Neues Jugendschutzgesetz?

  • Hallo,


    aber wenn sie nicht bezahlt wurde und auch keine Zwangslage ausgenutzt wurde (wovon ich doch mal stark ausgehe), wo soll dann der Tatbestand erfüllt sein.


    Natürlich kann jeder aus Langeweile Strafanzeigen schreiben, was wer anders angeblich alles gemacht haben soll, aber würde so etwas wirklich durchgehen? Staatsanwälte sind ja auch nicht alle ganz blöd und auch bei Richtern soll es welche mit Verstand geben oder gibt man mit dem zweiten Staatsexamen alles im Hirn ab?


    Nochmal im Klartext: Missbrauch alleine reicht nicht.
    Es muss schon noch das Ausnutzen einer Zwangslage oder die Bezahlung dazu kommen. Und dann gäbe es auch noch den Absatz 4 ...


    Meine Meinung ist nach wie vor: wenn man sich das mal ganz genau durchliest und vielleicht auch mal eine Kommentierung dazu, dann müsste einem doch klar werden, dass eben gerade nicht die üblichen Handlungen unter Strafe stehen/gestellt werden sollen, sondern eben die wirklich bösen.


    Die Reife wird im Jugendstrafrecht übrigens sehr wohl berücksichtigt, deshalb gibt es ja das Jugendstrafrecht. Die Tatbestände ergeben sich aus dem "normalen" Strafrecht. Das Verfahren und die Folgen sind allerdings anders geregelt. Und der gerade mal 14jährige, der nix peilt wird da keineswegs genauso wie der 17jährige Überflieger behandelt, selbst wenn die Tat ansonsten praktisch gleich verlaufen sein sollte.
    Aber das steht - zugegebenermaßen nicht in § 182 StGB und das Jugendgerichtsgesetz hat noch mal so 125 Paragräphchen ...


    Ich glaube übrigens nicht, dass es mit mehr oder weniger Gesetzen mehr oder weniger Arbeit gäbe. Und bei den Angelsachsen scheint es ja auch Anwälte zu geben, obwohl die so wenig Gesetze haben.


    Grüße,
    Jürgen


    P. S.: Was sind 100 Anwälte auf dem Meeresgrund?

  • psycho:


    wieso sind 14 jährige nciht mti 17 jährigen gleichzusetzen?
    ich meine geh mal 50 jahre zurück(die zeit zu der unsere gesetze, meines wissens, in der anfangsphase waren, und so sachen wie volljährigkeit festgelegt wurden), und guck, was 17 jährige gemacht habe, und gux was 14 jährige heute machen....


    ich hab letztens in der zeitung gelesen, dass 2 kinder (10 und 15) zwei andere (8 und 9) überfallen ahben. danach hinrichtung gespielt, und sie dann sexuell gedemütigt (quelle: kölner stadtanzeiger vom 11. oder 12.) haben.


    naja.....ich finde eltern sollten auf ihre fähigkeiten geprüft werden, bevor ein weiteres kind unter unfähigen derselben leiden muss....



    grüße



    ps: Jürgen: ein guter anfang :D:D:D ;)

    Diplomatie ist die Kunst mit eintausend Worten zu verschweigen, was man mit einem sagen könnte.


    Real- ( ;) ) Satire vom Feinsten gibt es hier

  • Zitat

    Original von svään
    psycho:


    wieso sind 14 jährige nciht mti 17 jährigen gleichzusetzen?


    weil die 3 Jahre Unterscheid ungefähr genauso viel persönliche Entwicklung ausmachen, wie 30 Jahre als Anwalt :)


    Zitat

    Original von Jürgen K
    wo soll dann der Tatbestand erfüllt sein.


    welcher Tatbestand? den gibt es nicht. frei erfundene Geschichte einer/s pubertierenden 14jährigen um den Exffreund/in einen reinzureichen. sorry, in juristendeutsch kann ich das nicht recht übersetzen

    Einmal editiert, zuletzt von Psycho ()

  • Hallo,


    wenn ich also morgen der Staatsanwaltschaft erzähle, dass mich ein gewisser "Psycho" sexuell genötigt hätte, dann gibt es zum Schluss eine Verurteilung?
    Nun gut, vielleicht habe ich mehr drauf als eine 14jährige, aber jetzt mal im Ernst: Du glaubst nicht wirklich, dass eine frei erfundene Geschichte da wirklich zu etwas führen würde und: wenn es so wäre, müssten wir dann Mord und Totschlag auch abschaffen? Schließlich könnte morgen jemand behaupten, ich hätte den XY umgenietet - und dann?


