Mietrückstand und nicht zahlende Bands

  • Liebe Gemeinde,


    folgendes Problem hat sich meiner Band und mir aufgetan. Wir haben unseren Proberaum zusammen mit einer zweiten "Band" gemietet. Das Problem ist, dass seit Februar keine Miete mehr bezahlt wurde (von beiden Seiten). Nun stehen wir im Mietrückstand und wollen (natürlich nachdem die Miete für die vergangene Zeit bezahlt wurde) den Proberaum räumen. Die andere Band hat sich irgendwie aufgelöst und besteht nun nurnoch aus einer Person. Diese Person ist jedoch nicht mehr zu erreichen, sowohl telefonisch als auch nicht an der im Mietvertrag angegebenen Adresse. Wir haben mit dem Vermieter darüber gesprochen und er sagt, wenn wir jetzt zügig die Miete nachzahlen und den Proberaum schnell räumen, gibt er uns die 2 monatige Kündigungsfrist frei (Also wieder 320€ weniger). Den Proberaum haben wir ausgeräumt (komplett mit ALLEN Sachen, also auch die des anderen Typen). Grund dafür war der, dass wenn wir rausgehen der Proberaum leer sein muss und der Mieter sonst schöne Marshalls und ein Klavier verkauft oder vernichtet hätte was auch immer, das muss ja nicht sein. Beide Parteien schulden dem Vermieter theoretisch nun 240 €. Da wir aber nun nicht wissen wie wir an den anderen Typen und seine 240€ kommen um keine weiteren Probleme mit dem Vermieter zu kriegen stellte sich uns die Frage, ob wir seine Miete bezahlen MÜSSEN. Und wenn dies der Fall ist und sich mit dem Vermieter nicht vielleicht noch reden lässt. Könnten wir Teile des Equipments verkaufen (oder um nicht direkt so weit zu gehen) in ein Pfandhaus geben um damit seinen Teil der Miete zu bezahlen(?), aber ihm das quasi nichts schenken. Da wir alle Schüler sind haben wir auch kein Geld ihm das Ganze vorzustrecken und dann eh nie wieder zu sehen. Er hat nämlich noch etwa 100€ Schulden bei uns und uns damals auch um 150€ geprellt, von wegen Dingen mit Kaution etc. das ist aber wieder eine andere Geschichte.


    Also wie sieht es rein rechtlich aus. Können wir da was machen, dass wir an sein Geld "kommen"??


    Danke schonmal


    Niklas

  • Wessen Namen stehen im Mietvertrag? Der Vermieter kann sich an allen im Mietvertrag aufgeführten Personen schadlos halten, unabhängig davon, wer in welcher Band spielt. Wie ihr das untereinander ausgleicht, ist erst mal euer Problem und nicht seins.


    Konkret: Steht irgendjemand aus eurer Kapelle namentlich im Mietvertrag, müsst ihr die Ausstände voll berappen. Sich den Anteil von der anderen Band zu holen wird vermutlich schwierig, ist aber nicht unmöglich, insbesondere, da ihr ja noch Equipment in "Geiselhaft" habt... was übrigens rechtlich vermutlich nicht ganz sauber ist, aber wenn sein Krempel mehr wert ist als 240€ wird er schon von ganz alleine kommen. Seinen Kram würde ich dann nur gegen Zahlung ebendieser 240,- rausrücken. Wenn er sich nicht meldet wirds schwieriger: Dann müsste man die Sachen ja irgendwie veräußern, um an das Geld zu kommen. Inwiefern man das darf und ggf. eine positive Differenz anlegen muss - keine Ahnung!


    Steht von euch niemand im Mietvertrag, könntet ihr tatsächlich so braun sein und nichts bezahlen und einfach auf den vermissten Kollegen verweisen ("der Herr da hinten zahlt das..."). Das ist zwar nicht die feine englische, aber rechtlich okay. Den Stiefel muss man nur durchziehen können.


    btw: Wo hattet ihr denn euren Raum? Hagemeyer (BGZ)?


    Gruß
    Alex

    "Ich verlor bisher Filze, Sticks und einen Bassisten. Weiß der Geier was man damit will."
    Barumo, 2008

  • Der Typ und 2 von uns stehen im Vertrag.


