Neues Jugendschutzgesetz?

  • N'abend liebes Forum!


    Wie ich heute dem schwarzen Brett in meiner Schule entnehmen durfte, besteht aber morgen (bzw. irgendeinem Dezembertag '07) ein neues Jugendschutzgesetz, in dem enthalten ist, dass sämtliche Liebkosungen Minderjähriger in der Öffentlichkeit nicht mehr gestattet sind! Was sagt ihr dazu? Was wisst ihr? Ist da überhaupt was dran?
    Google will mir nicht so recht Ergebnisse liefern, von dem her dachte ich, ich befrag mal euch Lieben! :D


    Btw noch meine Meinung, falls so was wirklich durchkommen sollte:
    Schwachsinn! Haben die da oben mal wieder zu viel Zeit oder was?! Oder soll das Ganze den Altersdurchschnitt vom ersten mal Sex wieder herunter setzten?
    Interessant ist natürlich, wie genau das Gesetz aussieht... Mir ist zu Ohren gekommen, dass einfach Minderjährige keine sexuelle Beziehung mehr führen dürfen. ( 8o ?( 8o )


    Freundliche Grüße, Drummer-Paue

  • abend zusammen,


    meiner meinung nach ist dieses gesetz mal wieder total sinnlos. naja hauptsache wir haben ein neues Jugendschutzgesetz. Ob es Sinn ergibt oder nicht:D .
    Das alte Jugendschutzgesetz ergab wenigstens noch sinn.Also das unter 14-jährige?(glaub ich zumindest mal das es so war/ist) keine sexuelle beziehungen zu jemanden haben durften, aber dass jetzt nichtmal mehr minderjährige über der alten altersgrenze kein sex haben dürfen ist, wie schon vorher gesagt, für mich totaler blödsinn. wie möchten die das bitte kontrollieren, ob jetzt zwei minderjährige daheim sex haben, denn ich glaub ja kaum dass die es auf einer parkbank mitten am helligen tag "treiben":D


    ich geh jetzt essen


    jazz

  • ich lach mich schlapp, selbst vor paar Jahren als ich noch im Jugendzentrum gearbeitet habe, haben sich die "Kiddies" schon sexuell unglaublich aktiv in sehr frühem Alter gezeigt,denke nicht,dass sich das heute anders verhält.

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  • die Idee normale menschliche Entwicklungsprozesse unter Strafe zu stellen ist bestimmt nur der Anfang. Wenn ein Politiker mit was dummen anfängt, gibts immer noch eine zweiten, dem noch dümmeres einfällt. Weltfremdheit sollte man eigentlich verbieten.

  • Hallo,


    worum geht es überhaupt?
    Weiß das jemand oder wird hier über etwas diskutiert, was gar keiner kennt?


    "§ 182 wird wie folgt geändert:
    a) In Absatz 1 werden die Wörter „Eine Person über achtzehn Jahre, die eine Person
    unter sechzehn Jahren“ durch die Wörter „Wer eine Person unter achtzehn
    Jahren“ ersetzt."


    Ist es das?


    Und wo steht nun genau, "dass sämtliche Liebkosungen Minderjähriger in der Öffentlichkeit nicht mehr gestattet sind"?


    Grüße,
    Jürgen


    P. S.: StGB alt: "§ 182 Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen


    (1) Eine Person über achtzehn Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie


    1.
    unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
    2.
    diese unter Ausnutzung einer Zwangslage dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,


    wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    (2) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie


    1.
    sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
    2.
    diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,


    und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    (3) In den Fällen des Absatzes 2 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.


    (4) In den Fällen der Absätze 1 und 2 kann das Gericht von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist."


    Edith fällt es extrem schwer, das irgendwie mit dem Begriff "Liebkosungen" in Verbindung zu bringen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Jürgen K ()

  • Bisher steht im Paragraf 182 des Strafgesetzbuches, dass über 18-Jährige keine sexuellen Handlungen an unter 16-Jährigen durch die "Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt" vornehmen dürfen. Nun jedoch will Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) diese sexuellen Kontakte für alle Personen unter 18 Jahren strafbar machen. Ausdrücklich soll in dem Gesetz die bisherige Regelung, dass der Täter über 18 Jahre alt sein muss, gestrichen werden. Täter sind also potenziell alle, auch Jugendliche.