    Grüße,
    Jürgen

  • Zitat

    Original von Jürgen K
    Hallo,


    wenn ich also morgen der Staatsanwaltschaft erzähle, dass mich ein gewisser "Psycho" sexuell genötigt hätte, dann gibt es zum Schluss eine Verurteilung?


    eine anzeige wird immer verfolgt, wenn es das entsprechende gesetz dazu gibt. (bitte nicht als rechtsberatung für dich auffassen :)
    mit Vernunft hat das Rechtssystem hier wenig zu tun, sondern primär mit Regeln/Gesetzen in denen alles systematisch abläuft und nur in engen Grenzen individuelle Entscheidungen von Richtern getroffen werden. Der kaukasische Kreidekreis wäre heute in D unvorstellbar. Beim persönlicher Fall wird niemals der ganze Fall beurteilt, sondern nur Teil-Aspekte, die irgendwie durch Paragraphen gereget wurden. Fällt man mit seinem Fall durch das Netz der Regeln, hat meine keine Chance vor Gericht, auch wenn man Recht hat.
    eine Verurteilung ist imho vorstellbar und sicher auch oft in anderen juristischen Kontexten immer wieder Realität. leider...

  • Zitat

    Original von Psycho
    eine anzeige wird immer verfolgt


    das is total falsch, leider....


    sofern meine geschichtslehrerin recht hat (und die hat immerhin mal 3 semester jura studiert, bsi sie gemerkt hat, dass arbeiten nix für sie is -.- ) dann sind gesetze bewusst nicht sehr präziese gehalten, damit die vernunft des richters (mhm...klingt irgendwie komsich :D )verhindern kann, dass durch ne falsch formulierung des gesetgebers der sinn verdreht wird...

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  • dein Geschichtslehrerin meint das mit Sicherheit historisch... :rolleyes:


    da ist auch nix falsches dran, jede Anzeige wird verfolgt. Ob das Verfahren eingestellt wird, steht auf einem anderen Blatt. Dazu brauchst du Geld, weil du einen Anwalt brauchst, sonst kannst du dich gleich einknasten lassen.


    wenn es passiert, hat der Angezeigte es nicht mehr in der Hand, was weiter passiert. Erstmal muss er die Leute in den schwarzen und roten Roben davon überzeugen, dass er unschuldig bist, wenn ein durchgeknallter Teeniebopper ihn anzeigt. Wenn sowas passiert, ist er erstmal am Arsch unabhängig davon, ob er auch am Ende verurteilt wird


    Es gibt auch mehr unschuldig Verurteilte in diesem Land als ihr glaubt. Musst mal in den Knast gehen und die Leute da fragen :D


    auch der Fall Marko ist m.E. in Deutschland möglich. dazu brauchst du nur ein ungünstiges Zusammentreffen von ein paar Cholerikern. und die gibts hier zu Millionen. ich seh ja die rechthaberischen Dummpflocken jeden Tag im Verkehr... Was machen die, wenn die nicht am Steuer sitzen? Genau, woanders Stress


    btw, gerad gelesen:

    Zitat

    Auch in Deutschland hat die Staatsanwaltschaft mittlerweile ein Ermittlungsverfahren gegen ihn [Marko] eingeleitet, bezieht sich dabei jedoch lediglich auf die aufgrund der Medienberichterstattung gegebenen Tathinweise.


    quelle


    theoretisch könnte ihn das nun auch hier in den Knast bringen

    4 Mal editiert, zuletzt von Psycho ()

  • Hallo,


    @Psycho: so langsam glaube ich, dass Du da eine Para entwickelst.


    Theoretisch wird jede Anzeige verfolgt. Wie das unter Umständen praktisch aussieht, mag ich nicht sagen, weil ich das nicht darf. Es gibt aber durchaus von den Anzeigeaufnehmern angewandte Methoden, um den gröbsten Unfug schon mal vorab zu verhindern.
    Nächste Stufe ist dann der Sachbearbeiter bei der Staatsanwaltschaft. So ein Ermittlungsverfahren kann schneller eingestellt sein als so mancher denken mag.


    Und es ist in diesem Lande so, dass weniger Unschuldige im Knast sitzen als Schuldige draußen rum laufen - und das ist für einen freiheitlichen Staat auch richtig so. Dass die Insassen der Vollzugsanstalten sich eher für unschuldig halten als diejenigen, die sie dahin gebracht haben, ist nicht so ganz fern liegend. Ich fühle mich auch immer ganz unschuldig, wenn ich bei Rot über die Straße gehe. Andere begehen eben andere Delikte.


    Neben Staatsanwälten und Richtern tragen übrigens auch Verteidiger Roben. Und die muss man als Mandant in der Regel nicht von der Unschuld überzeugen. Viele Verfahren, die zu einem Gerichtstermin führen, werden im Übrigen direkt im Termin eingestellt. Sogar Freisprüche gibt es und davon sogar solche, wo der Richter von der Schuld des Angeklagten überzeugt ist.


    Dass es eine signifikante Anzahl von "durchgeknallten Teenieboppern" geben soll, ist mir neu. Ich kenne dazu keinen einzigen Fall. Vielleicht kann mir da mal jemand Nachhilfe geben (Fundstelle gerne in der einschlägigen Literatur angenehm).


