Wie wuerdet ihr jetzt reagieren?

  • Heute muss ich leider mal eine unschoene Geschichte loswerden und um eure Meinung bitten:


    Ich hatte im Juni diesen Jahres in ebay eine 14" HH und ein 18er Crash einer nicht mehr produzierten Beckenserie beim gleichen Verkaeufer in Ebay gekauft und auch umgehend bezahlt.
    Da ich zu dem Zeitpunkt in Taiwan noch war, habe ich um einen spaeteren Versandtermin gebeten, und hatte so Anfang August als Versandtermin benannt. Durch die leidigen Zollprobleme in Taiwan verschob sich jedoch der Heimflug und ich war erst Mitte August in D, 14 Tage spaeter als urspruenglich angenommen.
    Da ich vor dem letzten Trip nach Taiwan bereits den Mietvertrag unterschrieben hatte, habe ich natuerlich die Adresse unseres neuen Domizils angegeben. Der Verkaeufer hat dann vereinbarungsgemaess die Becken Anfang August geschickt ( das weiss ich von der Postfrau, die einen Haufen Post rueckgeschickt hat) und da der Empfaenger noch unbekannt warund niemand das Paket daher entgegennehmen wollte , ging es"return to sender".


    Daraufhin bekam ich ein Mail, wo mir der Rueckversand angezeigt wurde. Ich schrieb daraufhin zurueck, dass es mir leid tue und bot an, dass ich die Becken abholen komme (ist im 100km Umkreis, da der Verkaeufer viele schoene Sachen hat, wollte ich mal stoebern) und wartete von da ab auf irgendeine Reaktion, weil ich nicht ohne Termin erscheinen wollte (sonst fahr ich vllt umsonst und das wollte ich vermeiden).


    OK, ich geb zu, ich hab ab hier nicht weiter nachgehakt, da ich desoefteren bei dem Anbieter was gekauft habe und durchweg nur positive Erfahrungen gemacht hatte. Da es Urlaubszeit war, dachte ich der wird sich schon melden, wenn er aus dem Urlaub zurueck ist...


    Heute hab ich mir nun noch ein Becken bei ihm ersteigert und fragte an, was mich der Gesamtversand der Becken (die sind ja auch nicht leicht) denn kostet und bekam folgende Antwort:


    Zitat


    ....... Da du dich erst nach drei Monaten meldest , habe ich die Becken schon wieder verkauft.
    Ich hatte sie damals wie abgesprochen , am 01.08. versendet. Nach zwei Wochen kamen sie zurück, mit dem Hinweis: unter der Adresse nicht zustellbar.
    Ich habe zweimal versucht dich zu kontaktieren (perMail) Leider ohne Erfolg. Nach zwei Monaten habe ich die Becken wieder eingestellt.
    Ich werde dir den Diffrenzbetrag natürlich zurück zahlen. Gib mir einfach deine Bankverbindung.


    8o 8o 8o 8o 8o ?(


    Was mach ich jetzt? Hak ich es ab unter "P[SIZE=7]ech[/SIZE]G[SIZE=7]ehabt[/SIZE]!", da ich ja auch mich nicht wirklgekuemmert hatte oder was waere die rechtliche Situation, da er de facto ja mein Eigentum (Becken waren bezahlt seit Ende Juni) verkauft hat ohne weitere Anzeige? Ersatz nachfordern kann ich imho auch nicht, da diese Becken nicht mehr produziert werden und gerade das Crash sehr rar ist...... zum anderen waer das ja auch nicht die ware auf die ich geboten hatte....


    Ein ratloser Tarzan... ;(
    ´


    PS: Solche Deals hab ich im Mai/Juni ungefaehr 10mal gemacht mit diversen Membern hier im DF, die sind alle gut gegangen, da wurde auch jeweils gefragt, wann ich denn zurueck sei, bevor der Versand erfolgte....das eine Mal ist es schief gegangen -> Meine Schuld?


