Darbuka verschwunden

  • Hallo!


    Ob ich in diesem Thread wohl richtig bin?


    Es geht noch mal um die Darbuka, die ich in Thread "Taugt das Teil was bei ebay" erwähnt hatte. Da wusste ich noch nicht ob ich sie wegen ungenauer Produktbeschreibung behalte oder nicht. Ich hatte sie am 26.5. zurückgeschickt, am 30.5. wurde sie von dhl als ausgeliefert angegeben. Das ist belegt. Allerdings hat nicht die Verkäuferin die Ware angenommen sondern (angeblich) ein ihr bekannter Mann, der auch in dem Bürohochhaus bei einer anderen Firma arbeitet. Der weiß von nichts. Bisher, so die Verkäuferin (die 99,8 % gute Bewertungen bei ebay hat) hat das mit der Annahme ihrer Ware durch andere in dem Haus immer funktioniert. Also habe ich einen Nachforschungsantrag bei der Post gestellt - schnell kam die Antwort, daß die Post, da die Rücknahme belegt ist, mir leider keine Schadensersatzansprüche gewähren kann.
    Bleibe ich jetzt also auf den Kosten von über 100 Euro sitzen? Ich bin mir keiner Schuld bewußt, habe alles korrekt und fristgerecht erledigt. Hat hier jemand zufällig Ahnung von der Rechtslage oder kann mir eine Adresse nennen, die mir (möglichst kostenfrei) weiterhelfen kann?


    Vielen Dank fürs lesen und antworten :)

  • Nein, das ist das Risiko des Empfaengers, wenn DHL es an die angegebene Adresse geliefert hat und die Lieferadresse richtig war.


    DHL muss allerdings haften, wenn sie es an derer Haustuer, sondern nebenan abgegeben hat und der Eigentuemer der Unterschrift unauffindbar ist. Imho muessten die dann den Unterschreibenden suchen.


    In jedem Fall bist Du imho raus, da hoffentlich versichert verschickt und Adresse 100% richtig...


    Lass das Post und Verkaeufer klaeren und gebe dem Verkaeufer jegliche von ihm gewuenschte Hilfestellung..


    Hast Du Rechtsschutz? Wenn ja, gebs dem Anwalt...zumindestens als Rechtsberatung...

  • Ist doch ganz einfach - wenn der Name dessen bekannt ist, der angenommen hat, dürfte klar sein, wer das Teil hat. DHL dokumentiert doch die Namen, bei denen das abgegeben wurde.
    Möglichkeit 1: Wenn es jemand unter dem Namen der Frau angenommen hat, ist es ihr Problem.
    Möglichkeit 2: Wenn ein Nachbar das Ding angenommen hat, dann muss wiederum sie sich drum kümmern und dem Typen dampf machen.


    Ich bin der Meinung du hast das alles richtig gemacht und denke, dass es NICHT dein Problem ist, wenn dort mit dem internen "Hauspostsystem" was nicht funktioniert. Mach ihr das klar.
    Sag ihr einfach, dass du im Zweifelsfall Anzeige wegen Unterschlagung/ Diebstahl erstattest (kostet nix), wenn sie nicht kooperiert. Alleine die Androhung wirkt so manches mal Wunder und spätestens wenn die offiziellen Unterlagen ankommen, werden die meisten kooperativ. Wenn sie damit nichts zu tun hat, kann sie dann ja selbst Anzeige erstatten.


    Grüße, Philip

  • Danke für Eure Antworten.


    Nein, Rechtschutz habe ich leider nicht.
    Ja, die Adresse war richtig und auch von der Empfängerin bestätigt, das Paket war natürlich versichert verschickt. Das Problem ist: Angeblich hat jemand die Darbuka in Empfang genommen (wo weiß ich nicht, kann unten im Hausflur gewesen sein oder bei der Frau vor der Bürotür) der aber davon nix weiß und auch (nachweislich) an diesem Tag nicht im Haus war. Die mir von DHL gesendete gekrakelte Unterschrift auf dem digitalen Formular ist mehr als unleserlich, wie können die von der Post wissen das es wirklich Herr xy ist?


    Jetzt steht also Aussage gegen Aussage, es kann ja theoretisch auch jemand von der Post das Teil mitgenommen haben. Ich kriege hier schon graue Haare, das ganze spielt sich 100e von Kilometern entfernt ab, und es NERVT gewaltig.

