ZitatOriginal von mkdrumset90
Abgesehen davon, dass mich der Schriftzug an der jetzigen Position nicht so wahnsinnig stört:
Wäre es vom Gesetz her zulässig, den Kram in ganz kleiner Schriftgröße erscheinen zu lassen?
Evt. so, dass man es gerade noch lesen kann.
Max
Ich wollts auch schon fragen.
Reicht ja eine Schriftgröße, in der das Ganze dann einzeilig ist, oder?