Frage zum Nichtraucherschutzgesetz

  • Hallo Drummer,
    bin grad so ein bisschen am recherchieren zum Thema: "Das Nichtraucherschutzgesetz in Niedersachsen", da mein Musikverein im nächsten Jahr Jubiläum feiert, und wir aus diesem Anlass ein Scheunenfest veranstalten wollen. Jetzt ist ja die Frage, ob wir da in Richtung Nichtrauchergesetz irgendwelche Auflagen beachten müssen?? Kennt sich da irgendwer von euch aus??? Und kann mir sagen, ob wir nun das Rauchen in der Scheune verbieten müssen oder nicht?
    Die SuFu hat garnichts dazu ausgespuckt.


    Vielen Dank schon einmal im Vorraus für die hoffentlich vielen Antworten.


    Einen schönen Abend noch!
    Flo

  • Zitat

    Original von Steve Miller
    Das Fest wird bestimmt lustig.


    Warum???


    Die Scheune wird häufiger als Festscheune eingesetzt. Und nein, es befindet sich kein trockenes Stroh mehr in der Scheune.


    Kennt sich da keiner mit aus?? Also mit dem Nichtraucherschutzgesetz?


    Flo

  • Legt fest Rauchen ist nur draussen vor der Scheune an gekennzeichneten Stellen, und weisst die Security entsprechend an und dann ist der Part erfuellt....da werden noch ganz andere Probleme kommen (Toiletten, Lautstaerke etc.)

  • Vielen Dank schonmal für die Antworten.
    drummertarzan und basco: gut, dann ist das wohl die beste Möglichkeit. Und wahrscheinlich auch die einzige. Hat halt nur den Nachteil, dass der Getränkeumsatz sinken wird.

    Zitat

    noch ganz andere Probleme kommen (Toiletten, Lautstaerke etc.)


    Das mit den Toiletten ist kein Problem. In der Scheune waren wie gesagt schon mehrere Feste, und für die "dringende Notdurft" ist gesorgt.


    Danke soweit!
    Flo

  • Frag doch einfach bei den Verantwortlichen bei der Sadt/Gemeinde nach, die werden dir sagen können welche Auflagen ihr erfüllen müsst.

    Ich hätte auch so gern ein Hobby...

  • @ Steve da kann ich dir garnicht zustimmen, bei den FH Partys in der Cafeteria, darf man bei uns auch nicht rauchen, aber der Stimmung tut das keinen großen Abbruch, wer rauchen will geht halt kurz vor die Tür...

    Zitat

    Die Rezession hat mich meine Signatur gekostet ;(

  • Psychologie hin, Sucht her: Die mit Abstand ödeste Veranstaltung in meinem Leben war eine Ü30-Nichtraucherparty! Am besten lässt man das noch von Valensina und Gerolsteiner sponsern und reicht vegane Haferkekse, dann kennt der Spass keine Grenzen mehr... :rolleyes:


    Gruß
    Alex

    "Ich verlor bisher Filze, Sticks und einen Bassisten. Weiß der Geier was man damit will."
    Barumo, 2008

  • Bei unserem Irlandurlaub mußten wir mit Schrecken feststellen, das in allen Pubs usw. absolutes Rauchverbot herrscht.
    Alle hielten sich dran und auch wir Hardcoreraucher haben uns schnell dran gewohnt.


    Fazit: Rauchen in der Kneipe ging uns nach kurzer Eingewöhnungsphase nicht mehr ab, beim Rauchen vor den Lokalen lernten wir viele nette Leute aus aller Herren Länder und natürlich Einheimische kennen.
    Außerdem haben wir viel weniger geraucht.


    offtopic aber wahr: saufen, feiern und Spaß haben geht auch (fast) ohne Rauchen.
    Das funktioniert aber nur bei Rauchverbot mit Strafen für Gast und Wirt. Freiwilliges Nichtrauchen in Lokalen wird nicht funktionieren.


    stiegl


    P.S: Gestunken hat´s in den Lokalen trotzdem.

    Denk mal nach!


    Und, heute schon geübt? =)





    Meins

  • Zitat

    Original von stieglDas funktioniert aber nur bei Rauchverbot mit Strafen für Gast und Wirt. Freiwilliges Nichtrauchen in Lokalen wird nicht funktionieren.


    Habe gerade mal Spaßes halber das Baden-Württembergische Nichtraucherschutzgesetz durchgelesen. Strafen gibt es danach nur für den Gast, kaum für den Wirt. Denn es ist geregelt, dass sich ordnungswidrig verhält, wer entgegen dem Verbot in einer Gaststätte raucht. Weiter ist nur geregelt, dass der Wirt verpflichtet ist Maßnahmen zur Einhaltung des Verbots zu treffen - aber dieser Verpflichtung nicht nachzukommen, ist in den Katalog der Ordnungswidrigkeitentatbestände nicht aufgenommen.


    Nachdem auch im Baden-Württembergischen Landtag viele Juristen werkeln, gehe ich davon aus, dass man das Gesetz nur erlassen wollte, aber letztendlich die Nichtraucher nicht ernsthaft schützen wollte. Ein Wirt der ein Auge zu drückt hat mit rauchenden Gästen, die sich gegenseitig nicht anzeigen, hier also eine Raucherkneipe. Einzige Möglichkeit ist nämlich nun über die Gewerbeaufsicht an der Gastronomielizenz des Wirtes zu drehen.


    Ich bin gespannt, ob es zukünftig Gigs geben wird, bei denen die Luft im letzten Set nicht mehr zum schneiden ist...........

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