    Geändert werden soll nicht nur das Alter des Opfers, sondern auch des Täters. Vorausgesetzt der Stern hat ordentlich recherchiert.

  • Hallo,


    nicht harmlos finde ich die Falschbehauptungen auf Stammtisch-Niveau.


    Es geht um sexuellen Missbrauch von Jugendlichen, nicht um sexuelle Handlungen per se.
    Man kann über das Täteralter diskutieren, aber warum soll ein 17jähriger Täter straffrei sein?
    Das Beispiel mit dem Kino ist bullshit und reine Politikerpolemik. Natürlich wird eine 15jährige, die einen 17jährigen ins Kino einlädt, um ausgiebig zu knutschen, nicht bestraft werden. Das Tatbestandsmerkmal "missbraucht" wird mit der neuen Regelung eine stärkere Bedeutung erhalten.


    Die Intention des Gesetzes ist nicht das Unterbinden von Beziehungen, sondern von Kinderprostitution. Kinder und Jugendliche sollen in ihrer sexuellen Selbstbestimmung geschützt werden.


    Grüße,
    Jürgen

  • ich bin zwar kein jurist, aber soweit ich informiert bin, sind gesetze bewusst nicht so spezifisch, damit interpretationsspielraum bleibt.


    in zeiten ansteigender jugendkriminalität finde ich es durchaus angemessen, 17 jährige , "die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie
    unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt"


    bestraft.


    den richter der kinoknutschereien darein interpretiert möchte ich gerne mal sehen....beim besten willen das glaube ich nciht...

    Diplomatie ist die Kunst mit eintausend Worten zu verschweigen, was man mit einem sagen könnte.


    Real- ( ;) ) Satire vom Feinsten gibt es hier

  • Jürgen K:
    Easy going! Ich habe ja nicht behauptet, dass das ganze genau in der Form schon in Stein gemeißelt ist. Hab mich sogar auch schon gewundert, wie sich Manche da rein steigen, obwohl eigentlich noch gar nichts feststeht. Darum auch mein Satz

    Zitat

    Ist da überhaupt was dran?

    .
    Wär nett, wenn du die Seite, von der du das Gesetz hast, mal verlinken könntest. Ich hab nämlich in Google nur Mist gefunden.


    So, also mal angenommen, das würde wirklich so dramtaisert durchkommen, wie es von mancher Seite dargestellt wird, wen würde das interessieren?!
    Svääns Beitrag bringt das aufn Punkt.


    Und wie gesagt: Ich hab das ganze vom schwarzen Brett in der Schule. Aber wie viel Wahrheit und reales Zeug da jetzt drinsteckt, weiß ich auch nicht. Deswegen fragte ich ja nach. Wobei auf dem Flyer wirklich sexuelle Handlungen per se ausgedrückt waren. (Überschrift lautete: "Fummeln verboten! Ja, ihr müsst bald die Finger voneinander lassen..." oder in die Richtung)


    Grüße, Drummer-Paule


    Edith sagt noch was zu Jürgens Edith:
    Der Begriff "Liebkosung" war von mir da raus interpretiert. Sorry, falls das der Realität nicht entspricht.


    Und dann sagt Edith noch zu Tarzan:

    Zitat

    Und wenn ihr euch das Gesetz genau anschaut, wird nicht die Knutscherei auf dem Schulhof oder das Petting im Kino bestraft


    Aber genau das hing dort aus. Aber is ja letztendlich auch wurscht...


    So langsam merk ich, dass der Thread reichlich für den Arsch war, wobei es interessant zu sehen war, was es für Meinungen gibt. Und eigentlich wollte ich auch "nur" mal das eigentliche Gesetz sehen. Danke Jürgen ;)

  • Zitat

    Original von Drummer-Paule
    Wär nett, wenn du die Seite, von der du das Gesetz hast, mal verlinken könntest. Ich hab nämlich in Google nur Mist gefunden.


    Juergen ist Anwalt. Der hat hat die STGB-Aenderungen abonniert (stell ich mir jedenfalls so vor).


    Der verlinkte SZ-Artikel zeigt mal wieder anschaulich, was passiert, wenn Menschen ohne Fachwissen ein oeffentlich wirksames Medium nutzen und ohne Kenntnis oder Verstaendnis der Materie diese beschreiben, obwohl sie es selbst nicht verstanden haben. Danke fuer den Link, jetzt weiss ich, warum ich mir Zeit- und Schoengeistiges nur ungern kaufe. Dass die SZ sich damit auf Bildniveau begibt, stimmt einfach nur traurig....