    Die Dumpflocken im Straßenverkehr schimpfen auch gerne über die Justiz. Die werden nämlich immer unschuldig verurteilt, während die kriminellen Verkehrshindernisse leer ausgehen. Und schuld ist dann im Zweifel noch der Anwalt, der zehnmal gesagt hat, dass es nichts bringen wird, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen.


    Ob der Marco W. die vorgeworfene Tat begangen hat oder nicht, wird sich zeigen oder nicht. Aber ohne Kenntnis der Akten das eine oder andere zu behaupten, ist reine Spekulation. Dass die Türkei kein Rechtsstaat im europäischen Sinne ist, macht die dortigen Tatverdächtigen nicht automatisch zu Unschuldigen.


    @Psycho: Deine Argumentation wirft ein merkwürdiges Licht.
    Diese Schiene mit dem angeblichen Opfer, das aus reiner Rache, einen Unschuldigen anschwärzt, ist eine gängige Schutzbehauptung im Bereich übelster Schänder. Denk' bitte mal darüber nach.


    Grüße,
    Jürgen

  • wir reden hier über kinder, wo hat da der Schänder zwischen den Platz bitte? ist das die 14jährige oder der 17jahrige? dies komischen Anspielungen solltest du besser lassen, den ich bin selber Vater eines 14jährigen. Jeder unschuldig Verurteilte ist einer zuviel, und da Teil ich meine Meinung eher mit Amnesty International und nicht mit Pädophilen. :evil:


    du quatschst schon wieder völlig sinnleeres Zeug, wenn man das aus der perspektive der potentiell betroffenen Kinder betrachtet.


    Zitat

    ass es eine signifikante Anzahl von "durchgeknallten Teenieboppern" geben soll, ist mir neu. Ich kenne dazu keinen einzigen Fall. Vielleicht kann mir da mal jemand Nachhilfe geben (Fundstelle gerne in der einschlägigen Literatur angenehm).


    Frage, wenn es keine durchgeknallten Teeniebopper gibt, warum wird denn das Alter im Gesetz so heruntergesetzt? Oder findest du die teeniebopper normal, die andere teeniebopper vergewaltigten? und wenn ich deine aussage richtig interpretier, gibt es in solchen Fällen keine unschuldigen, sondern nur schuldige


  • Auf die Kompetenz von Sachbearbeitern angewiesen zu sein gibt kein gutes Gefühl. Besser wäre eine für alle verständliche klare Rechtsgrundlage. Roben wehen halt auch im Zeitgeist, darum ist das


    Zitat


    @Psycho: Deine Argumentation wirft ein merkwürdiges Licht.
    Diese Schiene mit dem angeblichen Opfer, das aus reiner Rache, einen Unschuldigen anschwärzt, ist eine gängige Schutzbehauptung im Bereich übelster Schänder. Denk' bitte mal darüber nach.


    wenig sinnvoll. Zum einen sind Kinderschänder in der Regel volljährig und von diesem Gesetzentwurf wenig betroffen, zum anderen ist die jüngere Zeitgeschichte voll von Beispielen wo falsche Beschuldigungen, ohne das gelernte Juristen großes Geschrei veranstaltet haben, fatale Folgen gehabt haben. Gut gemeint ist nicht gut gemacht. Das gilt für dieses Gesetz ganz offensichtlich, sonst würde es nicht so viele, gerade jüngere, so irritieren.
    gruß rubberbeat


    2 Mal editiert, zuletzt von rubberbeat ()

  • Hallo,


    nebulös herum meckern ist leicht.


    Wie soll denn eine klare Rechtsgrundlage, die auch noch jeder verstehen soll (!?), aussehen? Konkret bitte!


    "Roben wehen im Zeitgeist" fasse ich mal als Kollektivinsultation auf, die in etwa das Niveau von "Die Jugend ist schlecht", "Die Alten sind aktiv", "Die Trommler sind keine Musiker" hat.


    Der Kinderschänder wurde auch einmal geboren, war auch mal Kind und dass er just mit dem Eintritt der Volljährigkeit sein schändliches Tun beginnt, ist eher unwahrscheinlich. Selbstverständlich gibt es jugendliche Straftäter - auch im Bereich der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung.


    Von den Beispielen der falschen Beschuldigung habe ich immer noch keines konkretisiert aufgetischt bekommen. Vielleicht liegt es daran, dass Quelle Stammtisch oder Bild-Zeitung waren.
    Wenn junge Leute sich von desinformierten auf Quote geilen Journalisten machen irritieren lassen, so geht es ihnen nicht anders, als der Mehrheit der Bevölkerung, die ihre Bildung aus der Bild bezieht. Auf diesem Niveau braucht man allerdings nicht zu diskutieren.


    Im Übrigen haben die Sachbearbeiter bei der Staatsanwaltschaft eine Ausbildung genossen. Was das für eine sein könnte, stelle ich mal zum Nachdenken anheim.
    Nebenbei sind wir alle überall auf die Kompetenz von Sachbearbeitern angewiesen - wie sollte es auch anders sein?


