Hallo,
aber wenn sie nicht bezahlt wurde und auch keine Zwangslage ausgenutzt wurde (wovon ich doch mal stark ausgehe), wo soll dann der Tatbestand erfüllt sein.
Natürlich kann jeder aus Langeweile Strafanzeigen schreiben, was wer anders angeblich alles gemacht haben soll, aber würde so etwas wirklich durchgehen? Staatsanwälte sind ja auch nicht alle ganz blöd und auch bei Richtern soll es welche mit Verstand geben oder gibt man mit dem zweiten Staatsexamen alles im Hirn ab?
Nochmal im Klartext: Missbrauch alleine reicht nicht.
Es muss schon noch das Ausnutzen einer Zwangslage oder die Bezahlung dazu kommen. Und dann gäbe es auch noch den Absatz 4 ...
Meine Meinung ist nach wie vor: wenn man sich das mal ganz genau durchliest und vielleicht auch mal eine Kommentierung dazu, dann müsste einem doch klar werden, dass eben gerade nicht die üblichen Handlungen unter Strafe stehen/gestellt werden sollen, sondern eben die wirklich bösen.
Die Reife wird im Jugendstrafrecht übrigens sehr wohl berücksichtigt, deshalb gibt es ja das Jugendstrafrecht. Die Tatbestände ergeben sich aus dem "normalen" Strafrecht. Das Verfahren und die Folgen sind allerdings anders geregelt. Und der gerade mal 14jährige, der nix peilt wird da keineswegs genauso wie der 17jährige Überflieger behandelt, selbst wenn die Tat ansonsten praktisch gleich verlaufen sein sollte.
Aber das steht - zugegebenermaßen nicht in § 182 StGB und das Jugendgerichtsgesetz hat noch mal so 125 Paragräphchen ...
Ich glaube übrigens nicht, dass es mit mehr oder weniger Gesetzen mehr oder weniger Arbeit gäbe. Und bei den Angelsachsen scheint es ja auch Anwälte zu geben, obwohl die so wenig Gesetze haben.
Grüße,
Jürgen
P. S.: Was sind 100 Anwälte auf dem Meeresgrund?