  • Dann teile ihr mit, sie soll ihre Forderungen bei der Post geltend machen und gebe ihr alle erforderlichen Dokumente ( als Kopie). Gleiches an die Post,xusammen mit der ZMitteilung, dass sie zur Suche berechtigt ist...verweise Sie dann an Deinen Anwalt, der ihr mitteilen wird, von weiteren Kontaktaufnahmen Abstand zu nehmen.... Anzeige wuerde ich erst erstatten, wenn sie ausfallend wird....


    und ruhig Blut, nicht Dein Thema....

  • Wie tarzan schrieb: Mach ihr klar, dass es ihr Problem ist - sie muss die Ansprüche gegenüber der Post oder der anderen Person geltend machen, nicht du.
    Es ist zwar ätzend, aber ich würde die Anzeige bei unkooperativem Verhalten dem Anwalt vorziehen - der kostet nämlich Geld, auf dem du am Ende sitzen bleibst.


    Grüße, Philip

  • Zitat

    Da wusste ich noch nicht ob ich sie wegen ungenauer Produktbeschreibung behalte oder nicht. Ich hatte sie am 26.5. zurückgeschickt, am 30.5. wurde sie von dhl als ausgeliefert angegeben. Das ist belegt. Allerdings hat nicht die Verkäuferin die Ware angenommen sondern (angeblich) ein ihr bekannter Mann, der auch in dem Bürohochhaus bei einer anderen Firma arbeitet. Der weiß von nichts.



    Ich weiß die Phantasie geht mit mir durch...


    ... es ist natürlich keinesfalls so, dass die Verkäuferin sauer war, dass der Artikel Dir nicht gefiel und Du ihn zurückschicktest...


    ... es ist natürlich keinesfalls so, dass sie gegenwärtig irgendeinen Hinweis auf den Verbleib des Instrumentes hat...


    ... es ist natürlich keinesfalls so, dass sie sich Dir gegenüber blöd stellt...


    ... denn natürlich ist einzig und allein der entfernte, in einer anderen Firma (aber im selben Bürogebäude) tätige Mitarbeiter für alles verantwortlich. Er ist übrigens auch derjenige, da für alle anderen vermißten Pakete in Deutschland verantwortlich ist... psssst... nicht weitersagen!


    ... es ist natürlich völlig einleuchtend und glaubhaft, dass man wertige Artikel nicht von vertrauenswürdigen, unmittelbar persönlich instruierten Kollegen annehmen läßt, sondern von entfernten bekannten, die irgendwo sonst im Bürohaus platziert sind - am besten jene, die für eine andere Firma arbeiten... schön weit weg von einem selbst!


    "Ich bin schuldlos, der andere hat das Paket angenommen... " bzw. "der Architekt ist schuld, er hat das Fenster in die Flugbahn meines Fußballs berechnet"... erinnert mich an meine Grundschulzeit... da gab es noch ähnliche naiv-infantile Spielformen ungezügelter Impertinenz.



    Epilog:

    Zum Glück sieht es jede dt. Firma gerne, wenn Privat-Korrespondenz oder NOCH BESSER Ebay-Geschäfte von den Mitarbeitern über die Nutzung der Firmenräumlichkeiten abgewicklet werden!


    Edit.... es ist natürlich kategorisch ausgeschlossen, dass es noch andere "Spiel"-Varianten gibt. Völlig undenkbar, dass der entfernte Bekannte eingeweihter Partner im Ränkespiel ist. Sowas würde keiner tun. Niemals!

  • Einen Anwalt habe ich nicht, war bisher in meinem Leben auch noch nicht nötig... zum Glück. Ich bin ein sehr harmoniesüchtiger Mensch, hoffentlich wendet sich alles zum Guten.


    @ drumstudio1
    ja, das ist so eine Sache mit der Fantasie
    Ich glaube jetzt erstmal der Verkäuferin, sie hat wie gesagt fast nur gute Wertungen bekommen, Rücksendungen wurden auch immer als problemlos bewertet. Der Kontakt mit ihr ist nett, sauer ist sie m. E. nicht, meine Rücksendung ist freundlich und nachvollziehbar begründet.


    @ drummertarzan
    solange ich mein Geld nicht zurückhabe, ist es leider noch mein Thema... :(


    Dankeschön für Euren fachlichen und seelischen Beistand!

  • Zitat

    Der Kontakt mit ihr ist nett, sauer ist sie m. E. nicht,


    Gut, dann wird sie firmenintern auch das Paket über kurz oder lang finden - aber auch ganz unabhängig davon, JETZT das Geld zurücküberweisen.


