Seriös ist es nicht, wenn man Ware online bestellt, eine Bestellbestätigung samt Zahlungsanweisungen erhält, überweist und eine Geld-Eingangsbestätigung bekommt und dann erst nach telefonischer Nachfrage erfährt, dass es sich "natürlich" um Einzelstücke handelt, die derjenige bekommt, dessen Geld zuerst eingegangen ist.
Umso schlimmer, dass die Ware immer noch vorhanden ist, nur eben nicht zum vereinbarten und bezahlten Preis versendet wird. Die konsultierten Anwälte sind sich einig, dass das rechtswidrig ist. So eine abgeschlossene Bestellung ist ein Vertrag. Ich werde die Sache jetzt bis zu einem bestimmten Punkt verfolgen und dann hier meine Erfahrungen kundtun...wenn daran Interesse besteht.
lg
max