Gerichtsurteil in USA zum Urheberrecht

  • Das ist doch Quark, Tonaufnahmen bei Livekonzerten sind selbstverständlich legal, es sei denn, der Veranstalter weist darauf hin, das es eben ausdrücklich nicht gestattet ist.


    Radioaufnahmen sind selbstverständlich legal, sofern sie für den Privatgebrauch angefertigt werden.


    Edit: ich relativiere meine Aussage nachträglich, es muß wohl das Einverständnis des Urheberrechteinhabers vorliegen.


    Desweiteren weise ich ausdrücklich darauf hin, dass ich für meine Aussage keine rechtliche Verantwortung übernehme.

    Einmal editiert, zuletzt von chaosman ()

  • bei übertragungen im radio oder tv oder per stream oder sonswie, gleich ob "live" oder aus der konserve, erhält der künstler über entsprechende leistungsrechteverwerter eine entsprechende vergütung. (sofern der künstler bei der entsprechenden leistungsrechteverwertergesellschaft mitglied ist) ton- und videoaufnahmen bei live-veranstaltungen sind zunächst mal grundsätzlich untersagt.

  • ich hab mir jetzt den ganzen kram zwar nicht durchgelesen kann euch aber sagen dass das ein pures abschreckurteil ist - für die medien. im endeffekt läuft das so ab:


    wenn du n haufen zeugs in tauschbörsen für andere anbietest (also verbreitest) und die riaa dich dabei erwischt, dann bekommst du erstmal das humane angebot für ca. 1500$ das zeugs wieder vergessen zu machen. die gute frau aus dem urteil war blöd genung sich auf eine verhandlung einzulassen. dass sie die verliert war abzusehen. das urteil ist ein guter schreckschuss der riaa für den rest der welt - wie man ja hier sieht, und so taucht das auch in allen möglichen anderen foren auf. im endeffekt ist es logisch dass die das geld nicht zahlen kann. deshalb wird sie nichtmal in berufung gehen müssen. wie das sonst auch immer war, wird die riaa nachdem die abschreckwirkung erreicht wurde, der frau ein neues zahlungsangebot im bereich von 2000$ anbieten, was sie dan annimmt. und damit ist gut.


    so lief das bisher immer ab und wird es auch in zukunft ablaufen. der einzige grund warum dieser fall schlagzeilen macht ist die völlig surreale strafsummer die jetzt eben durch die medien geistert - die aber nie von der frau gezahlt wird. die riaa hat in der regel kein interesse daren existenzen zu zerstören.

    Einmal editiert, zuletzt von donstevano ()

  • Zitat

    Original von maxPhil


    Liveaufnahmen sind, solange sie von der Band nicht ausdrücklich autorisiert sind, natürlich genauso illegal, wie alle anderen Sachen.


    Grüße, Philip


    Zitat

    Das ist doch Quark, Tonaufnahmen bei Livekonzerten sind selbstverständlich legal, es sei denn, der Veranstalter weist darauf hin, das es eben ausdrücklich nicht gestattet ist.


    Das Problem ist, dass das ein Thread ist, wo wirklich viel spekuliert wird, jeder das reinschreibt, was er weiß. Trotzdem erlangt am Ende niemand Gewissheit


    Zu Hammus Kopierschutz-Beitrag:
    Rechtlich gesehen ist das ganze eine Grauzone. Es wurde zwar definiert, was ein Kopierschutz ist, jedoch wurde nicht festgelegt, was bereits unter "umgehen" gefasst wird. Jedem ist klar, dass Programme, die den Kopierschutz knacken darunter, fallen. Wird ein Kopierschutz (der die Funktion hat, die Verbreitung des Mediums zu verhindern) auch umgangen, wenn man z.B. ein Micro neben die Boxen stellt und das ganze hochwertig neu aufnimmt?!


    Das ist nur eine von vielen unbeantworteten Fragen zur Kopierschutzproblematik.
    Man lebt z.T. nach dem neuen Urheberschutzgesetz im "ungewissen". Gerichtsurteile werden zeigen müssen, was erlaubt ist und was nicht.


    Es sollte sich auf jedenfall keiner darauf verlassen ,was hier geschrieben wird. Wie Jürgen schon sagte: Alles ohne Gewähr!


