Wie wuerdet ihr jetzt reagieren?

  • Zitat

    Original von drummertarzan
    nee, Tarzan wird seinen Kaufpreis - Portokosten zurueck erstattet bekommen. Interessanterweise werden mir Portokosten 2mal berechnet.


    Daher noch folgende Frage:
    Ist "return to sender" nicht kostenlos, wenn es nicht zugestellt werden kann, egal welchen Transporteur man hat?


    Ist so - vielleicht meint der Verkäufer ja, dir auch das Porto für sein "Deckungsgeschäft" in Rechnung stellen zu dürfen. Das darf er aber nicht.

  • Zitat

    Original von Broadkaster82
    ...Verlang Schadensersatz. Dieser besteht in der Differenz Deines Versteigerungskaufpreises zum tatsächlichen Preis, den Du nun aufwenden mußt, um gleichwertige Becken nun zu beschaffen - da sie selten sind, kann das natürlich teuer sein....


    :rolleyes:
    Also bei seltenen und gebrauchten Artikeln gleichwertige zu finden (und das eindeutig begründen zu können), halte ich für illusorisch.


    Letztlich sind Gerichte (nach Allem, was mir meine Juristenfreunde so erzählt haben) gar nicht so realitätsfern und dürften schon berücksichtigen,
    - durch welche Versäumnisse Tarzan hier dazu beigetragen hat und
    - welchen Einsatz der Verkäufer geleistet hat.


    Es handelt sich hier nämlich NICHT um den "EBay-Standard-Fall vom säumigen Abzocker-Verkäufer", sondern schon um ein komplizierteres Geflecht.


    Fazit: Ich halte es für hochgradig unwahrscheinlich, dass Tarzan irgendwelche Schadensersatzansprüche hat oder zugesprochen bekommt.


    Und ich sehe persönlich auch nicht den "Schaden" - immerhin scheint die "Dringlichkeit" des Geschäfts nicht so hoch gewesen zu sein, dass er (relativ einfach zu ergreifende) Absicherungsmaßnahmen ergriffen hätte.
    Mal ein "Extrembeispiel": Wenn ich wegen eines geplatzten Autoreifens nicht zum Mediamarkt fahren und das dortige Schnäppchen abgreifen konnte, wird mir Continental auch nicht die Differenz zur UVP erstatten.... ;)


    Gruß,


    Simon2.

    Einmal editiert, zuletzt von Simon2 ()

  • Tja, darüber kann man lange diskutieren und generell kann man nie vorhersagen, wie ein Prozess vor Gericht ausgeht.


    Das ganze ist aber auch egal, da drummertarzan bereits geschrieben hat, wie er sich mit dem "Verkäufer" einigt und sich die ganze Diskussion somit erledigt hat.

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  • Zitat

    Original von Simon2
    - welchen Einsatz der Verkäufer geleistet hat.


    Die Sache ist eigentlich fast vom Tisch, aber:


    Definier mir doch mal bitte, welch "Einsatz" der Verkaeufer geleistet hat.


    Ich sehe es naemlich so:
    - Kontoangabe, um Geld zu bekommen
    - Versand nach Geld wie vor Versteigerung vereinbart, heisst er lagert das bis zum August und verschickt es dann
    (Anmerkung: eigtl. war noch vorherige Ruecksprache vor Versand vereinbart, das ist nicht erfolgt....)
    - Mitteilung des Returns incl. Nachforderung des Portos fiuer den Returnversand zu ihm, was unueblich ist...


    Dann schreibt er, er haette sich noch 2mal versucht zu melde, davon hab ich aber nie was empfangen und kann das so nicht bestaetigen.....


    Ein automatischer Rueckverguetung des bereits eingenommenen Geldes von mir ist nach der nochmaligen Einstekllung auch nicht erfolgt, dabei hatte er doch die Kto-daten...


    Fazit fuer mich: Ich seh da keinen Einsatz des Verkaeufers, der ueber das Normalmass einer normalen Ebaytransaktion hinausgeht. Dazu kommt ich hab schon oefter was bei ihm eingekauft, wir waren uns also nicht unbekannt und es ist nicht so, dass wir uns im Mailverkehr totschweigen....



    Bin gespannt auf die Erklaerung, Simon2....

  • na ja, der Punkt ist nur, dass alle gaengigen Pakettransporter wie DP, DHL, Hermes, iloxx, UPS und wie sie alle heiissen, kein Porto berechnen bei "unzustellbar"....zumindestens so die Aussage der Firmen mir gegenueber....


    Warum ist es dann nicht falsch, es mir zu belasten, wenn es gar nicht berechnet wurde?

  • ...aus Verkäufersicht hat er richtig und für mich nachvollziehbar gehandelt. Die Frage wäre nur, ob ihm an eurer ja wohl guten Geschäftsbeziehung etwas liegt?