    Und wenn ihr euch das Gesetz genau anschaut, wird nicht die Knutscherei auf dem Schulhof oder das Petting im Kino bestraft, sondern das geplante/kaltbluetige Ausnutzen von Abhaengigkeiten in Form von Misshandlungen. Find ich vollkommen ok und auch notwendig.


    Ich waer bei Kindesmissbrauch unter 16 Jahren (auf Opferseite) sogar fuer haertere Strafen. Die wuerden aber wahrscheinlich unter Folter fallen....

  • Hallo,


    das Gesetz steht im Internet unter www.gesetze-im-internet.de.
    Es handelt sich um das relativ bekannte Strafgesetzbuch, unter Eingeweihten gerne auch StGB genannt.
    Den Gesetzentwurf findet man recht schnell über Guggel, wenn man weiß, wonach man suchen mus.


    Es ist mal wieder ein Beispiel dafür, was Politiker und deren Rezensenten ohne Kenntnis der Materie nutzen, um sich zu streiten.


    Fummeln verboten ist derzeit nicht und wird auch künftig nicht sein. So einfach ist das.
    Liebkosungen und wahre Liebe sind nicht Gegenstand des strafrechtlichen Tatbestandes (weder jetzt noch in Zukunft). Es geht ausschließlich um die Verhinderung von Kindes(Jugendlichen-)Missbrauchs.


    Es muss also immer das Tatbestandsmerkmal des Missbrauchs vorliegen, was bisher etwas einfacher war und künftig mehr bewertet werden muss. Dann muss dieser Missbrauch durch Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt erfolgen. Mit dem Entgelt will der Gesetzgeber die Kinder(Jugendlichen-)Prostitution für den Freier bestrafen. Im Übrigen geht es dann auch noch um sexuelle Handlungen.
    Das Knutschen im Kino ist da schon ein Grenzfall, der je nachdem als sexuelle Handlung angesehen werden kann oder auch nicht. Das müsste man im Einzelfall ermitteln. Und ein Kinobesuch als Verschaffung einer Gelegenheit ist ja kein Entgelt, zumal das vermeintliche Opfer ja von dem Entgelt gar nichts hat, wenn es den Film gar nicht mitbekommt, da es ja so sehr mit Knutschen beschäftigt ist. Und dass ein 17jähriger durch eine 15jährige in eine Zwangslage (Kino?) verbracht werden kann, ist eher unwahrscheinlich.


    Warum rege ich mich auf?
    Weil es nicht um "Küssen verboten" geht, sondern um Kinderprostitution und Kindesmissbrauch. Das Thema ist ernst und durch dieses alberne Beispiel wird es ins Lächerliche gezogen.
    Beispiel: ein 16- und ein 17jähriger überreden mit Hilfe der Gabe von 20 Euro eine 14jährige, sich mit ihnen in der Gartenhütte zu treffen. Dort kommt es zu Geschlechtsverkehr und die 14jährige wird schwanger und ist anschließend HIV positiv. Die Syphillis vernachlässigen wir mal. Es kann nicht aufgeklärt werden, ob die Krankheiten vorher schon bestanden oder durch den Vorfall hervorgerufen wurden.
    Bislang war das - jedenfalls nach § 182 StGB - nicht strafbar für die Jungs. Wollen wir die schützen? Ich nicht.


    Grüße,
    Jürgen

    Einmal editiert, zuletzt von Jürgen K ()

  • Anzumerken ist noch, das dieser Rahmenbeschluß der EU in den Niederlanden schon umgesetzt wurde. Dort wird auch ungestraft weiter gefummelt. In den USA gehen da ganz andere Sachen ab. Happy to live in good old Europe.


  • wenn ich Anwalt wäre, würde ich auch so reden. Jedes neue Gesetz erhöht den Kundenkreis der Anwälte, quasi per Gesetz verordnet, und das ganz ohne Wettbewerb oder eigene Leistung.


    Ich gehör halt zu denen, die nicht glauben, dass wir ein derartiges Gesetz überhaupt brauchen. Der Nutzen steht imho in keinen Verhältnis zum gesellschaftlichen Schaden, d.h. der Beschränkung der Freiheit und dem Erzeugen von Ängsten bei Jugendlichen, dass sie in der Öffentlichkeit in Zukunft ihre Pubertät nicht mehr ausleben dürfen. Leider wird eben auch jedes Gesetz mißbraucht, anders als du das hier darstellst. Wo bestraft wird, werde immer auch Unschuldige verurteilt.