    Ich finde auch das Seppels Fragen durchaus ihre Berechtigung haben.

  • DukeNukan: Und genau das ist das Gemeine daran. Den Menschen zwar die Erlaubnis geben, unter bestimmten Umständen kopieren zu dürfen (die GEMA will ja auch nicht auf die Abgaben auf Brenner, Leer CDs, PCs, MP3 Playern verzichten) und dann eine undefinierte Angst aufbauen, das man erwischt wird und womöglich einer falschen Version des Kopierschutzgesetzes geglaubt hat (Nichtwissen schützt ja eben nicht vor Strafe), sodaß es es im Endeffekt doch niemand macht. Abkassieren für die Kopiermöglichkeit (wobei nicht jeder Besitzer eines PCs oder MP3 Players diese nutzt, aber trozdem zahlt) und gleichzeitig abschrecken genau jenes zu tun, eine geniale Taktik und funktioniert auch noch mit uns Idioten.
    Man sollte die oft künstlich gehypte Musik der Topbands ignorieren und nur noch auf lokale Konzerte unbekannter Bands (die meiner Meinung nach sowieso meist die interessantere Musik spielen) gehen.
    Mir geht schon seit langem das ganze Gedudel am Ar... vorbei, das lohnt ja nicht mal, sich das zu saugen.
    Stell dir vor Led Zeppelin spielt - und keiner geht hin!

  • Zitat

    Original von matzdrums
    bei übertragungen im radio oder tv oder per stream oder sonswie, gleich ob "live" oder aus der konserve, erhält der künstler über entsprechende leistungsrechteverwerter eine entsprechende vergütung. (sofern der künstler bei der entsprechenden leistungsrechteverwertergesellschaft mitglied ist) ton- und videoaufnahmen bei live-veranstaltungen sind zunächst mal grundsätzlich untersagt.


    Das mag bei Veranstaltungen gelten, die bei der Gema anmeldepflichtig sind. Da weist auch grundsätzlich der Veranstalter auf ein Aufnahmeverbot hin.


    Wenn ich aber Erwin Zampano´s eigene kreative Ergüsse mit seiner Schrammelgeige beim Wittener Strassenfest aufnehme, ist das denn illegal ?


    Edit: Zum Thema Privatkopie gibt diese Heise Seite gute Info: klock

    Einmal editiert, zuletzt von chaosman ()

  • Hallo,


    Xian01 und matzdrums haben recht.
    Grundsätzlich ist erst einmal alles verboten.
    Dann gibt es die berühmten Ausnahmen für den persönlichen Gebrauch, Schulen, Kirchen, Wissenschaft usw.,
    dann kommt die Erlaubnis der Rechteinhaber und diese liegt bei Radioübertragungen, die sich nicht auf einen ganz kurzen Bericht in den Nachrichten beschränken, vor.


    Hammu hat zweifellos keine Ahnung von Recht.
    Hinsichtlich Kopierschutz ist das noch ein bisschen neu für die konservative Justiz. Ein Kopierschutz kann unter Umständen auch gegen die Rechte des Musikkonsumenten verstoßen, so dass ich der Ansicht bin, dass die Entfernung zu erlaubten Zwecken mit erlaubten Mitteln (da wird es wohl schwierig) ebenfalls erlaubt ist und ein widersprechendes Kleingedrucktes entsprechend zu interpretieren bzw. unwirksam ist.


    Ohne Gewähr bedeutet bei mir, dass ich mich im Zweifel auf § 675 II BGB und die Tatsache berufe, dass kein Beratungsvertrag besteht. Bestünde ein solcher, wären meine Auskünfte mit Gewähr, nämlich der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung.
    Bei den meisten Ahnungslosen und Ahnenden gilt § 675 II BGB ohnehin im Zweifel.


