Wie laut ist ein Meshhead ? / Üben in der Mietwohnung

  • Nein, dir stehen nicht einfach erweiterte Bedingungen zu. Nicht ohne Grund unterrichtet kaum ein professioneller Musiklehrer zuhause und wenn dann lässt er sich den Raum speziell dämmen (ich hatte mal einen Bekannten, der selber zwar kein Profi war, aber in die Wohnung eines solchen zog, in der ein Zimmer komplett gedämmt war (Raum-in-Raum), so dass die da problemlos auch mitternachts die Gitarren für ein Demo einzocken konnten 8)). Kaum ein Mietvertrag lässt das musizieren in größerem Umfang zu, außer es handelt sich um ein "Musikerhaus". Such mal hier nach "Schlagzeug" und "Lärm" oder "Nachbarn" (vielleicht nur Titel und/ oder auch mit meinem Benutzernamen), da findest du viele weitere Infos.


    Ich denke man muss immer den eigenen betriebenen Aufwand, sowie die Haltung der Nachbarn gegeneinander abwägen und dabei auch versuchen, sich auch mal in die Position der Anderen zu versetzen. Es gibts durchaus Nervensägen, die das Gras wachsen hören, aber auch solche, deren Anliegen überaus berechtigt ist.
    Und bitte nicht Waschen, Kindergeschrei mit Drummen vergleichen; wobei schleudern sehr früh oder spät unangenehm sein kann (bei unseren Nachbarn wars ein Trockner) und mir das Kindergeschrei hier in unserem "kinderfreundlichen", sprich erziehungsfreien, Wohngebiet auch gehörig auf den Wecker geht. Aber das sind einfach nicht vergleichbare Umstände.


    Ich bin froh, dass hier bei uns im Wohnblock (drei verbundene Häuser mit 24 Parteien) keiner trommelt. Obwohl das ein wirklich gut gedämmter Neubau ist, überträgt sich gerade der Körperschall höllisch, ein Akustikset dürften alle gut hören, selbst ein direkt auf dem Boden gespieltes E-Set.


    Oftmals ist ein Proberaum die beste und einfachste Lösung.


    Grüße, Philip

  • Sorry ! Aber der Proberaum ist 35km weit weg und ich zahl schon jetzt dafür 50 € im Monat den Sprit nicht mitgerechnet (ich hab 2x die Woche Probe). Einen eigenen Proberaum (unter 150€ geht nichts) hier in der Stadt ist ein Ding der Unmöglichkeit, obendrein habe ich keine 2 Sets und auch keine Kohle dafür und jetzt kommt mir bitte keiner von wegen "Schlagzeugspielen ist ein teueres Hobby".


    In meinem Mietvertrag steht explizit in der Hausordnung das musizieren erlaubt ist in einem gewissen Rahmen (Für Details müsste ich das noch mal nachlesen) und es ist KEIN Musikerhaus oder sonstiges.
    Und das mit der Waschmaschine oder Kindergebrüll ist in meinen Augen sehr wohl ein Argument ! Haben Kinder Narrenfreiheit ? Nein. Die müssen sich auch an Ruhezeiten halten. Unter mir beim anderen Nachbar hört es sich Nachts um 12 an als würden die komplette Schränke durch die Gegend werfen.
    Und zum Thema Waschmaschine, es steht auch explizit in der Hausordnung das diese nicht wärend der Ruhezeiten betrieben werden darf ! Und oft hält sich niemand daran.


    Sorry maxPhil, normalerweise gehe ich oft konform mit Deinen Argumenten, aber diesmal finde ich sie recht haltlos.

  • Ich denke du hast nicht so recht verstanden, was ich geschrieben habe :) .


    Ewig in den Proberaum gondeln ist natürlich keine Option (allein schon aus Umweltgründen). Auch in Fr sind die Proberäume meistens recht teuer (wir zahlen 150€ für 12qm), aber erstens könnte man sich da zusammentun und zweitens gibts vielleicht auch irgendwo eine Schule/ Musikschule/ Juze wo man unterkommen kann, um richtig zu proben und vielleicht auch ein Kit mitbenutzen kann. Wobei ich eben auch denke, dass es mit einem entsprechend präparierten E-Set gehen sollte. Das muss man eben im Einzelfall checken, ob das klappt - reicht die Dämmung, spielen die Nachbarn mit etc..


    Es mag sein, dass in deinem Mietvertrag was über spielen steht, aber, wie ist das mit der Lautstärke? Steht da was? In unserem Mietvertrag steht selbst zu Musik hören was von Zimmerlaustärke.


