ZitatOriginal von chaosman
Gut, so ist das schon etwas verständlicher und differenzierter dargestellt.
Mit der einfachen Aussage, dass jede Aufnahme eines Livekonzertes Illegal/untersagt ist, macht man es sich wohl etwas zu einfach.
umgekehrt wird ein schuh draus. grundsätzlich sind ton- und filmaufnahmen untersagt, es gibt jedoch in einzelfällen ausnahmen. ( zb. weil der komponist länger als 70 jahre tot ist wird keine gema fällig). das heisst aber noch lange nicht das ich beim schubertabend in der tonhalle mitschneiden darfst weil der herr ja lange unter der erde liegt. und ob dein sprössling es gut findet das du ihn filmst ? vielleicht wertet der das in 15 jahren als verletzung seines perönlichkeitsrechtes und verklagt dich auf schadensersatz ? schwierig wirds jedenfalls erst mit der, wie auch immer gearteten, veröffentlichung solcher mitschnitte. die mehrzahl der von dir gennanten "berühmtheiten" bzw. deren ausführenden organe sind hinter der einhaltung solcher regeln schärfer her als du vielleicht meinst. andere künstler lassen solche aufnahmen zu und schlagen hinterher kapital draus. im grunde sollte sowas unter "common sense" fallen. oder baust du im kino auf dem sitz neben dir eine kamera auf ?