    Im Übrigen hat sich meiner Meinung nach an den Prinzipien des Urheberrechts auch durch die Einführung neuer Medien nichts geändert. Dass im Internet ein rechtsfreier Raum wäre oder hier mehr erlaubt wäre als woanders, ist grundsätzlich ein Gerücht. Tatsache ist lediglich, dass durch massenhaften Datenverkehr eben auch massenhafte Rechtsverstöße entstehen. Das ist aber überall so. Wer am Straßenverkehr teilnimmt und einmal kritisch seine Verstöße notiert, wird danach leichenblass werden. Oder glaubt jemand, dass er als Autofahrer, so wie er heute fährt, in der Fahrprüfung durchgekommen wäre?


    Nochmal ganz grundsätzlich: wenn ich ein fremdes geistiges Werk (sone Mucke halt) verwenden will, dann muss mir der "Eigentümer" des geistigen Werkes dies erlauben. Die meisten tun das (ohne dass wir es merken) und verlangen dafür Geld (das merkt dann jeder). So einfach ist das. Wie beim Bäcker. Der verschenkt seine Brötchen ja auch nur selten, selbst wenn sie mancher gerne als Werbemittel ansehen würde.


    Grüße,
    Jürgen

  • @ Jürgen K: Ich habe nie beghauptet, Ahnung von "Recht" zu haben. Das ist ja das Problem in Deutschland. Ich bin als Otto Normalverbraucher auf Gedeih und Verderb auf Rechtsspezialisten angewiesen und selbst diese sind sich nicht immer einig. Recht haben und Recht bekommen sind in Deutschland zwei verschiedene Paar Schuhe. Da baut sich im Laufe der Zeit schon ein ganz schönes Ohnmachtsgefühl auf, zumal man die negativen Seiten oft erst sieht (und erklärt bekommt), wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. So wie es bei dieser armen Frau passiert ist (um wieder zum Thema zu kommen).

  • These:


    Würden bei Aufführungen grundsätzlich korrekt ausgefüllte Musikfolgen an die GEMA geschickt und die GEMA-Gebühr entsprechent entrichtet, würde sich für die Ripperei keine Sau interessieren.


    Fakt: Bei den letzten 22 (!) Gigs unserer Kapelle hat keine Sau nach der Musikfolge gefragt. Legt man einen Schnitt von nur zwanzig nachgespielten Nummern zu Grunde, für eine Coverband eher wenig, dann komm ich auf rund 440 gespielte Stücke, die potentiell nicht angemeldet bzw. für die nix abgeführt wurde. Wissen weiss ich es natürlich nicht, wissen weiss ich nur, das uns keine Musikfolge zur Ausfüllung vorgelegt wurde. Kann auch gut sein, das der Veranstalter jeweils die Pauschalen entrichtet hat, die dann im Endeffekt nur mit im Salzstreuer landen und mit der effektiven Aufführung nix am Hut haben, das wird dann nach irgendeinem Schlüssel mitverteilt.



    Andersrum ist das eben ein schwer manuelles Verfahren, welches in Summe schwer bis garnicht nachvollziehbar ist. Angenommen ich spiele 20 Songs von BonJovi, schreib aber in die Musikfolge 20 eigene Nummern, dann ist das allenfalls von den der Darbietung beiwohnenden nachvollziehbar, sicherlich nicht von einem 500 km entfernt sachbearbeitendem GEMA-Kuddel.

    Wenn man das Knie sieht, ist die Bassdrum zu klein!

  • Ballroom Schmitz, das halte ich für grob fahrlässig!!!


    Wir füllen grundsätzlich den Musikfolgebogen aus, übergeben den dem Veranstalter und lassen uns das quittieren. Eine Kopie bleibt bei uns.


    ...was der Veranstalter damit macht, das ist uns wurscht - aber wir haben einen Beleg, daß unser Anteil an der GEMA-Abwicklung ordnungsgemäß gelaufen ist.


    Und das machen wir schon immer so, ...also das Argument, daß man deshalb eventuell nicht gebucht würde, zieht nicht - wir spielen im Durchschnitt jede Woche einen Gig.

    ..."meine" Musik: Jazz (Big Band bis Free), brasil. Musik, Avantgarde, hin+wieder Klassik ->am Drumset, an den Percussions, am Schlagwerk

  • On a different note: Warum können YouTube & Co. eigentlich nicht erfolgreich verklagt werden. Warum ist die Musikindustrie diesbzgl. machtlos ?(


    Edit: Und darf ich hier im DF de jure einen Link zu einem YT-Musik-Vid angeben? Bzw. wenn nicht, warum stört das kein Mensch ?(

    Sei realistisch, plane ein Wunder!