    PS2: Ich hab das gerade eben erst erfahren, und hab bis jetzt weder ebay noch Rechtsbeistand eingeschaltet. Da bin ich auch nicht scharf drauf und wuerde mich gern guetlich einigen, am besten in Form meiner Becken. :( ?(

  • ich schätze, die becken zu bekommen könnte schwierig werden, zumindest mit der netten tour. denn immerhin hat sie jetzt jemand anders gekauft, der mit der ganzen situation nichts zu tun hat, und sich auch ganz schön umgucken wird, wenn ihm der händler jetzt sagen würde, dass er die wieder zurückgeben soll.


    ich seh da schwarz. du kannst ja ebay einschalten, aber ich schätze das wird auch nichts bringen. irgendnen scheiß kann man sich ja immer ausdenken, um einen deal über ebay nicht zustande bringen zu müssen, und diesem fall gabs ja sogar nen konkreten grund.
    ärgerliche sache das. schade.

  • @ drummertarzan: juristisch ist das klar, du bist eigentümer von den becken.


    aber ob sich das lohnt, das auszufechten....


    ich würde versuchen mich außergerichtlich mit ihm zu einigen...

    Einmal editiert, zuletzt von theroll ()

  • Ich würde es einfach abhaken unter dumm gelaufen. Zumal dir ja wohl der Verkäufer die ursprünglich ersteigerten Becken nicht mehr liefern kann und das Geld zurückerstattet hat.


    Shit happens und manchmal trifft es einen halt.


    Hake es einfach ab :)


    Gruß


    jens

    Gruß vom Jens :)

  • Ich glaub auch nicht wirklich dran, das du die jemals bekommst. Der jetzige Besitzer wird sie wohl kaum aus der Hand geben. Du hast dich nicht an den Termin gehalten und hattest halt Pech. Aus Fehlern lernt man ja bekanntlich. Also einfach beim nächsten Mal nicht nach Taiwan fliegen, sondern in Deutschland bleiben mit der richtigen Adresse. ;)

    Ich spiele zwar kein Schlagzeug mehr, aber ich höre noch liebend gerne zu! :P

  • drummertarzan,


    na ja, formaljuristisch bist du (da du die becken bereits bezahlt ahst) besitzer der becken. das einzige was du jedoch bei einer juristischen auseinandersetzung bekommen würdest ist der kaufpreis. so leid es mir tut und die becken ansonsten wohl schwer zu beschaffen sind, packe es in die ablage persönliches pech und ende.

  • Auch wenn es schmerzt, hacke es unter Pech Gehabt ab... alles andere treibt dir nur die Wut hoch, auf den Verköufer, auf die Situation, auf dich.... und nix ändert sich.


    Doof gelaufen, und zumindest will er ja anstandslos zurückzahlen... Ich würde da nix machen. Das macht Aufwand, kostet Nerven, wenn's dumm läuft auch Geld... Lass es, jetzt bist du ja da, beim nächsten Kauf klappts....

    Freizeit Moderations-Arschloch

  • Zitat

    Original von jenska
    Zumal dir ja wohl der Verkäufer die ursprünglich ersteigerten Becken nicht mehr liefern kann und das Geld zurückerstattet hat.


    Er bietet die Rueckueberweisung an, das Geld ist bis dato bei ihm....



    Zitat

    Original von Die Su
    Also einfach beim nächsten Mal nicht nach Taiwan fliegen, sondern in Deutschland bleiben mit der richtigen Adresse.....


    Su, Danke fuer die aufmunternden Worte, aber leider ist es im Leben, wenn die Schule dann mal vorbei ist, laengst nicht mehr so, dass man sich sein Dasein ohne Kompromisse aussuchen kann und ich hab kurzerhand dieses Jahr meinen Lebensmittelpun kt aus Taiwan wieder nach Deutschland verlegt und das sicher nicht zum Spass....[SIZE=7]andere, auch sehr traurige Geschichte, gehoert aber nicht hierher...[/SIZE]


    the roll & Weber-Dennis:
    Das fiel mir auch als erstes ein, Rueckforderung. Allerdings wird dann einer bestraft, der eigtl. nichts mit der Sache zu tun hat , naemlich der jetzige Kaeufer.....so dass ich diese Option nur ziehen wuerde, wenn's mir der Verkaeufer anbieten wuerde und selbst dann mit Bauchschmerzen. Zum andeen kommt dazu, dass ich renttuks HH mittlerweile hab und daher die HH nicht mehr wirklich brauch....

