Hülfe Handy Karte "gesperrt"

  • Morgen zusammen,


    ihc hab folgendes problem...also eigentlich mein opa.


    der hat ein prepaid handy, mit karte von debitel.


    im moment hat er da och so 16 euro drauf, und morgen läuft das guthaben ab, hat ihm debitel per post mitgeteilt.


    allerdings hat er ein urteil gefunden, laut dem es nicht gestattet ist, bereits bezahltes guthaben verfallen zu lassen.



    kennt sich da jemand aus?
    darf debitel einfach sagen, dass das nach einem jahr weg ist, und die karte dann ncihtmehr funktioniert?


    grüße

    Diplomatie ist die Kunst mit eintausend Worten zu verschweigen, was man mit einem sagen könnte.


    Real- ( ;) ) Satire vom Feinsten gibt es hier

  • Ich kenn das so das man nach einer Weile, wenn man das Guthaben nicht 'vertelefoniert' hat, in eine 'message time' kommt, was heißt, man muss neues Guthaben aufladen, und kann das alte, was man noch hatte, auch 'abtelefonieren'.


    Es wird dem neuen Guthaben addiert.


    Ich halte das zwar auch schon für kriminell, weil ich habe das Guthaben ja vollständig bezahlt, also ist es meins, und ich kann demzufolge auch zu 100%ig entscheiden wann ich es nutze.

    Steve Miller (C)

  • warum ruft der opa nicht kurz den enkel an und vergisst dann das ganze für ein weiteres jahr? zu kompliziert? das dachte ich mir. lieber urteile suchen und wenn möglich gleich dagegen klagen ist sicher nervenschonender und kostet auch viel weniger geld.

  • Soweit ich weiß wird das Guthaben nicht nur gelöscht wenn man nicht telefoniert, sondern auch, wenn man längere Zeit kein neues Guthaben aufgeladen hat.

    "Welches Pumporgan des Menschen ist hauptsachlich für den Blutumlauf verantwortlich?" - "Die Milz!"
    (siehe: Wildecker Milzbuben mit ihrem Hit Milzilein, Milzinfarkt oder Doppelmilz)


    "Ob-La-Di, Ob-La-Da, life goes on, brah"

  • Hallo,


    zum konkreten Fall kann ich natürlich nichts sagen, weil ich den Vertrag und die AGB nicht kenne. Wer das kennt, kann dann mal Urteile suchen oder besser sich die einschlägigen Vorschriften ansehen, dann vielleicht mal einen Kommentar konsultieren und dann (dann!) eventuell mal ein paar Urteile suchen.
    Wem das zu kompliziert ist, der liest eben die Bild-Zeitung oder vergleichbare Publikationen, in denen von Journalisten, die grundsätzlich von Recht nichts verstehen, über Urteile, die meist ein paar Seiten umfassen, in ein paar Sätzen berichten und dabei mit etwas Glück sogar eine Fundstelle dazu schreiben.


    Ob allerdings so ein Urteil auf den eigenen Fall passt? Fragen über Fragen.
    Im Internetz kann jeder was dazu sagen, denn ein Gefühl hat jeder, manche haben auch ein Rechtsgefühl und manche merken dabei gar nicht, dass sie den Sachverhalt eigentlich nicht kennen.
    Das Recht kennt sowieso keiner. Aber manche wissen, wie und wo man lesen muss, um der Sache näher zu kommen. Nur ausgerechnet die fragt keiner.
    Naja, für einen Gegenstandswert von 16 Euro wollen die vielleicht auch gar nicht gefragt werden.


    Grüße,
    Jürgen

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