Frage bzgl. Zahlungsweise

  • hallo.


    anbei hätte ich mal eine frage, die mich gerade sehr interessiert. sie bezieht sich auf die unterschiedlichen zahlungsweisen für das unterrichtsentgelt.


    folgender hypothetischer fall: es gibt (der einfachkeit halber) zwei leherer mit selber ausrüstung, selber unterrichtsqualität, selbem anfahrtsweg zum schüler, etc.


    einer von ihnen (lehrer A) rechnet nach jeder stunde ab (ich gehe der einfachkeithalber von dem offiziellem weg mit quittung, etc. aus) und hält die hand auf. der andere lehrer verlangt einmal im monat eine überweisung, sprich geht von einem jährlichen unterrichtbetrag aus, welcher dann durch 12 geteilt wird.


    hierzu folgendes rechenbeispiel:


    der unterricht wird immer z.b. mittwochs abgehalten-> somit gibt es im jahr 2008 38 mittwoche, an denen unterricht abgehalten werden kann (der rest fällt in die ferienzeit).
    lehrer A verlangt wie leherer B 12 € für die halbe stunde unterricht.


    lehrer A: 38 wochen x 12 € = 456 €/Jahr
    lehrer B rechnet pauschal mit 4 unterrichtsmöglichkeiten im monat, sind also 48 € im monat: 48 € x 12 monate = 576 €/Jahr


    was für argumente hat der lehrer B dass er sagen kann "ich rechne nach diesem schema ab, weil..." ?!? und auch "ich bin aus dem und dem grund (auf´s jahr gesehen) teurer als der andere der ja auch 12 € für die halbe stunde verlangt" ?


    bitte bitte bitte das alles hier nicht als "lehrerkritisches" lesen oder noch schlimmer, mit dem unterton "ìhr bösen bösen lehrer" !!! ich hab nicht im entferntesten solche gedanken. mich interessiert es nur brennend.


    seh ich das richtig, dass die lehrer die nach dem schema vom B-beispiel abrechnen sagen "wenn ich direkt nach den stunden abrechnen würde und in den ferien nichts, dann hätte ich dort nen verdienstausfall und deswegen mache ich dieses gleichmäßige system" und wiederrum eigentlich die lehrer des A-schemas keine 12 euro für die halbe stunde verlangen müssten sondern umgerechnet um die 15,40 € auf die stunde, um auf das selbe jahresgeld wie die B-lehrer zu kommen?


    ´a herzlichs grüßle. :)

    "Musik macht man nicht für kritische Musikerkollegen, sondern für´s Gefühl das man dabei hat!" (Guildo Horn)

    4 Mal editiert, zuletzt von jamakasi ()

  • Grundsätzlich, wieso hat ein Jahr 38 Mittwoche? Da ist wohl ein klitzekleiner Fehler in der Berechnung ?(

    der rest von jahr sind ferien. ich ergänze diesen zusatz in meinem ersten post. dachte es wäre klar. :)

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  • Hallo jamakasi, du böser böser Lehrer,


    entweder du bietest Unterricht für 48 € pro monat an oder für 12 € pro Einheit.


    Im ersteren Fall verlangst du eben gerade nicht 12 € pro Einheit, sondern (nach deiner Schilderung) 15,40 €.


    Du kannst ja auch nicht für jährlich 52x12=624 € anbieten und gleichzeitig behaupten, das wären 12 € pro Einheit (es wären 16,42 €).


    Grüße - Peter

    -
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  • hi peter.


    :) ich bin weit davon entfernt, als lehrer zu arbeiten. schau dir einfach mal meine anderen thread an. :)


    mich interessiert nur die jeweils grundlegende rechnung hinter jeder zahlungsart.


    da ich es persönlich eben auch nicht kenne, dass (wie von yoyogun angesprochen) privatlehrer durch die ferien unterrichten ? ist das eher die regel als die ausnahme ? ?(


    auf was genau beziehst du dich, wenn du schreibst: "Im ersteren Fall verlangst du eben gerade nicht 12 € pro Einheit, sondern (nach deiner Schilderung) 15,40 €."


    ich gehe von einem lehrer aus, welcher auf die halbe stunde 12 € verlangt, gleich danach bar bezahlt wird und in den ferien nicht unterrichtet. hab ich gerade nen totalen mathe-ausfall, wenn ich dann rechne dass es 38 wochen mal die 12 € sind ? ?(


    ok, war mein fehler bzgl. den 15,40 €. sind eigentlich ca. 15,18 €, damit man auf das selbe jahresentgelt wie bei dermonatlichen abrechnung kommt.

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    3 Mal editiert, zuletzt von jamakasi ()

  • ich bin weit davon entfernt, als lehrer zu arbeiten


    Ach so ... in deinem Profil steht "Nichtsnutz, ähm Musiker", da dachte ich, es wäre naheliegend. ;)


    Also, auch "private" Lehrer genießen Vertragsfreiheit, d. h. es spricht nichts dagegen, eindeutig ein gleichbleibendes monatliches Honorar zu vereinbaren. Dann sollte aber keine Stundenvergütung angegeben werden. Wenn im Vertrag des Herrn B beides steht "12 € pro Einheit, entsprechend 48 € im Monat", ist das ein Widerspruch, der dazu führt, dass die Honorarvereinbarung auszulegen ist. Wenn der Schüler am Ende des Jahres errechnen würde, für 48 Einheiten bezahlt, aber nur 38 erhalten zu haben, könnte er auf die Idee kommen, verbraucherfreundlich auszulegen und 10 Einheiten nachzuverlangen.


