Schlagzeug Lärm und Stress mit Nachbarn

  • Hallo Leute,


    habe seit heute Stress mit meiner über mir wohnenden Nachbarin, in Bezug auf den Lärm meines Schlagzeuges.


    Haben eigentlich nen Zeitplan aufgestellt zu welchen Zeiten ich spielen kann ohne das sie dabei zuhause ist.
    Hat bisher auch prima geklappt, nur es waren ja grad Ferien (Sie ist Lehrerin) und da sie mir für diese Zeit keine Zeiten nannte, habe ich mal einfach so drauf los getrommelt. Und nun herrscht Stress.


    Dabei gibt es doch Regelungen das man auf jedenfall eine bestimmte Zeit am Tag spielen darf!?


    Kennt da jemand genaue Urteile oder Paragraphen ?????


    Wäre schön wenn ihr mir helfen könnt !! Ich würd der Frau nämlich gerne mal was präsentieren! :)


    Danke schonmal im vorraus,


    Jorrit

    Einmal editiert, zuletzt von Jorrit ()

  • Am besten gehst du zu deinem zuständigen Ordnungsamt. Die können deine Fragen aus erster Hand beantworten und du bist nicht auf Vermutungen und Gerüchte angewiesen.

  • Es kommt auf die Lautstärke an die dein Gespiele auf der Straße hat...
    Wenn es einen bestimmten Schallpegel nicht überschreitet darfst du eigentlich von 8-12 und von 14-20 Uhr spielen.
    Baustellenlärm bzw. der Rasenmäher des Nachbars nerven auch und sind auch laut...

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  • Jungs,
    wenn ihr euch bitte die Mühe machen würdet die Suche anzuwerfen, würdet ihr feststellen, das es unterschiedliche Urteile/Verordnungen gibt. Daher ist es absolut fragwürdig hier irgendwelche Übungszeiten in den Raum zustellen.

  • Ich weiß nicht, ob es dir hilft. Da wo du herkommst....
    Bei uns gibt es keine Mittagsruhe mehr und ich meine, dass man bis zu 2 Stunden am Tag "krach" machen darf, der ausserhalb deiner Wohnung zu hören ist.
    Morgen kann ich dir genaueres sagen, da ich jemanden sehe, der sich da gut auskennt. Gilt aber für den Bereich in dem ich wohne, ob das bei dir anders ist weiß ich nicht.
    Du solltest es aber auch nich unbedingt provozieren (ich gehe mal davon aus, dass du das auch bisher nich gemacht hast). Bleib locker und informiere dich.

    "Klangskulpturen ja, therapeutisch nein. Das Hang ist meiner Ansicht nach kein Therapiemittel. Im Gegenteil sollte man damit sehr vorsichtig sein, denn durch den faszinierenden Klang steht der Therapeut sehr in der Gefahr, manipulativ zu wirken und den Klienten abhängig zu machen. Auch kann er ihm ja kein eigenes Hang vermitteln und entlässt ihn so mit einer zwangsläufigen Frustration." - Ixkeys

  • Gsalzbär hat's indirekt befürchtet und es wurde war. Geh zum Ordnungsamt. Die werden dir die örtlichen Bestimmungen erklären, zur Not kopierst du sie dir und wendest dich damit an deine Nachbarin.
    Zeig sie dann keine Akzeptanz und du willst dir die Nachbarschaft verderben, rede mit ihr und versucht einen Kompromiss zu finden.

    "Man schließt die Augen der Toten behutsam; nicht minder behutsam muss man die Augen der Lebenden öffnen."
    Jean Cocteau

  • die schwester eines freundes soll von einem mitschüler gehört haben, dass dessen onkel gesagt hat, dass jemand ihm erzählte, der vater eines bekannten habe gelesen, man darf abhängig vom instrument nur eine bestimmte anzahl von minuten/stunden pro tag spielen.


    kommt aber drauf an, WO GENAU in deutschland dieser bekannte wohnt.

    life is a bitch and then you die.

  • Am besten listest du tausend paragraphen auf.


    danach verklagst du sie.


    und dann erfreust du dich an der perfekten nachbarschaft...


    mein gott, schonmal was von "reden" gehört?


    da hat sie dir keine zeiten gesagt....alter schwede, willst du was, oder die? wenn du spielen willst, wär's angebracht, wenn du fragst, oder? oder zumindest darauf hinweist, dass du gern spielen würdest, und was sie denn dazu sagt.


    vllt bin ich ja ein einzelfall, aber ich würde nciht mit irgendwelchen gesetzen bei meinen nachbarn aufkreuzen....


    peinlich peinlich, und dann ncihtmal die suche benutzen

    Diplomatie ist die Kunst mit eintausend Worten zu verschweigen, was man mit einem sagen könnte.


    Real- ( ;) ) Satire vom Feinsten gibt es hier

  • Hättest du den ersten Beitrag gelesen sollte dir auffallen, dass er bereits während der Schulzeit mit seiner Nachbarin Zeiten ausgemacht hatte, was stark darauf hindeutet, dass sich bereits darüber geredet hatten.
    Außerdem ist es zuvorkommend von ihm, dass er sich nach ihr richtet.
    Er ist unabhängig davon wo er wohnt im Recht dazu etwas Lärm zu machen.
    Zu welchen Uhrzeiten und wieivel sollte er am Ordnungsamt nachschauen aber er darf es mit Sicherheit.

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  • luftzug


    In einem Trommlerforum nach Gesetzen zu fragen ist ähnlich sinnvoll wie bei der örtlichen Versammlung der Bäcker nach Trommeln zu fragen.


    Hier wird mit Halbwissen nur so umeinander geworfen, dass man sich wirklich ducken muss.


    Den Beitrag von svään finde ich sehr richtig, wenn ich es auch anders formuliert hätte.


    Was hat der Themenstarter denn von §§? Hat er die nötige Ausbildung, um sie zu verstehen? Wohl ehernicht, sonst hätte er sich die Frage selbst beantworten können.


    Wie wärs mit einer Feststellungsklage? Anwalt? Gerichtskosten?


    Ich glaube reden ist günstiger und besser für das nachbarschaftliche Klima. Zumal ja schon eine Vereinbarung getroffen worden war, wenn auch nicht für den genannten Zeitraum.


    Auch Wilhelm Busch wusste schon:

    Zitat

    Musik wird oft nicht schön gefunden, weil sie stets mit Geräusch verbunden.


    In diesem Sinne

  • Das Schlagzeug darf wegen seiner besonders großen Lautstärke nicht solange gespielt werden wie die anderen Musikinstrumente, das Ordnungsamt kann die tägl. Spielzeit deswegen auf 45 Min. begrenzen (schlimmstenfalls, Durchschnitt ist wohl 60-90 Min).
    Es gibt da wirklich (zu recht) eine Sonderbehandlung für uns.


    Im Zweifelsfall muß man es auf einen Prozeß ankommen lassen.

    "You know, it's ironic that just at the point the lawyers and the businessmen had calculated how to control music, the internet comes along and f**** everything up. That almost seems like divine intervention."

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