Wie wuerdet ihr jetzt reagieren?

  • Meines Erachtens macht es schon Sinn etwas zu unternehmen:


    Mit der Bezahlung wurdest du faktisch Eigentümer.


    Der Verkäufer hat somit Dein Eigentum verkauft - ohne Dein Einverständnis.


    Auf jeden Fall liegt meines Erachtens eine strafrechtlich relevante Handlung seitens des Doppelverkäufers vor. (Ob Diebstahl, Betrug oder was auch immer der richtige juristische Terminus ist überlasse ich mal den Juristen)


    Solche Leute brauchen eins auf die Finger, denn schlimme Finger sind in Ebay oder der Welt generell schon genug unterwegs als dass man diese noch schonen sollte.


    Einen finanziellen Erfolg, also mehr als den bezahlten KP zurückzuerhalten, sehe ich für Dich als geprellten Käufer nicht - aber wenn niemand solche Schweinereien zur Anzeige bringt, aufdeckt und zu deren Aufdeckung beiträgt, dann gute Nacht!
    Damit macht man es solchen Banditen noch leichter als notwendig!

  • Hmm... Ich glaube ich wäre enttäuscht. Würde aber keinen Terz machen, wenn ich mein Geld zurückbekomme. Er hats ja nicht böse gemeint. Er hats schliesslich 2 Monate für dich gelagert, dir ordentlich zugesandt und nachgehakt wo du steckst (was er halt sagt). Er muss die Ebay Gebühren bezahlen und ja auch das Porto. Am liebsten wäre ihm bestimmt auch gewesen, es wäre einfach bei dir angekommen. So hat er doch doppelten Aufwand und Kosten.


    Generell find ich das aber auch komisch. So könnte man ja eigentlich ein Becken 10 mal bei Ebay einstellen und das an den Verkaufen, der am meisten bietet.
    Das wäre aber wohl auch unsinnig, wegen der Ebay Gebühren. Man "darf" doch einen Artikel auch nicht ohne Grund einfach so wieder entfernen. Steht das nicht in den AGBs von Ebay? Würden dann die AGBs nicht gegen geltendes Recht verstossen?


    Ich hoffe nur, meine Beckenständer bekomme ich noch. Hab nämlich den Versand von Montag auf Donnerstag vertagt. :D


    Gruß und "Kopf hoch!"
    Andre

  • Zitat

    Original von Daniel S
    Jungens, könntet ihr mal aufhören hier mit juristischen Halbwahrheiten bzw. Kenntnissen aus dem 1. Semester BGB um euch zu werfen? Danke!


    Das ist ein Satz, der eigentlich unbedingt in den Disclaimer unter jeden Post gehört!
    Dieses Jurerumgemache und die RECHT-Haberei in jedem dritten Thread nervt gewaltig...


    Strafrechtlich relevant hin oder her.... Der andere Käufer rückt das Becken nicht raus, vor jedem Gericht ist das schlicht ne Lapalie (oder wie auch immer man das schreibt), und du machst dem Verkäufer und vor allem auch dir unnötig viel Geschäft.
    Das das nicht die feine Art war ist ja klar.... aber was solls. ebay-Becken kommen und gehen. Jungs (und ich meine jetzt ausdrücklich NICHT dich Tarzan) macht euch mal locker. Wir sind Musiker, wir sind von Natur aus relaxed. Aus wie oben schon gesagt, nicht immer gleich mit dem BGB werfen...

    Freizeit Moderations-Arschloch

  • Zitat

    Original von snemies


    Alternativ dazu lässt eine juristische Bibliothek, die es an (fast) jeder Uni auch für Gäste zugänglich geben sollte, keine Fragen offen.


    Mein Tip Tarzan, beachte das hier gar nicht. Spar dir die Zeit, den richtigen Paragraphen zu finden ist noch das einfachste, aber das Verstehen, in Verbindung setzen und übertragen wird der Laie, egal wie sehr er sich bemühtm nicht hinbekommen. Daher studiert man sowas.


    Ich würde auch den meisten Leuten hier raten, sich mit juristen Tipps zurückzuhalten. Als ich mein Jurastudium begonnen habe, sagte uns unser BGB Professor:
    Mein Tip an euch. Haltet euch im 1. Semester mit juristischen Ratschlägen zurück, haltet euch in 3. Semester mit juristischen Ratschlägen zurück, haltet euch im 5. Semester mit Ratschlägen zurück.


