Meines Erachtens macht es schon Sinn etwas zu unternehmen:
Mit der Bezahlung wurdest du faktisch Eigentümer.
Der Verkäufer hat somit Dein Eigentum verkauft - ohne Dein Einverständnis.
Auf jeden Fall liegt meines Erachtens eine strafrechtlich relevante Handlung seitens des Doppelverkäufers vor. (Ob Diebstahl, Betrug oder was auch immer der richtige juristische Terminus ist überlasse ich mal den Juristen)
Solche Leute brauchen eins auf die Finger, denn schlimme Finger sind in Ebay oder der Welt generell schon genug unterwegs als dass man diese noch schonen sollte.
Einen finanziellen Erfolg, also mehr als den bezahlten KP zurückzuerhalten, sehe ich für Dich als geprellten Käufer nicht - aber wenn niemand solche Schweinereien zur Anzeige bringt, aufdeckt und zu deren Aufdeckung beiträgt, dann gute Nacht!
Damit macht man es solchen Banditen noch leichter als notwendig!