    Einmal editiert, zuletzt von Crossroad ()

  • Hallo,


    die Frage sollte man in einem amerikanischen Forum stellen.
    Wenn YouTube in gleicher Form in Deutschland gestartet wäre, dann wären die nach ein paar Wochen oder Monaten vom Markt verschwunden.


    Weiterhin ist die Musikindustrie keineswegs machtlos. Im Gegenteil. Meine letzten Erkenntnisse waren, dass da zahlreiche Verhandlungen laufen und YouTube ist ja inzwischen auch verkauft. Da wird einiges auf dem Wege des Geschäftsmannes (nämlich nichtöffentlich) geregelt.


    Außerdem sollte man der Musikindustrie einen gewissen Sportsgeist nicht völlig absprechen. Manch illegale Sache verschafft einem Unternehmen mehr Werbung und schließlich Gewinn als das eine kostenpflichtige Werbemaßnahme getan hätte.


    Vorsicht Satire: Selbstverständlich darfst Du hier verknüpfen nach Lust und Laune, das Forum distanziert sich doch von Dir. Schreibe einfach immer einen Haftungsausschluss (deutsch: disclaimer) dazu, am Besten schon vorgefertigt in der Signatur und es kann nichts mehr schief gehen.


    Ob das jemanden stört, weiß ich nicht, klagebefugt wären aber nur Rechteinhaber und die würden dann wegen der Schadensminderungspflicht erst einmal YouTube sagen, dass das Video rausfliegen soll, was dann wohl in der Regel auch geschieht.
    Um dann allen denen noch nachzugehen, die das irgendwohin verknüpft haben und noch das Prozessrisiko einzugehen dahingehend, ob das legal, illegal, vorsätzlich, fahrlässig und noch viel mehr war ... da braucht man einfach zu viel Zeit und zu viel Geld. Und das haben Künstler nicht und selbst die böse Plattenindustrie verfolgt zumindest hierzulande nur größere Fische. Ob da das Drummerforum schon dazu gehört? Anscheinend (noch) nicht.


    Grüße,
    Jürgen


    P. S.: die Antwort auf Edit lautet: vielleicht. ("Das kommt darauf an" wollte ich nicht schon wieder verwenden, außerdem ist "vielleicht" kürzer, prägnanter und verständlicher.


    P. P. S.: Hat nicht jemand Lust, eben mal meine Steuererklärung zu machen?

    Einmal editiert, zuletzt von Jürgen K ()

  • Zitat

    Original von Jürgen K
    Hat nicht jemand Lust, eben mal meine Steuererklärung zu machen?


    :D Der kann dann auch gleich meine danach machen....


    ......warum bin ich nur aus dem Ausland zurueckgekommen... ?(;(


    Ontopic:
    Fuer YT ist das doch relativ einfach, die nehmen die Sachen, die stoeren, einfach vom Äther und haben dann Ruhe....

  • Zitat

    Original von chaosman
    Das ist doch Quark, Tonaufnahmen bei Livekonzerten sind selbstverständlich legal, es sei denn, der Veranstalter weist darauf hin, das es eben ausdrücklich nicht gestattet ist.


    Wie kann man eigentlich so einen Mist verzapfen :rolleyes: ?
    Erstens ist wiegesagt die Aufnahme illegal und zweitens liegen die Verwertungsrechte immer beim Urheber. Und selbst wenn das nur ein kleiner Künstler aus Hintertupfingen wäre, ist dem so; wobei hier die Frage ist, ob der an einer Verfolgung interessiert wäre.


    Und wenn du die Aufnahme für dich privat machst, wirds wohl auch kaum jemanden jucken, solange du die nicht vervielfälltigst (z. B. via P2P) und/ oder verkaufst.


    Grüße, Philip

  • Das ist doch wieder Unsinn: Man muss doch hier eindeutig zwischen Gema-Anmeldepflichtiger, und nicht Anmeldepflichtiger Veranstaltung unterscheiden. Ausserdem muss man spezifizieren, was ein "Livekonzert" eigentlich ist.