    Nee Laschinka (in Laar/altes Thyssengelände)


    BGZ sind doch eh Verbrecher :evil:


    Edit: die sachen sind def. mehr wert als 240tacken.
    Problem ist eben, dass wir das nicht vorstrecken können. Ich würds ja sogar machen, aber hab das nötige kleingeld grad nicht dafür

    Einmal editiert, zuletzt von McEx ()

  • Erstmal: Rechtsberatung ist immer schwierig, konkrete Rechtsauskünfte von Laien gar verboten.


    Schau dir die Wiederholung von Kerner heute nacht auf ZDF an, da ist ein Jurist der Zuschauerfragen zum Mietrecht beantwortet.


    Bei 2 fehlenden Monatsmieten kann einem schon fristlos gekündigt werden. Die Kaution kann gegen fehlende Mieten gegengerechnet werden.

    Ich hätte auch so gern ein Hobby...

  • Wenn der Typ und 2 von euch im Vertrag stehen, haften diese Leute meiner Meinung nach als Gesamtschuldner. Das heißt, der Vermieter kann sich theoretisch von jedem der 3 die volle Summe zahlen lassen (natürlich nur einmal).
    Das mit dem Equipmentverkauf würde ich lassen.
    Im Zweifel solltest du mal zu einem Rechtsanwalt gehen. Der kann dir kompetent sagen, was du nun für Möglichkeiten hast und insbesondere was mit dem Equipment nun ist...

  • Hallo,


    ich würde da auch einen Anwalt einschalten.


    Ihr könnt natürlich machen, was ihr wollt, aber wenn was schief geht, ist das Geheul anschließend groß und je früher man zum Arzt geht desto glatter kann die Sache gebügelt werden.


    Die Sachen einfach so verkaufen ist zwar praktisch möglich, aber rechtlich ohne weiteres nicht erlaubt.


    Gruß,
    Jürgen

  • Ja eben deshalb haben wir uns auch schon gedacht, dass mit dem Verkaufen lassen wir lieber, war auch ein nur sehr kurzer Gedanke. Dann kam halt der Gedanke mit dem Pfandleihhaus, da kann er es sich immerhin noch wiederholen.


    Ich werde die Tage mal einen Anwalt aufsuchen, aber vielleicht lässt sich auch so mit dem Vermieter reden, er hat sich bisher immer sehr sehr sehr [...] kulant gezeigt.


    Eine Idee ist mir gerade noch so durch den Kopf gesprungen. Wenn man die Schulden des Typen mit Material bezahlen würde. Also quasi dem Mieter für die 240 ein Topteil oder sowas dahin stellt. Dann kann sich der Kerl das Teil ja wenn er es wiederhaben will abholen.

  • Hallo,


    Pfandleihhaus geht nur mit Übereignung und da Euch die Sachen nicht gehören ... aua.


    Der Vermieter hätte natürlich ein Pfandrecht, das ist aber dank der Entfernung der Sachen erloschen ... (§ 562a S. 1 BGB). Das meine ich. Lieber vorher fragen und dann handeln. Und immer überlegen, wer mitliest. Hier ist alles öffentlich.


    Im Übrigen finde ich die Idee mit den Eltern nicht so schlecht. 240 müssten die doch auftreiben können und Rechtsschutzversicherung soll es ja als Familienrechtsschutz geben. Vielleicht hat da wirklich jemand sowas.


    Gruß,
    Jürgen

  • §1.6 Laschinka Mietvertrag (wir sind auch im Rockhaus ;) )


    Zitat

    Sind mehrere Mieter vorhanden, haftet jede/r einzelne für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag als Gesamtschuldner/in.


    leider recht eindeutig oder?



    also ich würde die Klammoten schlicht und ergeifend behalten und lagern bis er sich meldet, aber keinesfalls veräußern. 240 Euro müsst ihr dann halt vorstrecken oder es notfalls drauf ankommen lassen, wenn ihr Schüler seit ist der Vermieter ja eventuell auch kulanter,da er bei euch eh nix holen kann.

    Signature temporarily not available (480)

  • Ja eben das ist irgendwie das Problem, das stimmt. Aber mit dem einfach behalten etc. ist auch alles nich so einfach. Leider. Aber ich werde in naher Zukunft nochmal den Herrn Laschinka anrufen und dann mal ein Treffen ausmachen.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!