    Einen Medizinstudenten lässt man im 6 Semster auch nicht in den OP!


    (und das gilt für Leute, die sich damit 3 JAhre auseinandergesetzt haben. Man sollte dies jetzt mal übertragen...... ihr seid dran

  • bleib gelassen, thomas, und hak die becken ab. bei uns in der gegend sagt man: "was gut ist, kommt wieder". du wirst schon irgendwann und irgendwo deine gesuchten beckenmodelle finden. vielleicht sogar zu einem (noch) besseren preis. ;)


    aber schimpf nicht über ebay, es hat dich schließlich keiner gezwungen, dort etwas zu kaufen. dass solch eine plattform nämlich alle erdenklichen unwägbarkeiten bietet, liegt in der natur der sache.


    ich drück dir jedenfalls bei der neuerlichen suche nach crash und hihat die daumen. :)




    (axel: mit zwei "p".)

  • Also, ich bin kein Jurist, aber er hat Dir die Sachen geschickt, und wenn ich es recht verstanden habe hat er, nach Rückerhalt der Ware, versucht Dich zu kontaktieren und er schrieb was von 3 Monaten. Korrigier mich gerne, wenn ich falsch liege...
    Ich weiß nicht, wie lange er auf Deine Antwort, rein rechtlich gesehen, warten muß ?(
    Andererseits hätt es ihm ja egal sein können, das Geld hatte er ja.


    Ich denke, fragen kannst so nen Anwalt ja mal, die Antwort sollte nix kosten, aber ich glaub kaum, daß Du da wieder rankommst, wünsche es Dir freilich aber trotzdem;-)


    Ehrlich gesagt, würde ich mich halt auch fragen, wenn ich was verkaufe und sich der Käufer, wie von Dir selbst eingestanden, nicht mehr drum kümmert.


    Ich denke also, nach ner gewissen Zeit darf er es wieder freigeben, nur frag da mal nen Profi, der Dir sagen kann ab wann.


    Bleibt mir nur, Dir viel Glück zu wünschen;-)

    Wer beim Üben gut klingt, wird nicht besser. - Sinngemäß nach Jojo Mayer



    Meine Spielsachen

  • Meinen Kenntnissen und Erfahrungen nach hättest Du ihn formgerecht und schriftlich in Lieferverzug setzen müssen. Wenn dies nach einer gewissen Zeit nicht geschieht, hat er tatsächlich das Recht die Ware weiter zu verkaufen. Aber wie die Fristen sind, weiß ich auch nicht genau. Außerdem ist dies bei Privatkäufen auch wieder ganz was anderes. Das hilft Dir zwar nicht großartig weiter, deshalb: runterkommen und Ärger überwinden.
    Wenn man die Sachlage aus Verkäufersicht sieht kann man ihm auch nicht völlig eine Schuld zu sprechen.

    Thomas von der Trommelwerkstatt

  • Hallo ? Der arme Verkäufer musste die ebay-Gebühren bezahlen.


    JA, er hatte auch schon den Kaufpreis erhalten oder ?
    Wären die Becken ordentlich zugestellt worden also vom Empfänger entgegengenommen worden, so hätte er die gleichen Kosten (Porto, Ebay) aus dem gleichen Geld das eh bei ihm liegt bezahlen müssen, oder ?


    Die einzige Position die dazu kam ist ein evtl. anfallendes Rückporto, oder ?


    Was spricht jetzt dagegen zu warten bis sich der Käufer meldet ?


    Sorry, die 3 Monate hatte ich überlesen, aber ich kann ja mal unterstellen, dass man 2-3 becken irgendwo platzsparend lagern kann.
    Wenn ich jetzt nicht ganz falsch liege, hat der Verkäufer das Geld obwohl er seine Ware längst wieder hatte nicht zurücküberwiesen aber dennoch die bezahlte Ware zwischenzeitlich wieder verkauft.



    Korrekt wäre meines Erachtens, ob juristisch einwandfrei möge ein Anwalt klären, zu warten, nach Erhalt der Becken , mehrere Kontaktversuche, dann Geld zurück, evtl. abzüglich Rückporto, dann einstellen und neu verkaufen.


    Dass das Geld zu behalten und die Becken nochmals zu verkaufen nicht einwandfrei sein kann, braucht kein Jurastudium - auch keine 12 Semester: Das versteht sogar der Hund meiner Schwägerin....