    Wenn mein Sohn mit dem Schulchor in der Aula auftritt und dabei Hänschen klein singt, darf ich das wohl als Livekonzert betrachten. Willst du mir jetzt echt weismachen, dass ich das nicht für meinen Privatgebrauch aufnehmen darf?


    Zweitens, habe ich noch nie einen (bekannten) Künstler vor dem Konzert sagen hören: Aufnehmen ist nich!


    Das steht aber auf fast jeder Eintrittskarte eines kommerziellen Konzertes. Eben weil der Veranstalter der Gema gegenüber Vertragspartner ist, nicht der Künstler, bzw. Künstler ja in Ihren Verträgen die Gemabwicklung auf den Veranstalter übertragen müssen/sollten.


    Oder liege ich hier wieder ganz falsch ?


    Vollkommene Übereinstimmung empfinde ich bei der Differenzierung für den Verwendungszweck: Aufnahmen für den Privatgebrauch sind sicherlich anders zu behandeln als Aufnahmen die veröffentlicht werden. Das ist weiter oben aber gar nicht unterschieden worden. Da wurde mit einem Satz platt abgehandelt: Liveaufnahmen sind illegal.

    Einmal editiert, zuletzt von chaosman ()

  • Zitat

    Original von maxPhil
    Imho darfst du dir deinen auf CD vorhandenen Krempel nicht per Filesharing ziehen, weil du damit automatisch an der illegalen Verbreitung (weil das was du runterlädst auch wieder verteilt wird) beteiligt bist. Auch sind hochwertige mp3s (>=192kb bzw. VBR) keinesfalls Fragmente, sondern im Normalfall nicht vom Original zu unterscheiden.


    Das halte ich für en Gerücht. Oder ich hab empfindlichere Ohren. Ich persönlich habe noch kein komprimiertes digitales Format gehört, was mich überzeugt hätte, es sei denn die Datei war so groß, dass es die normale CD fast auch schon wieder getan hätte. Für mich klingt das alles unbefriedigend. Ich hör immer noch lieber CD, auch wenn es umständlicher ist, als dass ich mir den Ipod an die Anlage anstöpsel und dann minderwertig klingende Musik über die volle Lautstärke geben würde. Für Mobilität ist mp3 und Co. erste Wahl, aber daheim? No Way!



    Zitat

    Original von mavine
    Weil's mir gerade einfällt und weil es sooo schön passt - die Band Radiohead versucht aktuell, ihr neues Album ausschließlich per Internet zu vertreiben, also als Download, ohne Artworks und alles, nur einfach MP3s. Natürlich gegen Geld. Der Witz an der Sache ist, dass die Käufer selbst entscheiden können, wie viel sie für den Download bezahlen. Nur gar nichts bezahlen ist nicht erlaubt, alles andere funktioniert (also auch 1 Euro!). Die Band hofft auf die Fairness der Fans, allerdings ist hierzu zu sagen, dass Radiohead aktuell keine Plattenfirma haben. Das Geld, was der Fan hier für den Download des Albums locker macht, geht also direkt an die Band.
    Als kleines Special soll es Ende des Jahres eine CD-Box zu diesem Album geben, die zwei Vinyl-Scheiben und die CD sowie ein vollständiges Artwork enthält. Die wird allerdings ungefähr 50 € kosten. Eine "normale" CD wird den Handel voraussichtlich nicht erreichen.


    Wie oben geschriben will ich nicht nur Dateien. Und ich will auch keine Special Edition mit Doppel-LP und CD um 40 Pfund, auch weil ich keinen Plattenspieler mehr habe. Und da geht es nicht nur mir so. Radiohead wird deshalb das Album Anfang 2008 auch ganz konvetionell als CD rausbringen.

  • Zitat

    Original von chaosman
    Das ist doch wieder Unsinn: Man muss doch hier eindeutig zwischen Gema-Anmeldepflichtiger, und nicht Anmeldepflichtiger Veranstaltung unterscheiden.


    Die GEMA ist eine Verwertungsgesellschaft, die hat mit dem Urheberrecht nur in zweiter Ordnung zu tun. Auch wenn jemand nicht bei der GEMA gemeldet ist, ist er Inhaber der Urheberrechte und kann prinzipiell gegen Verstöße vorgehen. U. u. ist ohne GEMA der Nachweis komplizierter.