    Deshalb würde ich jetzt alle Krümmel vom Tisch kehren und den Verkäufer bitten, mich für die Zukunft auf eine Art "VIP-Liste" zu setzen um das ein oder andere Schnäppchen zu ergattern.


    Das wäre mein Vorschlag!


    Gruß
    Peter

  • Zitat

    Original von roachford
    ...aus Verkäufersicht hat er richtig und für mich nachvollziehbar gehandelt.


    Nachvollziehbar ist alles. Dass man mit schlimmer Kindheit zum Sexualstraftäter wird auch.....


    Aber rechtlich gesehen hat der Verkäufer ganz eindeutig nicht richtig gehandelt! Ein Deckungsgeschäft zur Minderung des Schadens darf er nur tätigen, wenn er einen Schaden befürchten muß. Da er aber sein Geld für die Ware im Voraus (!!!!!!!) erhalten hat, ist dieser Gedanke abwegig!

  • Zitat

    Original von Broadkaster82


    Nachvollziehbar ist alles. Dass man mit schlimmer Kindheit zum Sexualstraftäter wird auch.....


    Aber rechtlich gesehen hat der Verkäufer ganz eindeutig nicht richtig gehandelt! Ein Deckungsgeschäft zur Minderung des Schadens darf er nur tätigen, wenn er einen Schaden befürchten muß. Da er aber sein Geld für die Ware im Voraus (!!!!!!!) erhalten hat, ist dieser Gedanke abwegig!


    Um es mal kleinzuhäckseln, dann darf er es aber in 30 Jahren auch nicht verkaufen, denn da ist das Becken ja immer noch bezahlt...

    Wer beim Üben gut klingt, wird nicht besser. - Sinngemäß nach Jojo Mayer



    Meine Spielsachen

  • Zitat

    Original von drummertarzan
    na ja, der Punkt ist nur, dass alle gaengigen Pakettransporter wie DP, DHL, Hermes, iloxx, UPS und wie sie alle heiissen, kein Porto berechnen bei "unzustellbar"....zumindestens so die Aussage der Firmen mir gegenueber....


    Warum ist es dann nicht falsch, es mir zu belasten, wenn es gar nicht berechnet wurde?


    Kapier ich auch nicht, zumal ja der neue Käufer das Porto für den Versand wiederum selber zahlen muss.
    Einfach fragen wie er darauf kommt. Ich denke hier gabs mittlerweile genug Munition um mal sanften Druck zu machen...


    Grüße, Philip

  • Zitat

    Nachvollziehbar ist alles. Dass man mit schlimmer Kindheit zum Sexualstraftäter wird auch..... Aber rechtlich gesehen hat der Verkäufer ganz eindeutig nicht richtig gehandelt! Ein Deckungsgeschäft zur Minderung des Schadens darf er nur tätigen, wenn er einen Schaden befürchten muß. Da er aber sein Geld für die Ware im Voraus (!!!!!!!) erhalten hat, ist dieser Gedanke abwegig!


    Ich denke, das muss man nicht kommentieren!


    Was denkst du wohl, warum ich Drummertarzan den Tip gebe sich mit dem Verkäufer im Guten einig zu werden?


    DAMIT DAS GESCHWAFEL ENDLICH AUFHÖRT!!!!!!

  • Zitat

    Original von roachford
    DAMIT DAS GESCHWAFEL ENDLICH AUFHÖRT!!!!!!


    Die Hoffung stirbt zuletzt!!


    Ganz ehrlich, langsam wird's zum Kindergarten.


    Der Verkäufer hätte warten können....
    Der Käufer hätte von sich aus informieren können, dass es später wird...


    Es ist wie es ist, und du hast ein Riesendusel mit nem blauen Auge rauszukommen....
    Was wenn dir der Verkäufer sagt es sei nichts zurückgekommen, und die Paketnummer hat er nicht mehr, war ja kein Problem bei der Zustallung...


    Scheiß auf die 7€ Versand, und schreib ihm er soll dir das nächste passende Crash das er reinbekommt halt außerhalt ebay anbieten, und gut ist...


    Kinners wegen dem bisschen so rum machen, und das mir jetzt keiner mit "Prinzip" kommt....

    Freizeit Moderations-Arschloch

  • Zitat

    Original von kride20
    Um es mal kleinzuhäckseln, dann darf er es aber in 30 Jahren auch nicht verkaufen, denn da ist das Becken ja immer noch bezahlt...


    :D nach 30 Jahren wäre er vielleicht ohne Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit in Bezug auf den von ihm im Sinne des § 300 BGB zu vertretenen Vertragsbruch gegenüber dem Erstkäufer: Wer kann sich nach so langer Zeit denn noch erinnern, was das für ein altes Becken im Regal war?


    Zitat

    Original von scarlet_fade
    Kinners wegen dem bisschen so rum machen, und das mir jetzt keiner mit "Prinzip" kommt....