    Herr B sollte danach mit jemandem, der davon etwas versteht, einen Vertragstext entwerfen, der hinsichtlich des Honorars eindeutig ist und ggf. eine deutliche Ferien-Regelung beinhaltet, und der ihn bei der Gelegenheit noch einmal dazu anhält, nicht von 12 € pro Einheit zu sprechen, vor dem Hintergrund, dass das Jahr 17.520 halbe Stunden hat, ein Jahreshonorar von 210.240 € aber nicht realistisch erscheint. ;)


    Ich glaube, dabei gibt es keine Regel (außer, dass die AGB der Lehrer regelmäßig ungültig sind).


    Gruß - Peter


    Edith hat eine Runde Emoticons geschmissen.

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  • ahhh, ok. jetzt hab ich´s ein wenig kapiert. :)


    lehrer B geht kann seinen stundensatz quasi nicht so wie von mir geschrieben betiteln, sondern sich überlegen, was er in einem jahr an einem schüler verdienen möchte-> diesen betrag dann durch 12 monate teilen und daraus dann (wenn er wie im beispiel angnommen den monat mit vier wochen rechnet) durch vier teilen, damit er seinen stundensatz rauskriegt.


    dann verlangt lehrer B genauergesagt 15,16 € für die halbe stunde unterricht (quasi 576 € / 38 unterrichtstage im jahr).


    richtig ?


    halt wieder falsch, oder ? kann der lehrer B überhaupt mit vier monatsstunden rechnen oder rechnet er eher mit drei ? 3 x 12 = 36 wochen(stunden). kommt eher hin, oder?


    sorry für meine blöde fragerei. bin leider kein matheaß und will mich von nem lehrer nicht über den tisch ziehn lassen.

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  • Lehrer B kann mit durchschnittlich 38/12 = 3,167 Monats-Stunden rechnen, genauso wie Lehrer A. Lehrer B verlangt quasi 15,16 €. Lehrer B ist teurer.


    Gruß - Peter

    -
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  • Hallo,


    grau ist alle Theorie.


    Grüße,
    Jürgen


    Edith vernichtet mathematisch unhaltbare auf Müdigkeit beruhende weitgehend sinnfreie Äußerungen zu Allgemeinplätzen, die hier nur verwirren würden.

  • lehrer a steht allerdings in der regel oft vor verschlossener tür. den schüler plagen nämlich oft kopfweh, hausaufgaben, fußballspiele, klassenfahrten und andere unpässlichkeiten. somit wird lehrer a mitnichten 38 mal im jahr entlohnt sondern eher 20 mal.

  • Du meinst Lehrer T.? :)


    Ihm und Lehrer A ist daher anzuraten, wie Lehrer B ein monatliches Kurshonorar zu vereinbaren, das im Krankheits- und Ferienfall fortzuzahlen ist.


    Grüße - Peter

    -
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  • Wegen Hausarbeiten sicher nicht mehr, aber es kommt haeufig zu beruflichen Spontantrips, von denen ich einenTag vorher noch nichts weiss.... ;)


    In dem Falle, dass ich kurzfristig absagen muss, zahl ich die Stunde selbstverstaendlich, im Gegenzug, wenn Patrick absagen muss (was auch mal vorkommt), habe ich die naechste gratis. Ich find das fair. Dafuer schauen wir beide nicht so auf die Uhr. Er ist mittlerweile schliesslich mein Proberaumnachbar.

  • Da hast du es gut erwischt, Tarzan, und dein Lehrer auch.


    Um die Eingangsfrage(n) abzuschließen, könnte man vielleicht zusammenfassen:


    Zitat

    was für argumente hat der lehrer B dass er sagen kann "ich rechne nach diesem schema ab, weil..." ?!? und auch "ich bin aus dem und dem grund (auf´s jahr gesehen) teurer als der andere der ja auch 12 € für die halbe stunde verlangt" ?


    Das Haupt-Argument ist, dass Lehrer B von seiner Tätigkeit leben muss. Er hat wie jeder Mensch, das Bedürfnis, vorauszuplanen, übt keinen gelegentlichen Nachhilfeunterricht aus, sondern seinen Beruf. Dauerverträge sind in aller Regel darauf ausgelegt, dass periodisch, z.B. monatlich, bezahlt wird, gleichgültig, ob die Leistung im Einzelfall angenommen wird oder nicht. Ein Beispiel ist, dass man seine Mietwohnung weiter voll bezahlt, während man im Urlaub ist.
    Eine Umrechnung auf einen Stundensatz ist daher aber auch schwierig und sollte nicht wie im Beispiel "verharmlost" dargestellt werden.


    Zitat

    bin leider kein matheaß und will mich von nem lehrer nicht über den tisch ziehn lassen.


    Eine monatsweise Abrechnung unabhängig von Ferien und Krankheit ist keineswegs irgendwie unseriös und zielt nicht darauf ab, den Schüler über's Ohr zu hauen. Mathematische Kunststücke zur Rechtfertigung eines Preises fördern dagegen nicht gerade das Vertrauen des Schülers. Wichitig ist, dass jede Seite eindeutig weiß, an was sie ist, auf was sich geeinigt wurde, dass eine Vertrauensbasis geschaffen wird.
    Ich persönlich würde den monatlich abrechnenden Lehrer für professioneller halten, solange er mir seinen Preis nicht "kleinrechnet".


    Grüße - Peter

    -
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  • vielen dank für eure antwort. jetzt bin ich um einiges schlauer und beruhigter was das thema angeht. :thumbup: :)


    ps: das beispiel mit der mietwohnung leuchtet ein.

    "Musik macht man nicht für kritische Musikerkollegen, sondern für´s Gefühl das man dabei hat!" (Guildo Horn)

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