  • auch wenn das vllt nicht das ist, was du hoeren magst,
    aber wenn ich als verkaeufer einen liefertermin bekomme, diesen einhalte und das paket dann als "unzustellbar" zurueck gesendet bekomme, und auch nach 2-3 kontaktversuchen keine rueckmeldung bekomme (auch nach 3 monaten nicht) dann kann man auch vom schlimmsten ausgehen, das der kaeufer den kaufvertrag garnichtmehr wahrnehmen "kann"...


    dass jemand ware bis zum st.nimmerleinstag einlagert, in der hoffung vom kaeufer zu hoeren ist illusorisch.


    ohne dir auf die fuesse treten zu wollen, haettest du dich zeitnahe um die angelegenheit gekuemmert, haettest du den aerger auch nicht (und eine email zu schreiben oder kurz anzurufen ist sicherlich keine angelegenheit von stunden)


    wenn du keinen wirklichen schaden hast (das geld ueberweist er schliesslich zurueck), dann solltest du es auf sich beruhen lassen, und dich vielleicht mal persl. mit ihm unterhalten, und ihm die sache erklaeren.
    du sagstest, dass du bislang nur positives von dem gehert hast, wer weiss, vielleicht kann er fuer dich mal die augen und ohren offenhalten, falls das naechste mal ein 18er crash vorbeiflattert.



    das ganze faellt einfach unter "dumm gelaufen, aber trotzdem passiert"


    my2 to cents

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  • Also wenn ich das hier alles so richtig verstehe, dann kann ein Anbieter bei ebay (selbst wenn schon Gebote auf seinen Artikel gemacht worden sind oder die Auktion schon abgeschlossen) im Grunde mit dem Artikel machen was er will, wenn nach Angebotsende irgendwo noch ein höheres Angebot kommt oder ihm in Sinn kommt es doch für sich selber zu behalten, vielleicht weil der Preis nicht hoch genug war???


    Also ich bin auch kein Paragraphenreiter und mir liegt alles andere fern als mich mit Anwälten auseinanderzusetzen (Anwälte nehmt es mir nicht üblich, aber eueren Berufsstand mag ich nicht näher kommentieren...) und eventuell hat Tarzan auch kein Recht auf die Becken, aber ich habe neben dem Rechtsempfinden auch ein moralisches Empfinden und wenn bei mir als Verkäufer das Geld auf dem Konto ist, die Ware abgeschickt und zurückkommt, dann sehe ich es als menschlich verwerflich sich das Recht zu nehmen die Becken nach einer gewissen Zeit wieder zu verkaufen. Den einzigen Fehler - den ich nach den geschilderteten Tatsachen sehe (außer mir ist etwas entlaufen) - ist daß Tarzan, sobald er wußte daß er es bis AnfangsAugust nicht schafft nach Deutschland, sich energischrer mit dem Verkäufer in Verbindung zu setzen sprich direkten Kontakt mittesl Telefon (email ist so und anders eine Sache von "nicht bekommen" "nicht abgeschickt" ecc...).
    Aber trotz allem ich als Verkäufer hätte ein schlechtes Gewissen wenn ich die Becken einfach ohne Rückmeldung weiterverkaufen würde. Vor allem wenn es sich um Kleinteile wie Becken handelt, Etwas anderes wäre wenn man ein Auto oder anderes sperrigs Gut verkauft, dann müßte halt der Verkäufer energischer darauf hinweisen, daß entweder die Sache innerhalb einer Frist abgeholt wird oder sie wird weiterverkauft. Und daß entweder per Mail, wenn keiner antwortet per Brief und dann Telefon. Soviel Mühe würde ich mir auf alle Fälle machen. Denn was für mich zählt wäre in dem Fall, daß das Geld schon auf meinem Konto ist.