    Grüße,
    Jürgen,
    der es ziemlich interessant findet, dass gerade von denen, denen offensichtlich jegliche Kompetenz fehlt, die Kompetenz von denen, die sich mal mit der Materie befasst haben, in Frage gestellt wird.


    P. S.: Gott sei Dank gibt es auch noch Menschen, die lesen, denken und verstehen können und zwar mehr als das, was in einfachen bebilderten Sätzen in der Bild oder neuerdings irgendwo im Internet steht.
    Danke dafür.

  • Zitat

    Original von Jürgen K



    nebulös herum meckern ist leicht.


    Augenscheinlich fällt es Rechtsgelehrten ganz besonders leicht.


    Zitat

    Wie soll denn eine klare Rechtsgrundlage, die auch noch jeder verstehen soll (!?), aussehen? Konkret bitte!


    Imo mal eine Aufgabe für studierte Rechtler einen Gesetzentwurf zu präsentieren, der nicht von "quotengeilen Journalisten" mißbraucht werden kann, weil er ordentlich Raum für beliebige Interpretationen läßt.


    Zitat

    "Roben wehen im Zeitgeist" fasse ich mal als Kollektivinsultation auf, die in etwa das Niveau von "Die Jugend ist schlecht", "Die Alten sind aktiv", "Die Trommler sind keine Musiker" hat.


    In etwa das gleiche Niveau wie die quotengeilen Journalisten oder die Diffamierung von Nichtjuristen als niveaulose Stammtischhirnis.


    Zitat


    Der Kinderschänder wurde auch einmal geboren, war auch mal Kind und dass er just mit dem Eintritt der Volljährigkeit sein schändliches Tun beginnt, ist eher unwahrscheinlich. Selbstverständlich gibt es jugendliche Straftäter - auch im Bereich der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung.


    Bezweifel ich auch gar nicht. Mir mißfiel nur, daß du implizierst, daß jeder der von fascher Beschuldigung spricht sich auf das Niveau von Pädophilen begibt


    Zitat

    Von den Beispielen der falschen Beschuldigung habe ich immer noch keines konkretisiert aufgetischt bekommen. Vielleicht liegt es daran, dass Quelle Stammtisch oder Bild-Zeitung waren.
    Wenn junge Leute sich von desinformierten auf Quote geilen Journalisten machen irritieren lassen, so geht es ihnen nicht anders, als der Mehrheit der Bevölkerung, die ihre Bildung aus der Bild bezieht. Auf diesem Niveau braucht man allerdings nicht zu diskutieren.


    Im Übrigen haben die Sachbearbeiter bei der Staatsanwaltschaft eine Ausbildung genossen. Was das für eine sein könnte, stelle ich mal zum Nachdenken anheim.
    Nebenbei sind wir alle überall auf die Kompetenz von Sachbearbeitern angewiesen - wie sollte es auch anders sein?


    Alles klar. Falsche Beschuldigungen sind schon seit unzähligen Generationen nicht mehr vorgekommen.:rolleyes:


    Zur Ausbildung und Kompetenz deiner Kollegen mal ein paar Zitate deiner Kollegen, mit Quelle:


    Es gibt in der deutschen Justiz zu viele machtbesessene, besserwissende und leider auch unfähige Richter, denen beizukommen offenbar ausgeschlossen ist.
    Dr. Egon Schneider, ehem. Richter am OLG, in 'Zeitschrift für anwaltliche Praxis' 6/1999 vom 24.3.1999, S. 266)


    In Deutschland kann man, statt einen Prozess zu führen, ebenso gut würfeln.
    Bundesverfassungsrichter a.D. Prof. Willi Geiger. Karlsruhe. In einem Beitrag in der 'Deutschen Richterzeitung', 9/1982, S. 325


    Ich bin selbst ein deutscher Richter, seit fast 20 Jahren. Ich würde mich nicht noch einmal entscheiden, ein deutscher Richter zu werden. Die deutschen Richter machen mir Angst.
    Prof. Diether Huhn in: 'Richter in Deutschland', 1982, zitiert nach: 'Diether Huhn in memoriam' von Prof. Dr. Eckhart Gustavus, Berlin, NJW 2000, Heft 1, S. 51




    Zitat

    Grüße,Jürgen,
    der es ziemlich interessant findet, dass gerade von denen, denen offensichtlich jegliche Kompetenz fehlt, die Kompetenz von denen, die sich mal mit der Materie befasst haben, in Frage gestellt wird.


    Daraufhin sollte man dochmal überlegen zur nächsten Bundestagswahl nur noch diplomierte Politikwissenschaftler zuzulassen. Ich stelle hier auch niemandens Kompetenz in Frage, ich erlaube mir nur ein paar eigene Gedanken zur Sache. Gehört natürlich verboten, gerade öffentlich.:evil:


    Zitat

    P. S.: Gott sei Dank gibt es auch noch Menschen, die lesen, denken und verstehen können und zwar mehr als das, was in einfachen bebilderten Sätzen in der Bild oder neuerdings irgendwo im Internet steht.
    Danke dafür.