    Zitat

    Wenn mein Sohn mit dem Schulchor in der Aula auftritt und dabei Hänschen klein singt, darf ich das wohl als Livekonzert betrachten. Willst du mir jetzt echt weismachen, dass ich das nicht für meinen Privatgebrauch aufnehmen darf?


    Im Falle von Hänschenklein ist der Regelschutz erloschen, d. h. hier liegen die Rechte beim Ausführenden, also u. a. bei deinem Kind, ergo bei dir :) . Du kannst, das also problemlos aufzeichnen und letztlich sogar publizieren.
    Und selbst wenn jemand die Rechte besäße, juckt es letztlich wohl kaum jemanden, wenn du das für private Zwecke aufzeichnest. Wobei dann hier die Aufführung ein Problem sein könnte (wenn sie öffentlich ist!) und weniger die Aufzeichnung - letztere wäre ja durch den Ausführenden autorisiert und erstere solange legal, wie eventuelle GEMA-Gebühren bezahlt worden sind bzw. keine GEMA-Mitgliedschaft vorliegt (das alles unter der Prämisse, dass das Einverständnis der Ausführenden vorliegt, also nicht "einfach" so irgendwas mitgeschnitten wird!).


    Zitat

    Zweitens, habe ich noch nie einen (bekannten) Künstler vor dem Konzert sagen hören: Aufnehmen ist nich!


    Das steht aber auf fast jeder Eintrittskarte eines kommerziellen Konzertes. Eben weil der Veranstalter der Gema gegenüber Vertragspartner ist, nicht der Künstler, bzw. Künstler ja in Ihren Verträgen die Gemabwicklung auf den Veranstalter übertragen müssen/sollten.


    Oder liege ich hier wieder ganz falsch ?


    Prinzipiell kann man natürlich alles machen und nicht alles Recht wird durchgesetzt bzw. vielleicht will jemand sein Recht nicht durchsetzen (z. B. weil man das als Werbung ansieht), aber die Faktenlage wurde hier schon von einem RA erläutert: Es ist nicht erlaubt, einfach ein Konzert ohne Zustimmung des Urheberrechteinhabers aufzuzeichnen, selbst wenn der nicht bei der GEMA ist. Und nur weil jemand nichts dagegen sagt/ tut, heißt das nicht, dass dem tatsächlich so ist oder dass das geltendes Recht wäre.


    nd.m: Mit einem guten Encoder (Lame), einer hohen Bitrate und einem guten DA-Wandler (vielleicht nicht gerade vom iPOD) ist der Unterschied marginal bzw. nicht vorhanden. Da gabs schon unzählige Blindvergleichstests, bei denen selbst Hifi-Experten keinen Unterschied hören konnten. Wenn du Unterschied hören solltest liegt das v. a. daran, dass irgendein ein Glied der Kette minderwertig ist.
    Ich selbst habe in den Anfangszeiten von mp3 sehr deutlich die Artefakte gehört (bei Becken oder HH), mittlerweile ist das kein Thema mehr. Im Zweifelsfall gibts ja noch Ogg oder Musepack.


    Grüße, Philip

  • Gut, so ist das schon etwas verständlicher und differenzierter dargestellt.
    Mit der einfachen Aussage, dass jede Aufnahme eines Livekonzertes Illegal/untersagt ist, macht man es sich wohl etwas zu einfach.

  • Jürgen K, Danke für die Antwort. Meine Erklärung ist ja, dass insb. die amerik. Rechtssprechung, die sich ständig verändernden Besonderheiten des Internets garnicht angemessen zu würdigen weiß und um Jahre hinterher hinkt und so der Heerschar von Googleanwälten die Möglichkeit einräumt, die Prozesse, wenn nicht abzuwenden dann zumindest so lange hinauszuzögern, bis das YT-Geschäftsmodell durch technologische Veränderungen überholt ist und die Musik ganz woanders spielt (haha). Da würd ich wirklich gernen mal hinter die Kulissen schauen. Naja, wie auch immer, ich mag YT :)

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