    Abgesehen von dem hätte ich noch eine weitere Frage an die ebayExperten in der Runde: ich sehe einen Artikel, biete darauf mit einem Startbetrag in der Hoffnung das Teil billig abzusahnen. Während der Auktion bekomme ich eine Mail vom Verkäufer in dem er schreibt "entweder bietest du 50 Euro oder ich nehme die Auktion weg, verstanden?".
    Auf den Deal gehe ich natürlich nicht ein, der Artikel wird auch nicht vom Markt genommen, werde aber kurz vor Schluß noch überboten auch weil ich nicht mehr hochbot, weil ich so eine Drohung verwerflich finde.
    Ich weiß zwar was dahintersteckt, aber meine Frage lautet (ich bin da jetzt natürlich nicht mehr am Produkt interessiert bei einem solchen Verkäufer): ist es rechtens, daß ein Verkäufer einfach einen Artikel wegnimmt wenn schon Gebot drauf sind?

    2 Mal editiert, zuletzt von tschino ()

  • Hallo Tarzan,
    zuerst mein Beileid über den missglückten Deal.


    Ich fasse zusammen:
    a) Du hast sowieso zu viel Zeug
    b) Du hast einen Haufen anderer rarer Bleche derer Du Dich freuen kannst
    c) Du brauchst die HH nicht wirklich
    d) befolge Jürgens Rat und häcksle das ab.
    e) auch Raritäten können einem zu einem späteren Zeitpunkt wieder über die Bucht schwimmen
    f) Mensch, ärgere Dich nicht!


    Es gibt schlimmeres, zum Beispiel eine Marienkäferplage, wie ich sie gerade erlebe.... :rolleyes:

  • Zitat

    Original von tschino
    Also wenn ich das hier alles so richtig verstehe, dann kann ein Anbieter bei ebay (selbst wenn schon Gebote auf seinen Artikel gemacht worden sind oder die Auktion schon abgeschlossen) im Grunde mit dem Artikel machen was er will, wenn nach Angebotsende irgendwo noch ein höheres Angebot kommt oder ihm in Sinn kommt es doch für sich selber zu behalten, vielleicht weil der Preis nicht hoch genug war???


    Nein, jedenfalls nicht laut eines Artikels von RA Michael De Zorti in der Zeitschrift Computerpartner 43/05: ...Das bei e-bay eingestellte Angebot ist wriksam und die Ware ist verkauft, sofern sie einen höchstbietenden Abnehmer findet...Dem höchstbietenden Erwerber bei e-bay hat der Verkäufer dann (wenn er die Ware woanders veräußert hat) den entstandenen Nichterfüllungsschaden zu ersetzen. Dieser besteht regelmäßig in der Differenz zwischen tatsächlichem Wert der Ware zum Zeitpunkt der Auktion und dem Höchstgebot.


    Im Falle von Tarzan hätte dieser imho Anspruch auf Rücküberweisung des Kaufbetrages und Erstattung des Differenzbetragen aus Beckenwert zum Zeitpunkt der Auktion abzüglich Kaufpreis. Vermutlich könnte der Verkäufer aber auch Lagerkosten für die zwei Monate berechnen und ein Richter könnte auf die Idee kommen, Tarzan nur den Kaufpreis zuzusprechen (den er ja eh erhalten kann) und somit hätte Tarzan den Prozess verloren und die Kosten des Prozesses (incl. Anwalt des Verkäufers) zu zahlen. Unterm Strich - außer Spesen (und ner Menge Ärger) nichts gewesen!

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    Einmal editiert, zuletzt von Tommler ()

  • So weit ich weiß kann man ei Gebot nur rausnehmen, wenn der Artikel nicht mehr zur Verfügung steht, also z..B. ein Becken, welches dir zwischenautionsbeginn und nach Eingang des ersten Gebotes vom Ständer gefallen und geborsten ist.


    Sonst darf man Artikel nicht rausnehmen.


    Die "dezente Aufforderung" mehr zu bezahlen würde ich einfach an ebay weiterleiten, denn wenn eute mit 10 € nicht zufrieden sind aber ein Produkt für 1€ reinstellen um Einstellgebühren zu sparen, brauchen sie sich nicht beschweren wenn in einer Auktion nicht deren Träume erfüllt werden sondern halt normale Gebote kommen.


    Wenn er Dich über einen Freund überbieten lässt und dann auch noch bei Ebay moniert dass der Höchstbietende nie bezahlt hat um seine Gebühren zu verringern, so ist das eine wohl inzwischen recht häufige Praxis aber dennoch eine Sauerei.


    Das verdirbt den Spass an ebay.