    Bitte!


    gruß rubberbeat

  • Jürgen, ich werde bestimmt nicht anfangen zu reden wie ein Jurist, damit ein Jurist mich versteht.


    Ich finde wenn man mein erstes Posting nimmt, dann war damit schon alles gesagt. Das ausschließliche Denken in Paragraphen ist weltfremd und hat mit Recht erstmal gar nichts zu tun. Und du bewegst dich mit all deinen Argumenten nur in diesem System.
    Das Rechtssystem hier ist so aufgebaut, dass Leute, denen Unrecht geschieht, möglichst nicht auf ihr Recht bestehen. Es soll einfach abschrecken und genau das tut es. Bevor du klagst, wird dir immer erst gesagt, hast du Kohle? die Nerven dazu? das kann lange dauern, obwohl du Recht hast, gibt es keine Garantie, dass du gewinnst. Und wenn du verlierst hast du die Kosten am Hals, die dich schnell in den Ruin treiben können. Wie, ne Rechtsschutzversicherung hast du nicht, konntest du dir nie leisten? na dann leider dumm gelaufen, mit dem Recht...
    Und wer dann nicht klagt ist auch selber Schuld, also was beschwert der sich.


    Ich hab auch schon meine pers. Erfahrungen gemacht. Ich weiß genau wie das ist, wenn nicht der eigentliche Fall mehr behandelt wird, sondern nur ein Ausschnitt, den die Rechtsverdreher gerade interessiert. Wenn einer z.B. gegen eine unrechtmäßige Entlassung einklagen will, kann es ihm passieren, das nach durchlaufen aller Instanzen das Thema gar keine Rolle mehr im Prozess spielt, sondern nur die richtige Auslegung von Gesetzen, die der Fall irgendwo am Rand mitberührt. Dann wird in der letzten Instanz irgendwas zur Gesetzeslage entschieden, aber nicht über die eigentliche Klage. Der Mann bleibt unrechtmässig entlassen und der arme Kerl muss das dann auch noch bezahlen...
    Der eigentliche Fall wird so lange mit angelesenen BGB-Sprüchen von Anwälten und sonstige gesellschaftlichen Untermietern zerredet, bis das "Opfer" sich nicht mehr in der ganzen Geschichte wiederfindet.
    Verfolge mal ein paar Prozesse aus dem Sozialrecht z.B., die bis in die letzte Instanz gingen. Vgl. Grund der Klage / Urteil...
    Oder Arbeitsrecht. Da kann man auch gut die Anwälte füttern, ohne dass es was bewirkt.
    Oder frag mal Leute, denen der Staat die Existenzgrundlage durch falsche zum Teil willkürliche Behördenentscheidungen klaut und ihnen da dann sagt, wenn du deine berechtigten Ansprüche durchsetzen willst, wie sie dir durch Gesetz soundoso garantiert werden, musst du halt klagen...
    Man muss also klagen, obwohl es Gesetze gibt, die das längst geregelt haben. Gesetze sollten eigentlich per se Recht garantieren und nicht erst nach einklagen mit einem dicken "Vielleicht bekommst du Recht."
    Aber davon leben sie ja alle, die Richter, die Anwälte etc. Also kaum vorstellbar, dass sich das Rechtssystem zu Gunsten des Rechts jemals verändert.

    4 Mal editiert, zuletzt von Psycho ()

  • Hallo,


    Variante a)


    Eine Person über achtzehn Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie


    1.
    unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
    2.
    diese unter Ausnutzung einer Zwangslage dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,


    wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    Variante b)


    Wer eine Person unter achtzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie


    1.
    unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
    2.
    diese unter Ausnutzung einer Zwangslage dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,


    wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    Welche dieser Varianten ist denn unverständlich?
    Und wie könnte man diese so verständlich gestalten, dass es eben nicht zu Missverständnissen kommen kann?


    Studierte Rechtler scheinen es seit Generationen nicht geschafft zu haben, klarere Vorschriften zu verfassen. Vielleicht sollten da die Kritiker mal behilflich sein. Mir mangelt es da nämlich an Kompetenz. Die Bevölkerung ist aufgerufen. Macht Eure Gesetze selbst, dann versteht Ihr sie vielleicht besser?


