Garantiefrage Doppelfußmaschiene

  • Guten Tag,


    ich hab mir vor 6 Monaten eine Doppelfußmaschiene gekauft. Es war ein spontan Kauf und da man mich zu der Zeit noch als blutigen Anfänger bezeichnen konnte war es auch keine teure Fußmaschiene.


    Es handelt sich um das "Dixon Invader Series 9270 Doubel Pedal" (Link). Ich kam recht gut mit ihm zurecht, doch seit etwa einem Monat löst sich des öfteren der Beater aus der Halterung. Erst nur bei kräftigen schnellem Spiel hin und wieder. Nun auch bei ganz normalen Grooves. Der Beater steckt in einem "Loch" und wir mit einer Schraube seitlich befestigt. Bei dem Slavebeater ist das Loch allerdings unten dünnner, sodass er sich nicht nach unten bewegen kann, wie es der Mainbeater es gelegentlich tut.
    Ich vermute, dass die Halterung des Beaters sich über die Zeit leicht abgenutzt hat, sodass der Beater nun nicht mehr vernünftig hält.


    Nun wollte ich wissen ob der Defekt unter Garantie läuft bzw. mit wie viel man bei einer Reparatur rechnen kann. Das Doppelfußpedal hat 89€ gekostet und ich habe es bei PPC gekauft.



    P.S. Bevor jemand sagt, dass ich mir einfach was anständiges kaufen soll: Ich habe vor das Pedal an einen Freund zu verkaufen um mir ein besseres Singelpedal zu kaufen, da ich eigentlich nie die Doppelfußmaschiene als solche nutze. Meinen Freund kann ich jedoch auch nicht einfach Schrott andrehen.


    Als neues Pedal habe ich ein PEARL P-2000 in Vorstellung. Kann mir dazu vielleicht jemand etwas sagen oder mir andere Pedale empfehlen?


    Vielen Dank für eure Hilfe


    Dennis

  • Zitat

    Ich habe vor das Pedal an einen Freund zu verkaufen um mir ein besseres Singelpedal zu kaufen, da ich eigentlich nie die Doppelfußmaschiene als solche nutze. Meinen Freund kann ich jedoch auch nicht einfach Schrott andrehen.


    Gut so! Klasse, dass es sowas noch gibt.


    Ich gehe zu 85 % davon aus, dass der von Dir benannte Mangel unter Garantie fällt. Nehme bitte mit dem Shop wo Du das Pedal gekauft hast, Kontakt auf. Also dem PPC.

  • import hin oder her, als gewerblicher verkäufer hast du dafür sorge zu tragen, dass die garantieansprüche, in diesem fall ein magel, beiseitigt werden. wie ppc das macht, kann dem endverbraucher egal sein, aber die werden das schon regeln :)

  • kurz off topic aber ich habe es mir sooo oft erklären lassen, und ich meinte es zu kapieren, aber wenn mich jetzt jemand frägt was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie, tschuldigung, da weiß ich nicht was sagen ?(
    Ich raff das einfach nicht... Bitte um Hilfe. Dannnnke

  • auch da der allgemeine tipp: google ist dein freund. kann doch eigentlich nicht so schwer sein, oder?

    Zitat

    Die zweijährige Gewährleistung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Leistung des Händlers gegenüber dem Privatkunden. Die Garantie hingegen ist eine freiwillige Leistung des Geräteherstellers, deren Länge und Bedingungen er beliebig festlegen kann.


    quelle: http://www.heise.de/ct/faq/hotline/05/03/10.shtml

  • Zitat

    Original von dennisderweber
    auch da der allgemeine tipp: google ist dein freund. kann doch eigentlich nicht so schwer sein, oder?


    quelle: http://www.heise.de/ct/faq/hotline/05/03/10.shtml


    Entschuldige dass ich gefragt habe, ich bin Hinterwäldler und an google habe ich nicht gedacht.... :P (der Text in Klammer ist zwar schön, aber praktisch von meiner Seite noch immer nicht 100%ig verstanden). Egal, vergiss, daß ich gefragt habe... 8)

    Einmal editiert, zuletzt von tschino ()

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