, ist meißt der Verleger gefragt, da in der Regel mit den Verlagsverträgen dem Verleger das Recht übertragen wird, eine Bearbeitung zu genehmigen.

  • Man kann fest davon ausgehen, dass ein gecoverter Song auch GEMA-Repertoire ist (also dass die Gema die Lizenz hierzu vergeben darf). Keine (professionelle und nur halbwegs ernst zu nehmende) Plattenfirma, die in Deutschland Songs veröffentlicht, veröffentlicht Material, das nicht bei der GEMA ist. Ausländisches Material wird in Deutschland ebenfalls von der GEMA repräsentiert.

    Alles richtig, was du schreibst, wobei ich bei diesem Passus hinzufügen möchte, das das heutzutage nicht mehr ganz so 100% mit der GEMA ist.
    Immer mehr Leute treten auch wieder aus den unterschiedlichsten Gründen aus oder gar nicht mehr ein und veröffentlichen trotzdem bei "halbwegs ernst zu nehmenden Plattenfirmen.
    Die GEMA und ihre Abrechnungs- und Geschäftsgepflogenheit führen ja zu einem immer grösser werdenden Unmut unter Musikern.
    Wollte ich nur ergänzend hinzufügen ;)
    Allerdings passiert dies natürlich eher selten bei 0815 Rock/Pop Repertoire sondern eher in anderen musikalischen Zweigen, die auch eher selten mit Coverversionen bedacht sind.

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