    Alles andere als die Rückerstattung des Betrages würde meine Phantasien nur noch mehr beflügeln ;)

  • Hallo,


    abgesehen von der Frage wer das Paket denn nun hat ist doch die Frage viel interessanter wie Du an Dein Geld kommst.


    Du hast einen Kaufvertrag geschlossen. Daraufhin hast Du die Trommel erhalten. Wegen eines Sachmangels hast Du dann einen Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt, wenn ich das richtig sehe. Da scheinen beide Seiten übereinzustimmen. Du hast daraufhin die Sache an den Verkäufer zurückgeschickt. DHL bestätigt den Versand an die angegebene, korrekte Adresse. Das Paket ist angenommen worden, aber nicht vom Verkäufer, sondern von einem Dritten.
    Da beginnt das Problem. Die Frage ist, wer das Risiko für eine Annahme durch einen Dritten trägt. Du willst das Risiko beim Verkäufer, damit Du einen Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises geltend machen kannst. Der Verkäufer will das Risiko auf deiner Seite, damit er das Geld behalten kann.
    Die Annahme des Paketes durch den Dritten gilt nur dann als Erfülung Deiner Pflicht, wenn er berechtigt ist das Paket anzunehmen. Ich entnehme Deinem Post, das sie da bisher nie Schwierigkeiten hatte. Sofern der Dritte also berechtigt war das Paket anzunehmen, hast Du Deine Pflicht erfüllt und einen Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises.
    Eindeutiger liegt die Sache, wenn der Verkäufer ein Unternehmer war. Dann trägt er in jedem Fall die Gefahr für den Untergang der Sache.
    Dem Verkäufer bleibt dann natürlich ein Schadensersatzanspruch gegen die Post.


    Ich hoffe geholfen zu haben, wobei ich keine Gewähr für die Richtigkeit geben möchte.

  • Das Risiko/ Problem liegt in keinem Fall bei der Starterin - entweder hat die Post oder die Verkäuferin Mist gebaut. Also muss sich in jedem Fall die Verkäuferin darum kümmern, denn anette hat ihren Teil erledigt. Sie kann ja nix dafür und auch nichts dagegen unternehmen, wenn die Post irgendeinem das Paket in die Hand drückt (angeblich, klingt sehr konstruiert).
    Ich würde der Verkäuferin anbieten, sie dabei so gut als möglich unterstützen, aber in jedem Fall Konsequenzen anmahnen (Zuckerbrot und Peitsche :D ), wenn sie sich nicht kümmert.


    Die ganze Sache ist, wie Drumstudio formuliert hat, wirklich sehr seltsam...
    In solchen Fällen kann ein klärendes Telefongespräch auch ganz gut sein.


    Unbedingt berichten, wie das weiter geht!
    Was sagt denn die Post, wer das Paket angenommen hat und inwiefern passt das zu den Angaben der Verkäuferin?

  • @ molle
    "Unternehmer" bedeutet Händlerin und keine Privatperson, korrekt?
    Ja, die Frau ist angemeldet als gewerbliche Verkäuferin.
    Ob ein Dritter berechtigt ist von der Frau Pakete anzunehmen? Ich denke schon, denn sie hat ja selber erwähnt daß in der Vergangenheit schon öfter für sie etwas angenommen wurde. Ich habe die Trommel ganz normal mit Paketschein bei der Post abgegeben. Ansonsten gibt es ja noch die Möglichkeit eines Einschreibens, das war aber überhaupt nicht gefordert.



    @ MaxPhil
    Was ich merkwürdig finde: Die digitale krakelige Unterschrift stimmt so garnicht mit dem von der Post angegebenen Namen überein, ich als Zusteller könnte da alles mögliche rauslesen, nur nicht den angegebenen xy. Hat sich der Unterzeichner per Dokument ausweisen müssen? Wie kommt der Zusteller sonst auf diesen Namen, kennt er ihn? Wenn ich für Nachbarn etwas annehme, muß ich mich jedenfalls nie ausweisen...
    Die Verkäuferin kennt den Herrn xy und hat ihn auch schon wegen der Darbuka angesprochen, aber wie schon oben geschrieben: er war an diesem Tag nicht im Haus.
    Das Telefon werde ich vielleicht auch noch bemühen müssen, aber: jeder Cent, den ich (unverschuldet!) in diese Angelegenheit stecke macht mich echt sauer!