  • Um mal etwas Licht ins Dunkle zu bringen:


    Du bist weder Besitzer noch Eigentümer der Becken und hast gegen den Käufer keinen Anspruch auf Übereignung der Becken. Der Anspruch gegen den Verkäufer ist auf Grund des Verkaufs an den zweiten Käufer im hinblick auf die Becken auch nicht mehr gegeben. --> Hacke es ab unter "Pech gehabt".

    Mein Set: (<-- klick)
    Yamaha Stage Custom Standard in Natural Wood

    Einmal editiert, zuletzt von snemies ()

  • Zitat

    Original von snemies
    Um mal etwas Licht ins Dunkle zu bringen:


    Du bist weder Besitzer noch Eigentümer der Becken und hast gegen den Käufer keinen Anspruch auf Übereignung der Becken. Der Anspruch gegen den Verkäufer ist auf Grund des Verkaufs an den zweiten Käufer im hinblick auf die Becken auch nicht mehr gegeben. --> Hacke es ab unter "Pech gehabt".


    klares jein. der verkäufer hat (formaljuristisch gesehen) das geld für die becken bereits erhalten. somit wurde der besitzübergang vollzogen. eigentlich hätte der verkäufer vor einem wiederverkauf die einwilligung von drummertarzan einholen müssen, hat er jedoch nicht getan (annameverweigerung aufgrund unbekanntem empfängers gilt nach wie vor nur als nicht zugestellt, und nicht als nicht verkauft, da kohle bereits da). es würde nur einfach ein ätzender kleinkrieg mit paragraphenreiterei werden, bei dem weder käufer noch verkäufer glücklich würden. streitwert ist der kaufpreis, und genau der würde zugesprochen werden. der ganze ärger den die beiden dabei haben würden wiegt das ganze einfach nicht auf.

  • Zitat

    Original von snemies
    Du bist weder Besitzer noch Eigentümer der Becken und hast gegen den Käufer keinen Anspruch auf Übereignung der Becken. ´".


    Sehe ich anders: Ebay Verkaufsplattform, es wird per Gebot ein Vertrag geschlossen, Ware wird angeboten, ersteigert, ich bezahle und hab damit meine Pflicht des Vertragsgegenstandes erfuellt. Damit betrachte ich das als meinen Besitz, auch wenn ich es nie in der hand hatte.....


    Zitat

    Original von snemies
    Der Anspruch gegen den Verkäufer ist auf Grund des Verkaufs an den zweiten Käufer im hinblick auf die Becken auch nicht mehr gegeben. --> Hacke es ab unter "Pech gehabt".


    ?(
    Der Anspruch schon, aber die Durchsetzung dessen waere schwer -> stell Dir einfach mal vor, Du stellst Dein Set bei mir ab und ich verkaufs weiter, weil Du 3 Monate mich nicht anrufst..... siehst Duu das dann genauso....

  • Zitat

    Original von randalica
    somit wurde der besitzübergang vollzogen.


    Eigentum! Eigentumsübergang! Besitz ging wieder an den Verkäufer über wenn er die Becken zurückbekommt.

    Ich hätte auch so gern ein Hobby...

  • Zitat

    Original von drummertarzan


    Sehe ich anders: Ebay Verkaufsplattform, es wird per Gebot ein Vertrag geschlossen, Ware wird angeboten, ersteigert, ich bezahle und hab damit meine Pflicht des Vertragsgegenstandes erfuellt. Damit betrachte ich das als meinen Besitz, auch wenn ich es nie in der hand hatte.....



    ?(
    Der Anspruch schon, aber die Durchsetzung dessen waere schwer -> stell Dir einfach mal vor, Du stellst Dein Set bei mir ab und ich verkaufs weiter, weil Du 3 Monate mich nicht anrufst..... siehst Duu das dann genauso....


    Besitz = tatsächliche Sachherrschaft. Nichts weiter.


    Wenn du das Schlagzeug weiterverkaufen würdest, was ich bei dir untergestellt habe, hätte ich keinen Anspruch mehr auf das Set. Nur auf eine Entschädigung in Geld!

