Zoll bei ebay-Kauf im Ausland; Steuer auch für Versandgebühren!

  • Hallo!



    Seit neuestem muss man beim Kauf über Ebay jetzt auch die Versandkosten mitverzollen.


    Ich kann es kaum glauben. Bei mir ging es grad um eine snare, Warenwert 65 Euro, die Versandkosten waren mit 90$ erstaunlich hoch, weil ein Snareständer dabei war. Jetzt also auch noch 30 Euro Zoll, weil der Gesamtwert zu verzollen ist. Bei ebay Käufen gehören die Versandkosten mit zum Zollwert...



    Ist das so rechtens? Was kann man machen? Was passiert wenn ich die Lieferung ablehne, wer trägt die Rücksende etc. Kosten?


    Philipp

  • Zitat

    Original von maxPhil
    Ist schon immer so. Wenn das bisher nicht der Fall war - Glück gehabt!


    Danke, das wollte ich grad hören. Ich musste in München auf dem Hauptzollamt die letzten drei Mal scheinbar nicht fürs Porto bezahlen. Gelten für die Zollämter in der Pampas etwa andere Regeln?

  • Hallo Philipp,


    also von dir hätte ich sowas nicht erwartet :)
    Es gibt wirklihc schon einige Threads zu dem Thema.


    Dass der Versand mit verzollt wird ist wahrlich keine Neuheit und hat auch mit ebay nichts zu tun.
    Verzollt wird halt nicht der Kaufpreis sondern der Zollwert. Das mag sehr ärgerlich seni (man ich hab mich auch schonmal sehr drüber geärgert), ist aber absolut logisch. Der Zoll soll die inländische Wirtschaft schützen und als solches muss der Marktwert des Importproduktes angepasst werden. Und dir als Käufer ist es ja wohl egal, wie sich die 2mal 65 Euro aufteilen. Was zählt ist ja deine Rechnung, wieviel du gesamt ausgibst; das vergleichst du und ermittelst so den Martkwert deines Produktes.
    So kam es, dass manche ebay-Verkäufer auch hochwertige Produkte für 1ct zum Sofortkauf anboten - plus 100$ Versand. Da ist es glaube ich noch augenscheinlicher.
    Ich hoffe die Erklärung kann dich etwas beruhigen, obwohl dieses "Übers-Ohr-gehauen-worden-Gefühl" wohl noch überwiegt.


    Mein Tipp: Ärgern, zahlen, nächstes mal mehr wissen. In D kannst du die Sendung zurückschicken, wenn der Warenwert (! diesmal wirklich nur der Kaufpreis!) über 40 Euro liegt. Dann trägt der Verkäufer alle Versandkosten. Inwiefern das moralisch fair wäre (zweimal 90$) ist noch ne andere Frage.
    Wie es aber in den USA aussieht, weiß ich nicht. Aber eine "Ablehnung" der Lieferung wird wohl sehr schwer durchzuführen sein, zumal du ja auch das Geld bereits bezahlt haben müsstest. Das Paket hängt nicht (!) in der Luft beim Zoll, es ist bereits auf deinen Namen gebucht. Wenn du es nicht abholst, wird es nicht automatisch zurückgesandt oder sowas. Es wird dann mWn versteigert, ähnlich nicht abgeholten Koffern beim Flughafen. Soll heißen, das Paket ist quasi bereits an dich gebunden und wenn du Rücksenden willst musst du aktiv senden (spich Porto zahlen) - und das mach mal mit dem USA-Verkäufer aus. Ich denke es ist den Aufwand nicht wert.


    Wenn du noch Fragen hast, jederzeit PM.


    LG
    muly

  • Ich habe letztens auch nur Zoll auf den Warenwert bezahlt. Scheint wohl im Ermessen des Sachbearbeiters zu liegen.


    War beim Hauptzollamt in Mönchengladbach. Zählt also voll zur Pampa. :D

  • Essen ist groß, aber trotzdem Provinz.
    :)



    Tja, sowas. Danke Muly für die erklärenden Worte.
    Ich hab mir diesmal einen schnellen Versand leisten müssen, und den Preis dafür erst nach dem Ersteigern erfahren... jetzt zahl ich 150% vom Warenwert für die Spesen.



    Wenn ich nicht über ebay gekauft haette, sähe es angeblich anders aus. Würde schon reichen wenn es von einer Privatperson käme oder so ähnlich... Seltsam.


    @Hillle:
    Danke, so wars bei mir bisher
    Gruß
    Philipp

  • Jou laut Gesetz gibt es da beim Zollwert keinen Ermessensspielraum. Aber der Zollwert wird nach Rangliste nacheinander bestimmt:


    Nach dem GATT ist der Zollwert entweder


    1. der Transaktionswert für die eingeführte Ware (Artikel 1 GZK) oder
    2. der Transaktionswert für gleiche Waren (Artikel 2 GZK) oder
    3. der Transaktionswert für gleichartige Waren (Artikel 3 GZK) oder
    4. ein nach bestimmten Kriterien berichtigter Verkaufspreis im Einfuhrland (sog. "Deduktive Methode", Artikel 5 GZK) oder
    5. ein aus den Herstellungskosten errechneter Wert (Artikel 6 GZK) oder
    6. der nach der so genannten Schlussmethode geschätzte Wert (Artikel 7 GZK).


    das wird von oben nach unten so durchgeführt und da kann es halt sein dass es da bei jemandem, der kein Porto verzollen musste so einen Fall gab (zB dass der Beamte dachte das gleiche Produkt sei hierzulande billiger oä).


    Da fällt mir ein: wenn du nachweisen kannst, dass das gleiche Produkt hier billiger ist, brauchst du wohlmöglich auch nur das verzollen (das heißt ein Teil des Zollwerts fällt weg).


    Mit ebay wie gesagt hat das alles nix zu tun. Von einer Privatperson kann das dann pauschaliert werden, wenn keine Geschäftsabsicht und kein Tauschgeschäft usw. nachgewiesen werden können, aber das alles zu erklären würde jetzt zu weit führen. Das ist halt bei ebay ausgeschlossen weil es sich da ja eindeutig um eine finanzielle Transaktion handelt. Aber wie gesagt, auch bei einem Shop etc. wäre es das gleiche gewesen.


    LG
    muly


    PS Naja Kaff oder nicht Kaff ist immer ne Frage nach welchen Kriterien man es betrachtet. Es gibt große Kaffs und kleine Metropolen.

    Einmal editiert, zuletzt von muly ()

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