    Ich habe Ihr soweit ich konnte meine Unterlagen zur Verfügung gestellt, eingescanntes Ablehnungsschreiben der Post, eingescannte digitale Unterschrift des mysteriösen Empfängers, Packstücknummer und Lieferzeit von dhl und den Identcode des Paketscheines.


    Also muß ich jetzt Frau xy nahelegen, Schadenersatzansprüche bei der Post anzumelden und mir mein Geld zu erstatten - ist das rechtlich abgesichert?


    Halte Euch auf dem laufenden... :)

  • Das mit der Unterschrift hört sich sehr seltsam sein - check doch mal bei der Post inwiefern die Identität des Schreibers überprüft wurde. In einem Mietshaus klingelt der Postmann ja normalerweise und kann das dann so zuordnen; es wäre interessant zu wissen, wie das dort gelaufen ist? Vielleicht kennt der Postmann denjenigen auch (hehe) und kann das bestätigen oder zumindest sagen, wo er geklingelt und das abgegeben hat, dann kann man die Suche eingrenzen.
    Du hast natürlich recht, das ist sehr ärgerlich und aufwendig, aber diesen Schritt würde ich noch gehen, allein aus Interesse. Sollte sich da ein Verdacht ergeben, soll die Verkäuferin oder die Polizei die weitere Arbeit machen.


    Andererseits krakel ich auf den Dingern von den Posdiensten auch ziemlich rum, könnte sich noch als harmlos rausstellen. Und dritte Möglichkeit: Das mit dem Krankeln ist ein Trick der Verkäuferin.


    Die Daumen drückend, Philip

  • ruf an!
    Ich hatte ein ähnliches problem, hatte mich im vorfeld tierisch aufgeregt das mein Geld weg ist und der gekaufte Artikel kaputt, aber nachdem ich den Verkäufer doch am telefon erwischt habe hat sich alles geklärt.
    Mit den informationn hier und dem telefonat könnte sich das vielleicht regeln lassen.
    bei 100 euros würd ich´s jedenfalls versuchen
    viel glück!
    Fabian

    wenn du nichts nettes weißt was du jemandem sagen kannst, dann sag am besten garnichts

  • Zitat

    Original von drummertarzan
    Doch die Telefonkosten und die Gefahr sich zu ueberwerfen....


    Ach quatsch, das kostet doch nix und viele haben doch heute ne Flatrate. Eher überwirft man sich auch bei der Kommunikation per Mail, da haben die meisten weniger Hemmungen (siehe auch hier im Forum). Im Gespräch sind die meisten doch freundlicher und wenns zu eskalieren droht kann man immer noch sagen "Ich denke es ist besser, wenn wir jetzt aufhören und das schriftlich regeln" und auflegen.


    Grüße, Philip

  • Mal als Einwurf: Menschen, die sich selbst als harmoniesüchtig bezeichnen und sich anderleuts Probleme, wie in diesem Fall, zueigen machen (lassen), lassen sich durch einen entsprechend toughen Gesprächspartner am Telefon tendenziell auch mal gerne an die Wand reden. Da ist die Schriftform imho eher das Mittel der Wahl.


    Also ein Schreiben aufsetzen (ggf. sogar als Brief/Einschreiben, das wirkt nicht so wischiwaschi-unverbindlich wie eine Mail, Fax ist auch nicht schlecht) und darin freundlich ("ich habe Verständnis für Ihre Situation blabla...") aber bestimmt darauf hinweisen, dass mit der Zustellung -an wen auch immer- der Gefahrenübergang erfolgt ist und die Rückzahlung innerhalb von 14 Tagen auf genanntes Konto zu erfolgen hat, ansonsten werden rechtliche Schritte eingeleitet. Keine Diskussion! über ominöse Büronachbarn und krakelige Unterschriften, das ist alles nicht Deine Baustelle.


    Viel Erfolg!


    Gruß
    Alex

    "Ich verlor bisher Filze, Sticks und einen Bassisten. Weiß der Geier was man damit will."
    Barumo, 2008

  • Jetzt mal hier keine Horrorszenarien :rolleyes: . Auch als harmoniesüchtiger Mensch weiß man, wann man über den Tisch gezogen wird und kann die Notbremse ziehen. Meistens sind die Leute am Telefon aber kooperativer, deshalb würde ich es auf jeden Fall mal versuchen. Wenn das gut läuft, lässt sich das vielleicht doch noch zügig im Einvernehmen klären.
    Vorgewarnt ist anette ja jetzt :) .


    Grüße, Philip

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