    Ich für mich habe beschlossen einfach zu bieten was ich für angemessen halte und die Sache dann noch zu beobachten, aber Stress mach ich mir keinen - nix iss einmalig



    Noch eins zum Thread-Starter: Es war schon ein wenig ungeschickt, so lange zu "warten",aber wenn´s die persönliche Situation halt erforderte isses nun mal so. Dies ist der einzige Punkt den ich dem Doppelverkäufer zugute halten will......

  • Wie gesagt um die Paragraphenreiterei ging es mir nicht und daß sich ein Rechsstreit bei paar hundert Euro nicht auszahlt ist mir auch geläufig, mir ging es jetzt nur um "das Recht" aber nicht ums "Rechtkriegen".


    Ich hatte nämlich einen Fall im Jahre 2006 und wie gesagt der Fall von paar Tagen den ich schon geschildert habe.
    2006 war ich Höchstbieter auf Force/HiliteStimmböckchen und vor Ende bekomme ich eine Mail, daß die Auktion rausgenommen wurde. Habe dann den Verkäufer kontaktiert der meinte er würde die jetzt selber brauchen. Ich fand es vor allem moralisch schei... weil mich der Verkäufer als Höchstbieter ja hätte kontaktieren können und man hätte darüber reden können. Hätte er mir geschrieben, er hätte sich nun anders entschlossen, ok wäre ich zwar ein wenig enttäuscht aber hätte es akzeptiert. So bleibt mir einfach der fade Beigeschmack, daß man als Verkäufer bei ebay tun und lassen kann was man will. Auf meine Meldung bei ebay bekam ich von denen die Antwort, daß alles regulär sei wie es der Verkäufer machte aber sowas ärgert mich, wenn einer einfach mirnichtsdirnichts die Auktion löscht weil es ihm grad in den Kram passt.

  • Zitat

    Original von drummertarzan
    ...ich zu dem Zeitpunkt in Taiwan noch war, .... verschob sich jedoch der Heimflug .... da der Empfaenger noch unbekannt war ... wartete ... nicht weiter nachgehakt, ...


    ....Meine Schuld?...


    Sorry, aber ich würde sagen: Ja !
    - Warum hast Du nicht jemanden im Umfeld Deines "neuen Domizils" mit der Annahme beauftragt ?
    - Warum hast Du den Verkäufer nicht sofort und zuverlässig kontaktiert, als DU von Deiner Einreiseverzögerung erfahren hast ?
    - Hast Du wirklich nicht auf seine EMails geantwortet ? ....


    Wenn Du ein so außerordentlich wildes Leben hast, bist Du IMHO zu einer erhöhten Aufmerksamkeit verpflichtet.
    Versetze Dich doch mal in die Lage des Verkäufers: Er verkauft Becken, bekommt das Geld, die Becken kommen aber zurück ("Empfänger unbekannt") und der Käufer meldet sich/antwortet nicht mehr.


    Ich hatte auch mal so eine Situation (allerdings als Käufer) - irgendwann denkt man sich "Wenn der jetzt einfach vor einen Baum gefahren ist, wird seine Mutter bestimmt nicht seine EMails aufarbeiten, die DVD raussuchen und mir schicken !"
    Irgendwie muss das Leben ja weitergehen (ich habe damals halt die 15 Euro abgehakt) ... und da er bei dem Ganzen ja anscheinend nicht einmal einen Gewinn macht, unterstelle ich ihm keinen Betrugsversuch.



    Gruß,


    Simon2.

  • Nachdem der Verkäufer rechtlich auf der sicheren Seite ist, finde ich auch das er es moralisch ist. Er läßt sich schon auf eine Sonderbehandlung ein und verschickt die Becken später. Gut für dich. Das funktioniert leider nicht und dann kontaktiert er dich auch noch. Das hast du nicht bekommen, schlecht für dich. Aber als Verkäufer hätte ich das nach 3 Monaten auch mal abgehakt/hackt/häckselt.

    "I'd rather eat my own shit than do a duet with James Blunt" (Paul Weller)

  • Au weh - nach 10 Jahren Tätigkeit als Rechtsanwalt wollte ich mit dem Mist ja nie wieder was zu tun haben - aber die welt ist schlecht.....


    Zitat

    Original von theroll
    juristisch ist das klar,


    :rolleyes: und wie


    Zitat

    Original von randalica
    formaljuristisch


    :rolleyes: auch sehr toll.


