Songs covern - GEMA ?

  • Hi,



    wir wollten mit unserer Kapelle neben eigenen Songs auch mal 1-2 Hardrocknummern covern, allerdings sträubt sich da unser Sänger dagegen, da er meint das man, wenn man einen Song covert und den öffentlich spielt, man mit der GEMA Ärger bekommt und Zahlen muss, wenn man die Songs vorher nicht als Covernummer anmeldet. Wir spielen meist in kleineren Locations mit 50-200 Leuten. Er argumentiert, dass auch schon bei kleineren Gigs Leute mit der GEMA zu tun haben und horchen, ob da gecovert wird.



    Ist das wirklich so ? Muss man die Songs vorher anmelden ? Wenn ja, wie teuer wird das ? Kennt sich da jemand aus ?

  • Also wir haben meistens so nen Wisch bekommen wo wir die Coverlieder eintragen müssen und mussten das dann dem Veranstalter abgeben. Wir haben noch nie was für die GEMA bezahlt, das hat immer der Veranstalter gemacht.


    Ach ja: "...Und die Gitarre war noch warm" von Farin Urlaub ist nicht auf der GEMA Liste :D

  • Bei jeder öffentlichen Aufführung sind Gema Gebühren fällig, das ist richtig.
    Die Art der Bezahlung hängt auch von der Art der Veranstaltung ab, ich habe
    ewig in Coverbands gespielt und selbst noch nie Gema bezahlt, sondern der
    Veranstalter, da gibt es dann nochmal Unterschiede, manche Locations zahlen
    Gema pauschal, dann kannst du spielen was du willst, ist dann wurscht, andere
    legen dem Künstler eine Gema Liste vor, in der man die Titel, Komponisten usw.
    einträgt.


    Seid ihr selbst der Veranstalter hängt die Sache natürlich bei euch, ebenso die
    Veröffentlichung von Demomaterial oder Bereitsstellung auf HP's ist Gemapflichtig.

  • En paar Einrichtungen sind das sicher, aber sogar eingetragene Vereine die sich auf Musik und vor allem auf Förderung von Musik mit und von Jugendlichen und Kindern spezialisiert haben müssen GEMA zahlen. Ich würd immer beim Veranstalter einfach erkundigen. Aber im Vorfeld das abzuklären ist immer von Vorteil.

  • Von der Gema befreit?
    Das gibt es nicht!
    Es gibt gemafreie Musik, wo dann keine Gema Gebühr fällig wird, aber keine Befreiung von der Gema.
    Sobald bei einer öffentlichen Veranstaltung Stücke aus dem Repertoire der Gema gespielt werden, muss der Veranstalter Gebühren zahlen.
    Nur wenn ausschliesslich gemafreie Musik aufgeführt wird, muss auch keine Gemagebühr entrichtet werden.
    Dies gilt auch für die Herstellung von Tonträgern.
    Produziert eine Band eine eigene CD, auf der sich ausschliesslich eigene Stücke befinden und keiner der Autoren ist in der gema, so muss auch auf diesen Tonträger keine Gemagebühr abgeführt werden.
    Sobald aber auch nur ein Cover Stück oder ein Stück eines Gema-Mitgliedes auf der CD ist, so ist für die gesamte CD eine Gebühr fällig.

  • Zitat

    Original von drumdidi
    Von der Gema befreit?
    Das gibt es nicht!
    Es gibt gemafreie Musik, wo dann keine Gema Gebühr fällig wird, aber keine Befreiung von der Gema.


    Na ja, gibt es schon. Schulen müssen bei Aufführungen meist keine GEMA zahlen, die sind befreit bzw. es ist in ner Pauschale drin. Allerdings gilt das nur für selbst aufgeführtes, wird's von CD abgespielt (Hintergrundmusik bei nem Theaterstück) fällt das schon nicht mehr drunter...

    Ich hätte auch so gern ein Hobby...

  • Hallo,


    normalerweise bekommt man mit der GEMA keinen Ärger.


    Der Veranstalter fragt die Kapelle, was sie spielt, die gibt die Liste an den Veranstalter, der meldet an und alle sind glücklich.


    Nur wenn irgendwer meint, bescheißen zu müssen, dann kann es Ärger geben.


    Solange es nur um öffentliche Aufführung geht (nix CD, nix Homepage), ist das relativ einfach.


    Grüße,
    Jürgen


    P. S.: Angaben ohne Gewähr.

  • Zitat

    Original von 00Schneider


    Na ja, gibt es schon. Schulen müssen bei Aufführungen meist keine GEMA zahlen, die sind befreit bzw. es ist in ner Pauschale drin. Allerdings gilt das nur für selbst aufgeführtes, wird's von CD abgespielt (Hintergrundmusik bei nem Theaterstück) fällt das schon nicht mehr drunter...


    Wie du sagst:
    Die sind nicht befreit, sondern das jeweilige Bundesland hat einen Pauschalvertrag mit der GEMA abgeschlossen.
    Eine Befreiung bedeutet in ihrem sinnesgehalt, man müssse nichts zahlen.
    Dem ist aber nicht so. Es wird GEMA gezahlt nur halt pauschal.
    Deshalb bleibe ich dabei:


    ES GIBT KEINE BEFREIUNG!

  • versuchs als schulveranstaltung zu deklarieren, die haben auch so pauschal lizenzen

    Diplomatie ist die Kunst mit eintausend Worten zu verschweigen, was man mit einem sagen könnte.


    Real- ( ;) ) Satire vom Feinsten gibt es hier

  • Zitat

    Original von AsterX
    Also wir haben meistens so nen Wisch bekommen wo wir die Coverlieder eintragen müssen und mussten das dann dem Veranstalter abgeben. Wir haben noch nie was für die GEMA bezahlt, das hat immer der Veranstalter gemacht.


    Ach ja: "...Und die Gitarre war noch warm" von Farin Urlaub ist nicht auf der GEMA Liste :D

    Farin Urlaub ist auch bei Freibank.
    Somit ist es offiziel dort zu klären.


    Ansonsten hat Drumdidi das ganze auf den Punkt gebracht.

    "Man muss das Grundgesetz vor seinen Vätern schützen und die Verfassung vor ihren Schützern."
    "Der Faschismus ist eine Spielart der freien Marktwirtschaft."
    Wolfgang Neuss

  • Zitat

    Original von Der Kritische
    Farin Urlaub ist auch bei Freibank.


    Andere Lieder von Farin sind meines Wissens auch bei der Gema gelistet. Einer aus meiner Band hat nämlich mal nachgeguckt, weil wir von dem auch "Zehn" spielen, und er meinte das Lied wäre bei der Gema gelistet gewesen. Wieviel wahrheitsgehalt das hat...

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