Abnahmepflicht bei Tama Snare Bestellung

  • Hi,
    hab mir bei Thomann per Mail ein Angebot für eine Tama Starclassic Performer Snare geben lassen. In der Mail stand dann etwas von notwendiger Anzahlung und Abnahmepflicht der Snare ... Lieferzeit 4-5 Monate. Nun meine Frage: Erlischt dadurch das volle Umtauschrecht (mal abgesehen von Garantiegeschichten)? Falls ja, dass ist das rechtlich überhaupt ok? Bei wirklichen Sonderanfertigungen fänd ich das verständlich, aber bei einer stinknormalen Tama-Snare, die sie halt nicht vorrätig haben .... ?


    MFG


    Simon

  • Danke für den Hinweis, hatte vor ein paar Tagen noch in der Bucht geschaut und nichts gefunden. Werde die Auktion wohl noch abwarten, auch wenn mich das Finish gar nicht anspricht.

  • ich weiss nicht, ob thomann dazu verpflichtet ist dir etwas zu verkaufen;
    ich denke, eher nicht.


    das umtauschrecht per internetzbestellung ist ne prima sache:


    ipod bestellen, in den urlaub fahren, nach dem urlaub wieder zurück schicken. auf sone scheisse hat halt nicht jeder händler bock - im grunde genommen keiner.


    wikipedia meint, dass das fernabsatzgesetz seit januar 2002 ausser kraft gesetzt ist.


    mögen die anwesenden juristen nun sprechen.

    Satellite of Love

  • Zitat

    Original von seppel
    wikipedia meint, dass das fernabsatzgesetz seit januar 2002 ausser kraft gesetzt ist.


    Die entsprechenden Paragrafen finden sich seit dem aber direkt im BGB. Steht da auch.

    Ich hätte auch so gern ein Hobby...

  • Wenn bei dieser Tama Snare die Lieferzeit 4-5 Monate beträgt, haben sie sie nicht nur NICHT auf Lager, sondern bestellen sie extra für dich, lassen sie also extra anfertigen. Das kommt dann einer Sonderbestellung gleich und damit bist du im Kaufzwang.
    Sollte das Ding bei Anlieferung kaputt sein, kannst du natürlich umtauschen (zumindest ist das noch üblich). Aber bestellen und bei Nichtgefallen einfach zurückschicken is dann nicht drin...


    Ist mir übrigens völlig neu, dass das Fernabsatzgesetz nicht mehr in Kraft ist - ich kanns kaum glauben! Stimmt das wirklich ?(

  • Weniger lesen, mehr Fernsehen! :D :D :D :D


    Zitat

    Die entsprechenden Paragrafen finden sich seit dem aber direkt im BGB. Steht da auch.

    Satellite of Love

    Einmal editiert, zuletzt von seppel ()

  • Zitat

    Original von mavine
    Ist mir übrigens völlig neu, dass das Fernabsatzgesetz nicht mehr in Kraft ist - ich kanns kaum glauben! Stimmt das wirklich ?(


    Ja, weil:


    Zitat

    Original von 00Schneider
    Die entsprechenden Paragrafen finden sich seit dem aber direkt im BGB.


    Das Fernabsatzgesetz umfasste nur 6 Paragrafen, im Zuge der Schuldrechtsmodernisierung wurden diese ins BGB integriert.

    Ich hätte auch so gern ein Hobby...

  • Ich hab das mit dem BGB hier nicht überlesen, aber was genau steht denn (in Bezug aufs Fernabsatzgesetz) da nun drin?? Was ist konkret neu bzw. anders?


    Achsooooo, die haben das quasi nur ein bissl umformuliert und ins BGB übertragen... ker, sagt das doch auch so! :D
    Mann mann mann .. :rolleyes: (das kommt davon, wenn man nach Mitternacht über Wirtschaftsrecht diskutiert. :] )

    May the Force be with you.


    Was man können muss, um etwas zu tun, das lernt man, indem man es tut. (Aristoteles)

    3 Mal editiert, zuletzt von mavine ()

  • Zitat

    Original von yoyogun
    Gibt doch genug von den Dingern im I-Net


    http://www.google.de/products?…ormer+snare&um=1&ie=UTF-8


    Rockshop Karlruhe hat direkt mehrere, scheinbar auch auf lager


    Und ich hab heut noch gegooglet ... kannte die Google-Shopping Suche leider noch nicht ;)



    Suche das Ding im Sunburst Finish. Haben sowohl "Musikhaus Korn" als auch der "Deejayladen" auf Lager. Spricht was gegen diese Shops? (Hab bis jetzt immer nur bei "großen" Läden wie MP und Thomann gekauft ...)

  • Hallo,


    was im Fernabsatzgesetz stand, ist völlig egal. Das ist längst im Schredder. Was im BGB steht, liest sowieso keiner. Ist aber außer 433 II Alt 2 auch nicht so furchtbar wichtig.
    Ob hier konkret 312b einschlägig ist, können wir getrost vernachlässigen, denn die Frist nach 312d, 355 lässt sich für den Verkäufer leicht umgehen, indem er die Ware eben erst nach Fristablauf in Fernost ordert.
    Relevant ist hier wohl § 3 Nr. 4 der AGB des Verkäufers. Bei verständiger Würdigung von Sinn und Zweck der Klausel unter Berücksichtigung des Horizonts aller billig und gerecht Denkenden wird man wohl unter Berücksichtigung der Lieferzeit die Ansicht für vertretbar halten dürfen, dass die Klausel hier einschlägig ist.
    Da ich aber eigentlich schon schlafe und sowieso nicht bei Sinnen bin, ist das alles ohne Gewähr und sowieso nur so dahingeschwafelt. Falls eine konkrete Unterrichtung über die Frage, ob die des derfe, gewünscht sein sollte, empfehle ich ein Gutachten in Auftrag zu geben. Kostet ein Schweinegeld, aber dann würden wir wenigstens alle mal bescheid wissen. Ansonsten darf jeder mal so vor sich hin blubbern.