    Die Problematik falscher Beschuldigungen ist meiner Meinung nach insgesamt auf einem Niveau, dass unsere Gesellschaft gut ertragen kann. Mit dem Argument, falsche Beschuldigungen vermeiden zu wollen, Straftatbestände abzuschaffen oder notwendige Straftatbestände nicht zu schaffen, halte ich nach wie vor für schlecht.
    Auch wenn manch ehemaliger Richter meint, dass Prozesse Glückssache sind (Vor Gericht und auf hoher See ist man nur in Gottes Hand), sehe ich das nicht so. Gerade im Bereich des Strafrechts ist für eine Verurteilung eines Unschuldigen eine lange Kette unglücklicher Umstände notwendig, die dank unserem System eher unwahrscheinlich ist. Das fängt schon mit der Anzeigeerstattung an, wo die meisten Fehler begangen werden, weshalb im Übrigen - das meine ich nach wie vor - viele Schuldige erst gar nicht von der versuchten Anzeigeerstattung erfahren, andere nach einer kurzen Nachfrage nie wieder etwas von der Sache hören, wieder andere nach dem Schweigen auf die Vorladung den lapidaren Einstellungsbescheid erhalten.


    Es gibt falsche Beschuldigungen (in allen Bereichen), es sind jedoch im Verhältnis sehr wenige. Und gerade im Bereich der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung fallen falsche Beschuldigungen tendenziell schnell auf. Es gibt wesentlich weniger gute Schauspieler mit bösen Absichten als man gemeinhin denkt.
    Und gerade im Bereich der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ist es leider gängige Strategie der laienhaften wie professionellen Verteidigung, das Opfer als unglaubwürdig dastehen lassen zu wollen, was natürlich die Schutzbehauptung der angeblich falschen Beschuldigung zum Standard werden lässt. Das ist einfach so.


    Und deshalb ärgert mich diese Diskussion hier.
    Es wird ein verhältnismäßig unbedeutende Vorschrift hergenommen, um gegen alles Mögliche zu wettern und dabei den Standard-Ausreden von wahren Verbrechern auch noch unbewusst und als Nebenwirkung den Weg zu ebnen. Das kotzt mich einfach an.


    Und mit der geplanten Gesetzesänderung wird meiner bescheidenen Meinung nach niemand kriminalisiert, der nicht kriminell ist. Wer als 17jähriger eine Flasche Alkopop klaut, wird auch bestraft. Warum soll er für die sexuelle Ausbeutung in den Alternativen Ausnutzung einer Zwangslage oder Bezahlung einer Minderjährigen straffrei bleiben? Das verstehe ich nicht und das konnte mir bislang weder Psycho noch rubberbeat noch sonst wer erklären. Darum geht es hier aber.


    Grüße,
    Jürgen


    P. S.: @Psycho: so sehr Deine neuerliche Kritik diskussionswürdig ist, Zivilrecht, Arbeitsrecht und Sozialrecht haben mit Strafrecht nicht so ganz viel gemein. Anzeige erstatten kann jeder. Klagen tut im Strafrecht der Staat.
    Rechtsdurchsetzung ist ein Problem. Die Aufgabe der Anwaltschaft ist es auch, die Risiken mit der Mandantschaft zu besprechen.
    Warum Gesetzesverstöße dennoch zu Gericht kommen können, liegt an unserem dreigeteilten Staatssystem, was meiner Meinung nach sinnvoll ist. Das ist aber alles ein weites Feld und völlig anderes Thema.

    Einmal editiert, zuletzt von Jürgen K ()

  • So ganz kann ich denDisput nicht verstehen, finde aber schon, dass sexuellem Missbrauch generell unterbunden werden muss, an Minderjaehrigen sowieso. Insofern identifiziere ich mich mit Juergens Kommentaren.


    Warum bei einem derartigen, imho sinnvollen Gesetzentwurf dann gleich die Orwell'sche Panik ausbricht und Schwarzmalerei betrieben wird, erschliesst sich mir als "Ossi im Westen" nicht so. Verglichen mit dem System aus dem ich komm (und meine Kindheit war wahrlich nicht schlecht, nicht falsch verstehen), ist das hier die pure Narrenfreiheit mit medial gesteuerter Dummhalterei (Bild etc.).


    Die geaeusserten Bedenken der von mir hoch geschaetzten Kollegen rubberbeat und Psycho kann ich nicht nachvollziehen, denn sollte so'n Triebtaeter jemals in die Naehe meiner Tochter gelangen, wird er seines Lebens nicht mehr froh.... der Rest wurde von mir selbst zensiert.... stellt euch einfach vor, eurer Tochter passiert sowas und macht mal mit euch selbst aus, welche Position/Aktionen ihr dann bezieht.....


    Eine Gefahr, dass Teenieliebe und Erforschung der eigenen Sexualitaet in jungen Jahren staatlich unterbunden wird, seh ich eigentlich nicht, denn im Gegensatz zum Mittleren Westen Amiland's scheint mir die deutsche Bevoelkerung noch ziemlich aufgeklaert und des logischen Denkens maechtig. Wie lange das noch so ist, weiss ich allerdings nicht, die Tendenz stimmt nicht grad hoffnungsfroh.....


    Und wenn mit dem Gesetz religioes begruendete Beschneidungen von Jungen und Maedchen unterbunden werden koennen, findet das meinen Beifall.