    Mein Set: (<-- klick)
    Yamaha Stage Custom Standard in Natural Wood

  • Tja, was kann ich noch dazu sagen, was nicht schon gesagt wurde...


    Aus (auch eigener) Erfahrung würdest du wahrscheinlich Recht bekommen, die Becken aber wahrscheinlich nicht (Schadensersatz eben)...


    Die Zeit und Auslagen, die du benötigen würdest sind vielleicht für ein seltenes Becken noch zumutbar...


    ...aber der Stress, den du hast (schon dadurch, dass du solange drüber nachgrübelst) ist's echt nicht wert!!! Schon weil das Resultat in jedem Fall unbefriedigend wäre...


    Daher mein Rat (und Ex-Diddle Lieblingsspruch; ach ja, damals als kleines Kind...): "Take it easy"!

  • Zitat


    Original von drummertarzan
    Su, Danke fuer die aufmunternden Worte, aber leider ist es im Leben, wenn die Schule dann mal vorbei ist, laengst nicht mehr so, dass man sich sein Dasein ohne Kompromisse aussuchen kann und ich hab kurzerhand dieses Jahr meinen Lebensmittelpun kt aus Taiwan wieder nach Deutschland verlegt und das sicher nicht zum Spass....andere, auch sehr traurige Geschichte, gehoert aber nicht hierher...


    Ja.Ich weiß, das man sein Dasein später nicht ohne Kompromisse aussuchen kann . Tut mir leid, aber ich dachte eher an Urlaub. Mein Fehler. :(

    Ich spiele zwar kein Schlagzeug mehr, aber ich höre noch liebend gerne zu! :P

  • Zitat

    Original von snemies
    Wenn du das Schlagzeug weiterverkaufen würdest, was ich bei dir untergestellt habe, hätte ich keinen Anspruch mehr auf das Set. Nur auf eine Entschädigung in Geld!


    Mal abgesehen davon, dass ich Deinem Rechtsempfinden nicht folgen kann, aber wei willst Du denn jetzt die Entschaedigung ermitteln? Den Zeitwert, den Wiedereinkaufswert? Und wer schaetzt Dir das?


    Ok, anscheinend macht Rechtssprechung einenklaren Unterschied zwischen Eigentum und Besitz (was mir neu ist, man lernt halt nie aus). Bitte daher gedanklich in alle Anmerkungen meinerseits den Begriff Besitz gegen Eigentum tauschen, haette ich das so richtig verstanden?


    Zitat

    Original von matzdrums
    ...du hast sowieso zuviel krempel.....


    Das sagt einer, der auch nicht grad an SN, BD,HH und C spielt... :D
    (.... dieses aber weitaus besser als ich es je werde....)

  • Ein Rechtsstreit würde sich hier in keinem Fall lohnen. Der Verkäufer kann dir die Becken nicht mehr verschaffen und muss das auch nicht. Er ist nur verpflichtet, dir Schadensersatz zu leisten, und zwar in Höhe des Kaufpreises. Den will er dir auf jeden Fall erstatten, also nimm das Geld und verbuche das Ganze unter Erfahrung!
    Beim nächsten Mal solltest du dich dann mehr kümmern.


    P.S.: Nur, weil du etwas kaufst und es bezahlst, ist es noch lange nicht deins. Aber das wird dir ein Jurist deiner Wahl gerne erklären...


    €dith meint: Eigentum hattest du auch noch nicht. Für den Besitz wäre die tatsächliche Sachherrschaft erforderlich (= du hälst die Becken in Händen). Für das Eigentum ist ein weiteres Rechtsgeschäft nötig, dass als Voraussetzung die Übergabe hat. Die ist aber in deinem Fall gescheitert. Somit hast du weder Besitz noch Eigentum erworben.
    Und einer der Vorredner hat recht: Wenn er sein Set bei dir unterstellt und du es weiterverkaufst, hat er keinen Anspruch mehr auf das Set. Der Schadensersatz, den du in dem Fall leisten müsstest, richtet sich nach dem Geld, dass du für das Set bekommen hast. Eventuell könnte hierfür auch mal der Restwert des Sets entscheidend sein, wenn du weit unter Wert verkauft hättest.


    Einmal editiert, zuletzt von drummintom ()

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