MySpace Rechtsfrage...

  • Hi Leute,


    ich hab eine Frage bezüglich MySpace, hoffe ihr könnt mir helfen:
    Wir haben vor kurzem eine CD mit unserer (Schul-)BigBand aufgenommen, wobei ich das Schlagzeug eingespielt habe. Ist es mir nun erlaubt Titel davon ohne weiteres auf die Seite zu stellen oder nicht?


    Danke!


    lg
    Nils

    {brigens> Ein Kezboard/Treiber ist v;llig [berfl[ssig! :D

  • Wenns eigene Lieder sind sollte es eigentlich kein Problem sein ... sind das gecoverte Songs gäbe es einen Konflikt mit der GEMA...

    "Besessenheit ist der Motor - Verbissenheit ist die Bremse"

  • Nun gut, wer hat denn dann überhaupt noch das Recht einem ausübenden Künstler ein Verbot der Verbreitung des eigenen Werks zu erteilen? (außer die anderen mitwirkenden ausübenden Künstler? Der künstlerische Produzent (in diesem Falle der Dirigent)? Oder vielleicht der wirschaftliche Produzent (Tonträgerhersteller)?


    EDIT: Ob die Tracks zu Coversongs gehören weiss ich ehrlich gesagt nicht. Es sind halt eigens gespielte Stücke, welche auf gekauften Arrangements von Titeln wie Hakuna Matata oder Livin la Vida Loca basieren. Die Betonung liegt auf Arrangements, da die besagten Titel nicht identisch mit dem Original sind, man sie jedoch damit eindeutig identifizieren kann!

    {brigens> Ein Kezboard/Treiber ist v;llig [berfl[ssig! :D

    3 Mal editiert, zuletzt von sonorlite ()

  • Also wir haben auch Aufnahmen von unserem Musikverein als Download auf unserer Homepage, was natürlich auch Arrangements sind. Ob wir dafür die Gebühren bezahlen (/bezahlen müssten) weiß ich nicht, ich bezweifle es aber. Es handelt sich dabei um Arrangements wie Batman, Charly Chaplin oder Der mit dem Wolf tanzt. Sonst würde ich - wie schon gesagt - einfach mal ne Mail an My-Space schreiben. Oder ihr habt ne Schulhomepage, auf der man was hochladen könnte, was die juristische Sache natürlich nicht ändert.

  • Zitat

    Original von Drummer-Paule
    Also wir haben auch Aufnahmen von unserem Musikverein als Download auf unserer Homepage, was natürlich auch Arrangements sind. Ob wir dafür die Gebühren bezahlen (/bezahlen müssten) weiß ich nicht, ich bezweifle es aber. Es handelt sich dabei um Arrangements wie Batman, Charly Chaplin oder Der mit dem Wolf tanzt.


    natürlich werden dafür gebühren fällig. das sind GEMA gechützte werke, ob arrangements oder nicht.

  • Hallo,


    selbstverständlich ist das illegal.
    Zunächst einmal gibt es ja diejenigen, welche die Stücke mal ursprünglich erfunden haben, dann gibt es dazu mindestens jeweils noch einen Verlag, der Vertriebsrechte hat, dann gibt es noch den Arrangeur als weiteren Urheber (der Bearbeitung), wiederum mindestens ein Verlag, dann kommen noch die aufführenden Künstler hinzu und zu allerletzt müsste man, wenn die Rechte bis hierher mal geklärt wären, auch noch Gebühren für GEMA bezahlen, die wiederum davon auch was an die GVL abgeben würde, wenn die Beteiligten da Mitglied wären.


    Das Ganze hat dann noch internationale Komponenten, da ja die meisten Komponisten nicht aus diesem Lande sein dürften und dann wäre noch zu klären, inwieweit eine Schule Ausnahmeregelungen unterliegt.


    Dann ist ja das Internet global, so dass das Recht hierzulande woanders natürlich nicht gilt, was dazu führen kann, dass hier die Sache so aussieht und woanders wieder ganz anders.


    Praktisch ist es eher selten, dass jemand bei so einem Kleinkram seine Rechte verfolgt. Möglich ist es jedoch und dann könnte es teuer werden. Bei Youtube und MySpace und auch hier wird massenweise illegales Material eingestellt, ohne dass es zu einer Rechtsverfolgung kommt. Ich gehe auch täglich mindestens einmal über eine rote Ampel und bin deswegen noch nie belangt worden. Aber eines Tages könnte natürlich der Tag der Abrechnung sein.