  • Ich habe keine Probleme mit diesem speziellen Gesetzentwurf. Ich rieb mich nur daran die Diskussion über Gesetze und Rechtsprechung alleinig den Juristen zu überlassen. Das jene Rahmenrichlinie der EU in den Niederlanden schon umgesetzt wurde habe ich ja schon gepostet. Ich konnte bei meinen Besuchen dort auch nicht feststellen,daß eine Welle der Prüderie durch das Land jagt. Es ist imo aber erlaubt darauf aufmerksam zu machen, daß Gesetze auch gegen ihre Intention mißbraucht werden können. Auch vom Gesetzgeber selbst. Die Befürchtung teile ich für dieses Gesetz genausowenig wie Jürgen. Das System aus dem du, Tarzan, kommst, hatte allerdings keine Skrupel solch ein Gesetz für ihre Zwecke mißbräuchlich einzusetzen. McCarthy in den USA wohl auch nicht.
    Diese EU-Rahmenrichtlinie ist für ein Musikerforum eh interessanter. Zu dem Thema besteht ja auch schon ein Thread
    gruß rubberbeat


    Einmal editiert, zuletzt von rubberbeat ()

  • Ich denke das Thema ist für unser Forum zu komplex. Ich danke Jürgen ausdrücklich für das Durchhalten! Ich teile seine Meinung 100%.


    Leider sind Fälle von sexuellem Mißbrauch, -nötigung oder vergleichbare schwere Straftaten mit oftmals massivsten Konsequenzen für den weiteren Lebensweg der Opfer und ihren Entwicklungsperspektiven (bei weitem eben nicht nur die sexuelle Orientierung, wie Laien oft vermuten), sehr viel häufiger, als mancher vermuten würde.


    Das mag sich nicht jeder vorstellen können... oder wollen. Ich persönlich möchte mir das auch nicht vorstellen. Personen im beruflichen Umfeld die Mißbrauchsopfer waren und deren Schickssal, haben aber auf meine persönliche Lebenssicht und den naiven Glauben das manches in dieser Welt vielleicht irgendwann mal besser wird einen dunklen Schatten geworfen. Insofern steht es mir auch nicht zu andere Personen zu kritisieren, die vielleicht niemals mit Mißbrauchsopfern/Fällen beruflich konfrontiert waren, sondern nur aus Medien davon hören.


    Ein Fehler, der insbesondere in weiten Teilen unserer Gesellschaft gemacht wird, ist eklatant und spielt ungewollt! den Tätern bzw. ihrem Vorgehen in die Hände. Viele unterschätzen nämlich nicht nur die Auftetenshäufigkeit von sexuellem Mißbrauch (Thema Dunkelziffer) sondern auch die kriminelle Energie bzw. die Ausdauer mit der viele der Täter eine "vertrauensvolle Atmosphäre" vortäuschen - bis sie dann zum Übergriff ansetzen. Es ist eben keinesfalls immer so, dass "böse Menschen" im Wald lauern und die erstbeste vorbeikommende Person anfallen. Natürlich gibt es das auch. Übergriffe, bei denen Opfer durch puren Zufall Opfer werden. In vielen (den meisten) Fällen ist es aber völlig anders. Viele Übergriffe werden von den Straftätern lange vorbereitet! Viele Übergriffe auch dauerhafte, über Monate oder Jahre erfolgende gehen auf Täter zurück, die dem weiteren persönlichen/privaten oder gar (engsten) familiären Umfeld zuzuordnen sind.


    Es ist Fakt, dass einige der Täter ein perfides "Talent" dafür haben, Kinder/Jugendliche/Schutzbefohlene (auch Behinderte werden oftmals Opfer! Höchstwahrscheinlich sogar die Gruppe mit der niedrigsten Aufklärungsquote in Bezug auf die Bestrafung der Täter) zu erspüren, welches potentielle Opfer in einer schwierigen Lebenssituation ist. Oder konkreter: wem es an Vertrauen in seine soziale Umwelt fehlt bzw. wer aufgrund krisenhafter Lebensbedingungen keinen stabilen Ansprechpartner mehr hat. (oder subjektiv im glauben ist, keinen verläßlichen Ansprechpartner mehr zu haben)


    Gerade die emotionale Verunsicherung bzw. der Vertrauensverlust von manchen Kindern deren Eltern in einem massiven Scheidungskampf stecken, oder Kinder aus "schwierigem" oder gar delinquentem sozialen Umfeld etc. sind nicht selten Opfer sexueller Ausnutzung, Mißbrauchs etc. Da bei Ihnen die Täter weniger persönliches Risiko befürchten. Erscheint das Vertrauensverhältnis von Kindern/Jugendlichen zu ihren Eltern beschädigt oder fragil (Pubertät, Scheidungskrise, mangelnde Fürsorge, Heimaufenthalt, oftmals in Kombination), versuchen die Straftäter sich oftmals als neue Vertrauensperson zu etablieren und dann dieses Vakuum für sich auszunutzen. Darüber hinaus gibt es innerfamilär auch nicht selten schreckliche Wirkmechanismen... das reicht vom "Wegschauen" genauergesagt "nicht wahrhaben wollen" der Mutter, Tante, Schwester bis zum Zahlen von "Schweigegeld". "Es kommt nicht wieder vor. Wenn Du nicht zur Polizei gehst kaufen wir Dir das Pferd was Du Dir so lange gewünscht hast. etc.


