rechtliches zum Forengeplänkel

  • da isser wieder, der winzige Schritt, der aus der persönlichen freien Meinung eine von aussen kontrollierte Meinung macht. Hier hat Deutschland Tradition. Man muss sich nicht mal dran gewöhnen, jedenfalls nicht die älteren Generationen und die ehemaligen Ossis. Ein Stück Heimat gewissermaßen.


    Gruß
    Psycho

  • Wenn du nicht in einem totalitären, etatistischen Staat leben willst, kannst du ja (noch) auswandern ;)
    Ansonsten machs einfach wie 80 Millionen andere, kneif beide Augen so fest zu wie du nur kannst

    i was told by an irishman who also explained (from "personal experience") that if you ever blow up a bridge using a car filled with fertilizer, make sure you're on the side of the river where your house is.

  • Hallo,


    Herr D. kann genauso wie Du und ich soviel klagen, wie er will. Dies ist ein freies Land (auch wenn es immer enger wird).


    Aus welchem Passus der Entscheidung soll denn nun genau welches Problem entstehen? Ich sehe es nicht.


    Bloß weil z. B. ich der Ansicht bin, dass es sich bei Herrn D. um einen Berufsbetrüger handelt, kann Herr D. mich gerne deswegen verklagen. Die notwendigen Daten wird er finden. Warum sollte er den Forenbetreiber in Anspruch nehmen?
    Im Übrigen glaube ich kaum, dass meine Meinung durch Tatsachen widerlegt werden kann.


    Gruß,
    Jürgen

  • das Problem ist, dass du nicht für deine Behauptungen hier haftest, sondern der Forenbetreiber



    soll ich es dir vllt nochmal vorlesen?

    Einmal editiert, zuletzt von Psycho ()

  • Hallo,


    nun ja, um es abzukürzen: für den Fall, dass der Forenbetreiber in Anspruch genommen werden sollte und das nunmehr zuständige Gericht (das wäre wohl nicht das in Hamburg) da tatsächlich etwas zu beanstanden hätte (schon daran kann man zweifeln), dann hätte der Forenbetreiber aber einen schönen Regressanspruch gegen micht bzw. denjenigen, um dessen Behauptung es ginge.


    Letztendlich war es aber schon immer (auch vor dem Internet) so, dass man für das haftet, was man verbreitet. Daran hat sich auch mit den neuen Medien nichts geändert.


    Und woran sich auch nichts geändert hat, ist die Meinungsfreiheit, die trotz der Angstmache weiterhin gilt, wie übrigens auch gerade das hier angesprochene Urteil sehr eindrücklich zeigt.


    Und zu dieser merkwürdigen Äußerung, die den Forenbetreiber letztendlich ein paar Euro kostet, zitiere ich mal das Urteil gemäß der Verknüpfung auf der Verknüpfung: "Dass die Behauptung, sie sei verklagt worden, zuträfe, behauptet der Kläger in diesem Prozess nicht." Aha.


    Irgendwie hat man ja den Eindruck, dass es der Forenbetreiber geradezu auf den Konflikt anlegte. Bekanntlich hatte ja die Beklagte gar nicht mehr vor, ihre vermeintlichen Ansprüche zu verfolgen. Vielmehr war es der Kläger und Forenbetreiber, der unbedingt eine gerichtliche Klärung wollte und damit sogar noch mit 5/6 erfolgreich war.


    Das klingt nicht wirklich beängstigend für mich und für den Forenbetreiber, der sicherlich gut beraten ist, wohl auch nicht.


    Und eine Beschneidung der persönlichen Meinungsfreiheit aus dem Grunde, dass man nicht behaupten darf, dass gegen jemand ein Strafverfahren vorliege bzw. man so etwas irgendwo gelesen habe, heraus zu lesen, halte ich doch für ein bisschen gewagt.


    Was würdest Du sagen, wenn einer daher käme und erzählte, er hätte im Internet gelesen, dass gegen Psycho ein Strafverfahren im Gange sei? Deine Begeisterung möchte ich erleben. Ob Du das dann auch als Meinungsfreiheit ansehen würdest?
    Ich habe da meine Zweifel.


    Gruß,
    Jürgen

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