    Grüße,
    Jürgen

  • Zitat

    Original von sonorlite
    Nun gut, wer hat denn dann überhaupt noch das Recht einem ausübenden Künstler ein Verbot der Verbreitung des eigenen Werks zu erteilen? (außer die anderen mitwirkenden ausübenden Künstler? Der künstlerische Produzent (in diesem Falle der Dirigent)? Oder vielleicht der wirschaftliche Produzent (Tonträgerhersteller)?


    EDIT: Ob die Tracks zu Coversongs gehören weiss ich ehrlich gesagt nicht. Es sind halt eigens gespielte Stücke, welche auf gekauften Arrangements von Titeln wie Hakuna Matata oder Livin la Vida Loca basieren. Die Betonung liegt auf Arrangements, da die besagten Titel nicht identisch mit dem Original sind, man sie jedoch damit eindeutig identifizieren kann!


    Rechte an der Musik haben in dieser Reihenfolge:


    1. Der Autor/Komponist - er kann auch eine Zustimmung zu einer Bearbeitung verweigern. Das bedeutet in Deinem Fall, dass eure umgemodelten Arrangements auf jeden Fall nicht legal ins Netz gestellt werden können, ohne eine solche Zustimmung eingeholt zu haben.


    1a. Ein Musikverlag, dem der Autor oder Kompionist diese Rechte evtl. übertragen haben.


    2. Der ausübende Künstler - bei mehreren ausübenden Künstlern nimmt die der Orchesterleiter wahr. In Eurem Fall wäre das der Bandleader der Schulbigband. Hier wirst Du wohl mit einer Zustimmung rechnen dürfen.


    3. Der Tonträgerhersteller: das ist derjenige bei dem die technischen und die wirtschaftlichen Fäden der Musikaufnahme zusammenfliessen. Das wird in Eurem Fall die Schulband selber sein - also wieder den Bandleader fragen.


    4. Der Konzertveranstalter - man höre und staune, aber auch diesem steht nach dem UrhG ein Leistungsschutzrecht zu. Wenn die Schule das Konzert veranstaltet hat, ist der Zustimmung wegen deren Direktor zu befragen.


    5. Die GEMA - ich nenne sie zuletzt, weil sie nur die Wiedergabe der Musik im Internet wahr nimmt, also an der konkreten Aufnahme keine Rechte wahrnimmt. Die Gema hält sich auch eher an den Betreiber der Internetseiten, der für sein Angebot pauschal bezahlt. Auch reicht die Zustimmung der GEMA nicht (!!!!!) aus, um die oben genannten Zustimmungen für Bearbeitungen zu ersetzen. Die GVL, die Leistungsschutzrechte wahrnimmt, nimmt diese aber nur dann wahr, wenn entweder die Musiker der Schul-Bigband GVL-Mitglieder sind, oder wenn die Schulband als "Tonträgerhersteller" Mitgleid wäre - halte ich beides für recht unwahrscheinlich.


    Viele Grüße


    Markus

  • Zitat

    Tonträgerhersteller


    Also mit Produzenten meine ich denjenigen, der das ganze aufgenommen und in seinem offiziellen Studio abgemischt hat!


    lg
    Nils

    {brigens> Ein Kezboard/Treiber ist v;llig [berfl[ssig! :D

  • Zitat

    Original von sonorlite
    Also mit Produzenten meine ich denjenigen, der das ganze aufgenommen und in seinem offiziellen Studio abgemischt hat!


    Das ist aber nur eine rein technische Abwicklung. Dafür gibt es nach deutschem Urheberrecht kein Leistungsschutzrecht - ein Urheberrecht des Produzenten, wie es dies in den USA gibt, kennen wir hier nicht.


    Hier wird auf den wirtschaftlichen Aspekt Rücksicht genommen. Tonträgerhersteller ist der "Produzent" nur dann, wenn er die Aufnahme auch wirtschaftlich zu verantworten hat - ansonsten ist er nach deutschem Recht eben nur der "Tonkutscher" des Tonträgerherstellers. Selbst richtig ausgebildete Tonmeister haben hier vor Gericht schion versucht ein Leistungsschutzreht anerkannt zu bekommen - die GVL veröffentlicht solche Gerichtsentscheidungen, die gegen die Tonmeister ausgegangen sind mit Stolz und Freude - weil sie denen dann keine Beteiligung zukomen lassen muß.

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