    Und wie gesagt: Ich finde nachts schleudern und permanent schreiende Kinder auch nicht in Ordnung, aber letztlich ist das eine ganz andere Kategorie als Trommeln. Kinder sind halt keine Maschinen (ja, man darf sie erziehen :) ) und auch Waschen muss sein (natürlich nicht mitten in der Nacht oder frühe morgens), Drummen ist ein Hobby. Das sind einfach zwei paar Schuhe.


    Ich wiederhole mich; das meiste hab ich auch schon in meinem letzten Post geschrieben oder zumindest gemeint.


    Grüße, Philip

  • Hallo,


    es ist ziemlich scheißegal, was andere machen oder dürfen.
    Wenn man selbst als Störer auftritt, hilft das nichts und das Argument, was andere alles machen, geht der Verwaltung und der Justiz regelmäßig auf den Sack. Damit geht man in den Untergang.


    Wenn man Scheiß-Nachbarn hat, macht man Krieg oder zieht aus. Wenn man nur Scheiß-Nachbarn findet, sollte man mal nachdenken.


    Ich würde mit der Tante einen Vergleich schließen: Übungszeiten vereinbaren, fertig. Bei Bedarf kann man da ja gleich auch die Waschzeiten regeln und ein Likörchen zusammen schlürfen.


    Grüße,
    Jürgen


    PS
    die hier üblichen Mietverträge gelten bis Seite 2 einigermaßen, danach kommt hauptsächlich Unwirksames oder irrelevante Papierverschwendung.

  • Ja ich verstehe schon was Du meinst... aber es geht darum das bei mir im Mietvertrag etwas über Musizieren drinsteht nicht über Musik generell das ist ein anderer Paragraph. Und musizieren ist generell erlaubt so lange man sich an die Ruhezeiten hält, so steht es im Mietvertrag (wie lange weis ich nicht mehr, muss ich halt nachlesen. Und es ist ja nicht so das ich mit einer 26er Bass und 16er und 18er Tom und Paiste Rudes durch die Wohnung baller. Nein mitnichten es ist ein stinknormales Practicepad welches laut meiner Auffassung bei Zimmerlautstärke betrieben selbst meine (recht moderne) Waschmaschine ist beim schleudern lauter oder meine Mikrowelle, ich höre selbst Musik lauter. Es beschwert sich eigentlich auch nur die eine alte Frau die direkt unter mir wohnt.


    Die nächste Musikschule ist in der gleichen Stadt wo mein 35km entfernter Proberaum ist ;)
    Schlagzeug mit anderen Musiker teilen hab ich auch schon probiert bzw. ausgelotet, nur will das kaum einer so bald er mich und meine Statur sieht, wenn ich dann noch gefragt werde welchen Musikstil ich bevorzuge ist eh meist schon vorbei :D

  • Du brauchst dich nicht zu rechtfertigen. Practicepad muss drin sein.
    Wegen dem Mietvertrag: Da kommt es zum einen drauf an, was genau da steht und dann bleibt auch die Frage inwiefern das wirklich bindend ist (siehe Jürgen).


    Apropos Männerdrums: Ich hätte ja angesichts des hier manchmal prekären Lärmpegels durchaus Lust mal zum Abschied vor dem Umzug ne Runde mit meinem Bubinga und Giant Beats @home zu drommeln :D - allerdings ist der Aufwand einfach zu groß ;) .

  • Zitat

    Haben Kinder Narrenfreiheit ? Nein. Die müssen sich auch an Ruhezeiten halten.


    Stimmt so definitiv nicht. Kinder haben in gewisser Weise Narrenfreiheit, da Lärm eine normale Begleiterscheinung ihrer Entwicklung ist. Klagen gegen "unzumutbaren" Kinderlärm werden in 99,9% aller Fälle für den Verklagten (die Eltern) entschieden.
    Aber zurück zum eigentlichen Thema...


    Versuch doch mal einen Raum im Keller o.ä. zur Verfügung gestellt zu bekommen. Wenn die Vermieter erstmal merken, dass dir ca. 2 Stunden am Tag am Akustikset (!) zustehen, dann ist es ihnen möglicherweise lieber dir etwas entgegenzukommen...
    Schließlich ist ein Schlagzeuger im Haus, und das sehe ich ein, sicherlich nicht gerade förderlich für die Vermietung einer Wohnung.