    :D Im Prinzip hast Du Recht! Aber wer weiß - vielleicht kommt sowas ja öfter mal vor - dann können wir das nächste mal auf die Suchfunktion verweisen.

  • Zitat

    Original von drummertarzan
    ...Bin gespannt auf die Erklaerung, Simon2....


    Ja, Herr Oberstaatsanwalt, aber gerne, Herr Oberstaatsanwalt, danke, dass Sie mir die Gelegenheit dazu geben, Herr Oberstaatsanwalt, bevor Sie mich einsperren, Herr Oberstaatsanwalt, ....
    :rolleyes:


    Zitat

    Original von drummertarzan
    ...er haette sich noch 2mal versucht zu melde, .....


    So - wie er nicht bestätigen kann, dass Du Dich in der Zwischenzeit gemeldet hast (hat ja nach seiner Aussage genausowenig bekommen wie Du seine).
    Er hat sich immerhin auf den verzögerten Versand an eine Adresse, an der Du noch nicht wohnst, eingelassen. Ich hätte vermutlich gesagt: "Ach neee, gib mir mal die Adresse Deiner Eltern. Bei denen ist das dann sicher, dass das ankommt."


    Ich behaupte auch nicht, dass er sich da jetzt den A* aufgerissen hätte, aber er ist durchaus auf Deine Wünsche eingegangen.


    Du siehst es halt subjektiv durch Deine Brille - ich hingegen schaue mir die Sichtweisen beider Seiten an und da sehe ich (von beiden bestätigte Fakten):
    Tarzan:
    - Bietet aus Taiwan auf einen Artikel bei eBay Deutschland,
    - Bittet um verzögerten Versand
    + zahlt rechtzeitig
    - ist zum vereinbarten Auslieferungstermin nicht da und "vor Ort unbekannt" => "return to sender"
    - Meldet sich per Mail 1,5 Monate später (im Rahmen einer anderen Transaktion und bittet um gemeinsamen Versand)


    Verkäufer:
    + nimmt das Gebot an
    + akzeptiert verzögerten Versand an "zukünftige Adresse"
    + versendet zum vereinbarten Termin
    - verkauft nach einer gewissen Zeit das Teil anders
    + erstattet Dir den Kaufpreis (s.a. scarlets Post)
    o berechnet Dir die Portokosten
    (ich bin klar dafür, dass er sie Dir ausweist und Du nur das bezahlen musst)


    ... und dazu kommen dann noch die üblichen "Hab' mich aber gemeldet - hast Du gar nicht - Doch - nein - doch - nein - ...."-Orgien, mit denen jeder seinen Standpunkt stärken will. ICH kann das nicht entscheiden und keiner von Euch wird seinen Teil beweisen können.


    Ich sehe da bestenfalls ein "Patt" aber keinesfalls ein eindeutiges Verschulden (oder gar "Schädigen") des Verkäufers .... und nur in einem solchen Fall wäre wohl "Schadensersatz" fällig.
    So sehe ich höchstens noch denn Streit um die Höhe der Portokosten relevant...



    Gruß,


    Simon2.

    2 Mal editiert, zuletzt von Simon2 ()

  • Mensch Simon, nun bleib mal auf dem Teppich. Letztlich hat Tarzan schon recht, die feine Art war das nicht, die Sachen trotz vorhandenem Geld nach nur 6 Wochen einfach weiter zu verkaufen. Zumal schon öfter Geschäfte abgewickelt wurden (ein gewissen Vertrauen also vorhanden war) und der Verkäufer über die Situation letztlich bescheid wusste (und einfach mal hätte abwarten können). Ehrlich gesagt finde ich angesichts dessen das Verhalten sogar ziemlich mies! Wenn auch nur schwierig juristisch anfechtbar, zumal auch ein Eigenverschulden vorliegt.


    Ich finde broadkasters präzise Ausführungen übrigens sehr erhellend, er hat lediglich die juristische Seite klar gestellt, er hat ja nicht zum Klagen aufgefordert.


    Grüße, Philip

  • Wir können ja wieder eine Abstimmung machen. :rolleyes:
    Ich finde das Verhalten des Verkäufers nämlich legitim. Sechs Wochen sind schon eine lange Frist und wenn ein Käufer sich dann nicht melde obwohl ich ihn anschreibe, hat er eben Pech gehabt. Moralisch völlig okay.

    "I'd rather eat my own shit than do a duet with James Blunt" (Paul Weller)

  • Zitat

    Original von drummertarzan
    Hak ich es ab unter "P[SIZE=7]ech[/SIZE]G[SIZE=7]ehabt[/SIZE]!"


    Besser in die "Selbst Dran Schuld" Schublade einordnen. Die Glück- oder Pechkomponente kann ich hier nicht erkennen.


    Achso, wie ich reagieren würde: Mir das Geld zurückgeben lassen. Fährdisch.

    Sei realistisch, plane ein Wunder!

    Einmal editiert, zuletzt von Crossroad ()

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