Hi,
eine Frage an die Rechtsexperten unter euch: Sind Bandproben im angemieteten Probenraum, welcher keinerlei Einschränkungen im Mietvertrag diesbezüglich enthält, am Karfreitag erlaubt? Öffentlich Tanz- und Musikveranstaltungen seien ja verboten, im privaten Raum aber nicht? Nach außen hin dringt minimaler Geräuschpegel, da gab es in der Vergangenheit auch sonntags nie Probleme. Also Ermessensfrage der Schnittlauchbanditen?