    Also um es vorweg zu nehmen - einnige haben es ja auch doch schon gewußt: Du bist nicht Eigentümer der Becken geworden. Dazu hätte man sie dir übergeben müssen. Schon gar nicht bist du deren Besitzer geworden - du hattest sie nie in Händen.


    Du hast aber mit dem Verkäufer einen Kaufvertrag, den er nun nicht erfüllt. Dass er Dir die Becken nicht mehr geben kann - er hat sie ja nun nicht mehr - ist fakt. Aber das heißt nicht:

    Zitat

    Original von chesterhead
    Nachdem der Verkäufer rechtlich auf der sicheren Seite ist,


    Denn schließlich kannst Du ja noch einen Anspruch auf Schadensersatz haben. Aus der Nummer käme der Verkäufer nur heraus, wenn es im BGB irgendwas gäbe, das ihn von seiner Leistungspflicht befreit.


    Denkbar wäre hier nur dein Annahmeverzug als Gläubiger der geschuldeten Leistung (Becken schicken). Dieser ist in § 300 BGB geregelt.
    Eine Ausnahme ist § 299 BGB aber Dir war die Leistungszeit nicht nur angekündigt, Du hast sie sogar selbst betimmt:

    Zitat

    Original von drummertarzan
    .....Anfang August als Versandtermin benannt......


    Also bleibt es bei § 300 - da kannst du imerhin sagen: dass der Verkäufer die Becken nicht verloren hat, sondern sie vorsätzlich nochmal verkauft hat, ist Dein Trumpf - er wird von der Leistung also nicht befreit.


    Verlang Schadensersatz. Dieser besteht in der Differenz Deines Versteigerungskaufpreises zum tatsächlichen Preis, den Du nun aufwenden mußt, um gleichwertige Becken nun zu beschaffen - da sie selten sind, kann das natürlich teuer sein.


    Alternativ stünde Dir die Rückzahlung des Kaufpreises zu - und zwar nicht unter Abzug einer Differenz zum später vom Verkäufer getätigten Geschäft - allenfalls Lagerkosten, wenn solche überhaupt nachzuweisen sind. Denn der Verkäufer hat ja selbst den Fehler gemacht, die Ware nochmal zu verkaufen. Nachdem er den Kaufpreis von dir schon hatte, war er doch auf der sicheren Seite - ein Deckungsgeschäft war das also nicht.


    Ihr werdet Euch schon einigen. :)


    Edith hat noch einen Gedanken ergänzt.

  • Zitat

    Original von Broadkaster82
    Verlang Schadensersatz. Dieser besteht in der Differenz Deines Versteigerungskaufpreises zum tatsächlichen Preis, den Du nun aufwenden mußt, um gleichwertige Becken nun zu beschaffen - da sie selten sind, kann das natürlich teuer sein.


    Ich habe das ja auch schon oben so geschrieben, allerdings hoffe ich mal für Drummertarzan, dass er das nicht macht. Warum? Nun, wer sich mit dem Verkäufer schon über einen späteren Versand einigt, dann die Lieferung nicht zustellbar ist (Verschulden Käufer), dann auf mails zwei Monate nicht reagiert und dann Schadensersatz haben will, wäre nämlich in meinen Augen mindestens ein A****loch. Und das glaube ich von Tarzan eigentlich nicht!

    Verkaufe das Buch :"Advanced Techniques for the Modern Drummer by Jim Chapin Vol. II"
    Absoluter Neuzustand incl. Versandkosten nur VB 70,00 Euro.

  • nee, Tarzan wird seinen Kaufpreis - Portokosten zurueck erstattet bekommen. Interessanterweise werden mir Portokosten 2mal berechnet.


    Daher noch folgende Frage:
    Ist "return to sender" nicht kostenlos, wenn es nicht zugestellt werden kann, egal welchen Transporteur man hat?


    Zu den ganzen restlichen Antworten & meinungen beziehe ich heute abend mal Stellung, weil vielfach ist mein Rechtsverstaendnis hier anders bzw. da sind Sachverhalte grundfalsch verstanden worden...


    ....ausserdem, man kann ja dazulernen, warum das so ist.


    Habt bis dahin erstmal schoenen Dank fuer die Antworten, ich habs ab heute morgen nur ueberflogen, ich muss jetzt was fuer das Bankkonto und Haushaltskasse tun....


    @scarlet: Wieso meinst Du mich nicht mit Jungs? Was ist man in meinem Alter dann? :D

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