    Jetzt mal Klartext: Die haben den Eimer nicht da und wollen ihn anscheinend auch nicht da haben. Verständlich, wie ich meine. Und wenn den dann unbedingt einer haben will, hat man natürlich keine Lust darauf, dass derjenige dann das Ding wieder zurück geben will. Eigentlich logisch, oder?
    Irgendwie hat das der seppel aber auch schon gesagt.


    Einen Kontrahierungszwang ist aufgrund der Privatautonomie hierzulande in der Regel nicht gegeben. Hat das jemand verstanden? Egal, interessiert ja auch keinen. Aber schön, dass ich mal mit mir gesprochen habe. Hicks.


    Grüße,
    Jürgen


    P. S.: B/B is evil.

  • Zitat

    Original von mavine
    Wenn bei dieser Tama Snare die Lieferzeit 4-5 Monate beträgt, haben sie sie nicht nur NICHT auf Lager, sondern bestellen sie extra für dich, lassen sie also extra anfertigen. Das kommt dann einer Sonderbestellung gleich und damit bist du im Kaufzwang.


    genauso sehe ich das auch. und wenn an der snare etwas nich okay ist, kannst du sie eh umtauschen. ansonsten: geh zu deinem händler, probier sie aus (wenn sie an lager ist) und kauf sie oder eben nicht. ich hätte mich nie dafür über internet eine snare zu bestellen, die ich nicht kenne und sie dann bei nichtgefallen umzutauschen...


    und seppel gebe ich ebenfalls recht: diese ganze rückgabemanie in den letzten jahren ist zu einem richtigen sport geworden.

  • Ich bin eigentlich viel zu müde, weil ich heut zu viel Recht für mein Abi morgen gelernt hab, aber ich würde mal sagen, die Abnahmepflicht ist nach dem Grundsatz pacta sunt servanda (Verträge sind einzuhalten) sowieso gegeben. Nach BGB § 433 I Satz 2 bist du verpflichtet die Sache abzunehmen. Das schließt allerdings nicht aus, das du die Snare danach aufgrund eines SACHMANGELS ("nicht gefallen" ist kein Mangel!) nicht zurückgeben könntest.
    Volles Umtauschrecht im Sinne von Beschaffung einer neuen Snare kann vom Händler abgeleht werden, wenn dadurch unverhältnismäßig hohe Kosten, die bei einer Reparatur (die den 100%en Neuzustand erwirken muss!) niedriger wären, entstehen würden. Wenn repariert wird und trotzdem ein (geringfügiger) Mangel bestehen bleibt kann entsprechend Kaufpreisminderung verlangt werden.
    Keine Gewähr auf den Spaß da oben. Morgen könnt ich nen Rechtsanwalt fragen, ob ich da richtig lieg.


    Edit meint an Jürgen K: Die Snare ist keine Anfertigung nach Wunsch des Kunden wie in § 3 4. der AGB angegeben, da sie im Onlinekatalog öffentlich angeboten wird. Dann gäbe es noch BGB § 355 III Satz 2 nachdem die Frist bei Lieferung nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger beginnt.

  • Naben,


    ich geb auch noch mein Mosttricht dazu und zwar mit reinem Pragmatismus:


    Wenn ich Thomann wäre, würde ich das auch so machen und mit mir haben sie das auch schon so gemacht (im übriegen auch das S&D in Berlin - wo ich eigentlich seit Jahren Stammkunde bin und MP....) was ich so aber auch okay finde. Denn a) egal ob die das Ding für dich bestellen oder nicht, sie schicken sie dir und haben dann keinen Einfluss mehr drauf, was damit passiert. Du spielst sie und schickst sie evtl. nach ein paar Tagen zurück hast aber einen kleinen Mangel verursacht, den die nicht sofort bemerken, aber der nächste Kunde. Du hast dein Geld wieder, die den Stress und den Verlust.


    b) wenn thomann Unterwäsche verkaufen würde, könntest du die auch nicht zurückgeben genauso wie CD's oder ähnliches. Warum nicht auch Snares oder ganze Drumsets


    c) wenn du das könntest, könnte sich Thomann auch "Verleih" nennen, denn dann könnte sich jeder einfach mal so ein paar Instrumente bestellen, die auf dem nächsten Gig spielen und danach wieder zurückschicken. Schon mal drüber nachgedacht?


    d) ich denke, wenn du halt direkt in den Laden gehst und da eine "menschliche Ebene" ist (weiss nicht, ob das bei Thomann so ist, aber beim S&D ist das noch so), dann machen die auch mal spezielle Deals mit dir (jedenfalls hab ich das schon so erlebt), aber so rein übers Internet...ich kann's verstehen. Ich unterstelle hier keinem was, aber gibt genug Leute da draussen, die nur auf Kosten anderer Leben. Das Thomann und alle anderen Läden sich vor sowas schützen wollen, ist irgendwo klar oder?



    Kurzum: check die Snare irgendwo anders, wenn sie dir gefällt kauf sie beim günstigsten Anbieter. Aber versetz dich auch mal in die Situation der Verkäufer.



    Besten Gruss,



    Da Beat

    Lässig kommt von Lassen. Klingt komisch - ist aber so!

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