    "Jazz ist swingend notwendig!"
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    Einmal editiert, zuletzt von Ajj89 ()

  • Zitat

    Original von Ajj89


    Stimmt so definitiv nicht. Kinder haben in gewisser Weise Narrenfreiheit, da Lärm eine normale Begleiterscheinung ihrer Entwicklung ist.


    Goil dh. für mich die dürfen die ganze Nach Terror machen und ich darf nix dagegen machen, cool find ich echt klasse, da kann was irgendwo nicht stimmen.



    Zitat

    Original von Ajj89



    Versuch doch mal einen Raum im Keller o.ä. zur Verfügung gestellt zu bekommen. Wenn die Vermieter erstmal merken, dass dir ca. 2 Stunden am Tag am Akustikset (!) zustehen, dann ist es ihnen möglicherweise lieber dir etwas entgegenzukommen...
    Schließlich ist ein Schlagzeuger im Haus, und das sehe ich ein, sicherlich nicht gerade förderlich für die Vermietung einer Wohnung.


    Ich habe bereits einen ca. 10-15 qm Kellerraum nur leider mit ner Gittertür vorne dran, da müsste man auch erst mal in Dämpfung investieren und das mit Sicherheit nicht zu wenig, und dann habe ich immer noch kein zweites Set. Allerdings könnte ich mich mit dem Practicegerät dort hin verziehen, allerdings hallt es da unten wie in einer leeren Kirche.
    Und mir steht zwar laut Mietvertrag zu eine gewisse Zeit zu musizieren aber damit ist bestimmt nicht gemeint das man wie ein gestörter durch die Gegend bolzt, ich spiel halt mal kein Jazz und sonderlich musikalisch ist Metal Getrommel auch nicht gerade... bei mir ist Piano wie bei manch anderem Forte. Ich muss nochmal genau im Mietvertrag nachlesen was da Stand bei Musikinstrument. Ich weis nur das es erlaubt war, allerdings zeitlich beschränkt und ich glaub auch das da Zimmerlautstärke dabei stand, bin mir aber nicht mehr sicher, muss das nochmal genau nachlesen.

  • Oh man Leute, spamt doch bitte nicht den ganzen Fred mit so einem Unsinn voll. Natürlich haben sich Familien und deren Kinder auch an die Ruhezeiten zu halten. Nur gegen einen schreienden Säugling kann man halt u. U. auch als Eltern nix machen, allerdings durchaus bei Kleinkindern, die schon mehr mitbekommen und verstehen.
    Wenns da Problem gibt und auch kein klärendes Gespräch nicht hilft, an den Vermieter wenden und gegebenenfalls die Miete kürzen. Wenn man Besitzer ist, muss man u. U. klagen.


    Ganz nebenbei ist Deutschland eins der kinderfeindlichsten Länder Europas! Da gewinnen auch schon mal die Nachbarn eines Behindertenheimes vor Gericht, weil die Kinder des Heimes so seltsam und laut im Garten auftreten :( .

  • Zum Thema: Das Landgericht Nürnberg-Fürth sagt, ein Schlagzeug müssen Nachbarn ertragen, und zwar bis zu 90 Minuten täglich.

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    Einmal editiert, zuletzt von Tommler ()

  • Zitat

    Original von DeadEternity
    Sorry ! Aber der Proberaum ist 35km weit weg und ich zahl schon jetzt dafür 50 € im Monat den Sprit nicht mitgerechnet (ich hab 2x die Woche Probe). Einen eigenen Proberaum (unter 150€ geht nichts) hier in der Stadt ist ein Ding der Unmöglichkeit, obendrein habe ich keine 2 Sets und auch keine Kohle dafür und jetzt kommt mir bitte keiner von wegen "Schlagzeugspielen ist ein teueres Hobby".


    In meinem Mietvertrag steht explizit in der Hausordnung das musizieren erlaubt ist in einem gewissen Rahmen (Für Details müsste ich das noch mal nachlesen) und es ist KEIN Musikerhaus oder sonstiges.
    Und das mit der Waschmaschine oder Kindergebrüll ist in meinen Augen sehr wohl ein Argument ! Haben Kinder Narrenfreiheit ? Nein. Die müssen sich auch an Ruhezeiten halten. Unter mir beim anderen Nachbar hört es sich Nachts um 12 an als würden die komplette Schränke durch die Gegend werfen.
    Und zum Thema Waschmaschine, es steht auch explizit in der Hausordnung das diese nicht wärend der Ruhezeiten betrieben werden darf ! Und oft hält sich niemand daran.