    Das klingt für manche wie ein billiger Science Fiction-Film - ist aber nochmals für alle die sich von Berufswegen mit Mißbrauchsopfern befassen indiskutabel, da seit Jahren nachweisbar.


    Wenn nach Jahrzehnten des kollektiven Negierens des Problems, des Wegschauens und des Unterschätzens des Außmaßes und der numerischen Häufigkeit sexueller Übergriffe auf Kinder, Jugendliche und Schutzbefohlene endlich etwas für deren Schutz getan wird, dann ist das begrüßenswert. Aber streng genommen für viele zu spät!


    P.S: auch ich habe jahrelang die Häufigkeit sexuellen Mißbrauchs in unserer Gesellschaft unterschätzt. Und natürlich gibt es Mißbrauchsfälle in allen Gesellschaftsschichten. Aber aufgrund der perfiden "Raffinesse" vieler Täter und der offensichtlichen Unterlegenheit (nicht nur körperlich) vieler Opfer ist es immens wichtig, dass der Staat jene schützt die sich nicht selbst schützen können. Wie kann das in Frage gestellt werden?


    Ich befürchte ich editiere das bald, da ich immer noch denke, wir können hier so ein ernstes und komplexes Thema nicht sinnvoll erörtern... ja nicht mal oberflächlich anreißen.

  • Zitat

    Aber aufgrund der perfiden "Raffinesse" vieler Täter und der offensichtlichen Unterlegenheit (nicht nur körperlich) vieler Opfer ist es immens wichtig, dass der Staat jene schützt die sich nicht selbst schützen können. Wie kann das in Frage gestellt werden?


    dein engagement in ehren, aber wie bitte soll der staat das tun??


    Zitat

    Ich befürchte ich editiere das bald, da ich immer noch denke, wir können hier so ein ernstes und komplexes Thema nicht sinnvoll erörtern... ja nicht mal oberflächlich anreißen.


    das solltest du nicht tun, meiner meinung nach.


    natürlich wird das hier nicht den ansprüchen des "weltobersicherheitsrates für gerechtigkeit auf lebenzeit und davor und danach" gerecht werden, aber immerhin ist es ein thread, den ich mir komplett durchgelesen habe, was nicht häufig vorkommt.



    gesetze sind prima. ich mag sie. ich steh total auf die 10 gebote.
    solch einfache regeln kann ich auch verstehen, da sie sinn ergeben.
    ich bin kein christ.


    der knaktus besteht darin, das das gemeine volk sich mit der justizerei nicht mehr identifizieren kann, da es anscheinend von menschen gestaltet wurde, die im volksmund als "fachidioten" bezeichnet werden.
    daher ist der begriff "rechtsverdreher" für mich auch keine beleidigung, sondern einfach tatbestand. ein guter anwalt kennt sich halt gut aus im haus, daher ist ihm kein vorwurf zu machen.


    das neue jugendschutzgesetz ist genauso viel oder wenig tauglich die jugend zu schützen wie das alte. ohne kontrolle läuft da nix in sachen verhinderung.
    wie will man das aber kontrollieren??


    abschreckung? wenn jemand kinder ficken will, und darum gehts doch, dann wird er sie ficken. punkt.
    das sind triebe. kranke triebe, die leider in der welt sind, immer waren und immer da sein werden.
    triebe kann man nicht mit hilfe von gesetzen abschrecken. die todesstrafe schreckt auch niemanden ab. nirgends gibts so viele morde wie in den usa - trotz todesstrafe.


    die ganze diskussion hier ist ne nullnummer, weil salbavert wird über dinge, die völlig unrelevant sind, aber aufgeplustert werden als ginge es um das jüngste gericht und das heilmittel dagegen. nächste woche wird dann wieder ne andere sau durchs dorf getrieben und NICHTS hat sich geändert.
    schön, daß wir mal drüber gesprochen haben.
    wir lassen uns das hirn mit soner überflüssigen scheisse verkleben und führen engagierte nebeldiskussionen.
    ist ja auch einfacher, als sich mit den komplexen, wirklich relevanten dingen auseinanderzusetzen.


    wenn ich in den wald gehe und über buchen wissen sammle, dann weiss ich viel über buchen, aber kaum was über den wald.
    es gibt zu viele buchenkenner und zu wenige typen, die ahnung vom wald haben.
    und wenn die buchenkenner sich untereinander kloppen, dann sind die erstmal schön mit sich selbst beschäftigt und kommen nicht auf "dumme gedanken".

    Satellite of Love

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