ZitatOriginal von drummertarzan
Mal abgesehen davon, dass ich Deinem Rechtsempfinden nicht folgen kann, aber wei willst Du denn jetzt die Entschaedigung ermitteln? Den Zeitwert, den Wiedereinkaufswert? Und wer schaetzt Dir das?
Ok, anscheinend macht Rechtssprechung einenklaren Unterschied zwischen Eigentum und Besitz (was mir neu ist, man lernt halt nie aus). Bitte daher gedanklich in alle Anmerkungen meinerseits den Begriff Besitz gegen Eigentum tauschen, haette ich das so richtig verstanden?
Rechtsempfinden ist nicht immer gleich dem Gesetz.
Ja, Besitz und Eigentum sind 2 Paar Schuhe, allerdings ist auch kein Eigentum an den Becken übergegangen. Also kann man die Begriffe nicht einfach tauschen, damit die Aussagen richtig werden.
Einigen wir uns im Ergebnis darauf, dass es besser ist, die Sache so zu belassen und das Geld zu nehmen und der Thread wäre damit beantwortet und abgehakt (jetzt ist es auch richtig )