    Sorry maxPhil, normalerweise gehe ich oft konform mit Deinen Argumenten, aber diesmal finde ich sie recht haltlos.



    Ich muss sagen, dass ich ein ähnliches Problem habe. Bei mir verschärft sich das Ganze aber dahingehend, dass ich GAR KEINE Probemöglichkeit habe.


    Mein Schlagzeug steht, verpackt in Gigbags, in der Ecke meines Wohnzimmers. Mit Proben, Üben, Spielen ist da gar nichts. Leider wohne ich in einer recht intoleranten Umgebung was das Musizieren oder generell das Musikhören betrifft (auch von der Vermietung her). Ich hatte hier schon des öfteren Stress deswegen. Selber höre ich, wie denke ich jeder gerne mal, etwas lauter Musik. (natürlich solche, wo auch das eine oder andere Schlagzeugsolo vorkommt) Ich wurde daraufhin auch schon des öfteren beschuldigt in der Wg Schlagzeug gespielt zu haben. Ich rate von daher ab, es auch nur in betracht zu ziehen :rolleyes:.


    Zum Thema üben zu Hause: ich übe Rudiments regelmäßig auf meinen Knien. Das ist leise und kostenlos. Wenn du es schwieriger vom Reboundverhalten haben möchtest, dann nimm dir ein weiches Kissen (wie schon erwähnt wurde). Wenn du hier dann alles recht routiniert spielen kannst, dann ist es auf den Drums nachher umso einfacher.


    Thats, how I do it. ;)

  • Ajj89


    Ja da hast du schon recht, die Trommeln tönen schon sehr ähnlich. Aber sicher besser als gar nichts. Mir geht es auch primär darum Technik zu üben sowie die Songs der Band zu refreshen.


    Da gäbe es allenfalls noch die Möglichkeit das Set auf einen Kopfhörer zu triggern, hab ich mir auch schon ein paarmal überlegt aber bis jetzt noch nicht ausgeführt...

  • Zitat

    Original von Tommler
    Zum Thema: Das Landgericht Nürnberg-Fürth sagt, ein Schlagzeug müssen Nachbarn ertragen, und zwar bis zu 90 Minuten täglich.


    Hört mal zu ihr ganzen möchte gern Anwälte,eine Rechtssprechung ist zwar kein Gesetz,man kan aber bei jedem Gericht auf diese des LG verweisen. Damit hat es dann nichts mehr mit irgendwelchen Umständen zu tun. Ausnahmen sind handfeste Gründ zB.eine Krankheit,wo der Nachbar auf Ruhe angewiesen ist um Gesund zu werden.

  • Hallo,


    Zitat

    Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat die Zeiten für das Schlagzeugspiel vom Mai bis Oktober auf 45 Minuten täglich beschränkt und während der übrigen Zeit auf 90 Minuten täglich. Dabei dürfe werktags nur von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr gespielt werden, samstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr. Am Sonntag sei das Schlagzeugspiel gänzlich zu unterlassen. Das Landgericht Freiburg dagegen hat das Schlagzeug-spielen auf täglich 2 Stunden, aufgeteilt auf je eine Stunde vormittags bzw. nachmittags, beschränkt.

    sagt Möchtgern-Anwalt Hamburger Mieterverein.


    Man kann in der Tat bei jedem Gericht auf Alles verweisen.
    Mich würde dann mal interessieren, wie es dann weiter geht. Da scheint sich ja jemand auszukennen.
    Wir haben hier übrigens: AG, LG, OLG, ArbG, LAG, SG, VG und wahrscheinlich habe ich wieder eins oder zwei vergessen, welches wäre denn zuständig?


    Wie kommt man zum Gericht? Was muss man da tun?
    Muss ich mich selbst anzeigen?
    Oder macht das der Ortsvorsteher?


    Grüße,
    Jürgen

  • Zitat

    Original von maxPhil
    Treffer versenkt :D . Sorry, drewi, große Klappe, nix dahinter...


    Sorry Max Phil du solltest dich mit solchen kommentaren zurückhalten.
    Kein OG wird eine solche Klage zulassen,wenn ein LG schon eine Rechtssprechung erlassen hat.Davon kann ich dir auch hunderte von Beispiele nennen,die ich während meines Jura studiums erfahren habe.Leider konnte ich aufgrund meiner Krebserkrankung vor 10 Jahren nicht weiter studieren,und habe später den Studiengang gewechselt,aber ich habe in 7 Semestern genug gelernt.

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