Hallo!
Ob ich in diesem Thread wohl richtig bin?
Es geht noch mal um die Darbuka, die ich in Thread "Taugt das Teil was bei ebay" erwähnt hatte. Da wusste ich noch nicht ob ich sie wegen ungenauer Produktbeschreibung behalte oder nicht. Ich hatte sie am 26.5. zurückgeschickt, am 30.5. wurde sie von dhl als ausgeliefert angegeben. Das ist belegt. Allerdings hat nicht die Verkäuferin die Ware angenommen sondern (angeblich) ein ihr bekannter Mann, der auch in dem Bürohochhaus bei einer anderen Firma arbeitet. Der weiß von nichts. Bisher, so die Verkäuferin (die 99,8 % gute Bewertungen bei ebay hat) hat das mit der Annahme ihrer Ware durch andere in dem Haus immer funktioniert. Also habe ich einen Nachforschungsantrag bei der Post gestellt - schnell kam die Antwort, daß die Post, da die Rücknahme belegt ist, mir leider keine Schadensersatzansprüche gewähren kann.
Bleibe ich jetzt also auf den Kosten von über 100 Euro sitzen? Ich bin mir keiner Schuld bewußt, habe alles korrekt und fristgerecht erledigt. Hat hier jemand zufällig Ahnung von der Rechtslage oder kann mir eine Adresse nennen, die mir (möglichst kostenfrei) weiterhelfen kann?
Vielen Dank fürs lesen und antworten