    Es geht hier gar nicht um Vergewaltiger oder Prostitution, denn das ist unter Jugendlichen in Deutschland kein gesellschaftliches Problem. Wäre es eins, bräuchte man vllt so ein Gesetz. Ein gesellschaftliches Problem ist vielmehr, dass die vielen´neuen Gesetze fast immer gegen die Freiheit gehen und sich eine Kultur des Mißtrauens gegen alles und jeden etabliert. Die daran verdienen, wie Anwälte, freuen sich natürlich. Die anderen empfinden sowas nur als arrogant und Bevormundung, eine Einschränkung der Freiheiten hin zu einem irgendenwann lückenlosen Überwachungsstaat.


    sorry, in meiner Pubertät haben sowohl Sexualität als auch kindliche Intrigen eine Rolle gespielt. Man bin ich heut froh, dass mich meine erste Freundin nicht fürs Petting anzeigen konnte, weil ich auch mal teeniemässig naiv mit ihrer Freundin rumgemacht hab. Demnächst dürft ihr dann für kindlichen Rachegelüste etc. aufgrund enttäuschter erster Liebe auch abkassieren.

    2 Mal editiert, zuletzt von Psycho ()

  • Hallo,


    Zitat

    Es geht hier gar nicht um Vergewaltiger oder Prostitution


    Das Gesetz hast Du aber schon gelesen?


    Ich stimme Dir zu, dass es bei vielen Gesetzen in der letzten Zeit durchaus gegen die Freiheit ging, allerdings freut das die Anwälte gar nicht. Und der Aufschrei gegen wirklich zweifelhafte Gesetze mit noch zweifelhafterer Umsetzung, die auch noch viele Menschen betreffen, hält sich ja doch sehr im Rahmen. Ausgerechnet die geplante Änderung von § 182 StGB halte ich da aber für ein denkbar schlechtes Beispiel.


    Warum hätte Dich Deine erste Freundin für Petting anzeigen sollen? Hast Du sie dafür bezahlt?


    Nochmal: das Gesetz hast Du gelesen?
    Und verstanden?


    Grüße,
    Jürgen

  • Zitat

    Original von Jürgen K
    Warum hätte Dich Deine erste Freundin für Petting anzeigen sollen? Hast Du sie dafür bezahlt?


    womit denn? mit meinen comic-heftchen von damals oder fischen aus meinen aquarium? Yogiyokarten gabs damals noch nicht. :rolleyes:
    sorry, aber das ist ein absurder Gedanke, der genau der oben erwähnten Kultur des Mißtrauens förderlich ist.


    es würde ja reichen wenn sie es einfach erzählt, kindliche Lügenmärchen etc. unreifer Entwicklungsstand. Die sich das Gesetz ausgedacht haben hatten offenbar keine Kindheit mit geschlechtsentwicklung :P ...
    Das Gesetz nimmt überhaupt keine Rücksicht darauf, dass Kinder hier schlicht eine Reifeproblem haben können. Erwachsenensexualitätsvorstellungen werden Kinder aufgezwängt, und die sollen das verstehen und danach handeln. In der besten Phase des Lebens :) , der Pubertät, in der niemals jemand irgendwas dummes tut, wenn es um die ersten Gefühle geht


    das Gesetz mag ja reine gute Intention haben, will ich gar nicht bestreiteten, aber in diesem Punkt, 14jährige 18jährigen gleichzusetzen spiegelt sich die Kinderfeindlichkeit hier geradezu.


    meiner Meinung nach sollten sie unsere Kinder erstmal besser vor rückfälligen Pädophilen schützen und was gegen Kinderarmut tun. Hier liegen am ehesten die Ursachen für eventuelle Probleme, aber nicht in der Psyche der Kinder.




    Zitat

    Original von Jürgen K
    Nochmal: das Gesetz hast Du gelesen?
    Und verstanden?


    ja und nö, ist doch logisch


    ein Nichtjurist kann und darf Gesetze nicht verstehen , dafür gibts ja die Anwälte ;)


    Gruß
    Micha

    2 Mal editiert, zuletzt von Psycho ()

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